· Ebenso müssten nach den vorgeschriebenen Refinanzierungsregelungen des KVJS einige Gebäude oder Gebäudeteile bereits abgeschrieben sein, sind es aufgrund der langen in der Vergangenheit stadtintern festgelegten Abschreibungsdauern jedoch noch nicht.
Im laufenden Wirtschaftsjahr 2023 gehen wir davon aus, dass das Nachtragsplanziel von -2.832 TEUR erreicht wird. In der Erfolgsplanung (Anlage A) der Jahre 2024 und 2025 sind folgende Faktoren berücksichtigt: · Die Auslastung in den vollstationären Angeboten wird mit 98,5%, die Tagespflegen im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) und im Haus Rohrer Höhe (HRH) mit 80% angenommen.
· Die solitäre Kurzzeitpflege im Zamenhof (ZAM) und im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) ist mit 70% kalkuliert.
· Für den Ambulanten Dienst wurde das Ergebnis 2022 fortgeschrieben. Die beiden neuen ambulanten Dienste orientieren sich teilweise an den Planzahlen des bestehenden Ambulanten Dienstes, berücksichtigen aber auch die Anlaufkosten und die langsam ansteigenden Erträge.
· In der Wohnungslosenhilfe ist je nach Leistungsbereich eine Auslastung von 90% - 100% geplant.
· Die Pflegesätze für alle stationären Altenhilfeeinrichtungen, inklusive der Jungen Pflege, der beschützten Wohngruppe und der Kurzzeitpflegen wurden mit den Kostenträgern bis zum 31.12.2023 verhandelt. Die Planung basiert auf einer Steigerungsannahme von 9,5% in 2024 und 4% in 2025, die Sachleistungen wurden fortgeschrieben.
· Ausgehend von den Vollkräften und den Personalkosten je Einrichtung und je Beschäftigtengruppe werden die Kosten je Vollkraft (VK-Kosten) ermittelt. Die auf Basis 2022 ermittelten, einrichtungsbezogenen Kosten werden im jeweiligen Geschäftsfeld zugrunde gelegt. Anhand der vorgegebenen pflegegradabhängigen Personalschlüssel errechnen sich die VK-Budgets in den Häusern.
· Die Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen werden 2024 mit -3.406 TEUR und 2025 mit -2.815 TEUR budgetiert. Sie sind höher als in den Vorjahren aufgrund des Instandhaltungsstaus.
Alle Entwicklungen und wesentlichen Kennzahlen des ELW und seiner Einrichtungen sowie die Erfolgspläne, Liquiditätspläne, Finanzplan, die Stellenübersicht, die Verpflichtungsermächtigungen, die Investitionsmaßnahmen und der Schuldenstand sind dem Wirtschaftsplan 2024/2025 (Anlagen A bis J) zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen Der Liquiditätsplan weist bis Ende 2028, bedingt durch den negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, einen Rückgang der liquiden Mittel aus. Die Geschäftsführung versucht die Ergebnisse kontinuierlich zu verbessern. Aus heutiger Sicht werden ab 2028 Kapitalmaßnahmen erforderlich. Beteiligte Stellen Die Vorlage wurde durch Referat WFB mitgezeichnet. Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Festsetzungsbeschluss für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 Anlage 2 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024/2025 Anlage 3 Wirtschaftsplan 2024/2025 mit Anlagen A bis J <Anlagen> zum Seitenanfang