Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 765/2013
Stuttgart,
09/11/2013


Eiermann-Campus Vaihingen, Planungsmittel



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
24.09.2013
25.09.2013

Bericht:

Der zwischen den Jahren 1969 bis 1972 erbaute Eiermann-Campus in Stuttgart-Vaihingen steht seit 2000 unter Denkmalschutz. Die ursprüngliche Eigentümerin IBM hat das Grundstück im Jahr 2000 verkauft, im Jahr 2009 erfolgte dann der Auszug. Seither wird der Campus nicht mehr genutzt. Im Jahr 2011 haben die Eigentümer Insolvenz gemeldet und im April 2013 einen Antrag auf Abbruch des Eiermann-Campus eingereicht.

Die vier denkmalgeschützten Gebäude des Architekten Egon Eiermann sowie die Freiflächen im unmittelbaren Umfeld der Gebäude sollen erhalten und gesichert werden. Das nachträglich vom Architekturbüro Kammerer und Belz geplante fünfte Gebäude sollte entweder erhalten werden oder im Falle eines Abbruchs in gleicher Form wieder aufgebaut werden.

Um den Erhalt des Ensembles gewährleisten zu können, soll auf den Grundstücken 5944/1 und 5944/22 eine zusätzliche Nutzung ermöglicht werden, die über das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1968/61 festgesetzte Maß hinaus geht.

Ein Eingriff in die Waldflächen nach dem Landeswaldgesetz, zu denen auch die im Inneren des Areals gelegene Waldflächen zählt, ist möglichst zu vermeiden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein erforderlicher Ausgleich auf Stuttgarter Gemarkung nur sehr schwer zu realisieren wäre.

Für die Suche nach Investoren soll die Planung Variante 9 der Sorg und Frosch Projekt GmbH und Drees & Sommer vom 6. August 2013 verwendet werden. Sie sieht folgende Nutzungen vor: Büro, Wohnen, Gewerbe, Handel und Sondernutzungen, mit einer modularen Anordnung von Kleinstquartieren mit vier bis sieben Geschossen sowie einem Hochpunkt und einer Geschossfläche von insgesamt 193.000 m2.

Dafür soll ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan sowie ein Bebauungsplanverfahren für die Realisierung der Planung vorbereitet werden. Als Grundlage für diese Verfahren sind Gutachten und Untersuchungen insbesondere zu folgenden Schwerpunkten erforderlich: Eingriff in Waldflächen, Artenschutz, Kartierung der Biotoptypen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Lärm bzw. Lärmschutzmaßnahmen, Schadstoffe, Altlasten, Wasserschutz, Baumaufnahmen, Verkehrserschließung und technische Infrastruktur.

In diesem Zusammenhang entstehen Planungskosten, die im Budget des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung nicht enthalten sind. Differenzierte realistische Kostenangebote können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Nach eigenen Schätzungen im Hinblick auf die Größe und die Komplexität des Planungsgebiets kann sich jedoch der Kostenrahmen insgesamt durchaus über der Summe von 200.000 Euro bewegen.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
42510
200
Finanzbedarf
200
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:

keine


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