Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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gemeinsame VerhandlungDrucksache:
542/2012
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 19.12.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll, BMin Fezer
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule
- Pädagogisches Rahmenkonzept und Standards
- Sachstandsbericht
- Ausblick

Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 07.11.2012, öffentlich, Nr. 372
Ergebnis: Vertagung

Gemeinderat vom 08.11.2012, öffentlich, Nr. 212
Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 28.11.2012, öffentlich, Nr. 412
Ergebnis: Mit den Maßgaben,
Jugendhilfeausschuss vom 03.12.2012, öffentlich, Nr. 108
Ergebnis: Beratung/Zustimmung zu Anträgen der freien Träger

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 17.12.2012, öffentlich, Nr. 140
Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 14.11.2012, GRDrs 542/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem als Anlage 1 beigefügten "Pädagogischen Rahmenkonzept zur Arbeit in Ganztagsgrundschulen", das den Anspruch und die Haltung der Landeshauptstadt Stuttgart für dieses Angebot definiert, wird zugestimmt.

2. In den Ganztagsgrundschulen gelten die in Anlage 2 beschriebenen Standards ab dem Zeitpunkt der Umsetzung durch den freien Träger und der Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen, spätestens jedoch zum Beginn des Schuljahres 2013/14.

3. Die Durchführung der freizeitpädagogischen Angebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen wird an freie Träger vergeben.

4. Um die Wahlfreiheit der Eltern sicherzustellen wird es überwiegend teilgebundene Ganztagsgrundschulen geben. Dort wird eine Halbtagesbetreuung durch die Verlässliche Grundschule angeboten. Aus diesem Grund verbleibt die Verlässliche Grundschule und damit auch das Personal beim städtischen Träger (Schulverwaltungsamt und Jugendamt).

5. Das Entgelt für die ergänzende Betreuung an den Ganztagsgrundschulen und der Ferienbetreuung für Ganztagsgrundschulen wird mit Ausnahme des Frühangebotes von 0,68 € auf 0,83 € pro Betreuungsstunde angehoben ab dem Zeitpunkt der Standarderhöhung (Anlage 3).

6. Der Preis für ein Mittagessen an Ganztagsgrundschulen wird zum 01.01.2013 von 2,75 € pro Essen auf 3,25 € pro Essen angehoben.

7. Vom Sachstandsbericht über den Stand und weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen wird Kenntnis genommen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erstellung eines Konzeptes und zur Ermittlung der Kosten für ein Qualitätsmanagement an Ganztagesgrundschulen, mit der Bertelsmann-Stiftung Kontakt aufzunehmen und über das Ergebnis im Frühjahr 2013 zu berichten. Es wird angestrebt, dass zumindest eine Teilfinanzierung von der Bertelsmann-Stiftung übernommen werden kann. Ggf. weitere entstehende Kosten werden aus Restmitteln des Ganztagesschulbudgets des Haushaltsjahres 2012 gedeckt. Im laufenden Betrieb entstehen für das Qualitätsmanagement keine zusätzlichen Kosten.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BMin Dr. Eisenmann auch die Mitglieder des Schulbeirats.

Diesem Protokoll sind folgende Unterlagen beigefügt:

- die zu Beginn der Beratung von StRin Fischer (90/GRÜNE) ausgeteilte Tischvorlage "Bündnis 90/DIE GRÜNEN/SPD Tischvorlage: Beschlussanträge zur Umsetzung der Ganztagesschule im VA am 19.12.2012 (in Anlehnung an den gemeinsamen Antrag Nr. 399/2012)"

- das durch die Verwaltung den VA-Mitgliedern/Schulbeiratsmitgliedern übersandte Schaubild "Entwicklung von Ganztagesbetreuungsplätzen für Schulkinder" zu einem von StRin Ripsam (CDU) im Sozial- und Gesundheitsausschuss gestellten Antrag (gemeinsam erstellt durch das Jugendamt und das Schulverwaltungsamt/federführend Jugendamt)

- Papier des Referats KBS vom 11.12.2012 "Vom Schülerhaus zur Ganztagesschule" (GRDrs 542/2012), hier: Personal des Schulverwaltungsamtes im Angebot der Verlässlichen Grundschule, Auswirkungen der geplanten "Trägerschaft aus einer Hand"

- Antrag Nr. 441/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 19.12.2012

- Synopse der Anträge (Anlage 1 des Papiers des Referats KBS vom 30.11.2012).


Einführung

Angesichts der bereits stattgefundenen Diskussionen in verschiedenen Ausschüssen verzichtet BMin Dr. Eisenmann auf einen detaillierten Sachvortrag. Sie beschränkt sich auf eine Darstellung der Chronologie (2011 Grundsatzbeschluss/GRDrs 199/2011, Ende 2011/Haushaltsplanberatungen 2012/2013 - Schaffung einer finanziellen Grundlage zur Umsetzung der Konzeptinhalte, Sommer 2012/GRDrs 471/2012 Ausgestaltung und Umsetzung von Schülerhäusern in der Fläche). Heute werde in der Fortsetzung des vor 18 Monaten Begonnenen über das pädagogische Rahmenkonzept sowie über die inhaltliche Ausgestaltung beraten.

Zu dem oben erwähnten Schaubild (zweiter Spiegelstrich) erläutert BMin Dr. Eisenmann, was die Schulkindbetreuung angehe, sei vor der Beschlussfassung zur GRDrs 199/2011 mit einem Deckungsgrad von rund 19 % begonnen worden. Momentan würden rund 18.550 Kinder im Grundschulalter betreut (rund 16.800 Kinder in städtischen und rund 1.700 Kinder in privaten Einrichtungen). Aktuell belaufe sich somit der
Deckungsgrad in der Schulkindbetreuung auf 75 %. In Abzug gebracht werden müsse, dass man sich hier lediglich auf den Grundschulbereich bezieht. Unter Abzug des Hortes, dieser schließe ja auch 11- und 12-Jährige ein, belaufe sich der Deckungsgrad bei Grundschulkindern auf rund 68 %. Dies zeige, dass das verfolgte Konzept in die richtige Richtung geht.


