2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg, voraussichtlich vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021, eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.
3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 78 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (voraussichtlich vom 01.01.2021 bis 31.12.2021) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 78 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Landesförderung und der gesicherten Restfinanzierung (Finanzierungszusage von Stuttgarter Pflegeschulen und Trägern von Pflegeheimen sowie Deckungsmitteln aus dem Sozialamt).
4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 22.420 EUR. EBM Dr. Mayer stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu. zum Seitenanfang