Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1047/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Häusliche Kinderkrankenpflege - Förderung ab 2016

Beantwortung / Stellungnahme

Die Häusliche Kinderkrankenpflege Stuttgart e. V. (HKP) versorgt kranke und schwerkranke Kinder sowie Kinder mit Behinderung und Pflegebedarf in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung. Die Einsätze werden nach dem Prinzip der „Bezugspflege“ organisiert. Dieses personalaufwändige Prinzip hat den Vorteil, dass ein möglichst geringer Wechsel des Pflegepersonals beim kranken Kind erforderlich ist. Nur so entsteht eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Fachkraft und Kind. Die einzelnen Einsätze dauern zwischen 1 und bis zu 10 Stunden. Ein typischer Arbeitstag einer Fachkraft der HKP umfasst 3 bis 5 Hausbesuche.

Die Häusliche Kinderkrankenpflege Stuttgart e. V. setzt ausschließlich examinierte Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger mit viel Berufserfahrung und einer
Zusatzausbildung in Intensivmedizin ein. 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Fortbildung „Palliative Care für Kinder und Jugendliche“. Stand 01.11.2015 sind bei der HKP 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verteilt auf 11,5 Stellen, fest angestellt. Dazu kommen 11 Aushilfen im Umfang von 2 Stellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Anlehnung an den TVöD vergütet.


Die laufenden Einsätze der HKP sind über Entgelte der Krankenkassen (z. B. AOK
Stand 11/2015: 42,95 EUR/Einsatzstunde, zzgl. 0,35 EUR/km) finanziert. Die Entgelte sind nahezu kostendeckend, während die Wegepauschale nur bedingt kostendeckend ist. Bei vielen kurzen Einsätzen und längeren Anfahrtszeiten entstehen Personal- und Sachkosten, die nur teilweise aus der Wegepauschale finanziert werden können. Um Kosten zu reduzieren, können künftig kurze Einsätze nicht mehr übernommen werden.


Einarbeitung neu eingestellter Fachkräfte

Die Entgelte der Krankenkassen reichen nicht aus, die Einarbeitung neu eingestellter Fachkräfte zu finanzieren. Ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung kann die HKP deshalb keine neuen Fachkräfte einstellen. Neu eingestellte Fachkräfte erwirtschaften während der 6-monatigen Einarbeitungszeit keine bzw. nur teilweise Entgelte und sind somit nicht refinanzierbar.


In der Regel haben neu eingestellte Fachkräfte berufliche Erfahrungen aus der stationären Pflege. Weil die Anforderungen in der ambulanten Pflege erheblich von denen im stationären Bereich abweichen, ist eine umfassende Einarbeitung der Fachkräfte jedoch erforderlich. Im Vergleich zur Pflege im stationären Bereich sind Fachkräfte bei ambulanten Einsätzen auf sich selbst gestellt und müssen selbstständig Entscheidungen treffen.

Die HKP kalkuliert für die Einarbeitung neu eingestellter Fachkräfte im Durchschnitt 388 Stunden verteilt auf 6 Monate. Während des ersten Monats hospitieren die neuen Fachkräfte bei Einsätzen. Die neuen Fachkräfte erwirtschaften deshalb im ersten Monat keine Entgelte. Ab dem 2. Beschäftigungsmonat übernehmen neue Fachkräfte zu 50 % selbstständig Einsätze. Im 6. Beschäftigungsmonat können dann 90 % der Einsätze selbstständig übernommen werden. Im gleichen Umfang wie die selbstständigen Einsätze steigen, steigen auch die Entgelte und die Deckung der Personalkosten.

Für neue Fachkräfte fallen während der Einarbeitungszeit ungedeckte Kosten in Höhe von 12.509 EUR/Stelle an.

Die HKP benötigt in der Regel jährlich 2 neue Mitarbeiter. Diese können jedoch nur eingestellt werden, wenn die Kosten für die Einarbeitung in Höhe von 25.000 EUR finanziert sind.

Ursprünglich beantragte die HKP einen Zuschuss in Höhe von 70.000 EUR. Am 14.10.2015 wurden mit der AOK Entgelte vereinbart, die ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken, jedoch nicht die Kosten für die Einarbeitung neu eingestellter Fachkräfte. Der Zuschussbedarf reduziert sich deshalb auf höchstens 25.000 EUR jährlich.

Die Sozialverwaltung unterstützt den Antrag der HKP. Eine kindgerechte, qualitativ hochwertige ambulante Versorgung kranker und schwerkranker Kinder ist notwendig. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung der HKP für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die ambulante pflegerische Versorgung schwerkranker Kinder sichergestellt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

---

381/2015 (CDU), 620/2015 (SPD), 779/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 927/2015 (FDP)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>