Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
317
11
Verhandlung
Drucksache:
591/2014
GZ:
AK / SJG
Sitzungstermin:
15.10.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
der Vorsitzende, BMin Fezer, Herr Spatz (SozA)
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Entwicklungen im Flüchtlingsbereich des Sozialamts
1. Neubemessung Stellenschlüssel und Stellenbedarf für die zentrale Verwaltung und Unterbringung der Flüchtlinge
2. Stellenbedarf in der Sozialhilfe
Vorgang:
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 29.09.2014, nicht öffentlich, Nr. 71
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 24.09.2014, GRDrs 591/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Für die zentrale Verwaltung und die Unterbringung von Flüchtlingen wird der Stellenschlüssel auf 1 : 136 (bisher 1 : 90) angepasst.
Vom zusätzlichen Personalbedarf für den Bereich der zentralen Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen beim Sozialamt im Flüchtlingsbereich wird Kenntnis genommen. Aufgrund des neuen Stellenschlüssels 1 : 136 ist bei 2.535 Flüchtlingen (Prognose auf 31.12.2014) der Wegfall des KW-Vermerks 01/2016 an 2,70 Planstellen in Bes.Gr. A 10 (1,00 Planstelle Nr. 500 0105 018, 1,00 Planstelle Nr. 500 0105 020 und 0,70 Planstelle Nr. 500 0105 022) sowie die Schaffung von 1,00 Planstellen in Bes.Gr. A 10 erforderlich.
Außerdem wird die Verwaltung ermächtigt, im Jahr 2015 zusätzliches Personal in Entgeltgruppe 9 TVöD im Umfang von maximal 7,6 Stellen außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Beschäftigung erfolgt sukzessive entsprechend der Zunahme der Flüchtlingszahlen auf der Grundlage des Stellenschlüssels 1 : 136. Die Entscheidungen über die Stellenschaffung und den Wegfall der KW-Vermerke sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.
2. Vom vordringlichen und unabweisbaren Stellenbedarf beim Sozialamt für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird Kenntnis genommen. Der Stellenschlüssel für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG (aktuell 1 : 80) ist Teil der Festlegungen im Stellenbemessungsverfahren in der Sozialhilfe. Durch die Zunahme der Fallzahlen wird im Aufgabenbereich Leistungsgewährung nach dem AsylbLG die Schaffung von 6,00 Stellen in Bes.Gr. A 10 erforderlich.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.
Das im Verlauf der Beratung ausgeteilte Blatt "Prognose (Stand: 09.10.2014) zur voraussichtlichen Aufnahmepflicht von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart von 10/2014 bis 12/2014 aufgrund der Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 18.09.2014 und der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe vom 23./24.09.2014", ist diesem Protokoll beigefügt.
In ihrem Sachvortrag stellt BMin
Fezer
die aktuell prognostizierten steigenden Flüchtlingszahlen dar. Diese Entwicklung sei zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht absehbar gewesen. Vor diesem Hintergrund werde einmal für den Bereich der zentralen Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen und zum anderen für den Bereich der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) über den Beschlussantrag hinaus zusätzliches Personal benötigt. An dieser Stelle werden von der Bürgermeisterin folgende Zahlen genannt:
Stellenbedarfe
Zentrale Verwaltung und Unterbringung
Umsetzung des AsylbLG
bisheriger
Vorschlag
aktueller Vorschlag
bisheriger Vorschlag
aktueller Vorschlag
2014
1,0
2015
7,6
2014
3,15
2015
8,8
2014
6,0
2014
10,65
2015 neu/
Ermächtigung)
9,38
Die Stellenschaffungen, so BM
Wölfle,
die über den Beschlussantrag hinausgehen, werde die Verwaltung im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens vorlegen.
StR
Dr. Reiners
(CDU) geht von noch weiter steigenden Flüchtlingszahlen aus. Die CDU-Gemeinderatsfraktion werde dem Beschlussantrag angesichts der Notwendigkeit neuer Stellen zustimmen. Außer Frage steht für StR
Stopper
(90/GRÜNE), dass in diesem Bereich keine exakten Planungen möglich sind.
Er stimmt im Namen seiner Fraktion dem Beschlussantrag zu. Ebenfalls zustimmend äußern sich StR
Körner
(SPD), StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS), StRin
von Stein
(FW), StR
Klingler
(FDP) und StR
Prof. Dr. Maier
(AfD).
Für die AfD vermisst StR Prof. Dr. Maier eine zusammenhängende Darstellung der Belastungen für den städtischen Etat (z. B. Kosten für die Erstellung von Unterkünften sowie der Landeszuschüsse). Hierzu verweist BM
Wölfle
auf den jüngsten, den 34. Flüchtlingsbericht der Stadt.
Gegenüber den StRen Stopper, Körner und Rockenbauch trägt BM Wölfle zur Systematik der Vorlage vor, die Schlüsseländerung höre sich nach einer Verschlechterung an. In der Vorlage werde aber aufgezeigt, dass es nicht möglich ist, am bisherigen Stellenschlüssel von 1 : 90 festzuhalten, da eine Aufgabe, die bisher von städtischer Seite wahrgenommen wurde, nun von den freien Trägern abgedeckt wird. Dazu ergänzt BMin
Fezer,
die Stadt habe die pädagogische Hausleitung auf die freien Träger übertragen. Im Einvernehmen mit den Trägern sei bei diesen eine Anpassung des Stellenschlüssels erfolgt.
Zu Fragen von StR
Stopper,
StR
Rockenbauch
und Herrn P
urz
(GPR) informiert der
Vorsitzende
weiter, sofern steigende Flüchtlingszahlen vom Personalbestand nicht mehr abgedeckt werden, melde sich die Verwaltung beim Gemeinderat. Der Rat habe dann über weitere Stellenschaffungen zu entscheiden. Stellenschaffungen im Vorgriff lehnt er ab.
Zur Frage von StR
Körner,
ob nicht auch zusätzlicher Stellenbedarf beim städtischen Gesundheitsamt besteht, erklärt BMin
Fezer,
die Verwaltung sei derzeit dabei, insgesamt die Stellenbedarfe im Stuttgarter Gesundheitssystem aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen zu prüfen. Darüber werde im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet. Sorge bereite ihr derzeit das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Damit werde die Verwaltung auf den Gemeinderat zukommen müssen. Dass im Flüchtlingsbereich die Ressourcen im Land Bayern zur Neige gehen, mache sich unmittelbar in Baden-Württemberg, und damit insbesondere in Stuttgart, bemerkbar. Aktuell müssten bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen große Engpässe bei Räumen und Personal verzeichnet werden. Die Gruppe verjünge sich, und diese Kinder benötigten Jugendhilfemaßnahmen. Eine Vorlage dazu befinde sich in Vorbereitung.
Von Herrn
Spatz
(JugA), der eine Nachfrage von StR Körner beantwortet, wird vorgetragen, bisher sei von einer Aufnahme von 121 Menschen/Monat ausgegangen worden. Zwischenzeitlich sei diese Zahl auf 150 Menschen/Monat angestiegen (ca. 400 Menschen zusätzlich pro Jahr). Bei der Vorlagenerstellung habe es für 2015 überhaupt keine Prognosen seitens des Landes und des Bundes gegeben. BM
Wölfle
unterstreicht, tagesaktuelle Zahlen könnten in diesem Bereich nicht genannt werden.
BM
Wölfle
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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