Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: KBS / SJG
GRDrs 199/2011
Stuttgart,
07/13/2011



Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
-
18.07.2011
20.07.2011
21.07.2011



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die neue konzeptionelle Ausrichtung der Betreuung von Schulkindern mit dem Ziel, den ständig wachsenden Bedarf zeitnah zu befriedigen und seinen finanziellen Auswirkungen wird Kenntnis genommen. 2. Danach stehen folgende Zielbeschlüsse zum weiteren Vorgehen an:

a. Der weitere Ausbau von Ganztagsbetreuungsplätzen erfolgt durch Einrichtung von (teil-) gebundenen Ganztagesgrundschulen. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Stufenplan bis 2018 jährlich 10 weitere Ganztagesgrundschulen einzurichten. Zur Verbesserung der Qualität an bestehenden und künftigen Ganztagesschulen erfolgt eine Standardverbesserung auf Hortniveau.
b. Als Zwischenlösung werden „Schülerhäuser“ als Vorstufe zur Umwandlung in Ganztagesgrundschulen auf Hortstandard eingerichtet. Dieses Angebot soll – in einer pluralen Trägerlandschaft - bedarfsorientiert ausgebaut werden. Dabei sollen neben den Angeboten der Stuttgarter Trägerlandschaft auch Angebote des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes berücksichtigt werden.
c. Um dem Antragsstau schnell begegnen zu können, schlägt die Verwaltung vor, im Vorgriff auf die für den Doppelhaushalt 2012/13 aufgezeigten Investitions- und Betriebskosten für die Einrichtung von bis zu 50 neuen Gruppen in Schülerhäusern, außerplanmäßig 1,05 Mio. € Betriebskosten sowie 100.000 € Planungsmittel für die Einrichtung von Küchenzeilen und zusätzlich eine Stelle EG 10 befristet bis Ende 2014 für die Umsetzung sofort ohne Blockierung einer Planstelle zur Verfügung zu stellen. Über die endgültige Stellenschaffung wird im Rahmen des Doppelhaushaltes 2012/2013 entschieden.
d. Entsprechend der Veränderung der Nachfrage, die durch den Fortschritt des Ausbaus der Ganztagesschulen entsteht, wird das Angebot an (außerschulischen) Hortplätzen abgebaut.
e. Die Verwaltung erarbeitet ein Umsetzungskonzept, in dem der Übergang des Angebots an die freien Träger dargestellt wird und welche Konsequenzen und Übergangsregelungen sich daraus auf die bestehenden Gruppen in städtischer Trägerschaft und das hierfür eingesetzte Personal ergeben. 3. Die neue Landesregierung beabsichtigt, die Ganztagesschulen im Schulgesetz zu verankern. Die Kostenverteilung muss daher mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung und im Städtetag Baden-Württemberg dafür einzusetzen, dass bei den Verhandlungen dem Konnexitätsprinzip vollumfänglich Rechnung getragen wird, das heißt zumindest die durch den Ganztagesschulbetrieb entstehenden Personalkosten werden vom Land getragen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der bisher vorliegenden Konzeptionen eine Weiterentwicklung der Rahmenkonzeption für die Stuttgarter Ganztageschulen zu erarbeiten.


5. Zur konzeptionellen Vorbereitung und späteren Gestaltung und Begleitung des Umsetzungsprozesses werden beim Schulverwaltungsamt drei Stellen EG 11 sofort ohne Blockierung einer Planstelle davon 1 zunächst befristet auf 4 Jahre eingerichtet.


Begründung:


I. Einleitung

Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Schulkinder steigt enorm. Der Ausbau von Hort- und Ganztagesschulangeboten kann diese steigende Nachfrage nicht zeitnah befriedigen. Der Gemeinderat hat deshalb die Verwaltung (GRDrs.348/2010) beauftragt, rechtzeitig vor den Beratungen für den Doppelhaushalt 2012/2013 einen Bericht über ein überarbeitetes Konzept für die flexible Nachmittagsbetreuung in Stuttgarter Schulen vorzulegen.

Der aktuelle Versorgungsgrad bei der Schulkindbetreuung liegt bei ca. 32%. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Ganztagesplätzen in Zukunft weiter steigt, da immer weniger Familien das traditionelle Familienmodell wählen, bei dem ein Ehepartner zumindest zeitweise zugunsten der Kinderbetreuung auf Erwerbseinkommen verzichtet. Auch der Fachkräftemangel und der gute Ausbildungsstand bei Frauen mit dem Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird den Bedarf weiter steigen lassen. Bei den 3 bis 6-Jährigen liegt der Anteil an Ganztagesplätzen bereits bei 49 %. Für Familien mit Schulkindern gilt das in noch höherem Maße. Das derzeitige Angebot an Betreuungseinrichtungen im Schulkindbereich ist vielfältig, unübersichtlich und daher für die Eltern nicht mehr durchschaubar.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen ganztägigen Betreuungsplätze in Ganztagesschulen, Horten und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung muss bei einem angenommenen Deckungsgrad von 60 % von rund 4.500, bei 70 % von rund 6.000 fehlenden Plätzen ausgegangen werden.

Zu diesem Thema liegen die Anträge Nr. 252/2011 der Freien Wähler Gemeinderatsfraktion, die Nr. 162/2011 der CDU-Fraktion sowie die Nr. 54/2010 der Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN vor.


II. Bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagesschulen

1. Ausbau von Grundschulen

1.1. Zielsetzung

Übergeordnetes Ziel ist der bedarfsgerechte Ausbau von Grundschulen zu Ganztagesschulen. Nur hierdurch kann eine Koppelung von Betreuung mit Pädagogik zufriedenstellend gewährleistet werden.

Derzeit sind 17 von 72 Grundschulen bereits Ganztagesschulen oder befinden sich aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats auf dem Weg dorthin. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei 55 Grundschulen noch keine Schritte in Richtung Ganztagesschule eingeleitet wurden.

Ziel der Einrichtung von Ganztagesschulen in Stuttgart ist einerseits die Gewährleistung der für viele Eltern notwendigen „Ganztagesbetreuung“ ihrer Schulkinder. Andererseits soll die Ganztagesschule die Kinder bei der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenzen und Persönlichkeitsbildern unterstützen und damit den Einstieg in eine gelingende Bildungsbiographie für möglichst alle Kinder gewährleisten. Um die genannten Ziele zu erreichen, müssen neben den schulischen auch sozialpädagogische Inhalte berücksichtigt werden. Hortkonzepte, z.B. das vorliegende Hortkonzept des städtischen Trägers, geben für die sozialpädagogischen Aufgaben und Inhalte der Ganztagesschule zahlreiche Anregungen.

Die Vorteile einer Ganztagesschule:

· Ganztagesschule ist ein Ort, der allen Kindern auf der Basis ganzheitlicher Bildung mehr Chancengleichheit ermöglicht, dem erforderlichen Förder- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden
· Sie vermittelt ein breites Wissensspektrums, fordert und fördert, schafft Raum für eigene Erfahrungen und gibt klare Strukturen, die den Kindern Halt und Ordnung bieten, lässt jedes Kind seine Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen
· Ganztagesschule ist wichtige Anlaufstelle für die Kinder und die Eltern im Stadtteil (Lern- und Lebensort)
· Sie vermittelt positive Entwicklungen in verschiedenen Kompetenzbereichen (personale, soziale und fachliche Kompetenz).
· Seit Einführung der Ganztagesschule haben sich die Übertrittsquoten positiv verändert. So berichtete z.B. die Carl-Benz-Schule von einem Anstieg der Übertrittsquote auf das Gymnasium von 9,7% auf 22%, die Heusteigschule sogar von einem Anstieg von 26,5% auf 52,9%.

Im Einzelnen siehe auch Anlage 1 zur GRDRs 199/2011, Seite 10 ff.

Darüber hinaus hat die neue Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, die Ganztagesschule im Schulgesetz zu verankern. Die Verwaltung wird sich gegenüber der Landesregierung und im Städtetag Baden-Württemberg dafür einsetzen, dass bei den Verhandlungen dem Konnexitätsprinzip vollumfänglich Rechnung getragen wird. Konnexitätsprinzip heißt, dass das Land bei einer Gesetzesänderung auch die Kosten für die Umsetzung zu tragen hat.

Um den Betreuungsbedarf der Eltern in vollem Umfang zu decken, muss die Ganztagesschule um ergänzende Angebote der Früh- und Spätbetreuung sowie um die Ferienbetreuung ergänzt werden.

Um alle restlichen 55 Grundschulen in Ganztagesschulen umzuwandeln wird – beginnend im Jahr 2012 und unter der Prämisse der Umwandlung von 10 Schulen pro Jahr – ein Zeitraum von ca. 6 Jahren angenommen, so dass im Jahr 2018 der Umwandlungsprozess abgeschlossen werden könnte.


1.2 Kriterien für eine bedarfsgerechte Umsetzung der Schulkindbetreuung

Aufgrund der unter 1.1 aufgezeigten Vorteile ist grundsätzlich aus pädagogischer Sicht die Einrichtung von Ganztagesschulen wünschenswert. Für die Umwandlung gelten pädagogische Gründe, außerdem muss ein entsprechender Betreuungsbedarf vorliegen. Ein Bedarf wird dann unterstellt, wenn insbesondere einer oder mehrere der folgenden Faktoren vorliegen:

· die Einrichtung oder Ausweitung der Verlässlichen Grundschule wird gewünscht,
· Angebote im Rahmen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung werden intensiv genutzt,
· ein Hortbedarf ist vorhanden,
· Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung werden durchgeführt,
· es liegt der Wunsch nach verlässlicher Betreuung bis mind. 16 Uhr vor,
· ein Bedarf an Ferienbetreuung ist vorhanden,
· es besteht der Wunsch nach dem Angebot eines Mittagessens
· Interesse an einer pädagogischen Weiterentwicklung zur Ganztagesschule ist vorhanden

Grundschulen, bei denen ein Bedarf anhand der o. g. Kriterien vorliegt, werden in Ganztagesschulen umgewandelt.

Selbstverständlich kann an Schulen, an denen kein Bedarf in o. g. Sinne unterstellt wird, weiterhin die Verlässliche Grundschule unter den bekannten Voraussetzungen (max. bis 14 Uhr, ohne Mittagessen, kein Hortstandard sowohl in räumlicher als auch in personeller Hinsicht, keine Ferienbetreuung) durchgeführt werden.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass es zukünftig Grundschulen in folgenden Varianten gibt:

· gebundene Ganztagesgrundschule:
· teilgebundene Ganztagesgrundschule:
· Grundschulen ohne Bedarf an Ganztagesbetrieb: 2. Rahmenkonzept für die Stuttgarter Ganztagesschule

Auf der Grundlage des Bildungsplans für Grundschulen wurden bisher mit den Schulen Einzelkonzeptionen entwickelt. Um die sozialpädagogischen Aspekte der Jugendhilfe besser in die schulischen Konzepte einfließen zu lassen, wird vorgeschlagen, ein Rahmenkonzept zu erarbeiten, das neben den schulischen auch sozialpädagogische Inhalte in der Rahmenkonzeption berücksichtigt. Hortkonzepte, z.B. das vorliegende Hortkonzept des städtischen Trägers, geben für die soziapädagogischen Aufgaben und Inhalte der Ganztagesschule zahlreiche Anregungen.

Auf der Grundlage dieser dann verbindlichen Rahmenkonzeption für Ganztagesschulen in Stuttgart obliegt es den jeweiligen Schulen, gemeinsam mit den jeweiligen Betreuungsträgern ihre „eigene Ganztagesschule“ zu gestalten.


3. Übergangsmanagement/ Umsetzungskonzept

Die von der Stadt finanzierten Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der Ganztagesschule werden einer pluralen Trägerlandschaft umgesetzt. Da die Schulerhäuser als Vorstufe für die Ganztagesschulen eingerichtet werden, soll dies grundsätzlich auch für die Schülerhäuser zum Tragen kommen. Die Umsetzung soll sukzessive, orientiert am bisherigen Personalbestand erfolgen. Hierzu wird die Verwaltung ein gesondertes Umsetzungskonzept erarbeiten.

Entsprechend den Forderungen von Referat WFB im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens muss im Umsetzungskonzept dargestellt werden, wie und ob freies Geld für den Ganztagsschulbetrieb vom Jugendamt zum Schulverwaltungsamt umgeschichtet oder für den weiteren Krippenausbau verwendet werden kann.


III. „Schülerhäuser“ als Zwischenschritt

1. Verfahren

Die Umwandlung der Grundschulen in Ganztagesschulen wird wie oben dargestellt bis zum Jahr 2018 andauern. Der Bedarf an Schulkindbetreuung in qualifizierter Form einschließlich Mittagessen und Ferienbetreuung steigt jedoch kontinuierlich an. Daher werden bis 2018 Zwischenschritte notwendig sein, um einerseits den wachsenden Bedarf an Betreuung zu decken und andererseits einen Standard zu schaffen, an dem die Ganztagesschulen anknüpfen können. Dies bedeutet eine qualifizierte Betreuung der Kinder bis 17 Uhr sowie die Möglichkeit der Essensversorgung und der Ferienbetreuung.

Die bisher vorhandenen Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreung werden durch sog. „Schülerhäuser“ ersetzt. Diese sind die Vorstufe zur Ganztagesschule und stellen so eine gewisse Verbindlichkeit zur Einrichtung eines Ganztagesbetriebes dar.

Ein „Schülerhaus“ orientiert sich am Hortstandard und hat daher folgende Definition:

· Betreuung der Kinder an fünf Wochentagen bis 17 Uhr
· Ferienbetreuung (künftig nur noch 4 Schließwochen pro Jahr, Öffnungszeit bis 17.00 Uhr)
· Mittagessensangebot
· Gruppenteilungen für Hausaufgaben und Kreativangebote orientiert an Hortkonzept
o Lernen und Bilden durch freizeitpädagogische Angebote
o Gesundheitserziehung
o Sprachförderung
o Kreativitätsförderung
o Hausaufgabenunterstützung
o Beobachtung und Reflexion
o Zusammenarbeit mit den Eltern
Siehe auch Anlage 1 zur GRDRs 199/2011, Seite 22 ff.

· Angleichung des Personalschlüssels an den Hortstandard (während den Stoßzeiten zwei Betreuungskräfte, zusätzlich rund 0,5 Stellenanteile pro Gruppe) zuzüglich Leitungsfreistellungen und Springkraftanteilen

Das Schülerhaus unterscheidet sich vom Hortangebot ausschließlich dadurch, dass die Betreuungsleistung im Schulgebäude stattfindet. Dies bringt jedoch folgende Vorteile:

· Betreuung findet am Schulstandort statt, keine langen Wege
· schnellere Umsetzung im Vergleich zur Einrichtung von Schülerhorten, da die Standorte vorhanden sind (für die Einrichtung von Schülerhorten müssten erst Grundstücke für Neubauten gefunden werden)
· enge Verzahnung mit dem Schulbetrieb
· Mitnutzung von Pausenhöfen und Sporthallen für Bewegungsangebote
· in das Schulkonzept integrierbare Hausaufgabenbetreuung

2. Kriterien zur Gründung von Schülerhäusern

Um möglichst schnell mit der Errichtung von Schülerhäusern beginnen zu können ist neben der Frage des Bedarfs eine möglichst zeitnahe Umsetzung folgender Punkte notwendig:

2a) Umstellung der bestehenden Gruppen der flexiblen Nachmittagsbetreuung auf 2b) Für die Einrichtung zusätzlicher Gruppen
· Installierung eines Mittagessensangebots
· Intensivierung der Nutzung der räumlichen Ressourcen der Schulanlage
· Ausweitung Ferienbetreuung ggf. auch in eigenen Schulanlagen
· Verbesserung sächliche Ausstattung Mit den freien Trägern wird verhandelt, inwieweit diese im Vorgriff auf den Ganztagesschulbetrieb in die Zwischenlösung mit eingebunden werden können.

Um die kontinuierliche Umwandlung und Errichtung der Schülerhäuser zu sichern, müssen die einzelnen Standorte differenziert betrachtet werden. 3. Zeitschiene Aufgrund des kontinuierlichen steigenden Bedarfs an Schulkindbetreuung sollte mit der Umsetzung der „Schülerhäuser“ schnellstmöglich begonnen werden. Sofern der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/13 die benötigten Mittel zur Verfügung stellt, kann die Umwandlung der unter 2a) beschriebenen Gruppen im Anschluss erfolgen.

Die unter 2b). dargestellte Erhebung welche Schritte je Standort für die Einrichtung eines „Schülerhauses“ umgesetzt werden müssen, kann bis Ende 2011 abgeschlossen werden. Auch hier gilt der Finanzierungsvorbehalt im Doppelhaushalt 2012/13. Wir gehen davon aus, dass bei einer vorliegenden Finanzierung bereits im 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/2012, also ab Februar 2012, die ersten zusätzlichen „Schülerhäuser“ eingerichtet werden können. Diese schnelle Umsetzung ist notwendig, um einerseits die Entwicklung glaubwürdig voran zu treiben und notwendige Plätze zu schaffen.

Um dem Antragsstau schneller, d.h. ab Beginn des kommenden Schuljahres begegnen zu können, müssten außerplanmäßig 1,05 Mio. € Betriebskosten sowie im Vorgriff 100.000 € Planungsmittel für die Einrichtung von Küchenzeilen für die Einrichtung von bis zu 50 neuen Gruppen in Schülerhäusern sowie zusätzlich eine Stelle A 12 / EG 11 befristet bis Ende 2014 für die Umsetzung sofort ohne Blockierung einer Planstelle zur Verfügung zu stellen.


IV. Auswirkungen auf das derzeitige Hortangebot in Stuttgart

Die konsequente Umsetzung des Zielbeschlusses (Beschlussantrag 2) führt zwangsläufig dazu, dass die derzeit bestehenden Horte des städtischen und der freien Träger nicht mehr nachgefragt werden. Die dadurch frei werdenden Räumlichkeiten werden für den Ausbau von Kleinkindplätzen genutzt.

Die pädagogischen Inhalte der derzeitigen Hortbetreuung (s. z.B. Hortkonzept des städtischen Trägers) werden in das pädagogische Konzept für die Schülerhäuser und in das Betreuungskonzept für (teil-)gebundene Ganztagsschulen übernommen.

Grundsätzlich werden bei Umsetzung des Beschlussantrags 2d. keine neuen Hortangebote mehr eingerichtet.


V. Plurale Trägerschaft künftiger Betreuungs- und Ganztagesangebote

Die Betreuungsangebote an den derzeitigen Ganztagesschulen werden von freien Trägern getragen. Ziel der Verwaltung ist es, auch beim flächendeckenden Ausbau der Ganztagesschulen und in der Zwischenstufe des Schülerhauses eine möglichst plurale Trägerlandschaft an den Ganztagesschulen zu erhalten. Die Auswahl des pädagogischen Partners erfolgt zwischen der Schulgemeinde und dem Schulverwaltungsamt im Zuge eines nichtöffentlichen Interessenbekundungsverfahrens. Zukünftig wird analog zum bisherigen Verfahren des Jugendamtes ausgeschrieben. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.


VI. Organisation

Planung, Einrichtung und Betrieb von Ganztagesschulen ist Aufgabe des Schulverwaltungsamts, das gleiche gilt für die Verlässliche Grundschule (mit Ausnahme der Schulen, an denen Schülerhorte betrieben werden). Planung und Einrichtung von Schülerhorten liegt beim Jugendamt, der Betrieb beim Jugendamt / Freien Trägern der Jugendhilfe. Die Einrichtung der Schülerhäuser liegt beim Schulverwaltungsamt. Dort wo der Aufbau von Schülerhäusern vorgesehen ist, erfolgt die Durchführung der Angebote analog zu den Ganztagesgrundschulen durch Freie Träger.


VII. Auswirkungen der intensiveren Nutzung der Schulanlagen:

Die intensivere Nutzung der Schulanlagen muss beim Hausmeistereinsatz (im Verbund), bei den Reinigungsstandards und den sonstigen Betriebskosten (Heizung, Energie, Wasser usw.) berücksichtigt werden.


VIII. Personalbedarf

Der angestrebte Ausbau von zusätzlich bis zu 10.000 Betreuungsplätzen für Schulkinder einmal sukzessive in Richtung Ganztagesschulen, parallel dazu als Zwischenlösung Schülerhäuser ist vom Arbeitsaufwand her ein enormer Kraftakt und erfordert auch in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts bzw. Jugendamtes eine Aufstockung des Personals:

