Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
414
1a
VerhandlungDrucksache:
589/2019
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 24.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2018

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2019, öffentlich, Nr. 380

Ergebnis: Beratung

Gemeinderat vom 18.07.2019, öffentlich, Nr. 189

Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 09.07.2019, GRDrs 589/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 7, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2018 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 525,7 Mio. EUR ab:


Ordentliche Erträge
3.719.648.505,17
EUR
Ordentliche Aufwendungen
3.213.824.406,92
EUR
Ordentliches Ergebnis
505.824.098,25
EUR
Außerordentliche Erträge
36.349.528,77
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
16.474.114,50
EUR
Sonderergebnis
19.875.414,27
EUR
Jahresüberschuss
525.699.512,52
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2018
133.885.796,44
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-138.004,70
EUR
Entnahme Stiftungskapital
59.184,21
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-78.820,49
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-505.243.815,39
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-19.684.920,50
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-524.928.735,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.065.231,39
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
373.275,25
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-691.956,14
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-525.699.512,52
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen: 2. Bilanz zum 31.12.2018 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
8.907.193,84
EUR
Sachvermögen
4.701.775.182,06
EUR
Finanzvermögen
5.116.898.988,79
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
551.087.175,46
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.378.668.540,15
EUR
Basiskapital
6.019.675.129,83
EUR
Rücklagen
2.719.482.492,56
EUR
Sonderposten
961.699.807,58
EUR
Rückstellungen
417.904.282,16
EUR
Verbindlichkeiten
167.903.103,03
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
92.003.724,99
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.378.668.540,15
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2018 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 389.383.276,82 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.618.342.426,78
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.012.930.423,35
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
605.412.003,43
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
53.270.558,46
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-248.015.019,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-194.744.461,53
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
410.667.541,90
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-21.284.265,08
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-21.284.265,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
389.383.276,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2018
792.027.653,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-444.209.727,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-54.826.450,36
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR
4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2018)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2018
in die Ämterbudgets 2019
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 133.885.796,44 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2018 in die Ämterbudgets 2019 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 658.141.857,47 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2018 wird folgende über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zugelassen:
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in der Begründung angegeben (vgl. Seite 12).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 23.568.788,61 EUR - Ziffer I.5 in Höhe von 25.265.190,29 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.
7. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Die Anträge Nr. 244/2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion sowie Nr. 245/2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Nachdem StR Körner (SPD) bezüglich einer ihm gegenüber von der Verwaltung erfolgten Stellungnahme den Wunsch äußert, heute im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt das Thema "Ballungsraumzulage" zur Diskussion zu stellen, entgegnet EBM Dr. Mayer, innerhalb von bestehenden Tagesordnungspunkten könnten Ratsmitglieder selbstverständlich Änderungsanträge zur Beschlussvorlage stellen, ein separater Tagesordnungspunkt "Ballungsraumzulage" sei allerdings aufgrund der Veröffentlichungsfristen nicht möglich. Dies habe die Verwaltung StR Körner mitgeteilt. Eingeräumt wird von ihm in diesem Zusammenhang eine gewisse Unschärfe zwischen diesbezüglichen Festlegungen der GemO und der GOG. Die GemO gehe hier aber vor. Im Zuge der Novellierung der GOG werde dies aufgegriffen.

Eine vor Eintritt in die Beratung dieses Tagesordnungspunktes sich ergebende Aussprache zum Thema "Klimanotstand" ist in der heutigen NNr. 417 wiedergegeben; in der nachstehend wiedergegebenen Aussprache findet sich diese Thematik auf den Seiten sieben und acht wieder.
OB Kuhn schlägt angesichts der vorangegangenen Beratung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.07.2019 (sh. Rubrik Vorgang) vor, heute keine weitere Grundsatzdiskussion über den Jahresabschluss 2018 zu führen. Der Abschluss weise einen deutlichen Überschuss auf. Strittig sei noch, wie und in welcher Höhe beispielsweise die davon-Rücklagen gebildet werden sollen. Auch über das "Aktionsprogramm Klimaschutz" sei ausführlich diskutiert worden, daher wolle er hierzu ebenfalls auf weitere Ausführungen verzichten. Bezüglich des Vorschlags der Verwaltung für die Verwendung der davon-Rücklagen verweist der Oberbürgermeister auf die vorliegenden Anträge.

Der Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 246/2019 wird durch StR Körner (SPD) erläutert. Der hohe Jahresüberschuss biete viele gute Chancen, und die SPD unterstütze in weiten Teilen den Beschlussvorschlag der Verwaltungsspitze. Allerdings wolle man weitere Schwerpunkte setzen und wolle daher noch Punkte verändern. Zum einen sieht der Stadtrat städtische Kernaufgaben in den letzten Jahren vernachlässigt. Daher müssten in den nächsten Jahren viele Investitionen getätigt werden (z.B. Sanierung der Oper, des Klinikums, der Bäderbetriebe, der Feuerwachen, der Pflegeheime und andere Bereiche). StR Körner beantragt, die davon-Rücklagen für das Klinikum Stuttgart (200 Mio. €) und für die kulturelle Infrastruktur (196,5 Mio. €) zusammenzufassen und um 83,5 Mio. € aufzustocken. Die Zweckbindung "Liegenschaften in Stuttgart im Bereich städtische Kernaufgaben" solle neu gefasst werden. Entscheidend für ihn ist, dass die sehr hohen Rücklagen mit der erweiterten Zweckbestimmung zügiger zur Auszahlung kommen. Es sei nicht sinnvoll, dreistellige Millionenbeträge zurückzulegen, die erst in fünf bis zehn Jahren zur Auszahlung kämen. Die Finanzierung der Erhöhung um über 80 Mio. € schlägt StR Körner über eine Reduzierung der Liquiditätsreserven um 53,5 Mio. € auf 66,5 Mio. € vor. Zudem schlägt er vor, auf die einmalige Senkung der Grundsteuer zu verzichten (30 Mio. €).

