Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 410/2010
Stuttgart,
10/29/2010



Hochwasserschutz Scheffzental



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.11.2010
17.11.2010



Beschlußantrag:

1. Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Realisierung, Kostenteilung und Unterhaltung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Scheffzental mit den Gemeinden Ditzingen und Gerlingen wird zugestimmt.

2. Für den Anteil der Stadt Stuttgart an den Investitionskosten sind im Doppelhaushalt 2012/2013 insgesamt 652.000 € bereitzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Zuge der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Regenwasser aus den Neubaugebieten Hausen I und II in den Scheffzengraben wurde die Stadt Stuttgart im Jahr 1994 aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Hochwasserrückhaltung im Scheffzental zu erstellen. Erste Untersuchungen hatten ergeben, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Hochwasserschutzes für die Stadt Ditzingen im Oberen und Unteren Scheffzental Retentionsräume aktiviert werden müssen. In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben die Städte Stuttgart, Ditzingen und Gerlingen am 03.08.2006 die Umsetzung dieser Maßnahme vereinbart.

Mit dem Starkregenereignis am 04. Juli 2010 wurde deutlich, dass die Schaffung der beiden Retentionsräume im Scheffzental für den Hochwasserschutz unabdingbar ist.

Auf die Berichterstattung im UTA am 10.11.2009 wird verwiesen. Nach heutigem Wissensstand hätten die Schäden in Ditzingen durch die Retentionsräume zwar nicht verhindert aber abgemildert werden können. Die Mittel für die Hochwasserschutzmaßnahme im Scheffzental wurden bereits 2009 in der „Wunschliste“ für den Doppelhaushalt 2010/2011 beantragt.

Die Genehmigungsunterlagen wurden im September 2010 fertig gestellt. Die Verhandlungen mit den hauptsächlich betroffenen Grundstückseigentümern haben bereits stattgefunden. Eine Einigung wird erwartet. Die Kostenberechnung durch das Tiefbauamt Stuttgart sieht Gesamtkosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen (mit aktivierungsfähigen Eigenleistungen (90.000 €)) in Höhe von insgesamt 1.590.000 € vor. Der gesamte städtische Anteil für den Bau der Hochwasserschutzmaßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand auf voraussichtlich rund 652.000 € (41% der Gesamtkosten) veranschlagt. Mit den Baumaßnahmen soll nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2012 begonnen werden, sofern Mittel hierfür bereitgestellt werden.

Für eine zügige Ausführung der Maßnahme ist deshalb erforderlich, für das Jahr 2012 Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € und für das Jahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 252.000 € im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitzustellen.

Die Partnerstadt Gerlingen stellt für ihren Kostenanteil (59% der Gesamtkosten) ab dem Jahr 2012 bereits einen Betrag in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.



Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Auszahlungen von 400.000 € im Jahr 2012 und 252.000 € im Jahr 2013 werden als Vorbelastung in den Doppelhaushaltsplan 2012/2013 aufgenommen. Bislang stehen hierfür keine Haushaltsmittel bereit.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Ausführlicher Bericht (Anlage 1) mit der Anlage 2 (öffentlich-rechtlicher Vertrag im Entwurf) sowie die Anlagen 3 und 4 (Übersichtplan Oberes und Unteres Scheffzental)

Ausführlicher Bericht


Situation
Durch zunehmende Bebauung und Versiegelung im Einzugsgebiet des Gewässersystems Scheffzengraben (Gemarkung Ditzingen), Aischbach (Gemarkung Gerlingen) und Schnatzgraben (Gemarkung Stuttgart) wurde eine Überprüfung der Hochwasserabflusssituation in diesem Bereich erforderlich. Anlass für diese Erfordernis war u.a. die Bebauung Hausen II (Gemarkung Stuttgart) und die damit verbundene Einleitung von zusätzlichem Niederschlagswasser in den Scheffzengraben. Im Zuge der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Regenwasser aus den Neubaugebieten Hausen I und II in den Scheffzengraben wurde die Stadt Stuttgart im Jahr 1994 aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Hochwasserrückhaltung im Scheffzental zu erstellen.

Im Juli 2000 wurde im Auftrag des Tiefbauamtes der Stadt Stuttgart ein Flussgebietsmodell für das Einzugsgebiet des Scheffzengrabens erstellt. In diesem Flussgebietsmodell wurden verschiedene Varianten von Hochwasserrückhalteräumen im Oberen Scheffzental erarbeitet.

Mit Einführung der neuen DIN 19700-10 „Stauanlagen“ musste die Planung für den Retentionsraum Oberes Scheffzental und somit das Gesamtkonzept überprüft und angepasst werden. Das Ing.-Büro Herzog + Partner wurde beauftragt, die Anpassung des Konzepts in Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg als zuständiger Genehmigungsbehörde durchzuführen.

