Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 371/2013
Stuttgart,
06/20/2013



Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagsschulen
- Beantragung der 7. Tranche




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich03.07.2013



Beschlußantrag:

1. Sachstandsbericht

Vom Sachstandsbericht über den Stand und weiteren Ausbau von Ganztagsschulen wird Kenntnis genommen.

2. Antragstellung zum 1. November 2013 (7. Tranche)

2.1 Der Einrichtung von (teil-)gebundenen Ganztagsschulen an den Grundschulen der Kirchhaldenschule, der GS Obertürkheim, der Mühlbachhofschule, der Martin-Luther-Schule, der Pestalozzischule, der Rappachschule und der Wolfbuschschule zum Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Stichtag 1. November 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.

2.2 Der Ausweitung der Ganztagsschule der Rosensteinschule von der teilgebundenen Ganztagsschule mit einem Zug auf eine teilgebundene Ganztagsschule mit zwei Zügen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erweiterung zum Stichtag 1. November 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen.

3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit

3.1 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Kirchhalden-, der Pestalozzi- und der Luginslandschule werden der Stuttgarter Jugendhaus g GmbH übertragen.

3.2 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Körschtalschule wird der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. übertragen. 3.3 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Martin-Luther-Schule wird dem städtischen Jugendamt übertragen. 3.4 Für die GS Obertürkheim, die Mühlbachhofschule, die Rappachschule und die Wolfbuschschule wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

4. Finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Ganztagsschulen 5. Bauliche Maßnahmen / Investitionsbedarf / Interimsbetrieb

5.1 Über die Finanzierung der investiven Maßnahmen der 7. Tranche wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/15 entschieden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist hier durchschnittlich pro Ganztagsschule von einem Betrag in Höhe von 3,5 Mio. Euro auszugehen.

5.2 Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule auf der Basis des Raumstandards zu erarbeitenden schulscharfen Konzepts die Raumplanungen für die zum 1. November 2013 zu beantragenden Schulen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse und die konkretisierten Kosten im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen den gemeinderätlichen Gremien berichten.


6. Personalsituation in der Innenverwaltung

Vom zusätzlichen Bedarf einer Stelle der Bes. Gr. A12 zum Stellenplan 2014, befristet auf 31.12.2018 für die Einrichtung von weiteren Ganztagesgrundschulen der 7. Tranche, wird Kenntnis genommen. Über die Stellenschaffung wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 entschieden.



Begründung:


1. Ausgangssituation
Mit dem Grundsatzbeschluss zur GRDrs 199/2011 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, bis 2018 bzw. 2020 sukzessive den ständig steigenden Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter im Rahmen von (teil-)gebundenen Ganztagsgrundschulen zu decken. Als Zwischenlösung und Vorstufe dazu können an den Grundschulen Schülerhäuser eingerichtet werden. Mit der GRDrs 06/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards von Ganztagsgrundschulen festgelegt.

Neben den Grundschulen besteht ein großer Bedarf für die Einrichtung von Ganztagsschulen an weiterführenden Schulen. Soweit Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, ist in Sekundarstufe I eine gebundene Ganztagsschule obligatorisch vorgesehen.

Die Fachverwaltung schlägt daher vor, ab dem Doppelhaushalt 2014/2015 jährlich zehn Ganztagsschulen zu finanzieren, davon bis zu acht Grundschulen und mindestens zwei weiterführende Schulen mit Vorrang für Gemeinschaftsschulen.


2. Sachstandsbericht zum laufenden Ausbauprogramm seit 2006
An folgenden Schulen sind seit dem Start des Landesprogramms im Jahr 2006 bereits Ganztagsschulen eingerichtet bzw. bereits vom Land Baden-Württemberg genehmigt:

SchuleForm der GanztagesschuleStart der Ganztagesschule
Beantragung vor Start des Landesprogramms im Jahr 2006
Carl-Benz-Schule (GS)gebundene FormSchuljahr 2005/06
Heusteigschule (GS)teilgebundene FormSchuljahr 2005/06
Elise von König-Schule (WRS)gebundene FormSchuljahr 2007/08
1. Tranche (GRDrs 606/2007)
Pelikanschule (Grundschule Neugereut)gebundene FormSchuljahr 2008/09
Wilhelmsschule Untertürkheim (GS)teilgebundene FormSchuljahr 2008/09
Römerschule (GS)offene FormSchuljahr 2008/09
Robert-Koch-Realschuleoffene FormSchuljahr 2008/09
2. Tranche (GRDrs 560/2008)
Bachschule (GS)teilgebundene FormSchuljahr 2010/11
GS der GWRS Gablenberggebundene FormSchuljahr 2010/11
GS der Lerchenrainschuleteilgebundene FormSchuljahr 2009/10
GS der Rosensteinschuleteilgebundene FormSchuljahr 2010/11
Silcherschule (GS)teilgebundene FormSchuljahr 2010/11
Bismarckschule (WRS)gebundene FormSchuljahr 2010/11
Rilke-Realschuleoffene FormSchuljahr 2009/10
3. Tranche (GRDrs 594/2009)
GS der Falkertschulegebundene FormSchuljahr 2011/12
GS der Steinenbergschule gebundene FormSchuljahr 2011/12
WRS der GWRS Ostheimgebundene FormSchuljahr 2011/12
Brunnen-Realschuleoffene FormSchuljahr 2010/11
RS Ostheimoffene FormSchuljahr 2011/12
Zeppelin-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2010/11
4. Tranche (GRDrs. 608/2010)
GS Birkachoffene FormSchuljahr 2011/12
GS der Eichendorffschulegebundene FormSchuljahr 2012/13
GS der Raitelsbergschulegebundene FormSchuljahr 2012/13
GS der Schillerschulegebundene FormSchuljahr 2012/13
Wirtemberg-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2011/12
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2011/12
5. Tranche (GRDrs. 379/2011)
GS der Altenburgschulegebundene Form, Start teilgebundenSchuljahr 2013/14
Steigschule (Förderschule)gebundene FormSchuljahr 2013/14
WRS der Körschtalschulegebundene FormSchuljahr 2013/14
WRS der Luginslandschulegebundene FormSchuljahr 2012/13
Linden-Realschuleoffene FormSchuljahr 2012/13
Hegel-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2012/13
    6. Tranche (GRDrs. 605/2012)
GS der Hohensteinschuleteilgebundene FormSchuljahr 2013/14
Filderschule (GS)gebundene Form, Start teilgebundenSchuljahr 2014/15
GS der Körschtalschuleteilgebundene FormSchuljahr 2014/15
GS der Luginslandschuleteilgebundene FormSchuljahr 2014/15
Schönbuchschule* (GS)gebundene FormGeplant Schuljahr 2014/15*
WRS der Riedseeschule
(läuft aus – vgl. GRDrs 902/2012)
Gebundene FormEntfällt für WRS - alternative Planung für Grundschule läuft
* Der Antrag der Schönbuchschule auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule ruht derzeit auf Vorschlag des Regierungspräsidiums Stuttgart aufgrund eines evtl. Verfahrensfehlers. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und evtl. Verfahrensfehler von der Schönbuchschule und dem Staatlichen Schulamt gemeinsam behoben wurden, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

Für die Schulen der 6. Tranche liegt mittlerweile der Einrichtungserlass des Landes vor.

Daraus ergibt sich folgende Bilanz zum Schuljahr 2013/14:

SchulartOffene Ganztagsschule(teil)gebundene Ganztagsschule
Grundschulen
2
16
Werkrealschulen
5
Realschulen
5
Gymnasien
4
Förderschulen
1
Summe
11
22


3. Antragstellung zum 1. November 2013 (7. Tranche)
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Schulen, die ihr Interesse an der Einrichtung als Ganztagsschule bekundet haben, zum Antragszeitpunkt 1. November 2013 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

Alle sieben Grundschulen möchten in der teilgebundenen Form starten um somit den Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen Halbtags- und Ganztagsschule zu gewährleisten.

Die Rosensteinschule ist seit dem Schuljahr 2010/11 teilgebundene Ganztagsschule mit einem Zug. Die Nachfrage nach der Ganztagsschule ist gestiegen, so dass ab dem Schuljahr 2014/15 Bedarf für einen weiteren Ganztagsschulzug mit sukzessivem Aufbau besteht.


4. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit
Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Mit Beschluss der GRDrs. 6/2013 „Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule“ wurde festgelegt, dass der Stuttgarter Gemeinderat die abschließende Entscheidung über die Trägerschaft an den einzelnen Schulen trifft.