· Bevor die eigentliche Umsetzung des Konzeptes vorgenommen werden kann, muss die Verwaltung mehrere parallel verlaufende Lösungsansätze konzeptionell vorbereiten, umfangreiche Umstrukturierungen vornehmen, Leistungsverzeichnisse erstellen und hierfür Verhandlungen in der Schulgemeinde, im Stadtbezirk und mit allen betroffenen Netzwerkpartnern führen. Die Qualität der Betreuung im Ganztagesschulbetrieb und im Interim des Schülerhauses bedarf regelmäßiger Kontrolle. Hierfür muss ein Qualitätsmanagement entwickelt werden. Da dies mit dem bestehenden Personal nicht leistbar ist, sind sofort zwei zusätzliche Stellen im Schulverwaltungsamt erforderlich, die später für die laufende Einrichtung und den Betrieb von Ganztagesschulen benötigt werden.
· Um eine reibungslose Umsetzung des gemeinsamen Ziels mit den verbundenen zahlreichen Fragestellungen (Beschussantrag Nr. 4) gewährleisten zu können, ist bei beiden Ämtern in der Umsetzungsphase weiteres Personal notwendig, das die ständige Schnittstellenarbeit gewährleistet. Erforderlich ist je eine Stelle im Schulverwaltungsamt und im Jugendamt, vorläufig auf 4 Jahre befristet, weil zu erwarten ist, dass diese Stelle nach Umstellung auf den Ganztagesschulbetrieb nicht mehr benötigt werden.
· Administrative Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Schulen zu Schülerhäusern.
· Administrative Unterstützung beim Ausbau und beim Betrieb der Ganztagesgrundschulen – dazu gehören u. a. Abstimmungsgespräche mit der Staatlichen Unterrichtsverwaltung, den Schulleitungen, den Schulgemeinden, dem Stadtbezirk, dem Jugendamt, den Trägern der Jugendhilfe, dem Hochbauamt bzw. beauftragten Architekten, Bearbeitung der damit verbundenen Verwaltungsabläufe, Organisation von Veranstaltungen zur Akzeptanzverbesserung, Fachtagen usw., Begleitung der Umbaumaßnahmen, Bearbeitung der Anmeldungen und Abrechnungen der kostenpflichtigen Betreuungsteile, Anträge und Abrechnung der Landeszuschüsse, laufende Begleitung und Fortentwicklung der Angebote.
· Anpassung des Schulhausbetreuungssystems an die längeren Nutzungszeiten der Schulanlagen an den Unterrichtstagen und in den Ferien.

Finanzielle Auswirkungen

Dieses Rahmenkonzept dient dem Gemeinderat als Grundlage für die anstehenden Entscheidungen im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013.
Nach dem Grundsatzbeschluss für dieses Vorgehen kann in die Ausarbeitung der Details eingestiegen werden.

a) Im Haushalt 2011 sind folgende Nettokosten für die Stadt berücksichtigt:



b) Vorgeschlagene Stellenschaffungen


Vorgeschlagene Stellenschaffungen




Notwendige Stellenschaffungen

c) Erforderliche Investitionen (Richtwerte)



d) Erforderliche Betriebskosten (Richtwerte)




Erforderliche Betriebskosten und Investitionen für den Ausbau der weiterführenden Schulen zu Ganztagsschulen (ohne Nachrüstung bereits bestehender weiterführender Ganztagsschulen):

erforderliche Betriebskosten (Richtwerte) pro Schule:
Annahme: pro Schule: 12 Klassen
(zweizügig, nicht einbezogen ist die Oberstufe)
pro Klasse 20.000 € inkl. Sach- und Betriebskosten, Wiederbeschaffung, keine zusätzliche Früh-Spätbetreuung, keine Ferienbetreuung 240.000€
Mittagessensorganisation 50.000€
Summe pro Schule 290.000 €

angenommene Investitionskosten pro Schule 3,5 Mio. €


Auswirkungen der intensiveren Nutzung der Schulanlagen:
Die intensivere Nutzung der Schulanlagen muss beim Hausmeistereinsatz, bei den Reinigungsstandards und den sonstigen Betriebskosten (Heizung, Energie, Wasser usw.) berücksichtigt werden.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr.252/2011 der Freien Wähler Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 162/2011 der CDU-Stadträte Dr. Klaus Nopper, Iris Ripsam - stv. Fraktionsvorsitzende, Fred-Jürgen Stradinger - stv. Fraktionsvorsitzender


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 54/2010 Bündnis 90/ Die GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion



Dr. Susanne Eisenmann Isabel Fezer

Anlagen

Bericht

Entwicklungskonzept für die Schulkindbetreuung in Stuttgart, Stand Juni 2011


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FINAL 2011-07-04 Rahmenkonzept zu Vorlage 199.doc