Er fährt fort, bei der SSB habe man das gravierende Problem in Zukunft, dass sich schon im letzten Jahr bereits ein hoher Jahresverlust in Höhe von über 30 Mio. € gezeigt habe, in diesem Jahr stehe ein noch höherer Jahresverlust an, und auch in den weiteren Jahren zeichneten sich Verluste in Höhe von ca. 40 bis 50 Mio. €/Jahr ab. In früheren Jahren sei das Defizit aus dem SVV-Vermögen finanziert worden. Dies werde in den kommenden Jahren schwierig, Er schlägt vor, die Finanzierung der SSB auf eine solide Grundlage zu stellen und für eine Übergangszeit durch investive Zuschüsse aus dem Stadthaushalt für den Erhalt der Infrastruktur zu sorgen, damit das jährliche Defizit der SSB ein Niveau erreiche, welches aus dem SVV-Vermögen finanziert werden könne. Dafür sollte eine Rücklage von 110 Mio. € gebildet werden, aus der heraus in den nächsten zehn Jahren jährlich ca. 10 Mio. € für die SSB-Infrastruktur bezuschusst werden könnten.

StR Körner erläutert weiter, der Rückkauf der Wasserversorgung in Höhe von 110 Mio. € sollte nicht aus dem städtischen Haushalt, sondern zwingend aus verschiedenen Gründen aus dem SVV-Vermögen finanziert werden. Im SVV-Vermögen seien über 400 Mio. € in Wertpapieren angelegt. Solche Anlagen, die im letzten Jahr zu einem deutlichen Verlust geführt hätten, gehörten nicht zum Aufgabengebiet einer Kommune. Vielmehr sollte dieses Kapital in den Rückkauf der Wasserversorgung investiert werden und perspektivisch in die Stadtwerke (SWS) zur Umsetzung der Energiewende.

Ein weiterer Punkt des Antrags betreffe direkt das Klimapaket des Oberbürgermeisters. Innerhalb der dort veranschlagten 200 Mio. € seien 100 Mio. € für die energetische Modernisierung von Gebäuden eingeplant, da dies den größten CO2-Effekt habe. Mit entsprechenden öffentlichen Zuschüssen solle aber nicht nur etwas für Vermieter/-innen getan werden, sondern diese müssten sich zudem positiv auf Mieter/-innen auswirken, da ansonsten eine soziale Schieflage entstünde. Solche Modernisierungen müssten von daher für die Mieter/-innen konstant warmmietenneutral sein.

Bezüglich der tariflichen Ballungsraumzulage schlägt StR Körner vor, den Beschlussantrag der Stadtverwaltung zu ergänzen, und verliest den Antrag Nr. 179/2019. Dieser sieht vor, dass die Stadtverwaltung mit der Gewerkschaft Verdi Verhandlungen zum Abschluss einer tariflichen Ballungsraumzulage aufnimmt. Es gebe einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den hohen Ermächtigungsübertragungen - vor allem des Schulverwaltungsamtes - und der Stellenbesetzungssituation beim Personal. Gutes Personal müsse besser bezahlt werden. Andere Städte handelten bereits entsprechend.

Den Antrag Nr. 245/2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS stellt StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) vor. Er führt dabei an, einerseits bestehe ein großer finanzieller Überschuss, andererseits könne die Stadtverwaltung ihre Aufgaben nicht bewältigen. Die beiden ersten Antragspunkte (70 Mio. € für kulturelle Infrastruktur/Beseitigung von strukturellen Unterfinanzierungen von Kultureinrichtungen und 105 Mio. € für ein 365 €-Jahresticket in SSB-Zone 10) seien ökologisch und sozial wirksam. Diese zusätzlichen Rücklagen für ein 365 €-Jahresticket stünden in keinem Widerspruch zu den Rücklagevorschlägen der Stadtverwaltung. Mit dem 365 €-Jahresticket könne man auch das Land beim Klimaschutz unter Druck setzen, und andere Kommunen würden sich dann anschließen.

Aus der freien Liquidität in Höhe von 23 Mio. € sollten, so StR Rockenbauch, 20 Mio. € für zusätzliche Wasserflächen und als Zuschuss für die Bäderbetriebe eingeplant werden sowie 3 Mio. € für das Konzept "Stadt am Fluss".

In der Folge begründet StR Kotz (CDU) den CDU-Antrag Nr. 239/2019. Der Stadtrat schlägt vor, die Mittel von 20 Mio. € für Fahrradinfrastruktur in den Klimaschutzfonds (200 Mio. €) umzuschichten. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Mittel aus davon-Rücklagen nicht schnell in Maßnahmen abflössen. Die Mittel für die Fahrradinfrastruktur könnten durch die Umschichtung schneller zur Verfügung stehen. Der zweite Punkt sei, dass sich durch die Freisetzung dieser 20 Mio. € plus freie Liquidität von 23 Mio. € zusätzliche Mittel ergäben. Er schlägt vor, 40 Mio. € zur Kapitalerhöhung in die SVV zu transferieren, sodass damit nachhaltig ein größeres Defizit der SSB ausgeglichen werden könne.

Zum Klimaschutzpaket erläutert OB Kuhn, man habe sich geeinigt, das Thema erst im Herbst zu diskutieren und eventuell dort zu modifizieren. Er verstehe daher den Vorgriff von StR Körner nicht. Schließlich geschehe in Sachen Klimaschutz schon einiges, und der Betrag von 200 Mio. € komme noch separat dazu.

StR Kotz befürwortet diesen Punkt im SPD-Antrag und wünscht sich analog einer Forderung seiner Fraktion eine Aufstockung der Mittel. Weiter gibt er den Hinweis, das Thema konstante Warmmiete bringe erfahrungsgemäß Streitpotenzial mit sich. Eine konstante Warmmiete lehnt er ab.

Daran, dass man schon in der letzten Sitzung ausführlich über das Klimapaket und dessen Aufteilung gesprochen hat, erinnert sagt StR Winter (90/GRÜNE). Auch er hält nichts davon, schon im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen die Summe zu zerlegen und Rücklagen für Dinge zu bilden, die sowieso angelegt würden. Das Klimapaket werde erst im Herbst diskutiert, und dann könnten auch wichtige Anregungen von allen einfließen. Die Rücklagen für das Klimapaket seien zusätzliche Veranschlagungen und keine Investitionen, die sowieso schon im Haushalt veranschlagt worden seien. Insgesamt sei das Klimapaket grundsätzlich ein wichtiges Zeichen, und man gehe nicht jetzt schon in detaillierte Haushaltsplanberatungen.

Innerhalb der 200 Mio. €-Rücklage für das Klimapaket eine Position für Gebäudesanierung zu bilden, hält StR Rockenbauch - wie auch OB Kuhn - für sinnlos. Gerade die Offenheit des Klimapakets hält der Stadtrat für gut, schließlich sei dort schon Gebäudesanierung möglich und auch die Unterstützung der SSB.

StRin von Stein (FW) lehnt die konstante Warmmiete ebenfalls ab.

Als falschen Weg sieht StR Dr. Oechsner (FDP), dass die SPD beim Klimapaket jetzt schon festlegen wolle, wie sich dieses zusammensetze. Erst bei den Haushaltsplanberatungen solle man beraten, was mit dem Geld dieser Rücklage geschehen solle.

StR Körner versteht nicht, warum in den Redebeiträgen oftmals der Zeitpunkt für seine Antragspunkte kritisiert worden ist. Er habe vor Monaten einen Antrag gestellt, und die Frist zur Stellungnahme sei abgelaufen. Von daher begründet der Stadtrat das erneute Aufrufen. An OB Kuhn gewandt spricht StR Körner das Energiesparprogramm an und die Kritik an der zu frühen Spezifizierung. Seiner Meinung nach ist der Zeitpunkt des Antrags durchaus richtig, weil das Klimaschutzpaket erst im Juli 2019 mit 53 Punkten ohne genaue Erklärungen mit dem Titel "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" durch den Oberbürgermeister vorgelegt worden sei. Im Oktober 2017 habe man bereits einen "Masterplan Klimaschutz" diskutiert und beschlossen, in dem die Verwaltung aufgefordert worden sei, die im Plan enthaltenen Maßnahmen zu konkretisieren, zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Außerdem sollte der Gemeinderat die Umsetzung und Finanzierung in gesonderten Beschlussanträgen entscheiden. Jetzt werde jedes Amt und jedes Referat verpflichtet, vor der Sommerpause Mitteilungsvorlagen zu erstellen, damit man vernünftig den Haushalt beraten könne. Statt das Klimapaket zu schnüren, sei es angebracht gewesen, jetzt vor der Sommerpause die Beschlüsse des Masterplans vorzustellen, zu diskutieren und dann bei den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden, was finanzierbar sei. Zusammenfassend kritisiert er, dass OB Kuhn keinen Maßnahmenkatalog zum Masterplan habe vorlegen können.

Zur Generalkritik von StR Körner am Klimapaket entgegnet StR Winter, dass die SPD 2017 den Klimafonds aus Gründen der Gegenfinanzierung abgelehnt hat.

OB Kuhn schlägt vor, zum Thema SVV-Vermögen und Kapitalanlagen eine zweistündige Grundsatzdiskussion im Herbst durchzuführen, um dann fundierte Entscheidungen treffen zu können. Er hält es für nicht sinnvoll, jetzt Rücklagen für Investitionen statt für die Wasserversorgung nun für die SSB zu verwenden. Die SVV habe eine große Bedeutung, die eher zu stärken sei. Der Oberbürgermeister stellt zu den Kapitalanlagen richtig, seit dem Bestehen der Fonds Anfang der 2000er-Jahre hätten diese eine positive Entwicklung genommen. Konkret seien dies vier Fonds, einer mit 3,6 % Zins/Jahr, einer mit 2,8 % Zins/Jahr, einer mit 3,2 % Zins/Jahr und einer mit 3,5 % Zins/Jahr. Im letzten Jahr habe es tatsächlich ein Minus gegeben (minus 1,7 %, minus 2,5 %, minus 2,5 % und minus 1,6 %). Vom 01.01. bis 30.06.2019 gebe es allerdings mit insgesamt 3,36 % wieder einen Positivzins. OB Kuhn lehnt von daher das von StR Körner formulierte Anliegen ab.

BM Fuhrmann führt zum Punkt "Unterstützung der SSB" aus, dass die Finanzverwaltung zu diesem Punkt zu den Haushaltsplanberatungen einen dezidierten Vorschlag vorlegen werde. Daher sei es nicht erforderlich diesen Punkt im Rahmen der Rücklagen zu regeln. Zum Punkt Kapitalmarktanlagen und SVV bestätigt er die Ausführungen von OB Kuhn.

StR Kotz lehnt eine Auflösung der Rücklage ab. Die Kaufpreissumme für die Wasserversorgung müsse sicher nicht innerhalb der nächsten Monate geleistet werden, schließlich sei ein Gerichtsprozess anhängig. Er könne sich aber vorstellen, diese 110 Mio. € aus dem städtischen Haushalt zu nehmen und in die SVV zu transferieren, damit der Kaufpreis auch in ein oder zwei Jahren leistbar sei. Dazu interessiere ihn die Meinung der Finanzverwaltung und des Oberbürgermeisters. Dies wäre eine interessante Kapitalanlage. Die 110 Mio. € sollten daher nicht aufgelöst, sondern könnten in die SVV umgebucht werden. Die Frage der Aufstockung 20 oder 40 Mio. € werde er beim CDU-Antrag aufrufen. Zum Thema SSB habe man in den Beschlussanträgen ausgeführt, aus dem Klimaschutzpaket in den nächsten Jahren einen kräftigen Zuschuss zur Infrastruktur in Höhe von 25 Mio. € entnehmen zu können oder aber das Thema erst im Herbst zu diskutieren.

StR Winter weist darauf hin, die Anlagemöglichkeiten für die Kosten der Wasserversorgung seien zweckgebunden.

Die Diskussion um die SVV sieht StR Rockenbauch als völlig richtig an, man habe schon im Aufsichtsrat besprochen, dass man sich strategisch beraten müsse, wie die Defizite der SSB übernommen werden könnten. Dies solle im Rahmen der Eckwerteberatung geschehen. Für ihn stelle sich nicht nur die Frage, ob das Thema Wasser dort richtig angesiedelt sei - man habe noch gigantische Netzkäufe vor sich -, sondern auch die Frage, was mit den Geldern für die Energiewende geschehe. Man könne mit SVV-Mitteln in den Wohnungsbau einsteigen und Personal- oder Betriebswohnungen bauen. Diese komplexen Diskussionen über die Frage, ob die 110 Mio. € umgeschichtet werden sollen, seien ungeeignet in dem Punkt davon-Rücklagen, sondern sollten besser in der Gesamtbetrachtung des SVV behandelt werden. Dass der SVV gestärkt werden muss, steht für ihn außer Frage.

Auch StRin von Stein hält es für sinnvoll, den SVV zu stärken, weil dadurch finanzielle Spielräume entstünden.

Begrüßt wird durch StR Dr. Oechsner die SPD-Frage, wie in Zukunft die Wasserversorgung finanziert werden soll. Insgesamt bedürfe es dazu einer genauen Berechnung und ausführlicher Diskussionen.

StR Brett (AfD) vertritt die Meinung, dass zu einer schuldenfreien Stadt auch die Eigenbetriebe gehören. Ehe man Rückstellungen oder Ähnliches bilde oder Kapitalanlagen beim SVV platziere (mit negativem Ergebnis), sollten die Eigenbetriebe ausgeglichene Ergebnisse erzielen.

Zum SVV bemerkt StR Körner, er verstehe die Stärkung der SVV laut CDU-Antrag so, dass noch mehr Gelder der Bürger/-innen auf den internationalen Aktien- und Rentenmärkten angelegt werden sollen. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, auf den Kapitalmärkten zu agieren wie eine Bank. Es gehe ihm um die klare finanzpolitische und kommunalpolitische Ansage, dass dieses Geld nicht auf den Aktienmärkten, sondern in die kommunale Daseinsvorsorge investiert werde, z. B. in das Wassernetz oder in die Wärmewende. BM Fuhrmann erklärt, dass die Position Wasserrücklage in Höhe von 110 Mio. € aufgeführt sei, weil diese Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt anstehe. Falls diese Rücklage nun aufgelöst und in die SVV transferiert würde, hätte man bezüglich der Wasserversorgung keine Rücklage mehr und müsste die Substanz angreifen.

Von den vier verschiedenen Fonds in Höhe von insgesamt 423 Mio. € seien nur 20 % in Aktien angelegt, erklärt OB Kuhn. Im Aufsichtsrat der SVV werde die jeweilige Anlagestrategie erörtert, der Vorschlag der SPD sei dort aber noch nie vorgebracht worden. Daher könne es nicht sein, dass StR Körner heute die Anlagestrategie kritisiere, also nicht in den zuständigen Gremien, wie in diesem Fall dem Aufsichtsrat, in dem durchaus alternative Anlagestrategien diskutiert würden.

Zur SVV sagt StR Kotz, dass deren Kapitalanlagen Mittel zum Zweck seien, Geld zu verdienen, um letztendlich kommunale Aufgaben finanzieren zu können. Er stellt die Frage, ob man die Auflösung einer davon-Rücklage von 110 Mio. € und deren Transformation in die SVV unterjährig zu jedem Zeitpunkt durchführen kann, oder ob dies im Rahmen des Jahresabschlusses mitbeschlossen werden muss.

StR Körner stellt klar, es sei falsch, wenn behauptet werde, dass die 110 Mio. € nicht mehr zur Verfügung stünden, wenn sie ins Wassernetz investiert worden seien, sich dies jedoch bei einer Aktienanlage anders verhalte. Vielmehr handle es sich um einen Aktivtausch wie in der Bilanz eines Unternehmens. Er vermisst in den letzten Jahren eine Anlagestrategie für das Kapital und fordert, zukünftig in die kommunale Daseinsvorsorge (Energie, Wasser, SSB) zu investieren. Weiter weist er darauf hin, dass nach dem Kauf der Wasserversorgung sogar eine Rendite erwirtschaftet würde.

Hierzu merkt StR Winter an, er habe die SPD bezüglich SVV nicht als treibende Kraft erlebt, sondern vielmehr habe seine Fraktion dort einiges bewegt.

OB Kuhn erklärt, dass er die Zusammenlegung der davon-Rücklagen für das Klinikum Stuttgart und die kulturelle Infrastruktur inhaltlich nicht nachvollziehen kann.

BM Fuhrmann sagt, zum Thema "Gegenfinanzierung und Liquiditätsreserve" habe man 110 Mio. € angesetzt, und er beziehe sich auf § 22 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsordnung, in der der gesetzliche Mindestbetrag mit 2 % der laufenden Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit in Kommunen festgesetzt sei. Es stimme, dass die Liquiditätsreserve in der Vergangenheit erhöht worden sei. Das liege daran, dass man sich die Kassenliquidität vier Tage vor Monatsende im Einzelnen anschaue: 2014 seien es 106,7 Mio. € Bedarf gewesen, 2015: 119,3 Mio. € Bedarf, 2016: 124 Mio. € Bedarf, 2017: 129,7 Mio. €, 2018: 133,3 Mio. € Bedarf, im Schnitt also 122,6 Mio. € Bedarf. Er warnt davor, den Betrag vor diesem Hintergrund auf 66,5 Mio. € zu reduzieren; nicht der gesetzliche Mindestbetrag sei entscheidend, sondern der tatsächliche Liquiditätsbedarf.

Zu diesem Thema sagt StR Kotz, dass StR Körner nun einen neuen Anlauf beim neuen Finanzbürgermeister in dieser Angelegenheit versucht hätte. Er hält nichts von dessen Vorschlag, denn die Stadt müsse im Bereich der freien Liquiditätsreserve jederzeit handlungsfähig sein. Die großen Summen der Liquidität seien nach Verständnis von StR Kotz an Investitionen gebunden. Positiv am SPD-Antrag sei, dass die SPD nicht mehr behaupte, die intelligente Grundsteuer und die daraus abgeleitete Senkung der Grundsteuer um 30 Mio. € sei ungerecht.

StR Winter teilt zu diesem Punkt ebenso nicht die Meinung des SPD-Antrags. Er erinnert an einen SPD-Antrag aus 2018, in dem explizit vorgesehen war, die Gelder konkret zugeordnet zu verwenden. Bezüglich der Grundsteuer verweist StR Winter auf eine im Jahr 2009 gemeinsame Position von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD für die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes vor dem Hintergrund der damaligen desaströsen Sanierungsstaus. Er liest Teile des Antrags wörtlich vor, der eine Absenkung des Hebesatzes bei Schuldenfreiheit vorsah. Jetzt würde die SPD für eine Erhöhung im Jahr 2020 plädieren.

Auch StR Rockenbauch sieht die Reduzierung der Liquiditätsrücklage kritisch. Er will die freie Liquidität mit einer davon-Rücklage binden. Wichtig sei beispielsweise für die Gehälterauszahlung eine Reserve zu haben. Nur wenn man sicher wisse, dass auch in den nächsten Jahren die Liquidität auf dem Niveau bleibe, könne man sie auf 66,5 Mio. € reduzieren. Daher stimme er der Stadtverwaltung zu, die Liquiditätsreserve so zu belassen.

Zum Thema "Grundsteuer" stellt StR Rockenbauch fest, die Grundsteuer sei in die Liquidität des Jahres 2018 eingegangen, und dies sei die Rücklage für die bereits beschlossene Senkung der Grundsteuer. Der Stadtrat hält nichts von der intelligenten Grundsteuer, d. h. der situativen Steuersenkung oder -erhöhung. Das Geld solle nicht in eine Grundsteuersenkung investiert werden, davon würden nur Großgrundbesitzer gewinnen, sondern es solle den Normalbürger entlasten. So könne man 30 Mio. € verwenden, um die Kitabeiträge zu senken und für die FamilienCard-Besitzer kostenfreie Kitaplätze zu schaffen.

Zur Umschichtung der Rücklagen meint StRin von Stein, diese seien nur Verschiebepositionen, die sie ablehne.

Zum Punkt davon-Rücklagen sagt StR Dr. Oechsner, die SPD wünsche sich zurecht, die Zersplitterung dieser Einzelrücklagen zu beenden und diese zusammenzufassen. Die Aufstockung der davon-Rücklage über die Liquiditätsreserve lehnt StR Dr. Oechsner allerdings ab. Daher könne seine Gruppierung dem SPD-Antrag als Ganzem nicht zustimmen.

StR Brett ist dafür, die Grundsteuer ganz abzusetzen, statt sie anzuheben und wieder zu senken. Er verweist auf vielerlei Schwierigkeiten, die Grundsteuer aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben neu festzusetzen. Der ganze Aufwand verursache nur Personalbedarfe, Prozesse und Ungerechtigkeiten.

Als Kompromiss zu den Liegenschaftsrücklagen und deren Zusammenfassung schlägt StR Körner vor, die beiden Rücklagen (Klinikum und kulturelle Infrastruktur) wie im Beschlussvorschlag aufgeführt stehenzulassen, und beantragt 50 Mio. € aus Reduzierung der Liquiditätsreserve für die Zwecke Bäder, Feuerwachen, Pflegeheime u. Ä. Bei 1,6 Mrd. € auf den Festgeldkonten habe man kein Liquiditätsproblem.

BM Fuhrmann erklärt, StR Körner habe zwar bezüglich der Gesamtliquidität recht, diese sei aber zum größten Teil gebunden. Von ihm wird betont, dass er nicht in zweckgebundene Liquiditätsreserven eingreift. Daher halte er an der Position von 120 Mio. € Rücklage fest, damit die Liquidität sichergestellt bleibe.

Zum Thema Ballungsraumzulage erklärt EBM Dr. Mayer, dass dieses Thema vielschichtig sei und dass München immer als positives Beispiel erwähnt werde. Es gebe aber durchaus andere Meinungen in der Art, dass die Münchener Umlandkommunen die Ballungsraumzulage sehr kritisch sehen würden und es zu einer Wettbewerbsverzerrung mit München gekommen sei. Zudem gebe es einen wichtigen Unterschied zwischen München und Stuttgart: In München gebe es ein Landesgesetz, dass für Beamte eine Ballungsraumzulage bezahlt werden dürfe. Eine solche Ermächtigungsgrundlage gebe es in Baden-Württemberg bislang nicht, d. h. in Stuttgart wäre die Zulage für Beamte nicht zulässig, und somit könne man diese Zulage nur für einen Teil der Beschäftigten zahlen. Außerdem wohne rund die Hälfte der Beschäftigten gar nicht in Stuttgart.

In der Frage der Ballungsraumzulage sieht StR Winter eine politische Diskussion und rechtliche Fragen. Er lehnt diesen Punkt des SPD-Antrags ab.

StR Rockenbauch stimmt der Ballungsraumzulage und den Verhandlungen mit Verdi zu.

Zur Ballungsraumzulage meint StRin von Stein, dass sie zwar Charme habe, andererseits aber auch eine "Kannibalisierung" zwischen Stadt und Umland wie in München bewirke. Vielmehr sollten die Großstädte in Baden-Württemberg eine gemeinsame Lösung finden.

Zur Ballungsraumzulage meint StR Dr. Oechsner, die Tarifautonomie sei ein hohes Gut und es sei richtig, sich als Tarifpartner über das Thema Ballungsraumzulage zusammenzusetzen, um ein tarifkonformes, zwischen Verdi und den weiteren Beteiligten abgestimmtes Konzept zu finden. Stuttgart sei ein hochpreisiger Ballungsraum. Insgesamt solle die Stadt für sich einen Weg finden und das Umland für sich ebenso, dann gebe es keine Verzerrung. Er könne sich klar für Gespräche über die Ballungsraum- bzw. Stuttgart-Zulage aussprechen, da aber die Konsequenzen in dieser VA-Sitzung nicht so kurzfristig konkret sichtbar seien, könne er heute so nicht zustimmen.

StR Brett bezeichnet die Zulage als eigentlich richtig. Die Lohnerhöhung über eine Ballungsraumzulage zu lösen, sei allerdings unsolidarisch den kleineren Gemeinden im Umland gegenüber und sei kontraproduktiv gegenüber denen, die im Umfeld ohne Zulage wohnten. Die Stuttgart-Zulage sei dann nicht nötig, wenn die Bereitschaft der Beschäftigten bestehe, größere Anfahrtstrecken auf sich zu nehmen, und sie sei kontraproduktiv gegenüber denen, die im Umfeld ohne Zulage wohnten. Die Stuttgart-Zulage sei dann nicht nötig, wenn die Bereitschaft der Beschäftigten bestehe, größere Anfahrtstrecken auf sich zu nehmen; schon rund 50 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lebten im Umland. Man könne hier als Erleichterung z. B. besser die S-Bahn ausbauen. Die Frage der Ballungsraumzulage sollten die Tarifpartner entscheiden, nicht die Stadt.

