Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 864/2011
Stuttgart,
09/27/2011



Zuwendungen an Theater 2011



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.10.2011
26.10.2011



Beschlußantrag:

Die nachstehend aufgeführten Theater erhalten im Jahr 2011 folgende Zuwendungen:

Zuwendungen
2011 in €
a) Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt
2.500.700
b Theaterhaus Stuttgart
1.271.000
c) Junges Ensemble Stuttgart (JES)
1.235.900
d) tri-bühne
765.000
e) Theater Rampe
538.000
f) FITZ! Zentrum für Figurentheater
490.700
g) Theater der Altstadt
465.000
h) Renitenztheater
362.600


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von institutionellen Zuwendungen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei Folgebewilligungen jährlich wiederkehrender Zuwendungen über 290.000 € im Einzelfall sowie bei erstmaliger Gewährung einer institutionellen Förderung über 1.000 € zuständig. Die im Bereich des Theaters zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchem Zuwendungsbetrag sie im Jahr 2011 rechnen können.

Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2011. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierungen 417DAKU10, 417DAKU12 und 417DAKU13 Darstellende Kunst – Institutionelle Theaterförderung veranschlagt.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Statistische Angaben für Theater und soziokulturelle Einrichtungen
Anlage 3: Leistungsberichte




Ausführliche Begründung:


a) Schauspielbühnen in Stuttgart – Altes Schauspielhaus/Komödie im Marquardt

Die Schauspielbühnen in Stuttgart erhalten im Jahr 2011 eine städtische Zuwendung in Höhe von 2.500.700 €. Darin enthalten sind ca. 480.000 € Miete, die an die Stadt zurückfließen.

Der Verein schloss das Geschäftsjahr 2010 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von rd. 38.200 € ab. Dies führte zu einer Verringerung des in den Vorjahren aufgelaufenen Defizits auf rd. -78.800 € (Defizit 2009: ca. -117.000 €). Dennoch ist die Finanzlage des Vereins weiterhin sehr angespannt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt das Theater eine Erhöhung der städtischen Zuwendung (GRDrs 466/2011).

Das Land förderte das Alte Schauspielhaus im Jahr 2010 mit 832.000 €.


b) Theaterhaus Stuttgart

Das Theaterhaus erhält im Jahr 2011 eine städtische Zuwendung in Höhe von 1.271.000 €.

Neben dem institutionellen Förderbeitrag erhält das Theaterhaus im Jahr 2011 noch weitere städtische Projektfördermittel für „Gauthier Dance mobil“ in Höhe von 10.000 € und für „Gauthier Dance“ in Höhe von 80.000 € (Beschluss VA vom 23.02.2011).

Die vollständige Abrechnung des Geschäftsjahrs 2010 liegt der Kulturverwaltung noch nicht vor. Aus dem bereits eingereichten Leistungsbericht der Einrichtung geht hervor, dass das Geschäftsjahr 2010 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von rd. 21.500 € abgeschlossen hat. Weitere Aussagen können aufgrund der fehlenden Unterlagen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Der institutionelle Landeszuschuss 2010 betrug wie bereits in den Vorjahren 460.600 €.


c) Junges Ensemble Stuttgart (JES)

Das JES erhält im Jahr 2011 eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 1.235.900 €. Der Betrag weicht von dem im Haushalt ausgewiesenen Betrag ab. Grund hierfür ist einerseits die Neuberechnung der Mietkosten, die eine Minderbelastung für das JES ergeben hat, andererseits die Differenz zwischen dem vormals innerstädtisch verrechneten Betrag und den seit 2011 an das JES ausgezahlten Finanzmitteln für die Technikerstelle.

Das Berichtsjahr 2010 schloss mit einem Defizit in Höhe von rd. -6.010 € ab. Der Vereinsvermögensbestand reduzierte sich dadurch von vorgetragenen rd. 15.130 € auf einen Wert zum Bilanzstichtag 31.12.2010 in Höhe von rd. 9.120 €. Trotz des erwirtschafteten Defizits wird die Finanzlage der Einrichtung nach wie vor als gut eingeschätzt – auch aufgrund der 2004 zur Verfügung gestellten Betriebsmittelrücklage in Höhe von 126.000 €, die auf Wunsch des Gemeinderats nicht als Deckungsmittel verwendet wird, sondern zur Sicherung der Liquidität dient.

Das Land Baden-Württemberg förderte das JES im Jahr 2010 mit 571.100 €.


d) tri-bühne

Das Theater tri-bühne erhält im Jahr 2011 eine städtische Zuwendung in Höhe von 765.000 €. Die Abweichung gegenüber dem Haushaltsansatz erklärt sich aus der Neuberechnung der Mietkosten.

