Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 658/2010
Stuttgart,
01/27/2011



Festsetzung von Entgelten des Stadtmuseums



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
23.02.2011
24.02.2011



Beschlußantrag:

Der Planungsstab Stadtmuseum erhebt ab 01.03.2011 entsprechend der Anlage 1 Entgelte für verschiedene Leistungen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Planungsstab Stadtmuseum Stuttgart hat mit seinen Einrichtungen das Ziel, Wissen über die Stadt zu vermitteln, eine kritische Auseinandersetzung mit der städtischen Identität anzuregen sowie die Vielfalt der Stadt erlebbar zu machen. Zum Planungsstab gehören neben dem Stadtmuseum im Wilhelmspalais (in Planung), das Stadtmuseum Bad Cannstatt, das städtische Lapidarium, das Museum Hegel-Haus und die Heimatmuseen Möhringen und Plieningen.

Der Eintritt in die Museen ist bisher grundsätzlich kostenlos, auch für Veranstaltungen sowie Führungen in den verschiedenen Einrichtungen wird kein Entgelt erhoben. Künftig soll für verschiedene Leistungen ein Entgelt erhoben werden.

Die Entgelte für Leistungen des Planungsstabs sind nach einer Entscheidung über das geplante Stadtmuseum im Wilhelmspalais neu festzulegen. In diesem Zusammenhang ist auch über Eintrittsgelder in die Ausstellungen der bereits bestehenden musealen Einrichtungen zu entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen

Es wird mit jährlichen Einnahmen zwischen 2.500 € und 4.000 € gerechnet (wetter- und veranstaltungsbedingt).


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung


Ausführliche Begründung:


Entgeltverzeichnis des Planungsstabs Stadtmuseum

Anwendungsbereich und Allgemeines

Das Entgeltverzeichnis gilt für: Das Museum Hegel-Haus, das städtische Lapidarium, das Stadtmuseum Bad Cannstatt und die Heimatmuseen Möhringen und Plieningen, sowie für eigene Veranstaltungen des Planungsstabs Stadtmuseum an anderen Orten.

Der Schuldner eines Entgelts ist derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt. Dieser ist auch zur Zahlung verpflichtet, die mit Inanspruchnahme der Leistung fällig wird. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.

Übersicht der einzelnen Entgelte

1. Führungen in den Einrichtungen

pro Person 3,00 Euro
pro Person mit Bonuscard + Kultur 1,50 Euro
pro Schüler 1,50 Euro

2. Veranstaltungen des Planungsstabs Stadtmuseum im Hegel-Haus

pro Person 2,00 bis 10,00 Euro

Das Entgelt wird in diesem Rahmen entsprechend des jeweiligen Veranstaltungsaufwands festgelegt. Der Inhaber einer Bonuscard + Kultur erhält 50 % Ermäßigung auf das Entgelt.

3. Überlassung von Räumen im Hegel-Haus

Anmietung für öffentliche Veranstaltungen
mit thematischem Bezug zum Hegel-Haus
- während der Öffnungszeiten 50,00 Euro
- außerhalb der Öffnungszeiten (bis zu 2 Stunden) 100,00 Euro
ohne thematischen Bezug zum Hegel-Haus
- während der Öffnungszeiten 100,00 Euro
- außerhalb der Öffnungszeiten (bis zu 2 Stunden) 100,00 Euro
Anmietung für Trauungen im Hegel-Keller 100,00 Euro

Hinzu können Kosten für einen Wachdienst bzw. einer Aufsicht kommen. Übersteigen Veranstaltungen die Öffnungszeiten um mehr als 2 Stunden, werden für jede weitere angefangene Stunde 50,00 Euro zusätzlich berechnet.

4.

Veranstaltungen des Planungsstabs Stadtmuseum im Lapidarium

pro Person 5,00 Euro
pro Person mit Bonuscard + Kultur 3,00 Euro
pro Schüler 3,00 Euro

5. Publikationen und Postkarten im Hegel-Haus und im Lapidarium

Derzeit werden an Entgelten erhoben für:

Führer Hegel-Haus deutsch/englisch 10,00 Euro
Marbacher Magazin 7,70 Euro
Führer Lapidarium 5,00 Euro
DVD Lapidarium 10,00 Euro
Postkartenset mit 12 Karten 3,00 Euro

Sollten sich die Herstellungskosten ändern, wird die Leitung des Planungsstabs Stadtmuseum ermächtigt, die Entgelte für Publikationen und Postkarten entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung neu festzulegen.

6. Film- und Fotoaufnahmen

kommerzielle Fotoaufnahmen außerhalb der Öffnungszeiten 400,00 Euro
Filmaufnahmen außerhalb der Öffnungszeiten 250,00 bis 1.000,00 Euro

Ob Film- und Fotoaufnahme durchgeführt werden dürfen, entscheidet im Einzelfall die Leitung des Planungsstabs Stadtmuseum.

7. Fotoabzüge bzw. Scans der städtischen Sammlung

9 x 13 cm und 10 x 15 cm 5,00 Euro
13 x 18 cm 5,50 Euro
14 x 21 cm und 18 x 24 cm 7,50 Euro
20 x 25 cm und 20 x 30 cm 12,50 Euro
30 x 40 cm 19,00 Euro
40 x 50 cm 23,50 Euro
50 x 60 cm 29,50 Euro
Digitale Übermittlung (min. 300 dpi – A4) 36,00 Euro
Digitale Übermittlung (72 dpi – für Powerpoint o.ä.) 5,00 Euro

Für die Erstellung einer CD-ROM wird zusätzlich 8,00 Euro, für alle anderen Leistungen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro berechnet.

8. Reproduktionen

Das Entgelt pro Seite/Bild beträgt grundsätzlich für kommerzielle Zwecke
bei Auflagen:

bis 5.000 Exemplare 30,00 Euro
bis 10.000 Exemplare 50,00 Euro
bis 50.000 Exemplare 100,00 Euro
über 50.000 Exemplare je angefangene 50.000 Exemplare 100,00 Euro


Es werden je nach Verwendungszweck ermäßigte/erhöhte Sätze berechnet:

Titelseite, Vorsatzblatt, Schutzumschlag Satz auf Anfrage
Kalender, Plakate, Ansichts- / Glückwunschkarte Satz auf Anfrage
Werbezwecke Satz auf Anfrage
Neuauflagen Satz auf Anfrage
zusätzliche fremdsprachige Auflage Satz auf Anfrage

Das Entgelt pro Seite/Bild bei nicht-kommerziellen und wissenschaftlichen Zwecken wird im Einzelfall durch die Leitung des Planungsstabs Stadtmuseum festgesetzt.

Sonstige Bestimmungen

In begründeten Einzelfällen kann die Leitung des Planungsstabs Stadtmuseum von den festgelegten Entgelten abweichen.

Inkrafttreten

Die Entgelte werden ab 01.03.2011 erhoben.



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