Es gehe auch nicht um den Abbau von Schulkindbetreuungsplätzen. Ein solcher Abbau wäre absurd, da der Gemeinderat und die Verwaltung gemeinsam angetreten seien, die Schulkindbetreuung in der Fläche zu realisieren.


Grundsätzliche Bewertungen

Laut BMin Dr. Eisenmann steht heute angesichts der gestellten Anträge zur Beratung, ob über den Hortstandard hinausgegangen werden soll. Die von ihrem Referat erstellte GRDrs 542/2012 basiere natürlich auf der grundsätzlichen Beschlusslage zur GRDrs 199/2011 und der vom Gemeinderat auf dieser Basis zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die Schulverwaltung habe angesichts der Beschlusslage dargelegt, sollte über den Hortstandard hinausgegangen werden, würde dies eine zusätzliche finanzielle Größenordnung von 3,5 Mio. €/Jahr bedeuten. Schon im Sozial- und Gesundheitsausschuss sei deutlich geworden, dass sich diese Stuttgarter Diskussion auf sehr hohem Niveau bewegt. Sie zeigt sich erfreut darüber, dass das gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schulentwicklung entwickelte pädagogische Rahmenkonzept zu Recht ein sehr hohes Niveau ansetzt. Zu der damit avisierten inhaltlichen Ausgestaltung und zur Frage der grundsätzlichen Ausgestaltung, wie der anstehende Weg beschritten werden soll, sieht die Bürgermeisterin großen Konsens.

Mit der GRDrs 199/2011, so die Vorsitzende, ist zum Thema Organisation ebenfalls ein Beschluss erfolgt. Sie zitiert die Ziffer 6 der GRDrs 199/2011: "Planung und Einrichtung von Schülerhorten liegt beim Jugendamt, der Betrieb beim Jugendamt/freie Träger der Jugendhilfe. Die Einrichtung der Schülerhäuser liegt beim Schulverwaltungsamt. Dort, wo der Aufbau von Schülerhäusern vorgesehen ist, erfolgt die Durchführung der Angebote analog zu den Ganztagesgrundschulen durch freie Träger". Sollte der Gemeinderat entscheiden, dass das Jugendamt in Zukunft zudem in den Bereich der Ganztagesschule einsteigt, wäre dies in Ordnung. Bezogen auf die Betreuungsqualität würde dies sicherlich zu keinen Problemen führen. Die Beschlusslage, die gemeinsam von den Referaten SJG und KBS vorgeschlagen werde, weiche jedoch davon ab.

Mit Nachdruck betont BMin Dr. Eisenmann, die Diskussion der letzten Wochen habe sie als wohltuend empfunden. Natürlich könne der Gemeinderat mehr Mittel für Themen wie Personalschlüssel und Leitungsfreistellung bewilligen, aber das von ihrem Referat Vorgeschlagene basiere sehr genau auf der seitherigen Beschlusslage. Dieses sei in letzter Zeit etwas untergegangen. Sie erachtet es an dieser Stelle als geboten, dass die antragstellenden Fraktionen deutlich machen, wie die erforderlichen zusätzlichen Mittel finanziert werden sollen.

Durch Frau Wasmer, Vorsitzende des Gesamtelternbeirats, wird ausgeführt, mit vielen Eltern habe sie in einer Arbeitsgruppe ein Forderungspapier erarbeitet. Dieses habe sie an die Mitglieder des Schulbeirats und an die Mitglieder des Gemeinderats gemailt. Heute wolle sie darauf verzichten, nochmals die dort gestellten Forderungen aufzuzählen, sondern lediglich zwei Punkte zu bedenken geben.


Zum einen, solange kein kompletter Deckungsgrad in der Schulkindbetreuung erreicht ist, wäre es fatal, beispielsweise einen Aufnahmestopp in den Horten zu verfügen. Damit würden letztlich dringend benötigte Plätze abgebaut. Zum anderen sei es ungeheuer wichtig, zu vermeiden, dass sich erneut eine Art soziale Schere ergibt. So hänge es der Ganztagesgrundschule heute noch wie ein "Mühlstein am Hals", dass in der Vergangenheit nur Schulen in sozialen Brennpunkten Ganztagesschulen werden konnten. Eltern außerhalb sozialer Brennpunkte müssten wie Eltern, die einer Ganztagesschule noch kritisch gegenüberstehen, eingebunden werden. Die Eltern dürften nicht das Gefühl bekommen, dass sie übergangen werden. Hilfreich wäre, in das weitere Vorgehen eine Warteschleife einzubauen. Trotz Personalmangels dürfe "Ganztagesschule light" kein Thema sein.

Von der geschäftsführenden Schulleiterin für die Grund-, Haupt- und Werkrealschulen in Stuttgart, Frau Schlüter, wird angemerkt, die Schulen gingen ein wenig in der derzeitigen Diskussion unter. Sie benötigten klare Bedingungen für schulisches und pädagogisches Arbeiten. Es gebe nicht "die Eltern", so wenig wie es "das Kind" gebe. An den Schulen zeigten sich die unterschiedlichsten Bedürfnisse. Die Aufnahme der teilgebundenen Ganztagesschule in die Grundschule sei ein gutes Übergangsinstrument. Von Kollegen, die diese Schulform betreiben, sei ihr aber auch bekannt, dass es täglich Auseinandersetzungen mit Eltern aus dem teilgebundenen Bereich gibt, da diese ihr Kind beispielsweise dienstagnachmittags in eine Flötengruppe anmelden wollen. Die Eltern wollten zusätzlich dieses oder jenes kostenlose Angebot an den Schulen. Ohne klare Rahmenbedingungen könnten die Schulen aber nicht arbeiten. Außer Frage steht für sie, dass die Betreuung den Hortstandard erfüllen muss.

Für die Fraktionen stellen StR Lazaridis (90/GRÜNE), StRin Ripsam (CDU), StRin Gröger (SPD), StR Gulde (FW), StR Klingler (FDP) und StRin Küstler (SÖS und LINKE) ihre Antragspositionen dar.

