Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 808/2014
Stuttgart,
11/06/2014



BioRegio STERN Management GmbH - Darlehensvertrag zur Liquiditätssicherung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
14.11.2014
19.11.2014



Beschlußantrag:

1.) Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt der BioRegio STERN Management GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 45.500 EUR. Das Gesellschafterdarlehen wird zins- und tilgungsfrei gewährt; außerdem soll im Darlehensvertrag ein Rangrücktritt vereinbart werden. 2.) Im Fall der rechtskräftigen Festsetzung der Umsatzsteuernachzahlung für die Jahre 2010-2013 wird die Verwaltung ermächtigt, das Gesellschafterdarlehen in einen Zuschuss umzuwandeln.

3.) Der überplanmäßigen Auszahlung von bis zu 45.500 EUR im Teilfinanzhaushalt 200, Stadtkämmerei, Auszahlungsgruppe 788 Darlehensgewährungen, wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2014. Für den Fall der Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss erfolgt die Deckung aus der allgemeinen Deckungsreserve.


Begründung:


Bei der BioRegio STERN Management GmbH wird gegenwärtig eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Der Geschäftsführung der BioRegio STERN Management GmbH wurde aber bereits signalisiert, dass die jährlichen Gesellschafterzuschüsse nach Ansicht des Finanzamtes der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet, dass auch der Zuschuss für das Jahr 2014 der Umsatzsteuer unterliegt.

Für die Vorjahre droht die Festsetzung einer Steuernachzahlung. Die voraussichtliche Umsatzsteuernachzahlung 2010-2013 beträgt inkl. Zinsen 402.952 EUR. Die bisher schon unter Vorbehalt abgeführte Umsatzsteuer für die Gesellschafterzuschüsse 2014 i.H.v. 750.000 EUR beläuft sich auf 142.500 EUR. Für den Fall, dass die Steuer wie angedroht, festgesetzt wird, muss die Steuernachzahlung zeitnah geleistet werden. Die BioRegio STERN Management GmbH wäre jedoch nicht mit der notwendigen Liquidität ausgestattet, um eine Steuernachforderung i.H.v. rund 402 TEUR zu leisten. Um eine Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden, haben bzw. werden die Gesellschafter entsprechende Maßnahmen vorbereiten. Die Gesellschafterin Stadt Tübingen und der Regionalverband Neckar-Alb haben bereits Darlehensverträge mit Rangrücktritt unterschrieben, die WRS und die Stadt Reutlingen haben eine Patronatserklärung abgeben. Die Stadt Esslingen wird einen entsprechenden Beschluss für eine Patronatserklärung Ende November herbeiführen.

Anteil der Landeshauptstadt Stuttgart:
Für die LHS bedeutet dies bei einem 8,3%-Anteil an der BioRegio STERN Management GmbH eine Summe von rund 33 TEUR als Anteil an der drohenden Steuernachzahlung und rund 12 TEUR für die Umsatzsteuer 2014, insgesamt rund 45 TEUR.

Ziel des Gesellschafterdarlehens ist die Liquiditätssicherung bei der BioRegio STERN Management GmbH im Falle einer Umsatzsteuernachzahlungsverpflichtung aus der aktuellen Sonderprüfung und zur Sicherstellung der Liquidität aus der unter Vorbehalt gezahlten Umsatzsteuer auf die Gesellschafterzuschüsse 2014. Die Verwaltung wird dadurch ermächtigt, der Gesellschaft kurzfristig im Bedarfsfall das zur Aufrechterhaltung der Liquidität notwendige Gesellschafterdarlehen zu gewähren. Im Darlehensvertrag wird ein Rangrücktritt vereinbart, damit das Darlehen eigenkapitalähnlichen Charakter bekommt und eine Überschuldung des Darlehensnehmers vermieden wird. Bis zur endgültigen Klärung der Steuerfrage werden daher auch keine Darlehenszinsen erhoben. Im Fall der rechtskräftigen Festsetzung einer Umsatzsteuernachforderung wird die Verwaltung ermächtigt, das Gesellschafterdarlehen in einen Zuschuss umzuwandeln. Sollte das Finanzamt nach Abschluss des Verfahrens keine Steuernachforderung festsetzten, wird das Gesellschafterdarlehen zurückgezahlt.

Jahresabschluss 2013
Der Wirtschaftsprüfer besteht auf eine Steuerrückstellung im Jahresabschluss 2013. Nachdem die Gesellschafter zur Absicherung der Liquidität bzw. der Rückstellungen Patronatserklärungen oder Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt abgegeben haben, kann der Jahresabschluss fertig gestellt werden. Die Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 beschließt, soll Ende November stattfinden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wird über den Jahresabschluss 2013 informiert werden, sobald dieser vorliegt. Außerdem ist ein Bericht der Geschäftsführung vorgesehen.

Ausblick
Nach bisherigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Gesellschafterzuschüsse - zumindest teilweise – künftig umsatzsteuerpflichtig sind. Ab dem Jahr 2015 plant der Geschäftsführer Herr Dr. Eichenberg Einsparungen u.a. durch Personalabbau, so dass der jährliche Gesellschafterzuschuss von 550 TEUR und der Sonderzuschuss von 200 TEUR auch für die Umsatzsteuer ausreichen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gewährung des Darlehens erfordert eine außerplanmäßige Auszahlung von bis zu 45.500 EUR im Teilfinanzhaushalt 200, Stadtkämmerei, Ausz.gruppe 788 Darlehensgewährungen. Diese kann aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2014 finanziert werden. Für den Fall einer ergebniswirksamen Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss erfolgt die Deckung aus der allgemeinen Deckungsreserve.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen:

Die Abteilung Wirtschaftsförderung hat die Vorlage mitgezeichnet.


Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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