Die Kirchhaldenschule, die Pestalozzischule und die Luginslandschule haben als Zwischenschritt auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule die Einrichtung eines Schülerhauses gewählt. An allen drei Schulen wurde vom Gemeinderat die Stuttgarter Jugendhaus g GmbH als Träger für das Schülerhaus beschlossen. Den Schulen ist es sehr wichtig gemeinsam mit dem bewährten Träger das pädagogische Konzept des Schülerhauses in Richtung Ganztagsschule weiterzuentwickeln und auch das bereits im Schülerhaus eingesetzte Personal in der Ganztagsschule zu behalten. An der Luginslandschule kommt noch hinzu, dass die Stuttgarter Jugendhaus g GmbH bereits Träger der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit in der Ganztagesschule der Werkrealschule ist. Aufgrund des Beschlusses zur Schulentwicklungsplanung (GRDrs 902/2012) wird die Werkrealschule an der Luginslandschule jedoch ab Schuljahr 2013/2014 sukzessive auslaufen. Das derzeit dort vom Träger eingesetzte Personal soll im Grundschulbereich weiter beschäftigt werden.

An der Körschtalschule ist die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Träger des Ganztagsschulangebotes im Werkrealschulbereich. Die Ganztagsgrundschule der Körschtalschule wird den Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2014/15 aufnehmen. Der Schule ist sehr daran gelegen, dass das pädagogische Gesamtkonzept für den Schulstandort von einem Träger begleitet wird.

An der Martin-Luther-Schule ist das städtische Jugendamt Träger des dort seit Jahren bereits bestehenden Betreuungshauses. Der Schule ist sehr daran gelegen, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auch bei der Umwandlung zur Ganztagsschule fortzusetzen. Das dort vorhandene Personal könnte dann in der Ganztagsschule weiter beschäftigt werden.

Für die Grundschule Obertürkheim, die Mühlbachhofschule, die Rappachschule und die Wolfbuschschule ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.


5. Voraussichtliche Kosten für den laufenden Betrieb der Ganztagsschulen der 7. Tranche
Die für die 7. Tranche benötigten finanziellen Mittel für die Durchführung der pädagogischen Angebote, die Mittagessensorganisation und Sachmittel in Höhe von im Endausbau jährlich voraussichtlich 3.095.300 Euro ab dem Schuljahr 2014/15 sind im Detail Anlage 1 zu entnehmen. Hierin sind die mit GRDrs. 199/2011 und GRDrs. 6/2013 beschlossenen Standardverbesserungen berücksichtigt.

An der Luginslandschule, der Kirchhaldenschule und der Pestalozzischule sind derzeit insgesamt 14 lange Gruppen im Schülerhaus eingerichtet. Nach aktuellem Stand könnten somit rund 1,4 Mio. Euro nach Schließung der Schülerhäuser zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden.