Vom gemeinsamen Ziel, mit der Ganztagesgrundschule in der Fläche eine Schule mit einem Höchstmaß an Bildungsgerechtigkeit, Qualität und Verlässlichkeit zu organisieren, geht StR Lazaridis aus. Leider sei es der Verwaltung mit der GRDrs 542/2012 nicht gelungen, einen abgestimmten Vorschlag vorzulegen. Der Dissens in der Verwaltung spiegle sich u. a. in verschiedenen Tischvorlagen zu den bisherigen Vorberatungen wider. Für den Gemeinderat sei es nicht immer einfach gewesen, den Überblick zu wahren. Bei der komplizierten Materie zeigten die Äußerungen der Sachkundigen, dass diese unterschiedliche Interessenslagen haben. Im Namen seiner Fraktion fordert er, die GRDrs 542/2012 in das Jahr 2013 zu verweisen. Dann, und dies sei das Recht des Gemeinderates, müsse die Verwaltung bis zum Februar 2013 eine abgestimmte Vorlage vorlegen. Damit könnte sichergestellt werden, dass alle Interessen und die gesamte Fachlichkeit gewahrt bleiben. Angesichts der intensiven Vorberatungen werde davon ausgegangen, dass diese neue Vorlage direkt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Heute sollten durch das Fassen von Einzelbeschlüssen der Verwaltung Eckpunkte zu einer abgestimmten Vorlage mitgegeben werden. Mit der Tischvorlage würden die Grundlagen des Antrags Nr. 399/2012 präzisiert.



In der Folge hebt StRin Ripsam mit Nachdruck hervor, dass der Aspekt Wahlfreiheit/ Elternrecht für die CDU-Gemeinderatsfraktion einer der wichtigsten Punkte bei dem zur Beratung stehenden Thema ist. Es müsse möglich sein, den Eltern Wahlfreiheit einzuräumen. Eltern seien in der Regel bereit, Kosten, die mit einer Halbtagslösung verbunden sind, zu tragen. Grundsätzlich werde schon mit den Grundsatzentscheidungen im Jahr 2011 zu Schülerhäusern eine grobe Linie vorgegeben, welche durch Einzelentscheidungen umzusetzen ist. Nach ihrem Eindruck geht es aktuell nur noch um einzelne Punkte, die über die ersten Überlegungen und Beschlussfassungen hinausgehen. Zu diesen Punkten bestehe im Gemeinderat ein verhältnismäßig großes Einvernehmen. Das Recht des Gemeinderates sei es, und dem pflichten StRin Gröger und StR Klingler bei, im Lichte neuer Erkenntnisse von einer im vergangenen Jahr erfolgten Beschlussfassung abzuweichen. Es bestehe die Bereitschaft, dadurch entstehende Zusatzkosten zu finanzieren.

StRin Gröger trägt vor, die GRDrs 199/2011 stelle eine logische Konsequenz der zuvor geschaffenen Beschlusslage für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen dar. Der unstrittige Bedarf an Bildungsreformen müsse sich in der Grundschule widerspiegeln. Der große Anreiz zur Schaffung von Ganztagesgrundschulen ist für sie, dass mit einer festgelegten, in der Schulpflicht verankerten Schulzeit ganz andere Möglichkeiten bestehen, das Thema weiterzuentwickeln. Erstmals könnten Hortmitarbeiter/-innen in die Schule hineinwachsen. Wer dieses an den bereits bestehenden Ganztagesgrundschulen erlebt hat, wisse um das Spannende, das aus dem Abholen eines Kindes aus dem Unterricht möglich wird (je nach Lernfortschritt und Lernbedarf individuelles, teils spielerisches, breit angelegtes Eingehen). Dies sei der wesentliche Inhalt einer Bildungsreform. Nur so könne man den einzelnen Kindern mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden, ohne dass Freizeit und Spiel zu kurz kommen. Darin sehe die SPD-Gemeinderatsfraktion die große Chance, Kindern am Anfang ihres Lern- und Ausbildungslebens besser gerecht zu werden. Davon, dass das Thema Bildung/Umgang mit jungen Menschen im Gemeinderat einen breiten Raum einnimmt, zeigt sich diese Stadträtin angetan. Dies sei nicht immer so gewesen. Indem sie auf den Antrag Nr. 399/2012 Bezug nimmt, geht sie davon aus, dass bei entsprechender Nachfrage es weiterhin die seitherige Halbtagesgrundschule geben wird. In dieser könne dann allerdings nicht das Angebot von Ganztagesschulen erfolgen (keine Verzahnung). Letztlich sei dies die Entscheidung der Eltern.

Nach Überzeugung von StR Gulde sollte ein Angebot entwickelt werden, das der Lebenswirklichkeit entspricht (z. B. lediglich Bedarf für eine zweitägige Kinderbetreuung). Die bisherige Festlegung gehöre in sieben Jahren, wenn die Ganztagesschule in Baden-Württemberg umgesetzt sein soll, auf den Prüfstand.

Die von ihm vor drei Wochen vertretene Position, so StR Klingler, dass dieses Thema zusätzliche Beratungszeit erfordert, habe sich als richtig erwiesen. Zwischenzeitlich hätten viele interessante Gespräche stattgefunden. Wenn eine Stadt wie Stuttgart sich daran ausrichtet, die kinderfreundlichste Stadt zu sein, sei es selbstverständlich, im Bereich Bildung trotz Mehrkosten in Höhe von 3,5 Mio. €/Jahr Verbesserungen vorzunehmen. Jeder Cent sei gut angelegt.


Auch er sieht die Wahlfreiheit für Eltern als erforderlich an. Notwendig sei eine flexible Lösung, die allen gerecht wird. Da das von seiner Fraktion beantragte abgestimmte flexible Betreuungskonzept heute nicht vorliegt, werde die Zurückstellung der GRDrs 542/2012 beantragt.

