Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 1436/2019
Stuttgart,
11/21/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Haushalt 2020/2021 Antrag Nr.162 Rolli-Taxen

Beantwortung / Stellungnahme

Sachstand

Am 8. Januar 2019 wurde die Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von „Rolli-Taxen“ veröffentlicht. Stand 20. November 2019 wurde der Umbau von zwei Fahrzeugen gefördert, die bereits zur Verfügung stehen. Für weitere drei Fahrzeuge wurde der Umbau bereits bewilligt; diese sind jedoch noch nicht umgerüstet. Weitere Stuttgarter Taxiunternehmer*innen haben weiterhin ein grundsätzliches Interesse an dem Förderprogramm bekundet.

Am 11. November 2019 fand ein Erfahrungsaustausch mit Vertreter*innen des Referats SOS, SI-BB, der Taxiverbände, Taxiunternehmen, die über einen Zuwendungsbescheid verfügen, sowie des Körperbehinderten-Verein e.V. statt.

Als wesentliche Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs sind festzuhalten:

Ziel des Projektes ist es, in der Regelstruktur ein spontanes und flexibles Angebot zu schaffen, damit Menschen, die ihren Rollstuhl bei einer Autofahrt nicht verlassen können, dieses flexibel und spontan nutzen können.

Alle Anwesenden sind bereit daran mitzuwirken, damit es gelingt das Rolli-Taxi als Inklusions-Taxi im Regelangebot der Taxibeförderung zu etablieren. Hierzu wurden verschiedene Details, wie die Vermittlung der Rolli-Taxen, die Anzahl der Standorte für Rolli-Taxen, die Aufhebung der Einschränkung der förderfähigen Fahrzeuge auf Großraumtaxen oder die Kostenübernahme bei längeren Anfahrtswegen diskutiert. Diese werden derzeit von der Verwaltung geprüft.

Insbesondere führt die derzeit noch geringe Anzahl von Rolli-Taxen zu Hemmnissen, da infolge dessen die Anfahrtswege zeitaufwändig sind, Rückfahrten nicht verbindlich zugesagt werden können und letztlich das Angebot nicht offensiv vermarktet werden kann. Die Erhöhung der Anzahl von verfügbaren Rolli-Taxen ist daher das primäre Ziel. Für die kommenden beiden Jahre wurden als Zielgröße 12 Fahrzeuge als sinnvolles Angebot definiert.


Entscheidungsbedarf

Das aktuelle Förderprogramm beläuft sich auf 80.000 Euro. Daraus wurden bislang 18.673 Euro abgerufen und weitere 27.072 Euro sind durch bewilligte Anträge bewirtschaftet. Die Übertragung der Restmittel von 34.255 EUR in das Haushaltsjahr 2020 ist vorgemerkt.

Da das Förderprogramm nach geltender Beschlusslage (vgl. GRDrs. 900/2018) am 31. Dezember 2019 endet, könnte es im Rahmen der Haushaltsberatungen verlängert werden.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Förderung im Bereich von durchschnittlich 9.150 EUR pro Fahrzeug bewegen. Die Förderrichtlinien lassen bis zu 10.000 EUR zu. Bei einer avisierten Gesamtzahl von 12 zu fördernden Fahrzeugen entsteht ein Zusatzbedarf von 35.000 EUR.

Mit der Verlängerung des Förderprogramms sind weitergehende Schulungen der Taxifahrenden erforderlich. Hierfür entsteht ein zusätzlicher Finanzbedarf von 5.000 EUR bei Ref. Si-BB, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Es wird empfohlen, die Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis zu einer Entscheidung der zuständigen Gemeinderatsgremien über eine Anpassung der Förderkriterien, längstens bis Ende 2021, zu verlängern.

Nach erfolgter Prüfung der in dem Erfahrungsaustausch am 11. November 2019 vorgebrachten Argumente, wird die Verwaltung zeitnah die bestehende Förderrichtlinie anpassen und den Gremien zur Diskussion und Beschlussfassung vorlegen.







Vorliegende Anträge/Anfragen

1228/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister