2. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Hilde und Eugen Krempel-Fonds in Höhe von 140.000 EUR sowie aus Mitteln des Willy-Körner-Fonds, der aus den Stiftungserträgen der rechtlich selbstständigen Willy-Körner-Stiftung gespeist wird, in Höhe von 60.000 EUR gedeckt.
3. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen. EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang