Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: 2040-02
GRDrs 717/2013
Stuttgart,
11/11/2013


Fortschreibung Schulsanierungsprogramm II - Stand Oktober 2013



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.11.2013
20.11.2013

Bericht:


Vorbemerkung und bisherige Entwicklung

Der Gemeinderat hat mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 und zuvor gebilligten vorpriorisierten Vorhaben in den Jahren 2010/2011 ein umfassendes Schulsanierungsprogramm beschlossen, um dem dringenden Sanierungsbedarf und der angespannten Situation der Unterhaltung und Verbesserung der Schulgebäude und Schulsportstätten einschließlich der Außenanlagen gerecht zu werden. Grundlage hierfür ist die umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse, die die Beratungsfirma Drees & Sommer in Zusammenarbeit mit der Verwaltung aufgezeigt hat, siehe auch GRDrs 814/2011. Danach sind auf der Basis dieser Vorarbeit rd. 1600 Maßnahmen im Volumen von rd. 446 Mio. Euro in einem längerfristigen Prozess abzuarbeiten. Die intensive Projektarbeit hat seither weitere neue Erkenntnisse und Sachverhalte ergeben, die den festgestellten Sanierungsumfang erweitern. Das bedeutet, dass sich bei 149 Maßnahmen (zum Stand Mai 2013) neue Erkenntnisse/Mehraufwendungen in einem Volumen von über 40 Mio. Euro ergeben haben (vgl. Unterlagen zum UA 15.05.2013). Aus den bereits abgerechneten Projekten/ Themen ergeben sich Minderkosten zu Gunsten des 2. Schulsanierungsprogramms derzeit i.H.v. 4,322 Mio. €.


Status des Schulsanierungsprogramms Stand Oktober 2013

Aufgrund vielfältiger Faktoren (z.B. begrenzte Firmenkapazitäten, Abhängigkeiten zur Schulentwicklungsplanung), die im Unterausschuss vom 27.02.2013 und 15.05.2013 erläutert wurden (vgl. Unterlagen der entspr. UA-Sitzungen), konnte eine Vielzahl von Maßnahmen im Zeitraum von 2010 bis Mitte 2013 nicht begonnen werden. Sie sind im Status einer Zurückstellung, Voruntersuchung bzw. Planungsmaßnahme. 246 Maßnahmen sind zurückgestellt, weiterhin konnten 258 Maßnahmen (vgl. Unterlagen zum UA 02.10.2013) aufgrund der oben genannten Hinderungsgründe noch nicht begonnen werden.

Aktuell sind 274 Maßnahmen fertiggestellt, hiervon sind 153 Maßnahmen auch bereits endabgerechnet worden.


Machbarkeitsstudien – Abhängigkeiten zwischen Schulsanierung und Schulentwicklungsplanung

Für die in der Anlage 1 dargestellten Schulstandorte sind Machbarkeitsstudien hinsichtlich einer Weiterentwicklung der dort vorhandenen Schulen, als auch deren baulichen Auswirkungen, in Vorbereitung, in Arbeit oder bereits abgeschlossen.

Resultierend aus diesen Machbarkeitsstudien entwickeln sich Grundsatzbeschlüsse bzw. Vorprojektbeschlüsse zum Inhalt und weiteren Vorgehen. Daher sind die zunächst angedachten Sanierungsmaßnahmen an diesen Schulstandorten zurückgestellt worden. Der wesentliche Teil der für die Sanierungsmaßnahmen vorgesehenen Budgets fließt künftig in diese neuen Investitionsvorhaben ein. Verbleiben werden allerdings notwendige Mittel, um verkehrssichernde Interimsmaßnahmen durchzuführen, bis die neuen Investitionsprojekte umgesetzt sind.


Neue große Sanierungsprojekte innerhalb des Schulsanierungsprogramms

Aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Schulsanierungsprogramm haben sich durch intensive Planung und neue Erkenntnisse größere Sanierungsprojekte entwickelt, die als Einzelprojekte innerhalb des Schulsanierungsprogramms abzubilden sind. Das gleiche gilt für die Fälle, für die im Maßnahmenkatalog der ursprünglichen Liste des Projektberaters Drees & Sommer nur Planungsmittel vorgesehen waren. Dabei geht es nach dem derzeitigen Stand um folgende Schulen:

- Solitude-Gymnasium (vorliegender Beschluss entspr. GRDrs. 475/2013 und GRDrs. 688/2013)
- Louis-Leitz-Schule (Hochhaus mit teilw. Maßnahmen im Hauptbau)
- Kerschensteiner Schule (Bauteil A)
- Schulzentrum Freiberg
- Wagenburg-Gymnasium
- Wilhelmschule Untertürkheim (Altbau)
- Max-Eyth-Schule (Bauteile A, B, C)
- Schwabschule
- Schickhardt Gymnasium (Fachklassenbau)
- Silcher-/Haldenrainschule (Bau 4)

Im Zuge der Planungen ergab sich für die betreffenden Sanierungsobjekte ein zum Teil mehrfach erhöhter Sanierungsbedarf gegenüber den ursprünglichen Annahmen.