6. Investive Maßnahmen
SchuleBeschreibung der baulichen Maßnahme
Kirchhaldenschule
(bereits im DHH 2012/2013 pauschal 3,5 Mio. Euro vorgesehen)
Schaffung von Freizeit- und Fachräumen sowie Küche mit Speisebereich durch Umstrukturierung im Bestand und Neubau (Neubau Kinderhaus Vorprojektbeschluss, GRDrs 451/2011).
GS Obertürkheim
(bereits im DHH 2012/2013 pauschal 3,5 Mio. Euro vorgesehen)
Schaffung von Freizeit- und Fachräumen sowie Küche mit Speisebereich für die Ganztagsschule durch Umstrukturierungen im Bestand (bereits in Planung). Neugestaltung der Außenanlagen.
MühlbachhofschuleSchaffung von Freizeit- und Fachräumen für die Ganztagsschule durch Neubau (Machbarkeitsstudie wurde bereits durchgeführt). Schaffung von Küche mit Speisebereich steht in Zusammenhang mit dem Neubau der Turnhalle (571/2011). Im derzeitigen Gymnastikraum inkl. Nebenräume kann eine Küche mit Speisebereich eingerichtet werden.
Martin-Luther-SchuleMit GRDrs 902/2012 wurde die Aufhebung der Werkrealschule der Schillerschule beschlossen. Die Schillerschule soll im Grundschulbereich gestärkt werden, um die Martin-Luther-Schule zu entlasten.
Die zusätzlichen Räume für die Ganztagsschule werden nach dem Raumstandard soweit als möglich durch Umstrukturierung im Bestand geschaffen (Umwandlung der Horträume). Sofern die Ganztagsschulräume nicht komplett im Bestand unterzubringen sind, werden diese in einem Neu- oder Erweiterungsbau nachgewiesen. Ggf. Neugestaltung der Außenanlagen
PestalozzischuleDie Schaffung von zusätzlichen Räumen nach dem Raumstandard für Ganztagsschulen (Freizeit- und Fachräume sowie Verpflegungsbereich) steht in Zusammenhang mit der Neukonzeption bzw. dem Neubau eines „Campus Vaihingen“.
Die Ganztagsschule muss bis zur Fertigstellung für längere Zeit in Interimsräumen (mobile Räume) organisiert werden.
RappachschuleMit GRDrs 902/2012 wurde der Beschluss zur Aufhebung der Werkrealschule der Rappachschule gefasst. Die zusätzlichen Räume für die Ganztagsgrundschule nach dem Raumstandard (Freizeit- und Fachräume sowie Verpflegungsbereich) werden soweit als möglich durch Umstrukturierung im Bestand geschaffen. Sofern die Ganztagsschulräume nicht komplett im Bestand unterzubringen sind, werden diese in einem Neu- oder Erweiterungsbau nachgewiesen. Ggf. Neugestaltung der Außenanlagen.
WolfbuschschuleDie zusätzlichen Räume für die Ganztagsgrundschule nach dem Raumstandard (Freizeit- und Fachräume sowie Verpflegungsbereich) werden soweit als möglich durch Umstrukturierung im Bestand geschaffen. Sofern die Ganztagsschulräume nicht komplett im Bestand unterzubringen sind, werden diese in einem Neu- oder Erweiterungsbau nachgewiesen. Ggf. Neugestaltung der Außenanlagen.

Aktuell liegen noch nicht für alle o.g. Schulen konkrete Kosten oder Planungen vor. Aufgrund der Erfahrungen an bisherigen Ganztagsschulen kann pro Vorhaben von durchschnittlichen Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro ausgegangen werden. Die konkreten Kosten pro Vorhaben werden im weiteren Verfahren ermittelt und dem Gemeinderat im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen mitgeteilt. Die Pauschale pro Schule (Ausnahme GS Obertürkheim und Kirchhaldenschule) wird das Schulverwaltungsamt zur Wunschliste zum Doppelhaushalt 2014/15 anmelden.

Die Erfahrungen an bestehenden Ganztagsschulen haben gezeigt, dass für die Zeit von der Planung einer Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahme bis zum Bezug des Gebäudes durchschnittlich 5 Jahre benötigt werden. Bei Erteilung der Genehmigung einer Ganztagsschule durch das Land muss der Betrieb der Ganztagsschule jedoch spätestens im Folgejahr der erteilten Genehmigung aufgenommen werden. Durch eine frühzeitige Planung kann ein organisatorisch aufwändiger und in den meisten Fällen kostenintensiver Interimsbetrieb, der von den Schulgemeinden immer weniger akzeptiert wird, verkürzt werden bzw. komplett entfallen.

7. Personal in der Innenverwaltung
Um den gewünschten Erfolg für die Einrichtung und den Betrieb der Ganztagesschulen zu gewährleisten, ist ein großer Umfang von Planungen und begleitenden Maßnahmen erforderlich. Die Schulgemeinden erwarten von der Stadt Hilfeleistungen. Damit die vereinbarten pädagogischen Zielvorgaben eingehalten werden ist auch ein laufendes Qualitätsmanagement erforderlich. Im Einzelnen müssen z. Bsp. folgende Themen bewältigt werden:

Vorbereitung und Betrieb von neuen Ganztagesschulen

Inhaltliche Konzeption:
· Erarbeitung von Ganztagesschulkonzeptionen
· Ausbau und Intensivierung schulischer Kooperationen und Netzwerke sowie schulischer Verbundstrukturen
· Begleitung und Berücksichtigung der Wirkungen im Stadtteil
· Abstimmung mit und Einbeziehung der Schulgemeinde, Öffentlichkeitsarbeit,

