Landeshauptstadt Stuttgart
Referat JB
Gz: JB / 51
GRDrs 243/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/20/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart – Übersicht über die Maßnahmen für die Haushaltsplanberatungen 2024/2025

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge

· 3112/2023 SPD
· 4191/2023 Die FrAKTION
· 5018/2023 Nr.10 PULS
· 6000/2023 Nr. 138 FDP
· JHA 25.09.2023


werden nachfolgend beantwortet.

Nachrichtlich (Liegenschaftsamt):
· 4189/2023 Die FrAKTION – beantwortet mit GRDrs 1339/2023
· 6000/2023 Nr. 48 FDP – beantwortet mit GRDrs 1386/2023



1. Bericht zum Vorhaben der Kita Stuttgart gGmbH (Rote Liste, Seite 45, Nr. 19)
(Antrag 3112/2023 SPD)

Die Kita Stuttgart gGmbH betreibt derzeit die Kita „Kleine Entdecker“ in der Griegstr. 27b in Stuttgart-Botnang und beantragt einen Investitionszuschuss zur Erweiterung einer Kita in Stuttgart-Feuerbach in der Steigerwaldstr. 10. Das betreffende Grundstück mit Kirchengebäude und Kita (Elterninitiative Kinderland Pusteblume e.V.) war im Besitz der Evangelischen Kirche (ehem. Föhrichkirche) und wurde im August 2023 an die Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf verkauft.

Nach Kenntnis der Verwaltung soll die Kita Kinderland Pusteblume e.V. mit 4 Gruppen weiter betrieben werden. Es liegen keine Hinweise auf eine Übernahme der bestehenden Kita durch Kita Stuttgart gGmbH vor. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass beide Kitas im selben Gebäudekomplex unter jeweils eigener Trägerschaft betrieben werden sollen und insofern keine Erweiterung einer bestehenden Kita vorliegt.
Die Kita Stuttgart gGmbH plant nach den eingereichten Antragsunterlagen, das angemietete Kirchengebäude in Eigenregie mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,015 Mio. EUR mit Hilfe von städtischen und Bundeszuschüssen zu sanieren und als Kita umzubauen.

In der Regel bezuschusst die Landeshauptstadt jedoch in angemieteten Gebäuden nur kleinere nutzungsspezifische Umbauten und keine Komplettsanierungen und –umbauten. Grundlegende Umbauten und Sanierungen sind regelmäßig Sache des Gebäudeeigentümers, der seine diesbezüglichen Aufwendungen über eine entsprechend kalkulierte angemessene Kostenmiete refinanzieren kann.
In seltenen Ausnahmefällen ist eine Bezuschussung von Sanierungs- und Baumaßnahmen in angemieteten Gebäuden, wenn sie der Mieter auf eigene Kosten durchführt, denkbar, wenn sich die Kostenverlagerung in einer entsprechend reduzierten Miete niederschlägt.

Die bei diesem Projekt vorliegenden Rahmenbedingungen werden derzeit beim Antragsteller erfragt. Erst bei Kenntnis aller Faktoren kann eine Entscheidung über eine Bezuschussung getroffen werden. Insofern besteht aktuell noch keine Haushaltsreife bei diesem Projekt. Sollte sich im Zuge der weiteren Prüfungen eine Förderfähigkeit des Vorhabens ergeben, wird dies im Zuge des nächsten sog. Sachstandsberichts zum Kita-Ausbau zur Umsetzung vorgeschlagen.

2. Budget für unterjährige Angebotsveränderungen
GRDrs 243/2023 –Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart
AngebotVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026ff.
Budget für unterjährige Angebotsveränderungen GRDrs 243/2023 Anlage 4, Liste 6
Rote Liste, Seite 49, Nr. 48
1.500
1.500
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
PULS 5018/2023 Nr.10 Wie GRDrs 243/2023
1.500
1.500
FDP6000 Nr. 138Dto.
1.500
1.500
JHA25.09.2023Dto.
1.500
1.500
Die Begründung für die o.a. Mittelanmeldung findet sich in GRDrs 243/2023, Anlage 1, Seite 10.

3. Mittelbedarf für die Nachfinanzierung von 26 beschlossenen und begonnenen Einzelmaßnahmen freier Träger

Die von der FrAKTION mit Antrag 4191/2023 beantragten Beträge sind über die „Grüne Liste“ im Haushaltsplanentwurf enthalten.




Vorliegende Anträge/Anfragen

3112/2023 SPD, 4191/2023 Die FrAKTION, 5018/2023 Nr.10 PULS, 6000/2023 FDP, JHA 25.09.2023




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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