Frau Häußler (GPR) erklärt, dass bezüglich der Ballungsraumzulage Verdi auf den Oberbürgermeister zukomme, um eine freiwillige tarifliche Vereinbarung für eine Stuttgart-Zulage zu diskutieren. Hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würde Stuttgart mit dem Umland konkurrieren. Die Ballungsraumzulage führe dann zu keiner Verzerrung, wenn sich das Umland daran anhängen würde. Eine Stuttgart-Zulage sei sehr wichtig für die Personalgewinnung und -erhaltung, schon jetzt gebe es Abwerbeversuche für städtische Mitarbeiter durch das Umland. Daher müsse die Verwaltung ein großes finanzielles Zukunftspaket für das Personal schnüren.

Hinsichtlich der Stuttgart-Zulage solle vor möglichen Verhandlungen geklärt werden, ob das Thema überhaupt gewünscht sei, betont OB Kuhn. Aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten und des Gerechtigkeitsausgleichs sei eine solche Zulage begründet. Die Frage müsse aber auch gestellt werden, ob und in welcher Höhe die Stadt dies leisten könne. Da die Mittel beschränkt seien, müsse man sich fragen, ob an anderer Stelle gezielter eingegriffen werden könne, als flächendeckend in der ganzen Verwaltung. Ein weiterer Punkt sei, welche Auswirkungen die Stuttgart-Zulage auf die gesamte Region habe. Städte mit guter finanzieller Ausstattung würden nachziehen, womit der Effekt nivelliert werde. Der Oberbürgermeister betont, Stuttgart solle möglichst gute Beziehungen zu den Nachbarkommunen haben. Dazu gebe es zweimal im Jahr ein Treffen mit den Oberbürgermeistern der Region, wo man sich zu vielen Dingen austausche. Er findet es skurril, dass man eigentlich über den Jahresabschluss 2018 spreche, nun aber dieses wichtige, aber nicht jahresabschlussrelevante Thema nebenbei diskutiere. Dies solle erst bei den Beratungen zum Doppelhaushalt im Rahmen der Eckwerteberatung diskutiert werden.

Zur Stuttgart-Zulage verweist StR Körner auf die Ausführungen von Frau Häußler und besonders darauf, dass es wichtig sei, Beschäftigte bei der Stadt zu halten und nicht ans Umland zu verlieren.

Frau Häußler führt aus, dass die Zulagen häufig gezahlt würden, um später wieder abgeschmolzen zu werden und somit verpufften. Zudem seien einige Mangelberufe von Zulagen noch nicht erfasst. Daher sei die Ballungsraumzulage ein deutliches Signal, welches für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längst überfällig sei. An EBM Dr. Mayer gewandt merkt sie an, dass man die Vorlage der Stadtverwaltung zwar mittrage, aber dass der große Haushaltsüberschuss dort noch nicht berücksichtigt worden sei.

StR Rockenbauch bezeichnet besonders die Grundaussage des SPD-Antrags als zutreffend, dass - obwohl man wie in den letzten zehn Jahren laufend Überschüsse habe und die Ergebnisrücklage auf 2,6 Mrd. € ansteige - die Stadtverwaltung wichtige Aufgaben nicht bewältigt habe. Wenn es personelle Engpässe gebe, müsse man über Personalgewinnung, -erhaltung und -entwicklung nachdenken. Man hätte nun eine enorme Agenda vor sich, bei der schneller gehandelt werden müsse. Der Stadtrat fordert, sich den Gründen für die große Anzahl der Übertragungsermächtigungen zu stellen. Es gebe gute Beschlüsse wie die Wohnraumrücklage mit 150 Mio. €, die allerdings noch nicht abgeflossen sei und somit keine Wirksamkeit gezeigt habe. Für ihn spielen der Bau von Personalwohnungen und mehr Aktivitäten im Verkehr eine wichtige Rolle. Viele Dinge würden auf dem freien Markt abgewickelt, die die Stadt selbst angehen könne: So könne die Stadt selber bauen anstatt Aufträge an externe Unternehmen zu vergeben. Um das Wohnraum- und Klimaproblem zu lösen, benötige man nicht nur eine Task Force an der Stadtspitze, sondern auch jemanden, der die Projekte in der Praxis umsetze. Die Aufgaben würden zukünftig nicht weniger werden, vieles müsse in den nächsten Haushaltsplanberatungen besprochen werden.

Dass städtische Eigenbetriebe selbst Dienstleistungen ausführen sollen, lehnt StRin von Stein ab. Hier entstehe sonst das gleiche Problem wie bei den Gewerbetreibenden, nämlich, dass kein geeignetes Fachpersonal gefunden werden könne. Gelingen könne dies nur, wenn die Entlohnung attraktiver würde, und die zwangsläufige Verteuerung der Gewerke sei sicher nicht im Sinne der Stadt.

An StR Rockenbauch gewandt unterstreicht StR Dr. Oechsner, benötigt werde gutes, eigenes Personal, welches plane und Aufträge vergebe.

OB Kuhn bestätigt gegenüber Frau Häußler, viele beschlossene Maßnahmen könnten nur umgesetzt werden, wenn dafür neues Personal gewonnen werden könne. Er will den bestehenden Personalkörper nicht weiter belasten. Die Gründung einer städtischen Baufirma lehnt der Oberbürgermeister ab. BM Thürnau sei mit der Prüfung beauftragt, ob für kleinere Reparaturen im Stadtraum eine eigene schnelle Eingreiftruppe gegründet werden könne. Das Ergebnis werde er vorlegen.

EBM Dr. Mayer erklärt, dass man durchaus Aktivitäten zur Personalpflege mit Tarif+ und Arbeitsmarktzulagen für Arbeitsmediziner, Schulhausmeister, Sekretärinnen, Lebensmittelkontrolleure usw. durchführe, auch aktuell Jobtickets für die DB anbiete. Auch für den Doppelhaushalt 2020/2021 seien weitere attraktive Punkte für Personal enthalten. Diese Angebote gingen noch über eine mögliche Ballungsraumzulage hinaus.

Aus Sicht von StR Rockenbauch muss die Stadtverwaltung durch zusätzliche Stellenstruktur entlastet werden, um zusätzliche Aufgaben bewältigen zu können. Der große Haushaltsüberschuss sei mit dadurch bedingt, dass viele Anträge der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS mit dem Ziel Personalbeschaffung nicht berücksichtigt worden seien: In Personalangelegenheiten habe es eine falsche Sparsamkeit gegeben.

OB Kuhn lehnt es ab, zusätzlich 70 Mio. € für den Ausbau und Erhalt der kulturellen Infrastruktur sowie die Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung von Kultureinrichtungen vorzusehen. Dies sei Bestandteil des Doppelhaushalts.

BM Fuhrmann stellt hierzu klar, dass lediglich 21,5 Mio. € im Kulturetat enthalten sind (mit den beantragten 70 Mio. € dann 91,5 Mio. €). StR Rockenbauch bestätigt, man wolle den Etat um 70 Mio. € aufstocken und nicht - wie in seinem Antrag ausgeführt - einen Gesamtetat von 96,5 Mio. € anstreben.

Grundsätzlich stehe er zu der kräftigen Aufstockung beim Thema kulturelle Infrastruktur, erklärt StR Kotz. StR Winter hält die jetzige Herangehensweise bei diesem Punkt vor den Haushaltsplanberatungen für den falschen Weg, da man den Haushalt schon vorneweg dauerhaft belaste. Auch StR Körner lehnt diesen Punkt aus finanzpolitischen Gründen ab. Ebenso hält StR Brett dieses Thema für eine Haushaltsfrage und ist daher der Meinung, dass das Thema auch dort diskutiert werden solle.

OB Kuhn lehnt es ab, 150 Mio. € für ein 365 €-Jahresticket für die Stuttgarter Zone 10 in den Jahren 2020/2021 vorzusehen. Laut interner Berechnungen würden sich die Kosten für das Ticket auf jährlich 116 bis 145 Mio. € belaufen. Man könne nicht z. B. zwei Jahre das Ticket anbieten und dann neu überlegen, sondern das Thema müsse solide mit den Partnern diskutiert werden. OB Kuhn führt als weitere Konsequenz aus, dass manche Menschen mit dem Auto in die Stadt kämen und dann mit dem günstigen Ticket weiterfahren würden. Außerdem sei gerade für 40,5 Mio. € eine große Tarifreform im VVS-Verbund mit Unterstützung des Landes durchgeführt worden. Nun müsse man in die Infrastruktur investieren und nicht noch einmal im Bereich vergünstigter Bahntickets.

StR Kotz ist nicht der Meinung von StR Rockenbauch, dass durch das 365 €-Jahresticket Druck auf das Land ausgeübt wird. Im Gegenteil, für das Land sei eine reine Umsetzung in Stuttgart positiv, da es dann keine Gegenfinanzierung liefern müsste. Die veranschlagten Summen aus dem Haushalt für das 365 €-Jahresticket dauerhaft bereitzustellen, hält StR Winter für unmöglich. Auch StR Körner lehnt diesen Punkt aus finanzpolitischen Gründen ab. Man könne nicht einen einmaligen Jahresüberschuss langfristig nutzen. Das 365 €-Jahresticket erhoffe er sich vielmehr für das gesamte Gebiet des VVS und nicht nur für Stuttgart und dass etwas für junge Leute und Senioren getan werde, da diese von der Tarifreform nicht profitiert hätten. Das Thema werde man bei den Haushaltsplanberatungen diskutieren. StR Brett schließt sich der Argumentation von OB Kuhn an und lehnt ebenfalls diesen Punkt ab.

Man müsse unbedingt und schnell die Preise bei der SSB attraktiver machen, meint StR Rockenbauch. Ein positives Beispiel sei die Tarifreform beim VVS. In der Tat sei die Infrastruktur der SSB überlastet, aber erst müsse die Nachfrage aufgebaut werden, dann die Infrastruktur möglicherweise mit einem zweiten Schienennetz. Dazu merkt StRin von Stein an, besonders ältere Menschen in den Außenbezirken der Stadt benötigten kurze Wege zu den Haltestellen. Bevor über ein weiteres verbilligtes Ticket nachgedacht werde, müsse das Schienennetz ausgebaut werden.

Der Antragspunkt, aus der freien Liquidität 20 Mio. € für Wasserflächen und Bäder und als Zuschuss für die Bäderbetriebe einzuplanen, gehört aus Sicht von StR Kotz in den Doppelhaushalt und wird von ihm daher abgelehnt. StR Winter verweist darauf, dass man bereits einen hohen Betrag für Bädersanierungen investiert habe. Dagegen trifft der Punkt auf Zustimmung von StR Körner.

StR Kotz sieht die mit 3 Mio. € von StR Rockenbauch beantragten Mittel für das Konzept "Stadt am Fluss" als zu niedrig angesetzt an und lehnt dieses ab. Man habe für 2020/2021 bereits 13 Mio. € für dieses Konzept beschlossen, erinnert StR Winter. StR Körner sieht diesen Punkt positiv, stellt aber auch die Frage, was in den 3 Mio. € beinhaltet sei.

StRin von Stein lehnt alle vier Punkte des Antrags ab. Diese gehörten in den Doppelhaushalt.

StR Dr. Oechsner erklärt, dass sich das 365 €-Jahresticket zwar gut anhöre, dies aber ein nichteinlösbares Versprechen sei, weil die Infrastruktur nicht stimme. Zudem könne man nicht leicht auf die Fahrgasteinnahmen verzichten. Insgesamt lehnt der Stadtrat auch alle Punkte ab.

StR Brett meint, dass die Punkte "20 Mio. € für Wasserflächen" und "3 Mio. € für Stadt am Fluss" wohl Haushaltsfragen seien, er könne jedoch zustimmen.

