Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 238/2024
Stuttgart,
04/29/2024



Förderfonds Inklusive Kulturprojekte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.05.2024
15.05.2024



Beschlußantrag:

Dem Verfahren zur Umsetzung des „Förderfonds Inklusive Kulturprojekte“ durch die Kulturverwaltung, Abteilung Kulturförderung, wird zugestimmt.



Begründung:


Zum Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat Projektmittel in Höhe von 80.000 EUR p. a. für den neu aufzusetzenden „Förderfonds Inklusive Kulturprojekte“ zur Verfügung gestellt. Damit ist der Gemeinderat dem Vorschlag der Kulturverwaltung gefolgt.


Ziel

Ziel des Förderfonds ist die Steigerung der Teilhabe von Kulturpublikum mit Behinderung des Körpers und/oder der Sinne, Kognition und Psyche. Mit dem Förderfonds werden Konzeption und Umsetzung konkreter barriereabbauender und inklusionsfördernder Maßnahmen unterstützt, die sich an den Bedarfen von Kulturpublikum mit Menschen mit Behinderung orientieren.

Anhand eines konkreten künstlerischen Projekts sollen Maßnahmen mit Verstetigungspotential exemplarisch entwickelt und umgesetzt werden. Durch die Projektumsetzung, das begleitende Coaching und Lerntreffen mit Kollegen und Kolleginnen wird ein Kontakt-, Netzwerk- und Wissensaufbau erreicht, das den Aufbau gesamtorganisationaler barrierefreier Strukturen unterstützt.


Fokus des Förderfonds

Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen, die vom Kulturamt der Stadt Stuttgart institutionell gefördert werden, aber auch feste und professionelle Gruppen und Ensembles ohne institutionelle Förderung mit Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart, die ein künstlerisches Vorhaben in Kooperation mit einer geförderten Institution realisieren.

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung in 2024 ist die Teilnahme an drei Workshops der durch KUBI-S in Kooperation mit der Kulturförderung veranstalteten Workshopreihe „Auf.Machen – Für mehr Inklusion in der Kultur“ oder die Teilnahme an drei vergleichbaren Qualifikationsangeboten. Dies kommt dem Anspruch der Qualitätssicherung, der in der Konzeption des Förderfonds enthalten ist, entgegen.

Der Förderfonds ist für alle Sparten offen und spricht explizit auch kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche an.


Förderfähige Maßnahmen

Die Förderung versteht sich als Maßnahmenförderung, nicht als Produktionsförderung. Die Förderung besteht aus drei miteinander verzahnten Elementen:
1. Förderung von Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, die entlang eines künstlerischen Projekts entwickelt und umgesetzt werden, sowie die Servicekette, in die sie integriert sind.
2. Individuelle Beratung
3. Lernen im Verbund

Maßnahmen müssen die präzisen Bedarfe der Menschen mit Behinderung auf Basis verschiedener ausgewählter Merkmalgruppen adressieren und Übertragbarkeitspotenzial auf andere Kulturproduktionen besitzen.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
Beispiele für nicht-förderfähige Maßnahmen:
Damit soll u. a. eine Doppelförderung mit dem städtischen Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ (Ref. SI) ausgeschlossen werden.


Zur Sicherung der Qualität und als gesonderte Beratungsmaßnahme verpflichten sich die geförderten Institutionen bzw. Gruppen zur Teilnahme an einem auf ihr konkretes Vorhaben zugeschnittenes Coaching vor Ort.

Um den Wissensaustausch untereinander zu befördern, verpflichten sich die geförderten Institutionen bzw. Gruppen außerdem dazu, die Maßnahmen im Verbund mit anderen Geförderten und an der Umsetzung der Maßnahmen Beteiligten Personen zu reflektieren und evaluieren.


Förderumfang und Zeitraum

Maßnahmen müssen zwischen Sommer und spätestens November des jeweiligen Antragsjahres begonnen werden und dauern maximal 12 Monate.

Die Förderung wird als zweckgebundene Projektförderung gewährt. Der Förderfonds unterstützt Vorhaben mit maximal 20.000 EUR. Das Einbringen eines Eigenanteils für die Konzeption und Umsetzung der Maßnahme ist erwünscht, aber keine Voraussetzung. Ein vereinfachtes Antragsverfahren, bestehend aus Antragsformular und einer Kostenübersicht, sowie ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren wird angestrebt. Transparente Förderkriterien sowie ein Glossar werden den Antragstellenden zur Verfügung gestellt.


Vorgehen 1. Förderjahr

Der „Förderfonds Inklusive Kulturprojekte“ wird im Pilotjahr erstmals im Mai 2024 ausgeschrieben, mit Antragsdeadline 15.06.2024. Für die Folgejahre ist – analog zu anderen, bestehenden Antragsfristen der Kulturförderung – der 15.05. des jeweiligen Jahres als Antragsdeadline anvisiert. Über die Förderung entscheidet im Pilotjahr die Abteilung Kulturförderung mit Beratung einer externen Expertin auf dem Feld Inklusion & Förderung. Der genannte, verbindliche Coaching-Termin wird mit dem Zusageschreiben an die Geförderten bekannt gegeben.

Über die Verabschiedung von Richtlinien über die bestehende Förderkonzeption hinaus wird nach Evaluation der Pilotphase in 2025 entschieden.


Qualitätssicherung und Prozessbegleitung

Da es um Prozesse der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und bedarfsgerechte Maßnahmen geht, sind Qualitätssicherung und Prozessbegleitung sowohl in der Konzeption wie auch in der Umsetzung des Förderprogramms ein wichtiges Anliegen.

Für die Konzeption wurde im März 2024 Frau Annette Ziegert, Expertin in Bezug auf Inklusion und Barrierefreiheit, Prozessentwicklung/-steuerung sowie auf dem Gebiet von Förderprogrammen mit der inhaltlichen Entwicklung und Steuerung des Förderfonds beauftragt. Hierfür fallen einmalig Kosten in Höhe von 10.000 EUR (zzgl. MwSt.) an, die aus den insgesamt zur Verfügung stehenden 80.000 EUR an Projektmitteln finanziert werden.


Im Folgenden wird Frau Ziegert mit der Planung und Durchführung von Coachings und Verbundtreffen für die Geförderten beauftragt und steht optional außerhalb der Coachingtermine beratend zur Verfügung.



Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen in Höhe von 80.000 EUR p. a. für den Förderfonds Inklusive Kulturprojekte werden im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen, gedeckt.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Glossar zum Förderfonds Inklusive Kulturprojekte

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