Als nicht zutreffend erachtet es StRin Küstler, dass es sich bei Ganztagesschulen um Zwangsbeschulung handelt. Ihre Fraktionsgemeinschaft habe stets von Ganztagesschulen für diejenigen Familien gesprochen, die sich diese Schule wünschen und die diese Schulform benötigen. Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen gebe es diese Familien. Diese lebten im gesamten Stadtgebiet und nicht nur in Brennpunktgebieten. Klarheit habe stets darüber bestanden, dass mit der Schaffung von Ganztagesschulen Halbtagesschulen abgeschafft werden sollen. Davon sei schon die GRDrs 199/2011 ausgegangen. Im Verlauf der Diskussionen zeige sich, auch in Übereinstimmung mit dem Gemeinderat, dass die Kinder auf jeden Fall bis 14:00 Uhr in der Schule bleiben können (inklusive Mittagessensangebot für alle). Das Ziel sollte eine durchorganisierte Ganztagesschule sein, in der rhythmisiert in Lernphasen in Gruppen Verzahnungen zwischen selbstständigem Lernen, musischer/kultureller Angebote und Ruhephasen pädagogisch sinnvoll erfolgen. Es müsse eine Schule aus einem Guss sein, und jede Reduzierung z. B. auf zwei Tage würde dieses Konzept beeinträchtigen. Mit einem solchen rhythmisierten und ganzheitlichen Konzept soll erreicht werden, dass alle Eltern bzw. deren Kinder insofern Bildungsgerechtigkeit erfahren, dass Zeit und Raum für individuelle Förderung und das Erlernen von Kulturtechniken besteht. Die für die Früh- und Spätbetreuung angesetzten Kosten für die Eltern lehnt sie ab. Eine Vertagung der Beschlussfassung findet dagegen ihre Zustimmung. Dennoch sollte in der morgigen Sitzung des Gemeinderates eine Diskussion des Themas möglich sein.

Ziel ist für BMin Fezer, dass allen Stuttgarter Kindern ein neues Bildungsangebot unterbreitet wird. Dem vorgelegten Ganztagesschulkonzept würden nicht zuletzt Hirnforschungsergebnisse zugrunde liegen. Kinder lernten anders als in der Vergangenheit angenommen. Bei jedem Kind soll ein individualisiertes Eingehen auf den Lernfortschritt ermöglicht werden. Alle Kinder sollen nach und nach ein solches optimiertes Bildungsangebot im Grundschulbereich erhalten. Die Referate KBS und SJG hätten sich bei den strittigen Punkten redlich um eine Einigung bemüht. Dass diese bislang nicht gelungen sei, liege mit daran, dass die GRDrs 199/2011 in manchen Punkten nicht präzise genug ausformuliert wurde. Bei der Weiterentwicklung des Konzepts sei bei Details festgestellt worden, dass man manche Entwicklungen nicht vorhergesehen hat bzw. dass von unterschiedlichen Selbstverständlichkeiten ausgegangen wurde. Sie zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass Lösungen gefunden werden.

EBM Föll erinnert an den vom Gemeinderat bei den letzten Haushaltsplanberatungen gefassten Zielbeschluss. Demnach sollen bis 2018, spätestens bis 2020 alle Grundschulen in Stuttgart die Möglichkeit haben, Ganztagesschule zu werden, wenn dies eine Schule möchte und dafür die entsprechenden pädagogischen Konzepte entwickelt. Dieser Grundsatzbeschluss müsse ernst genommen werden.


Deshalb müsse die Betrachtung der Finanzen unter dem Gesichtspunkt geschehen, was es bedeutet, wenn alle Grundschulen diese Möglichkeit spätestens bis 2020 in Anspruch nehmen. Eine Senkung der Standards, dies zeigen ihm seine Erfahrungen im Rathaus, werde wohl in den kommenden Jahren nicht erfolgen. Deswegen müsse dieser Bereich in finanzieller Hinsicht insgesamt betrachtet werden. Natürlich werde das Jahr 2013 finanziell hier nicht das entscheidende Jahr sein. Er geht davon aus, dass ein Großteil der Grundschulen erst im Laufe der Zeit diese Möglichkeit in Anspruch nimmt. Dies werde für die Landeshauptstadt erhebliche finanzielle Konsequenzen haben; heute werde lediglich ein Teilsegment beraten. So müssten investiv die Voraussetzungen für Ganztagesschulen geschaffen werden. Jenseits von Sanierungsfragen und sonstiger Themen müssten pro Schule durchschnittlich ca. 3,5 Mio. € aufgewendet werden. Insgesamt gebe es 72 Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Kosten für Mittagessen, Früh- und Spätdienst sowie Ferienbetreuung habe die Verwaltung noch nicht dargestellt. Vor ersten Entscheidungen sollte die Verwaltung dem Gemeinderat eine finanzielle Gesamtdarstellung vorlegen. Diese Gesamtdarstellung durch die Stadtkämmerei und das Schulverwaltungsamt sagt er in Ergänzung der mit der GRDrs 199/2011 vorgelegten Daten für das neue Jahr zu, um dem Gemeinderat für die nächsten Haushaltsplanberatungen Klarheit über die finanziellen Auswirkungen zu verschaffen. Die aktuellen Diskussionen zeigten, dass manche Zahlen in Vergessenheit geraten sind. Es sei nicht in Ordnung, dass angesichts des Verwaltungsvorschlags (Kosten in Höhe von ca. 21 Mio. € für flächendeckende pädagogische Betreuung ohne Ferienbetreuung, Mittagessen sowie Früh- und Spätbetreuung) davon gesprochen wird, ob eine Ganztagesschule light oder eine richtige Ganztagesgrundschule eingeführt werden soll. Durch die erwähnten noch nicht berücksichtigten Faktoren werde es natürlich noch erhebliche Zusatzkosten geben. Diese Fakten müsse der Gemeinderat bewerten. Eingeführt werden soll ja ein von der Stadt finanzierbares System mit hohem pädagogischen Niveau. Er legt Wert darauf, dass es sich beim Verwaltungsvorschlag nicht um eine Sparversion handelt.

Der Ausbau der Kleinkindbetreuung sowie der Ausbau der Ganztagesbetreuung für 3- bis 6-Jährige stellen für die Stadt erhebliche Anstrengungen dar, die zu dauerhaften Ausgaben führen.

Für StR Kanzleiter besteht Klarheit darüber, dass die Inhalte des Antrags Nr. 399/2012 zu Mehrkosten in Höhe von 3,5 Mio. € führen. Insoweit habe der Gemeinderat durchaus Vorstellungen hinsichtlich der finanziellen Belastung. Die zugesagte finanzielle Gesamtübersicht begrüßt er.


Flexibilisierung Ganztagesschule

Weitere Überlegungen über den Stundenumfang begrüßt Frau Schlüter. Viermal 8 Stunden sei eine lange Zeit und für die Schulen sei es bei einer viertägigen Bindung schwierig, Entwicklungszeiten herauszuschneiden. StR Lazaridis strebt an, der Verwaltung für die Verhandlungen mit dem Land einen Auftrag mitzugeben. Darüber müsse jedoch in den entsprechenden Gremien noch gesprochen werden.


Dem pflichtet StR Gulde bei. StRin Küstler betont, es müsse vermieden werden, dass Stuttgart das Experimentierfeld für eine flexibilisierte Ganztagesschule wird, auch in dem Sinn, dass zunehmend Aufgaben an die Städte übertragen werden. StRin Fischer geht davon aus, dass die Flexibilisierung der Ganztagesschule im neuen Jahr im Schulbeirat besprochen wird.


Personalstandard

Bezogen auf den Hortstandard erklärt StR Lazaridis, seine Fraktion vertrete die Meinung, dass die Qualität nicht hoch genug sein kann. Daher bleibe man bei der Ansicht, dass jeder Schule 30 Stunden Betreuungszeit plus Vorbereitungszeit zugewiesen werden müssen. Eine Ausweitung der Betreuungszeit plus Vorbereitungszeit von 24 auf 30 Stunden pro Woche/Klasse ist für StRin Ripsam nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe von Lehrerstunden an das Land. Hier gehe es um zusätzliche Stunden. Gewollt werde eine qualitätsvolle Betreuung. Eventuell könnten damit auch Bedenken auf Seiten der Elternschaft bezüglich eines Wechsels vom Hort zum Schülerhaus zerstreut werden. Mehrkosten in Höhe von 3,5 Mio. €/Jahr für längere Betreuung seien in der heutigen Zeit gut angelegtes Geld. Die Akzeptanz für einen Wandel in der Bildungspolitik setzt für StRin Gröger voraus, dass ein qualitätsvolles Angebot erfolgt. Dazu gebe es mehrheitlich im Gemeinderat ein starkes Bekenntnis. Die Festlegung auf den Hortstandard verteidigt StR Gulde. Es sei nicht hilfreich, immer neue, höhere Hürden vorzusehen.

Bei der Betreuungszeit und der Vorbereitungszeit sind für StRin Küstler 30 Stun-den/Woche/Gruppe erforderlich. Von den dadurch im Raum stehenden Zusatzkosten in Höhe von 3,5 Mio. € würden 2012 keine Mittel benötigt. 2013 würden, sofern es gelingt, die beschlossenen 7 Schulen auszubauen, 1,04 Mio. € abfließen. Weiteres sei Gegenstand der kommenden Haushaltsplanberatungen. Für diese Qualitätsverbesserung werde der Gemeinderat die erforderlichen Mittel bereitstellen.

Nach Überzeugung von BMin Fezer steht und fällt das Konzept damit, ob in der Ganztagesschule wie in den Horten eine hohe Qualität angeboten wird. Man wolle hier, und darüber seien sich ja der Gemeinderat und die Verwaltung einig, keine Abstriche machen. Die Frage sei, wie diese Qualitätssicherung hergestellt werden kann. Derzeit sehe die Konzeption eine Pflichtanwesenheit der Kinder von 36 Stunden/Woche vor. Davon entfielen 21 Stunden auf Unterricht. Die restlichen 15 Stunden sollen von 2 Personen (zweimal 15 Stunden = 30 Wochenstunden) durch sozialpädagogische Angebote sichergestellt werden. Zu klären sei, durch wen diese 30 Stunden abgedeckt werden. Das Referat SJG gehe von sozialpädagogischem Personal aus. Dem widerspreche das Referat KBS. Das Referat KBS sage, hier könnten auch 6 zusätzliche Lehrerstunden eingebracht werden. Der Unterschied sei also, dass das Jugendamt aufgrund seiner pädagogischen Kompetenz erklärt, für die Inhalte der Konzeption der GRDrs 542/2012 sei es nicht ausreichend, 21 Unterrichtsstunden anzubieten. Mit der Ganztagesschule solle ja ein Mehrwert, ein inklusives und individuelles Angebot erfolgen.



Daher gehe das Jugendamt davon aus, dass für dieses Angebot ein Lehrer in den Unterrichtsstunden nicht durchweg ausreicht. Vielmehr werde hier ein Mehr auch an Lehrerkompetenz in den Unterrichtsstunden als notwendig angesehen. Die 6 zusätzlichen Lehrerstunden, die natürlich nicht an das Land zurückgegeben werden, sollen also in der Unterrichtszeit eingesetzt werden. Somit könnten diese nicht in die 30 sozialpädagogischen Stunden eingehen.

Der Verwaltungsvorschlag sieht nach Überzeugung von EBM Föll Hortstandard vor. In der Anlage 3 zur Tischvorlage vom 30.11.2012 sei dargestellt, was der heutige Hortstandard bedeutet und wie die Verwaltung 30 Stunden mit den 24 Stunden unter Inanspruchnahme der 6 zusätzlichen Lehrerstunden abdecken kann. Wenn auf 30 Stunden pädagogische Kräfte erhöht werde, bedeute dies eine Dreifachbesetzung in 6 Stunden. Dies wäre dann mehr als der Hortstandard. Der Hortstandard mit seiner hohen Qualität werde zu Recht gelobt. Umso mehr sei es, nicht zuletzt bedingt durch die damit sich ergebende finanzielle Dimension, nicht nachvollziehbar, weshalb diese hohe Qualität durch eine höchste Qualität ersetzt werden soll. Seiner Einschätzung nach ist eine pädagogische Fachkraft genauso wertvoll wie eine ausgebildete Lehrkraft.