Auswahl des pädagogischen Partners der Ganztagesschule
· Erstellung von Leistungsverzeichnissen, um die Aufgaben der Freien Träger der Jugendhilfe an den Ganztagesschulen zu beschreiben und zu konkretisieren,
· Ausschreibung und Vergabe der Mittagessensorganisation
· Federführung bei Interessenbekundungsverfahren und Vertragsverhandlungen
· Begleitung der Schule und des Freien Trägers bei der Konkretisierung des pädagogischen Konzepts
· Abstimmung mit der Schulgemeinde
· Beschluss mittels Vorlage durch Gemeinderat

Betrieb von Ganztagesschulen
· Qualitätsmanagement:
Überprüfung der pädagogischen Konzeption, Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen

· Konfliktmanagement
· regelmäßige jour fixe mit den Schulen, den freien Trägern und dem Staatlichen Schulamt,
· Initiierung und Organisation von Multiplikatorenveranstaltungen an bestehenden Ganztagesschulen
· Qualitätsmanagement in der Mittagessensversorgung
· Erstellung und Prüfung von Finanzkonzepten, Zuschüssen und Rechnungen
· Abstimmung mit der Schulgemeinde, Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen des flächendeckenden Ausbaus von Ganztagsgrundschulen
· Beratung an den übrigen Grundschulen
· Organisation von Informationsveranstaltungen
· Teilnahme an Gesamtlehrerkonferenzen, Elternbeiratssitzungen, Schulkonferenzen

Daher wird eine/n Stelle in Bes. Gr. A12 befristet auf 31.12.2018 für die Installierung und Organisation der 7. Tranche im Grundschulbereich zum Stellenplan 2014 benötigt (vgl. GRDrs. 199/2011) und ein entsprechender Antrag gestellt. Über die Stellenschaffung wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 entschieden. Die bisherigen 22 Ganztagesgrundschulen werden von zwei Mitarbeiter/innen gemanagt. Mehr kann nicht geleistet werden, wenn die Stadt dem hohen Beratungs- und Informationsbedarf gerecht werden will. Hinzu kommt die Beratung der 49 übrigen Grundschulen.


Finanzielle Auswirkungen

Laufende Mittel: vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel
Es ist ein sukzessiver Ausbau der Ganztagsschulen geplant. In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf im Endausbau mit 3.095.300 Euro dargestellt. Bei Start des Angebots zum Schuljahr 2014 (teilweise mit Klassenstufe 1 und 2) ist anteilig in der Aufbauphase mit folgendem Bedarf zu rechnen:
2014 (40 % - anteilig für 4 Monate)
215.000 Euro
2015 (60 %)
1.860.000 Euro
2016 (80 %)
2.480.000 Euro
ab 2017 ff (100 %)
3.095.300 Euro

An der Luginslandschule, der Kirchhaldenschule und der Pestalozzischule sind derzeit insgesamt 14 lange Gruppen im Schülerhaus eingerichtet. Nach aktuellem Stand könnten somit rund 1,4 Mio. Euro nach Schließung der Schülerhäuser zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden.

Investive Mittel: Jede Ganztagsgrundschule verursacht erfahrungsgemäß investive Kosten im Schnitt von 3,5 Mio. Euro. Die konkreten Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen mitgeteilt.

Für die Planung und Umsetzung der Investitionsmaßnahmen an den fünf Grundschulstandorten Martin-Luther-Schule, Mühlbachhofschule, Pestalozzischule, Rappachschule und Wolfbuschschule in Höhe von insgesamt 17,5 Mio. € kann nachfolgender Mittelabfluss erwartet werden:

2014 (40%)
7,0 Mio. €
2015 (40%)
7,0 Mio. €
2016 (20%)
3,5 Mio. €

Personal/Arbeitsplatzkosten: Eine Stelle in A12 verursacht Kosten in Höhe von 104.800 € jährlich.

Folgelasten: Da die einzelnen Vorhaben noch mit den Schulen zu konkretisieren sind, können die Folgelasten (beispielsweise für Reinigung und Energie – hier ist entsprechend GRDrs 199/2011 Anlage 1 S. 40 nach wie vor von jährlichen Kosten von 16.000.-€ auszugehen - EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten PC, Bauunterhaltung, Stellenanteile Sekretariat / Hausmeister, Wartung) zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und T haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1, Übersicht über die laufenden Mittel




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Anlage 1 zur GRDrs 371_2013 7.Tranche GTSneu.xlsAnlage 1 zur GRDrs 371_2013 7.Tranche GTSneu.xls