Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1349/2015
Stuttgart,
12/01/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Sicherung der Leistungsfähigkeit in den Ambulanzen des Klinikums

Beantwortung / Stellungnahme

Die ambulante Notfallversorgung ist Aufgabe der Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Notfallambulanz des Klinikums Stuttgart wird in der ambulanten Notfallversorgung in Anspruch genommen, wenn die allgemeine und fachärztliche Versorgung des niedergelassenen Bereiches nicht vollumfänglich zur Verfügung steht bzw. die Patienten Notfallambulanzen des Klinikums aufsuchen. Hierfür erhält das Klinikum für gesetzlich krankenversicherte Patienten eine geringere Vergütung als der Niedergelassene Bereich. Diese bildet die Vorhaltekosten für die Notfallbehandlung nicht ab und führt für die Notfallversorgung am Klinikum zu einem defizitären Betrieb. Neben den Notfallambulanzen unterhält das Klinikum Spezialambulanzen. Auch diese sind in Teilen nicht kostendeckend, siehe hierzu die Stellungnahme zu den Anträgen 486/2015, 550/2015 und 769/2015. In 2016 soll ein Gutachten erarbeitet werden, das darstellt, welche Maßnahmen für eine wirtschaftliche tragfähige Ambulanzstruktur erforderlich sind. Ergebnisse sind Ende 2016 zu erwarten. Die Bürger der Stadt können sich jedoch darauf verlassen, dass sie im Klinikum Stuttgart zu jeder Tages- und Nachtzeit die erforderliche medizinische Versorgung eines Maximalversorgungskrankenhauses erhalten.

In der 1. Änderungsliste zum Haushalt 2016/17 ist für das Klinikum der im Wirtschaftsplan veranschlagte Verlust von 8,038 Mio. € 2016 und 5,330 Mio. € 2017 als Verlustausgleich aus dem Stadthaushalt aufgenommen. Damit ist auch das spezifische Defizit der Ambulanzen des Klinikums finanziert.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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770/2015 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS




Werner Wölfle
Bürgermeister




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