Die 6 Lehrerstunden, so BMin Dr. Eisenmann an StRin Küstler gewandt, gingen nicht so wie von BMin Fezer dargestellt in den Unterricht. Der Unterricht sei durch das Schulgesetz festgeschrieben. Über die festgeschriebenen 21 Unterrichtsstunden hinauszugehen, wäre nicht sinnvoll. Schließlich gehe es um Kinder. Gerade die Rhythmisierung sei die Stärke der Ganztagesschule. Die 8 Zeitstunden/6 Lehrerstunden seien dafür da, dass in einem rhythmisierten Tagesablauf ein Sozialpädagoge und ein Lehrer beispielsweise gemeinsam und zeitgleich individuelles Lernen anbieten (Tandem-Unterricht außerhalb des Unterrichts im rhythmisierten gestalterischen Bereich). Für sie ist eine Lehrkraft, welche vormittags den Unterricht durchführt, die individuelles Lernen im Sinne von Hausaufgaben und Üben betreut, wertvoller als ein Sozialpädagoge, der sich zunächst erst noch über die Unterrichtsinhalte informieren muss. Dies habe nichts mit einer Abwertung, sondern damit zu tun, wer Kenntnis von Bildungsansprüchen etc. hat.

Herr Pfeifle (JugA) erachtet Tandem-Unterricht nach dem Schulgesetz für möglich.


Leitungsfreistellung

Die Formulierung in der Tischvorlage "pro Schule werden mindestens 1 Stelle, aber höchstens 1,5 Stellenanteile für Leitungsaufgaben freigestellt" stellt laut StR Lazaridis eine Konkretisierung gegenüber dem Antrag Nr. 399/2012 dar. Bei Einstieg in ein neues System erachtet es StRin Ripsam als sinnvoll, eine Stelle/Schule für ein Jahr zur Verfügung zu stellen. Eventuell könne nach einem Jahr der tatsächliche Bedarf für die Freistellung überprüft werden. Zu bedenken gibt StRin Gröger, dass Versäumnisse zu Beginn eines neuen Systems oftmals aufwendige und lange Korrekturbedarfe nach sich ziehen.



Auch in Sachen Leitungsfreistellung sieht sie innerhalb des Rats einen breiten Konsens. Zumindest bis die Befürworter einer über den Verwaltungsvorschlag hinausgehenden Freistellung die Finanzierung der Mehrkosten darlegen, will jedoch
StR
Gulde den Verwaltungsvorschlag unterstützen. Zu klären sei die Frage, was Hortstandard voraussetzt.

Der gemeinsame Verwaltungsvorschlag zur Leitungsfreistellung sieht nach Aussage von EBM Föll pro Zug 0,6 Stellen Leitungsfreistellung vor. Die Einführung einer Ganztagesschule geschehe nicht sofort in allen vier Jahrgangsklassen, sondern sie beginne in der 1. Klasse. Der vollständige Ausbau (Klassen 1 bis 4) entwickle sich dann in den drei Folgejahren. Wenn mit einer Klasse mit einer Leitungsfreistellung von 0,6 begonnen werde (2-zügige Schule / zwei 1. Klassen 1,2 Freistellungen) sei dies ein höchster Standard. Damit gebe es eine Leitungsfreistellung, die gerade in der Anfangsphase Elterngespräche etc. ermöglicht, um Vertrauen aufzubauen. Dies übertreffe die Regelungen in den Schülerhäusern und den Horten.

Für StR Kotz ist es unabdingbar, dass die Schülerhäuser und insbesondere die Ganztagesgrundschule so attraktiv gemacht werden, dass der Übergang vom Hort nicht per Verpflichtung erfolgt. Vielmehr müssten es die Eltern als attraktiv ansehen, ihre Kinder ins Schülerhaus und in der Endstufe in die Ganztagesschule anzumelden. Daher würden die 30 Stunden und in der Anfangsphase die 1,0-Freistellung/Zug unterstützt. Bei 2-zügigen Schulen bestehe der Wunsch der CDU-Gemeinderatsfraktion eigentlich darin, dass Eltern in einem Zug weiter die klassische Halbtagesgrundschule angeboten wird.

Der von StR Kanzleiter vorgenommene Vergleich zwischen der von der Verwaltung vorgeschlagenen Leitungsfreistellung und der mit dem Antrag Nr. 399/2012 beantragten führt diesen Stadtrat zu dem Ergebnis, dass bereits ab dem zweiten Jahr durch die von der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und seiner Fraktion beantragte Freistellung kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber dem Verwaltungsvorschlag entsteht.

Laut Aussage der Vorsitzenden gibt es in Stuttgart in der Regel 3- bzw. 4-zügige Grundschulen. Pro Zug sehe die Verwaltung eine Leitungsfreistellung von 0,6 vor (zwei Züge 1,2; drei Züge 1,8; vier Züge 2,4). In der verteilten Tischvorlage zum Antrag Nr. 399/2012 werde von einer Deckelung bei 1,5 gesprochen. Daher sei das von den Antragstellern Beantragte (Deckelung analog Hortstandard bei 1,5) günstiger als der Verwaltungsvorschlag. Die Vermutung von EBM Föll, dass das Beantragte sicherlich im zweiten Jahr nachjustiert wird, bekräftigt BMin Dr. Eisenmann mit der von ihr geäußerten Annahme, eine Nachjustierung werde erfolgen, da die Deckelung von 1,5 sich als nicht ausreichend erweisen wird. StR Lazaridis bestätigt, dass das Beantragte günstiger ist als der Vorschlag der Verwaltung. Er gibt dabei zu bedenken, dass das Beantragte eine andere Schwerpunktsetzung für die Leitungsfreistellung, nämlich in den Einführungsphasen von Ganztagesgrundschulen, vorsieht.






