Vom Sachstandsbericht über den Stand und weiteren Ausbau von Ganztagsschulen wird Kenntnis genommen.
2. Antragstellung zum 1. November 2013 (7. Tranche)
2.1 Der Einrichtung von (teil-)gebundenen Ganztagsschulen an den Grundschulen der Kirchhaldenschule, der GS Obertürkheim, der Mühlbachhofschule, der Martin-Luther-Schule, der Pestalozzischule, der Rappachschule und der Wolfbuschschule zum Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Stichtag 1. November 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
2.2 Der Ausweitung der Ganztagsschule der Rosensteinschule von der teilgebundenen Ganztagsschule mit einem Zug auf eine teilgebundene Ganztagsschule mit zwei Zügen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erweiterung zum Stichtag 1. November 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen. 3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit
5.2 Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule auf der Basis des Raumstandards zu erarbeitenden schulscharfen Konzepts die Raumplanungen für die zum 1. November 2013 zu beantragenden Schulen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse und die konkretisierten Kosten im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen den gemeinderätlichen Gremien berichten.
6. Personalsituation in der Innenverwaltung Vom zusätzlichen Bedarf einer Stelle der Bes. Gr. A12 zum Stellenplan 2014, befristet auf 31.12.2018 für die Einrichtung von weiteren Ganztagesgrundschulen der 7. Tranche, wird Kenntnis genommen. Über die Stellenschaffung wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 entschieden.
Begründung: 1. Ausgangssituation Mit dem Grundsatzbeschluss zur GRDrs 199/2011 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, bis 2018 bzw. 2020 sukzessive den ständig steigenden Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter im Rahmen von (teil-)gebundenen Ganztagsgrundschulen zu decken. Als Zwischenlösung und Vorstufe dazu können an den Grundschulen Schülerhäuser eingerichtet werden. Mit der GRDrs 06/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards von Ganztagsgrundschulen festgelegt. Neben den Grundschulen besteht ein großer Bedarf für die Einrichtung von Ganztagsschulen an weiterführenden Schulen. Soweit Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, ist in Sekundarstufe I eine gebundene Ganztagsschule obligatorisch vorgesehen. Die Fachverwaltung schlägt daher vor, ab dem Doppelhaushalt 2014/2015 jährlich zehn Ganztagsschulen zu finanzieren, davon bis zu acht Grundschulen und mindestens zwei weiterführende Schulen mit Vorrang für Gemeinschaftsschulen. 2. Sachstandsbericht zum laufenden Ausbauprogramm seit 2006 An folgenden Schulen sind seit dem Start des Landesprogramms im Jahr 2006 bereits Ganztagsschulen eingerichtet bzw. bereits vom Land Baden-Württemberg genehmigt:
Die Erfahrungen an bestehenden Ganztagsschulen haben gezeigt, dass für die Zeit von der Planung einer Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahme bis zum Bezug des Gebäudes durchschnittlich 5 Jahre benötigt werden. Bei Erteilung der Genehmigung einer Ganztagsschule durch das Land muss der Betrieb der Ganztagsschule jedoch spätestens im Folgejahr der erteilten Genehmigung aufgenommen werden. Durch eine frühzeitige Planung kann ein organisatorisch aufwändiger und in den meisten Fällen kostenintensiver Interimsbetrieb, der von den Schulgemeinden immer weniger akzeptiert wird, verkürzt werden bzw. komplett entfallen.
7. Personal in der Innenverwaltung Um den gewünschten Erfolg für die Einrichtung und den Betrieb der Ganztagesschulen zu gewährleisten, ist ein großer Umfang von Planungen und begleitenden Maßnahmen erforderlich. Die Schulgemeinden erwarten von der Stadt Hilfeleistungen. Damit die vereinbarten pädagogischen Zielvorgaben eingehalten werden ist auch ein laufendes Qualitätsmanagement erforderlich. Im Einzelnen müssen z. Bsp. folgende Themen bewältigt werden: Vorbereitung und Betrieb von neuen Ganztagesschulen Inhaltliche Konzeption: · Erarbeitung von Ganztagesschulkonzeptionen · Ausbau und Intensivierung schulischer Kooperationen und Netzwerke sowie schulischer Verbundstrukturen · Begleitung und Berücksichtigung der Wirkungen im Stadtteil · Abstimmung mit und Einbeziehung der Schulgemeinde, Öffentlichkeitsarbeit, Auswahl des pädagogischen Partners der Ganztagesschule · Erstellung von Leistungsverzeichnissen, um die Aufgaben der Freien Träger der Jugendhilfe an den Ganztagesschulen zu beschreiben und zu konkretisieren, · Ausschreibung und Vergabe der Mittagessensorganisation · Federführung bei Interessenbekundungsverfahren und Vertragsverhandlungen · Begleitung der Schule und des Freien Trägers bei der Konkretisierung des pädagogischen Konzepts · Abstimmung mit der Schulgemeinde · Beschluss mittels Vorlage durch Gemeinderat Betrieb von Ganztagesschulen · Qualitätsmanagement: Überprüfung der pädagogischen Konzeption, Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen · Konfliktmanagement · regelmäßige jour fixe mit den Schulen, den freien Trägern und dem Staatlichen Schulamt, · Initiierung und Organisation von Multiplikatorenveranstaltungen an bestehenden Ganztagesschulen · Qualitätsmanagement in der Mittagessensversorgung · Erstellung und Prüfung von Finanzkonzepten, Zuschüssen und Rechnungen · Abstimmung mit der Schulgemeinde, Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen des flächendeckenden Ausbaus von Ganztagsgrundschulen · Beratung an den übrigen Grundschulen · Organisation von Informationsveranstaltungen · Teilnahme an Gesamtlehrerkonferenzen, Elternbeiratssitzungen, Schulkonferenzen Daher wird eine/n Stelle in Bes. Gr. A12 befristet auf 31.12.2018 für die Installierung und Organisation der 7. Tranche im Grundschulbereich zum Stellenplan 2014 benötigt (vgl. GRDrs. 199/2011) und ein entsprechender Antrag gestellt. Über die Stellenschaffung wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 entschieden. Die bisherigen 22 Ganztagesgrundschulen werden von zwei Mitarbeiter/innen gemanagt. Mehr kann nicht geleistet werden, wenn die Stadt dem hohen Beratungs- und Informationsbedarf gerecht werden will. Hinzu kommt die Beratung der 49 übrigen Grundschulen. Finanzielle Auswirkungen Laufende Mittel: vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel Es ist ein sukzessiver Ausbau der Ganztagsschulen geplant. In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf im Endausbau mit 3.095.300 Euro dargestellt. Bei Start des Angebots zum Schuljahr 2014 (teilweise mit Klassenstufe 1 und 2) ist anteilig in der Aufbauphase mit folgendem Bedarf zu rechnen: