Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 831/2023
Stuttgart,
10/12/2023



Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebs Leben & Wohnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
23.10.2023
04.12.2023
15.12.2023



Beschlußantrag:

Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Leben & Wohnen für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses und der der Planung zugrundeliegenden Finanzplanung bis 2028 wird gemäß Anlagen 1, 2 und 3 zugestimmt.

Der Wirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:

2024
2025
EUR
EUR
1. im Erfolgsplan ein Jahresergebnis von
-3.000.056
-3.128.923
2. im Liquiditätsplan einen Saldo von
-2.234.655
-2.348.251
3. Kreditermächtigungen von
2.267.954
1.175.025
4. Verpflichtungsermächtigungen von
5.175.025
9.416.000
5. Kassenkredite von
7.500.000
7.500.000



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW) wurde entwickelt aus dem Rechnungsergebnis 2022, der Fortschreibung für das Jahr 2023 sowie den bereits bekannten Planungen und tariflichen Entwicklungen für das Jahr 2024 und 2025 sowie den Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs. 849/2009).

Der Jahresfehlbetrag des ELW im Wirtschaftsjahr 2022 betrug -2.146 TEUR. Die vorliegende Fassung des Doppelwirtschaftsplanes sieht im Jahr 2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.000 TEUR, im Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von -3.129 TEUR vor. Darin enthalten sind zwei strukturelle Defizite, die sich einerseits aus der Geschäftsanweisung Nr. 3/2007 zur Inanspruchnahme innerstädtischer Leistungen ergibt. Die Kosten hierfür lagen im Jahr 2022 bei rund 1,2 Mio. €. Der ELW geht bei konservativer Schätzungen davon aus, dass sich diese Kosten um circa die Hälfte reduzieren ließen, wenn der ELW bestimmte Aufgaben selbst erledigen würde. Zum anderen entsteht ein strukturelles Defizit, das sich aus dem Beschluss zum Haushaltsantrag 763/2019 in Höhe von aktuell 300 T€ (mit zukünftigen Steigerungen analog zur jeweiligen tariflichen Entwicklung) ergibt. Diese strukturellen Kosten lassen sich nicht über die Pflegesätze aufgrund der Finanzierungslogik nach dem SGB XI und dem dazugehörigen Rahmenvertrag für die voll- und teilstationäre Pflege refinanzieren, weil hier Stellenschlüssel für die Träger vorgegeben sind.

Weiterhin beeinflussen folgende Faktoren die Jahresergebnisse negativ:
· Die steigenden Instandhaltungsaufwendungen aufgrund der Gebäudestruktur des ELW und wegen Kostensteigerungen sind nicht in der notwendigen Höhe refinanziert.

· Ebenso müssten nach den vorgeschriebenen Refinanzierungsregelungen des KVJS einige Gebäude oder Gebäudeteile bereits abgeschrieben sein, sind es aufgrund der langen in der Vergangenheit stadtintern festgelegten Abschreibungsdauern jedoch noch nicht.


Im laufenden Wirtschaftsjahr 2023 gehen wir davon aus, dass das Nachtragsplanziel von -2.832 TEUR erreicht wird.

In der Erfolgsplanung (Anlage A) der Jahre 2024 und 2025 sind folgende Faktoren berücksichtigt:

· Die Auslastung in den vollstationären Angeboten wird mit 98,5%, die Tagespflegen im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) und im Haus Rohrer Höhe (HRH) mit 80% angenommen.

· Die solitäre Kurzzeitpflege im Zamenhof (ZAM) und im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) ist mit 70% kalkuliert.

· Für den Ambulanten Dienst wurde das Ergebnis 2022 fortgeschrieben. Die beiden neuen ambulanten Dienste orientieren sich teilweise an den Planzahlen des bestehenden Ambulanten Dienstes, berücksichtigen aber auch die Anlaufkosten und die langsam ansteigenden Erträge.

· In der Wohnungslosenhilfe ist je nach Leistungsbereich eine Auslastung von 90% - 100% geplant.

· Die Pflegesätze für alle stationären Altenhilfeeinrichtungen, inklusive der Jungen Pflege, der beschützten Wohngruppe und der Kurzzeitpflegen wurden mit den Kostenträgern bis zum 31.12.2023 verhandelt. Die Planung basiert auf einer Steigerungsannahme von 9,5% in 2024 und 4% in 2025, die Sachleistungen wurden fortgeschrieben.

· Ausgehend von den Vollkräften und den Personalkosten je Einrichtung und je Beschäftigtengruppe werden die Kosten je Vollkraft (VK-Kosten) ermittelt. Die auf Basis 2022 ermittelten, einrichtungsbezogenen Kosten werden im jeweiligen Geschäftsfeld zugrunde gelegt. Anhand der vorgegebenen pflegegradabhängigen Personalschlüssel errechnen sich die VK-Budgets in den Häusern.

· Die Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen werden 2024 mit -3.406 TEUR und 2025 mit -2.815 TEUR budgetiert. Sie sind höher als in den Vorjahren aufgrund des Instandhaltungsstaus.

Alle Entwicklungen und wesentlichen Kennzahlen des ELW und seiner Einrichtungen sowie die Erfolgspläne, Liquiditätspläne, Finanzplan, die Stellenübersicht, die Verpflichtungsermächtigungen, die Investitionsmaßnahmen und der Schuldenstand sind dem Wirtschaftsplan 2024/2025 (Anlagen A bis J) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen


Der Liquiditätsplan weist bis Ende 2028, bedingt durch den negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, einen Rückgang der liquiden Mittel aus.

Die Geschäftsführung versucht die Ergebnisse kontinuierlich zu verbessern. Aus heutiger Sicht werden ab 2028 Kapitalmaßnahmen erforderlich.




Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde durch Referat WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Festsetzungsbeschluss für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025
Anlage 2 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024/2025
Anlage 3 Wirtschaftsplan 2024/2025 mit Anlagen A bis J


<Anlagen>



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