In diesem Zusammenhang bemerkt die Vorsitzende, ihr komme die Qualität des Begleitpersonals zu kurz. Es sei wünschenswert, dies werde in der Vorlage ebenfalls ausgeführt, mit den freien Trägern über den Einsatz von Sozialpädagogen bei dieser Begleitung zu verhandeln. Dies wäre eine Frage der Mehrbezahlung. Ob die vom Gemeinderat für die Leitungsfreistellung vorgesehenen zusätzlichen Mittel tatsächlich für den Personalschlüssel eingesetzt werden müssen, sei die Entscheidung des Gemeinderates. Sie persönlich geht davon aus, dass ein Verhandlungsauftrag dergestalt sinnvoll wäre, dass die zusätzlichen Mittel für eine bessere Bezahlung des Personals eingesetzt werden und dadurch mehr Sozialpädagogen als seither im Bereich der Ganztagesschule zum Einsatz kommen. Bedauerlicherweise gingen darauf die Anträge der Fraktionen nicht ein.

Von entsprechenden Festsetzungen in den Fördergrundsätzen für die freien Träger geht StRin Küstler aus. Für StRin Ripsam macht jede Lehrkraft und jede sozialpädagogische Kraft zur Nachmittagförderung der Kinder Sinn. Dem pflichtet StRin Gröger bei.


Trägervielfalt (Jugendamt mit dabei / Entscheidungshoheit des Gemeinderats)

Laut Frau Schlüter stellt es für die Schulen kein Problem dar, mit verschiedenen Trägern zusammenzuarbeiten. Dies werde bereits praktiziert. Konzepte mit dem Hort zu entwickeln, erachtet sie als spannende Aufgabe. StR Lazaridis, StRin Ripsam, StRin Gröger und StRin Küstler machen deutlich, dass bei dieser Aufgabe das Know-how aller Beteiligten in der Landeshauptstadt benötigt wird. Das Einbeziehen des Jugendamtes widerspricht für StR Gulde dem Grundsatzbeschluss. Er sieht ein Einbeziehen des Jugendamtes dennoch als sinnvoll an, wenn dieser Schritt dazu beiträgt, in der Übergangsphase zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen. Vor diesem Hintergrund könnte dies die Gemeinderatsfraktion Freie Wähler mittragen. Letztendlich sollte aber schon eine Trägerschaft durch das Schulamt und die freien Träger erfolgen.

Für StR Lazaridis müssen die Schulleitungen vor Ort schauen, mit wem zusammengearbeitet werden kann. In dem Moment, in dem jedoch der Gemeinderat Mittel bereitstellt und Entscheidungen darüber trifft, wer im Auftrag der Stadt an einer Schule arbeitet, müsse der Gemeinderat die letztendliche Entscheidung treffen. Nach Auskunft von BMin Dr. Eisenmann liegt diese Entscheidungsbefugnis laut Schulgesetz bei der Schule. Die Vorgaben für den Träger mache die Schulleitung. Schule sei Schule, und der Rest stelle eine Ergänzung im Sinne von Rhythmisierung dar. Wenn die Schulleitung erkläre, mit einem bestimmten Träger könne nicht zusammengearbeitet werden, werde der Vertrag aufgelöst. Nachdem Herr Freitag, Vorsitzender des Personalrats des Jugendamts, durch Gestik zum Ausdruck bringt "wer bezahlt, hat das Sagen", fährt die Vorsitzende fort, Bildung habe viel mit Geld zu tun, Schulen könnten aber nicht gezwungen werden, mit einem bestimmten Träger zusammenzuarbeiten. Die Stadt könne nicht bestimmen, dass das Jugendamt beispielsweise 30 Ganztagesschulen übernimmt, da die Schulen sich ihre Träger selbst auswählen.


Dieses müsse mit den Schulen im Konsens gelöst werden. Sollte seitens des Gemeinderats ein anderslautender Beschluss gefasst werden, könnte dieser seitens der Verwaltung nicht umgesetzt werden. Die Landesregierung zeige ohnehin wenig Bereitschaft, diese Verantwortung nicht mehr bei den Schulen zu belassen. Vielmehr weise das Kultusministerium kontinuierlich darauf hin, dass die Schule diejenige ist, die in der Schule "bildungsplanmäßig den Hut aufhat".

Dass es diverse Bestimmungen im Schulgesetz gibt, bestätigt StR Lazaridis. Er unterstreicht, eine Ganztagesschule, wie sie derzeit organisiert wird, habe mit dem Land und den Kommunen zwei Partner. Die Kommune entscheide nur über das, was auf den Lehrplan draufgesattelt wird. Für dieses Zusatzangebot habe die Kommune auch die Verantwortung. Die Kommune steige letztendlich nicht in das operative Verfahren ein, indem der Schule vorgeschrieben wird, welchen Träger sie auswählen soll, sondern die Kommune entscheide über die Verfahrensweise. Die Stadt als Schulträger und nicht die Schulen allein beantragten Ganztagesschulen. Diese Dinge dürfe sich die Stadt nicht aus der Hand nehmen lassen, und dies sei auch eine gesetzeskonforme Vorgehensweise. Ihm erscheint es eindeutig, dass die Stadt als Schulträger entscheidet, dass es ein Ganztagesangebot an einer Schule gibt.

Danach erklärt BMin Dr. Eisenmann, momentan entscheide der Gemeinderat, dass eine Schule Ganztagesschule wird. Daran solle sich auch nichts ändern. Bei diesem Beschluss werde durch den Gemeinderat allerdings nicht über den Träger entschieden, der dieses Angebot ausgestaltet. Erst nach der Genehmigung durch den Gemeinderat und das Land erfolge in Form eines Interessenbekundungsverfahrens eine Ausschreibung der Schule zur Auswahl des Trägers. Nun gehe es darum, ob der freie Träger nicht mehr wie bisher durch ein Interessenbekundungsverfahren durch die Schule, sondern durch den Gemeinderat ausgewählt wird. Dafür sehe sie gesetzliche Schwierigkeiten. Für StR Lazaridis steht dagegen außer Frage, dass, wenn dieses die Schule entscheiden könnte, das Land den freien Träger bezahlen müsste. Eine solche Regelung habe das Land bewusst nicht vorgenommen. Der Argumentation von StR Lazaridis folgt mit Nachdruck StR Kanzleiter. Als verständlich erachtet es StRin Ripsam, dass die Stadt als maßgeblicher Partner bei der Schulkindbetreuung bestimmen will. Bisher gebe es doch mit den Schulen gute Erfahrungen, und den Schulen solle niemand aufgezwungen werden. Die Schulen müssten einen gewissen Freiraum erhalten. Die Stadt müsse alle Beteiligten bei dieser Frage mitnehmen, wobei sicherlich zu einem Zeitpunkt eine Entscheidung herbeigeführt werden muss. Sie zieht nicht in Zweifel, dass wie seither solche Entscheidungen in großem Einvernehmen erzielt werden können. Nach Kenntnis von StRin Gröger gibt es durchaus schon Kommunen, die diese Entscheidung ohne Einbeziehung der Schulen getroffen haben, um städtisches Personal einsetzen zu können. StRin Küstler und StR Kotz sprechen sich dafür aus, dass auch in Zukunft an den Schulen Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden.

