Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 32/2011
Stuttgart,
04/19/2011



Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot-
„Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.05.2011
10.05.2011
24.05.2011
25.05.2011
26.05.2011



Beschlußantrag:

Von der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsverfahren Zuffenhausen 6 -Rot- entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen, bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.



Finanzielle Auswirkungen

Das Sanierungsverfahren wurde 2003 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ (SSP) mit einem Förderrahmen von zunächst 2,5 Mio. € aufgenommen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der Förderrahmen inzwischen inklusive der so genannten Modellvorhaben 9.610.333 € beträgt. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2013 teilweise bereit bzw. werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2016 finanziert (GRDrs. 339/2010).


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 1 zur GRDrs 32/2011


Ausführliche Begründung


Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30 vom 24. Juli 2003 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen, bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.
Durch die Bewilligung der Modellvorhaben im Jahre 2007 mit 1 Mio. € und weiteren Förderrahmenaufstockungen in den Programmjahren 2005 bis 2010 beträgt der Förderrahmen nun insgesamt 9.610.333 € (100 %).

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 10,2 Mio. €. Einahmen aus Ausgleichsbeträgen fallen nicht an, da das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Aus den erworbenen Grundstücken sind jedoch Veräußerungserlöse sowie im Rahmen der Abrechnung Wertansätze als Einnahme in Höhe von geschätzt 0,59 Mio. € gegen zu rechnen. Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB, sowie der Bau des Hans-Scharoun-Platzes und weiterer Verkehrsflächen (z. B. Kreisverkehr Tapach-/Haldenrainstraße) werden mit 4,557 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Erschließungsmaßnahmen gehört auch das Anlegen von Grün-, Frei- und Spielflächen.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind 2,508 Mio. € vorgesehen (Bürgerhaus, Jugendräume, Tageseinrichtung für Kinder in der Löwensteiner Straße).

Sonstige Maßnahmen
Hierunter fallen die nichtinvestiven Projekte der Modellvorhaben mit 940.000 € (GRDrs 834/2010). Nicht benötigte Mittel können ggf. für investive Projekte eingesetzt werden.

Das Sanierungsverfahren wurde 2003 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ (SSP) mit einem Förderrahmen von zunächst 2,5 Mio. € aufgenommen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der Förderrahmen inzwischen inklusive der so genannten Modellvorhaben 9.610.333 € beträgt. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2013 teilweise bereit bzw. werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 finanziert (GRDrs. 339/2010).

Die vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht orientiert sich am derzeit bewilligten Förderrahmen. Für weitere erstrebenswerte Maßnahmen, z. B. die Umgestaltung des Löwensteiner Plätzles sowie der Erwerb und Rückbau Auricher Straße 34 ist beabsichtigt, für das Programmjahr 2012 einen Aufstockungsantrag zu stellen.




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Anlage 2 zur GRDrs 32-2011.pdf