Das Theater schloss das Abrechnungsjahr 2010 mit einem Überschuss in Höhe von rd. 30.280 € ab, was zu einer Erhöhung des Vereinsvermögens auf ca. 44.910 € führt. Grund hierfür ist, dass 2010, im Gegensatz zu den Vorjahren, für das SETT-Festival kein zusätzliches Personal eingestellt worden ist. Die deswegen geleistete Mehrarbeit des Stammpersonals wurde – nachdem aus der Abrechnung 2010 hervorgegangen ist, dass die Finanzmittel ausreichen – erst im Folgejahr 2011 vergütet. Daher wird sich das 2010 kurzfristig erhöhte Vereinsvermögen voraussichtlich bereits zum Ende des Jahres 2011 wieder reduzieren.

Zum Ende des Berichtsjahres 2010 kann die Finanz- und Liquiditätslage der tri-bühne als gut bezeichnet werden.

Das Land Baden-Württemberg förderte die tri-bühne im Jahr 2010 mit 229.200 €.


e) Theater Rampe

Das Theater Rampe erhält im Jahr 2011 eine städtische Zuwendung in Höhe von 538.000 €.

Dem Theater gelang es im Jahr 2010 einen Überschuss in Höhe von rd. 9.130 € zu erwirtschaften und hierdurch die seit Jahren anhaltende Überschuldung aufzulösen. Das Theater ist somit schuldenfrei, wenn auch ohne Vermögensreserven.

Das Land Baden Württemberg förderte das Theater Rampe im Jahr 2010 mit einem Betrag in Höhe von 238.600 €.


f) FITZ! Zentrum für Figurentheater

Das FITZ erhält im Jahr 2011 eine städtische Zuwendung In Höhe von 490.700 €. Die Abweichung gegenüber dem Haushaltsansatz erklärt sich aus der Neuberechnung der Mietkosten, die zu einer höheren finanziellen Belastung für das FITZ geführt hat.

Neben der institutionellen Förderung wurde 2011 im Rahmen einer Projektförderung das Festival NEWZ mit 3.000 € unterstützt und im Rahmen einer Investitionsförderung die Anschaffung eines Mischpults in Höhe von 1.007,56 € finanziert.

Das FITZ erwirtschaftete im Berichtsjahr 2010 einen Überschuss in Höhe von rd. 6.440 €, was zu einer Erhöhung des Vermögensbestands und einem Vortrag auf das laufende Jahr 2011 in Höhe von rd. 7.460 € führt.



g) Theater der Altstadt

Das Theater der Altstadt erhält im Jahr 2011 eine städtische Förderung in Höhe von 465.000 €.

Im Geschäftsjahr 2010 konnte ein Überschuss in Höhe von rund 10.340 € erwirtschaftet werden, so dass sich der aus dem Vorjahr übernommene Negativvermögensstand in Höhe von rund -20.700 € zum Bilanzstichtag 31.12.2010 auf einen Wert von rund
-10.330 € reduzierte.

Das Land Baden-Württemberg förderte das Theater im Jahr 2010 institutionell mit 209.500 €.

Um die noch bestehenden Schulden abzubauen, beantragt das Theater der Altstadt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine Erhöhung der städtischen Zuwendung (vgl. GRDrs 602/2011).


h) Renitenztheater

Die Stadt Stuttgart fördert das Renitenztheater im Jahr 2011 mit 362.600 € im Rahmen der institutionellen Förderung. Zusätzlich erhält das Renitenztheater im Jahr 2011 eine städtische Förderung von 12.400 € zur Durchführung des Nachwuchs-Kabarett-Festivals „Stuttgarter Besen“.

Das Theater schloss das Jahr 2010 mit einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von rd. 9.630 € ab. Das durch die ebenfalls positiven Vorjahresergebnisse bereits in beachtlicher Höhe vorhandene Vermögen erhöhte sich hierdurch auf rd. 93.230 €.

Das Land Baden-Württemberg förderte das Renitenztheater im Jahr 2010 mit einem Betrag in Höhe von 169.800 €.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt das Renitenztheater eine Erhöhung der städtischen Zuwendung (vgl. GRDrs 611/2011).




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Anlage 2 GRDrs 864-2011.pdfAnlage 2 GRDrs 864-2011.pdfAnlage 3 GRDrs 864-2011.pdfAnlage 3 GRDrs 864-2011.pdf