Gründe für eine zeitnahe Umsetzung sind:


Festlegung des Budgets und Streckung des Programms bis 2020

In den vorangegangenen Sitzungen des Unterausschusses „Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung“ und im Ausschuss für Umwelt und Technik wurde bereits ein Sachstandsbericht zur Fortführung des Schulsanierungsprogramms gegeben. Nachstehend werden die wesentlichen Eckdaten genannt:


Gesamtmittelbedarf für die Sanierungsmaßnahmen (einschl. neue große Sanierungsobjekte jedoch ohne Investitionsmaßnahmen) 2014-2020
unter Einbeziehung des Risikotopfes 329,4 Mio. Euro

darin eingeschlossen:
- Bereits finanzierte, aber noch nicht begonnene Maßnahmen
und vordringlich im Doppelhaushalt 2014 / 2015 umzusetzen sind rd. 75 Mio. Euro
Gründe:
Kapazitäten bei Planern und ausführenden Firmen nicht ausreichend,
Personal in der Verwaltung nicht ausreichend,
Angebot für die benötigten Interimsgebäude begrenzt,
Umsetzungszeiträume begrenzt (vor allem Schulferien)

- benötigte Pauschalen bis 2020 pro Haushaltsjahr von 7 bis zu 12,25 Mio. Euro

Inhalte:

Festlegung der jährlichen Budgetraten:

Auf der Grundlage der seit 2010 bislang im Schulsanierungsprogramm erfolgten und erreichten Umsetzungsraten schlägt die Verwaltung ein real umsetzbares Maßnahmen-Budget von jährlich max. 50 Mio. Euro vor. Im Haushaltsentwurf 2014/2015 sind diese Finanzierungsraten entsprechend vorgesehen. Das Programm muss daher bis 2020 zeitlich gestreckt werden.

Wie im Technischen Ausschuss vom 17.09.2013 vorgestellt, kann nur dieser Umfang einerseits von der Bauwirtschaft und andererseits mit unveränderter Personalausstattung im Schulsanierungsbereich des Hochbauamtes und des Schulverwaltungsamtes bewältigt werden. Nur so lassen sich weitere Staus in den Bearbeitung vermeiden.

An diesem Rahmen müssen sich die weiteren Jahresprogramme ausrichten, wobei im anstehenden Doppelhaushalt 2014/2015 vor allem der Fertigstellung bereits begonnener Maßnahmen sowie den bislang noch nicht begonnenen bzw. aus aufgezeigten Gründen zurückgestellten Maßnahmen absoluter Vorrang einzuräumen ist vor neuen Maßnahmen. Dies muss bei der Festlegung für die Einzelmaßnahmen zusammen mit den weiteren Maßnahmen berücksichtigt und gegenüber den Schulen klar kommuniziert werden.

Eine aktuelle Übersicht der im Doppelhaushalt 2014/2015 zu realisierenden Schulsanierungsmaßnahmen wird Gegenstand eines noch herbeizuführenden Sammel-Baubeschlusses nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014 / 2015 sein. In diesem Zusammenhang wird auch über den aktuellen Sachstand aller Maßnahmen detailliert berichtet.


Auswirkungen auf den Personalbedarf

Die meisten Stellen, die für die Umsetzung des Schulsanierungsprogramms beim Hochbauamt und Schulverwaltungsamt geschaffenen Stellen sind zeitlich befristet. Diese Befristungen sollten im Rahmen des Stellenplans an die aktuell vorgesehene längere Laufzeit bis 2020 angepasst werden.

Hinweis zum Stellenplan:
Beim Schulverwaltungsamt soll in diesem Bereich eine Stelle zum Jahresende gestrichen werden (Stellenplan lfd. Nr. 568). Diese Stelle war 2006 für das Investitions-Vorhaben GPES zeitlich befristet geschaffen worden. Mit der Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Neuorganisation des Schulverwaltungsamts ist diese Stelle aber im Zuge der Neustrukturierung der Abteilungen seit 2008 real in der Bauunterhaltung eingesetzt (ohne Berücksichtigung des Bruttoprinzips). Sie wurde auch bei Beurteilung des notwendigen Stellenbedarfs für das seit 2010 laufende Schulsanierungsprogramm stets mit berücksichtigt.

Das Schulverwaltungsamt hatte deshalb zum Stellenplan den Wegfall des kw-Vermerks beantragt. Mit Hinweis auf das Bruttoprinzip soll nun diese Stelle gestrichen werden. Die ersatzweise daraufhin beantragte Neuschaffung wurde abgelehnt. Ohne diese Stelle ist nun beim Schulverwaltungsamt die reibungslose Bewältigung des anstehenden Jahres-Budgets von 50 Mio. Euro bereits wieder gefährdet.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.







Dr. Susanne EisenmannDirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister





Anlage 1: Überblick laufende Machbarkeitsstudien, Stand 28.10.2013


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Anlage 1_Überblick laufende Machbarkeitsstudien.pdf