Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
269
7
VerhandlungDrucksache:
153/2014
GZ:
KBS, T
Sitzungstermin: 01.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau einer Sporthalle bei der Grundschule Riedenberg
- Vorprojektbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.09.2014, nicht öffentlich, Nr. 394
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 30.09.2014, öffentlich, Nr. 404
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung verbunden mit Prüfzusagen

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 22.08.2014, GRDrs 153/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Sportstättensituation an der Grundschule Riedenberg sowie der aktuellen Vereinssportstättensituation im Stadtbezirk Stuttgart-Sillenbuch wird Kenntnis genommen. 2. Dem Raumprogramm für den Neubau einer Zweifeldhalle für den Schulsportbedarf ohne Versammlungsstättenfunktion mit einer Programmfläche von 1.433 m² (gem. Planungsauftrag vom 30.04.2013) wird zugestimmt. 3. Der Weiterplanung einer Zweifeldsporthalle mit erwartetem Kostenrahmen in Höhe von rd. 5,3 Mio. € brutto wird zugestimmt. Somit sind nach Abzug der Vorsteuer Mittel in Höhe von rd. 4,962 Mio. € brutto tatsächlich bereit zu stellen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o.g. Maßnahmen bis einschl. Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen. Für die Architektenleistungen bis einschl. Leistungsphase 3 HOAI wird das Architekturbüro Cheret Bozic Architekten, Stuttgart, beauftragt. 5. Für die Durchführung der Weiterplanung der unter Ziffer 3 beschriebenen Maßnahmen bis zum Projektbeschluss werden Planungsmittel in Höhe von ca. 350.000 € brutto benötigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Planungsmittelpauschale im Teilhaushalt 400 (Projekt 7.401905). 6. Es wird Kenntnis davon genommen, dass die intensivere Nutzung der Sporthalle Auswirkungen auf die Betreuung durch Schulhausmeister/-innen haben wird. Über die Höhe der hierfür nötigen Stellenanteile im Bereich der Schulhausmeister wird rechtzeitig zur Inbetriebnahme der Turnhalle und auf Basis der Erkenntnisse, die sich aus der aktuell laufenden Organisationsuntersuchung ergeben werden, entschieden.


EBM Föll stellt fest:

zum Seitenanfang