Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
377
6
VerhandlungDrucksache:
646/2012
GZ:
T
Sitzungstermin: 07.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht st
Betreff: B 10 - Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Grundsätzlicher Baubeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.10.2012, nicht öffentlich, Nr. 441
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.11.2012, öffentlich, Nr. 490
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 01.10.2012, GRDrs 646/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Bau des B 10 – Rosensteintunnels zwischen der Pragstraße und der Neckartalstraße mit der B 10/B 14 Verbindung am Leuze wird auf der Grundlage des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplans und der Kostenschätzung des Tiefbauamtes mit Gesamtkosten von 205.062.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 11.607.000 EUR) zugestimmt.

2. Die Auszahlungen in Höhe von 193.455.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.665003 - Rosensteintunnel - Ausz. Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt gedeckt:

Jahr 2011 und früher
Jahr 2012
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Jahr 2017ff
Gesamt
11.588.400 EUR
26.616.600 EUR
10.000.000 EUR
25.000.000 EUR
30.000.000 EUR
25.000.000 EUR
65.250.000 EUR
193.455.000 EUR
3. Grunderwerbskosten werden aus dem laufenden Grunderwerbsbudget des Amtes für Liegenschaften und Wohnen (PSP-Element 7.232000.100 Sachkonto 78210000, Erwerb von Immobilien) gedeckt.

4. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich insgesamt 11.607.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamtes veranschlagten Pauschale jährlich gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der Konten Gr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das o. g. Projekt umgesetzt.

5. Der Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen für die Rohbauarbeiten des 1. Bauabschnitts B 10/B 14 Verbindung am Leuze unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird zugestimmt.

6. Der Vorbereitung von Arbeiten zur Verlegung der Gleistrasse im Bereich des Berger Sprudlers durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG als Grundlage für die Baufeldfreimachung wird zugestimmt.
EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 6 Gegenstimmen mehrheitlich zu.
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