Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1228/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Park and Ride-Plätze am Stadtrand

Beantwortung / Stellungnahme

Mit gut 2.100 Stellplätzen trägt die Landeshauptstadt Stuttgart bereits einen signifikanten Anteil zu den insgesamt über 17.000 P+R-Stellplätzen in der Region bei. Gleichwohl ist der Stadtverwaltung bewusst, dass die umweltpolitisch wünschenswerte weitere Aufstockung der P+R-Stellplatzkapazitäten nicht ausschließlich von den Umlandgemeinden geschultert werden kann. Der Entwurf des Nahverkehrsentwicklungsplan schlägt deshalb bereits den Ausbau der bestehenden Standorte an den Bahnhöfen Obertürkheim und Weilimdorf, die neben den Anlagen in Degerloch, Österfeld und Sommerrain, beide auch von der Region Stuttgart als regionalbedeutsam eingestuft werden, vor. Daneben sind auch Anlagen an neuen Standorten wie z. B. an der Nord-Süd-Straße (ebenfalls bereits im Nahverkehrsentwicklungsplan dargestellt) denkbar.

Die tatsächlichen Spielräume für den P+R-Ausbau leiten sich aus den bau- und eigentumsrechtlichen Randbedingungen sowie ggf. aus den Belangen des Naturschutzes ab und sind im Rahmen der Objektplanung herauszuarbeiten. Eine weitere Grundlagenuntersuchung, wie sie bereits vom Verband Region Stuttgart (VRS) durchgeführt worden ist, erscheint nicht erforderlich. Hinsichtlich des P+R-Ausbaus wie auch der Ausgestaltung der Parktarife steht die Stadtverwaltung im Austausch mit dem Verband Region Stuttgart, der im Rahmen des ÖPNV-Paktes eine Zuständigkeit für das Thema P+R erhalten hat. So wurde im Dezember 2016 in Abstimmung mit dem VRS analog zum Standort Degerloch auch das P+R-Parkhaus Österfeld auf Kombi-Parktickets umgestellt. Mit dem Ausbau anderer Standorte wird angestrebt, dieses Tarifmodell auch dort anzuwenden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

827/2017 - FDP




Fritz Kuhn



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