Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
374
17
VerhandlungDrucksache:
399/2012
GZ:
KBS, T
Sitzungstermin: 07.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht st
Betreff: Neubau eines Turnhallengebäudes am Standort Falkertschule / Schloß-Realschule
Machbarkeitsstudien - Grundsatzbeschluss weiteres Vorgehen und Vorprojektbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.10.2012, nicht öffentlich, Nr. 471
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.11.2012, öffentlich, Nr. 484
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 11.10.2012, GRDrs 399/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Sportstättensituation an der Falkert- und Schloß-Realschule sowie der aktuellen Vereinssportstättensituation im Stadtbezirk Stuttgart-West wird Kenntnis genommen.

2. Dem Raumprogramm für den Neubau einer Sportstätte mit zwei Einfeldhallen für den Schulsportbedarf, mit Versammlungsstättenfunktion für Schulveranstaltungen und mit einer Programmfläche von 1.331 m² wird zugestimmt (Anlage 2).

3. Der Weiterplanung des Neubaus mit erwarteten Brutto-Kosten in Höhe von rd. 5,813 Mio. € als Ersatzmaßnahme für die bestehende Gymnastikhalle wird zugestimmt. Somit sind nach Abzug der Vorsteuer Mittel in Höhe von 5,525 Mio. € tatsächlich bereitzustellen.

4. Zeitgleich wird auch die barrierefreie Erschließung beider Schulen mit einem zusätzlichen Kostenaufwand in Höhe von rund 487.000 € weiter geplant.

5. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Realisierungswettbewerbes beauftragt. Über das Ergebnis wird im Gemeinderat berichtet. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an den Wettbewerb die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o.g. Maßnahmen bis einschl. Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.

6. Für die Durchführung des unter Punkt 5. genannten Wettbewerbes sowie für die Weiterplanung der unter Punkt 3. und 4. beschriebenen Maßnahmen bis zum Projektbeschluss werden Planungsmittel in Höhe von 545.000 € benötigt. Die erforderlichen Planungsmittel werden im Doppelhaushalt 2012/2013 durch Umwidmung der Sanierungs- in Planungsmittel bereitgestellt. Die Mittelumsetzung kann im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt - in Zuständigkeit der Verwaltung vorgenommen werden.



Der Vorsitzende stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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