Erste Untersuchungen hatten ergeben, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Hochwasserschutzes für die Stadt Ditzingen im Oberen und Unteren Scheffzental Retentionsräume aktiviert werden müssen, da sowohl der Scheffzengraben als auch die bestehende Verdolung in Ditzingen nicht in der Lage sind, die bei einem 100-jährlichen Ereignis entstehenden Abflussspitzen abzuführen. In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben die Städte Stuttgart, Ditzingen und Gerlingen am 03.08.2006 die Umsetzung dieser Maßnahme vereinbart.

Mit dem Starkregenereignis am 04. Juli 2010 wurde deutlich, dass die Schaffung der beiden Retentionsräume im Scheffzental für den Hochwasserschutz unabdingbar ist. Nach heutigem Wissenstand hätten die Schäden in Ditzingen durch die Retentionsräume zwar nicht verhindert aber abgemildert werden können.


Maßnahmen
Eine Verbesserung der Hochwassersituation für die Unterlieger kann nur durch eine Abstimmung der Rückhalteräume im Oberen und Unteren Scheffzental erreicht werden. Dabei müssen speziell der Grundablass und die Hochwasserentlastungsanlage beider Rückhalteräume an die maßgeblichen Hochwasserwellen angepasst werden. Die Kombination dieser Becken muss die Vorgabe des Hochwasserschutzes von Ditzingen erfüllen. Diese sieht einen maximalen Abfluss von 15,5m³/s inklusive des Zuflusses der Kanalisation Ditzingen Süd in der weiterführenden Verdolung des Scheffzengrabens unter der Siemensstraße vor.


Oberes Scheffzental
Im Oberen Scheffzental erfolgt durch den Aufbau eines überströmbaren Feldwegdammes nicht nur eine Aktivierung des natürlichen Retentionsraumes, sondern auch eine Abflusskontrolle der Hochwasserspitzen. Des Weiteren ist ein Streichwehr nach dem Zusammenschluss von Schnatzgraben und Aischbach zur Überleitung des Hochwasserabflusses in den natürlichen Talverlauf vorgesehen.

Durch diese Maßnahmen wird bei Volleinstau ein Rückhaltevolumen von 18.000 m3 erreicht.

Unteres Scheffzental
Im Unteren Scheffzental soll ein Kontrollbauwerk am Eintritt in die Verdolungsstrecke zu einem kontinuierlichen Einstau bei steigenden Abflüssen führen. Durch dieses Bauwerk zur Abflussdrosselung wird der erforderliche Rückhalt sichergestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein entsprechender Aufstau nicht möglich, da die Verdolung unter der Bahnstrecke sehr leistungsfähig ist und somit das Wasser nicht in diesem Maße zurückgehalten werden kann.

Durch diese Maßnahmen wird bei Volleinstau ein Rückhaltevolumen von 41.800 m3 und in der Ortslage ein Hochwasserschutz für das 100-jährliche Hochwasser erreicht.


Öffentlich–rechtlicher Vertrag
Um das Gemeinschaftsprojekt zu realisieren, wurde im Jahr 2006 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Städten Stuttgart, Gerlingen und Ditzingen abgeschlossen. Aufgrund der Novellierung der DIN 19700-10 „Stauanlagen“ und der damit verbundenen
Überarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes sowie den dadurch gestiegenen Herstellungskosten ist der am 03.08.2006 abgeschlossene Vertrag überholt und wird einvernehmlich aufgehoben. Der neu abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 2) beschreibt wie sein Vorgänger die notwendigen Maßnahmen und regelt die Zuständigkeiten, die Kostenteilung, das Verfahren und den Zeitplan für die Umsetzung des Projektes.


Finanzierung
Gemäß des neu abzuschließenden Vertrages (Anlage 2) werden die Kosten für Planung, Grunderwerb, Bau und Betrieb wie folgt aufgeteilt:

- Die Planungskosten bis einschließlich zur Erstellung der Genehmigungsplanung, werden je zu einem Drittel durch die beteiligten Kommunen getragen.

- Die Kosten für die weiteren Planungsleistungen sowie die Herstellungs-, Grunderwerbs- und Betriebskosten werden zwischen den Städten Gerlingen und Stuttgart gemäß den Zuflussmengen wie folgt aufgeteilt:

Stuttgart 41%
Gerlingen 59%

Die Gesamtkosten für die Herstellung der Retentionsräume mit ihren Bauwerken belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 28.07.2010 mit aktivierungsfähigen Eigenleistungen (90.000 €) auf rund 1.590.000 €.

Für eine zügige Ausführung der Maßnahme ist deshalb erforderlich, für das Jahr 2012 Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € und für das Jahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 252.000 € im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitzustellen. Der gesamte städtische Anteil für den Bau der Hochwasserschutzmaßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand mit aktivierungsfähigen Eigenleistungen (rd. 37.000 €) auf voraussichtlich rund 652.000 € veranschlagt.

Die Partnerstadt Gerlingen stellt für ihren Kostenanteil (59% der Gesamtkosten) ab dem Jahr 2012 bereits einen Betrag in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.


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100928_öfftl_rechtl Vertrag.pdf 100728_Oberes Scheffzental_Anlage 3.pdf100728_Unteres Scheffzental_Anlage 4.pdf