StR Winter bemerkt, das Klimapaket von 200 Mio. € sei rein klimabezogen und für Stuttgart als Fahrradstadt halte er es für falsch, die Mittel vom Fahrradetat in Höhe von 20 Mio. € in das Klimapaket umzuschichten. Als Kompromiss schlägt er vor, die 20 Mio. € aus der freien Liquidität herauszunehmen und in die SVV zu transferieren, um diese zu stärken.

Für StR Körner ist es falsch, aus dem städtischen Haushalt noch mehr Kapital in die SVV umzuschichten. Er plädiert für die von OB Kuhn vorgeschlagene Grundsatzdiskussion zur SVV im Herbst, um die Frage zu klären, ob es sinnvoll sei, 400 bis 500 Mio. € öffentlicher Gelder auf den internationalen Kapitalmärkten anzulegen. Der Stadtrat hält es vielmehr für wichtig, die Mittel in nachhaltigen Klimaschutz und in kommunale Infrastruktur zu investieren.

Für nicht sinnvoll hält es StR Rockenbauch, 20 Mio. € aus dem Fahrradetat zu nehmen. Zudem sei es ein Versprechen gegenüber verschiedenen Initiativen gewesen, diesen Etat so aufzustellen. Auch den Mitteltransfer aus der freien Liquidität in die SVV lehnt er ab und schlägt vor, diese Entscheidung erst nach der Grundsatzdiskussion über die SVV zu fällen.

StRin von Stein hält es grundsätzlich für sinnvoll, die SVV zu stärken, will darüber aber erst im Herbst nach der Grundsatzdiskussion entscheiden. Bezüglich des Fahrradetats setzt sie sich dafür ein, die bereits gefassten Beschlüsse weiterzuverfolgen und daher diesen Etat so zu belassen.

Zur SSV sagt StR Dr. Oechsner, man befinde sich hier erst am Anfang der Diskussion und eine Festlegung sollte noch nicht erfolgen. Um Rendite zu erzielen, gebe es außer den Kapitalfonds beispielsweise auch die Möglichkeit, Immobilien mit einer Rendite zu vermieten, der Effekt sei der gleiche wie bei einem Kapitalfonds. Die Frage sei schon berechtigt, ob man so viel Kapital in Fonds haben möchte oder in Unternehmen, die ebenfalls Rendite erwirtschaften würden. Daher lehnt er zu diesem Zeitpunkt die Erhöhung des Kapitals der SVV ab, ebenso die Umschichtung des Fahrradetats.

Eine Diskussion über die Kapitalstrategie der SVV hält StR Kotz für durchaus sinnvoll, er befürwortet aber eine schnelle Entscheidung über den Etat in Höhe von - je nach Beschluss - 40 oder 20 Mio. €, da sonst diese Mittel ein bis vier Jahre auf städtischen Konten liegen und keine Rendite erwirtschaften würden. Durch die Umschichtung in das Kapital der SVV seien dagegen Renditen möglich, die dann für Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge verwendet werden könnten.

StR Winter lehnt den ersten Punkt des CDU-Antrags ab, wäre aber - wie von ihm vorher ausgeführt - mit einer reduzierten Umschichtung von 20 Mio. € aus der freien Liquidität in die SVV einverstanden.

StR Rockenbauch kann diesen Kompromissvorschlag nicht nachvollziehen, nachdem sein Antrag abgelehnt wurde.



Zum Ende der Aussprache werden durch OB Kuhn die Antragsziffern des Antrags Nr. 246/ 2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion:

- Verwendung von 100 Mio. € aus dem Klimaschutzfonds für eine vermieterfreundliche Neuausrichtung und Aufstockung des Kommunalen Energiesparprogramms

- Rückkauf der Wasserversorgung nicht aus städtischem Haushalt, sondern über die SVV. Der freiwerdende Betrag in Höhe von 110 Mio. € soll als Zuschuss für die Grunderneuerung der Infrastruktur der SSB verwendet werden

- Zusammenfassung der davon-Rücklagen Klinikum Stuttgart und Kulturelle Infrastruktur plus Aufstockung um einen Betrag in Höhe von 83,5 Mio. € durch Reduktion der Liquiditätsreserve um 53,5 Mio. € sowie die Verwendung dieser zusammengefassten Rücklage (480 Mio. €) für städtische Kernaufgaben unter Verzicht der Grundsteuersenkung

zur Abstimmung gestellt. Dabei stellt er fest:

Die Antragspunkte werden durch den Verwaltungsausschuss jeweils mehrheitlich abgelehnt.


Weiter stellt der Vorsitzende fest:

Der Antrag Nr. 244/2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion (Stuttgart- bzw. Ballungsraumzulage) wird ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.


Weitere mehrheitliche Ablehnungen ergeben sich zum Antrag Nr. 245/2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS zu den nachstehenden Themen:

- 70 Mio. € für den Ausbau und Erhalt der kulturellen Infrastruktur sowie die Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung von Kultureinrichtungen

- 105 Mio. € für ein 365 €-Ticket für die Stuttgarter Zone 10 in den Jahren 2020 und 2021

- 20 Mio. € für zusätzliche Wasserflächen/Bäder

- 3 Mio. € für das Konzept "Stadt am Fluss".

Der Antragspunkt "Maßnahmen Fahrradinfrastruktur werden bis zu 20 Mio. € aus dem Klimaschutzfonds finanziert" des Antrags Nr. 329/2019 der CDU-Gemeinderatsfraktion wird mehrheitlich abgelehnt.

Der seitens der CDU-Gemeinderatsfraktion modifizierten zweiten Antragsziffer "Stärkung der SVV um 20 Mio. €" stimmt der Verwaltungsausschuss mehrheitlich zu.


Laut Herrn Schwaderer (StKäm) wird zur Umsetzung dieser Abstimmungsergebnisse in der Anlage 2 der GRDrs 589/2019 eine neue Position "Zuführung SVV 20 Mio. €" eingefügt. Eine Änderungsvorlage mit einer entsprechenden Änderung der Beschlussantragsziffer 2.2 werde zu der morgigen Sitzung des Gemeinderates vorgelegt.
Danach stellt OB Kuhn fest:

Auf dieser Basis stimmt der Verwaltungsausschuss dem entsprechend geänderten Beschlussantrag der GRDrs 589/2019 mehrheitlich zu.

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