StRin Küstler bittet darum, die Schulleiter aufzufordern, dass in den Schulen tätiges pädagogisches Personal künftig in die Schulkonferenzen einbezogen wird. Mit diesen Kräften sollten ebenfalls die Unterrichtsinhalte und die Unterrichtsorganisation behandelt werden.

Dies ist nach Auskunft der Vorsitzenden bereits im Rahmenkonzept enthalten.

Sie ist gespannt, wie eine gemeinsame Entwicklung erfolgen kann, wenn der Gemeinderat eine Trägerentscheidung trifft, die nicht mit dem Ergebnis eines durchgeführten Interessensbekundungsverfahrens übereinstimmt.

Frau Brittinger, die Leiterin des Schulamtes, macht darauf aufmerksam, dass derzeit die Ganztagesgrundschule noch nicht im Schulgesetz verankert ist. Ganztagesschulen seien derzeit noch Schulversuche. Diese werden von der Stadt beantragt, aber die Durchführung erfolge gemeinsam mit dem Land. Die Schule müsse dazu Beschlüsse fassen. Es finde eine Anhörung des Elternbeirats statt, die Gesamtlehrerkonferenz müsse sich mehrheitlich zur Ganztagesschule äußern und ebenso wie die Schulkonferenz die Ganztagesschule befürworten und beschließen. Wenn die Stadt beschließen würde, solange im Schulgesetz nichts anderes geregelt ist, dass sie alles, was beispielsweise mit der Betreuung zu tun hat, mit städtischem Personal organisiert, müsste die Schule davon vorab informiert werden. Schließlich müsse die Schule vor ihrer Beschlussfassung über die Geschäftsgrundlage (mit wem wird zusammengearbeitet) Kenntnis haben. Insofern stelle die Stadt zur Ganztagesschule Anträge und sie sei auch froh, dass die Landeshauptstadt diesen Weg geht, aber letztlich gehe es um etwas Gemeinsames, das nur gelingen kann, wenn gemeinsam die Zielrichtung verfolgt wird. Die Bedingungen müssten also vorab bekannt sein.

Derzeit finde ein Kulturwandel statt. Es würden bestehende, gut funktionierende Systeme umgewandelt. Dies mache das Ganze auch so schwierig. Vielleicht werde dabei manches Gute zunächst zerstört, obwohl eigentlich eine Überführung in das neue System gewollt wird. An vielen Schulen zeige sich, dass ein Teil der Eltern die Ganztagesschule möchte, ein anderer Teil plädiere für den Hort, und ein weiterer Teil wünsche sich eine Höchstflexibilität. Um hier eine Zusammenführung zu ermöglichen, sollte man sich für weitere Gespräche Zeit nehmen. Für alle Kinder und für alle Eltern müsse ein gutes Angebot in Stuttgart angeboten werden.


Trägerschaft aus einer Hand

Für StR Lazaridis ist es aus fachlicher Sicht ganz entscheidend, dass an den Schulen einheitliche pädagogische Konzepte und Standards herrschen, egal ob sich Kinder in der Ganztagesschule oder im Halbtageszug befinden. Wenn diese Trägerschaft aus einer Hand gewollt werde, sei die logische Konsequenz, dass eine einheitliche Personalstruktur geschaffen wird (Zusammenfassen des Personals der Verlässlichen Grundschule und des Hortpersonals). Trägerschaft aus einer Hand, und damit wendet er sich an Herrn Freitag, bedeute eine einheitliche Personalstruktur. Zwar habe er Verständnis dafür, dass der Personalrat angesichts der Geschehnisse der letzten vier Jahre gegen ein solches Ansinnen Vorbehalte hat, aber heute werde über die richtige Organisation von Ganztagesschulen einschließlich der Rolle des städtischen Personals gesprochen. Dabei gehe es auch um die persönliche Flexibilität der Mitarbeiterschaft. Diese könne nur mit einer Trägerschaft aus einer Hand gewährleistet werden.


Es wäre doch kein guter Stil des Arbeitgebers Stadt Stuttgart, dem Personal zu sagen: "Ihr dürft nur noch 15 Stunden arbeiten".

Angesichts der Bedarfslagen in den verschiedenen Betreuungsbereichen steht für StRin Küstler außer Frage, dass auf keine ausgebildete und befähigte Kraft verzichtet werden kann.

Aus Sicht des Jugendamt-Personalrats unterstreicht Herr Freitag, die höchste Priorität liege bei der Beschäftigung des städtischen Personals im Arbeitsfeld der Schulkinderziehung/-betreuung. Die Stadt müsse in diesem Feld letztlich so vertreten sein, dass die vorhandenen städtischen Arbeitsplätze erhalten bleiben. Derzeit seien von 168 Hortgruppen 117 städtisch. Eine solche Arbeitsplatzsicherung erfordere, dass die Stadt in Zukunft in 25 bis 30 Schulen bei der Ganztagesschulbetreuung vertreten ist (25 Schulen entspricht 30 % des Betreuungsbedarfs). Bei den Fraktionen, die ein Engagement des Jugendamtes in diesem Bereich beantragt haben, bedankt er sich.

BMin Fezer spricht sich für einen einheitlichen Träger an den Ganztagesgrundschulen aus. Diese Struktur müsse selbstverständlich nicht sofort umgesetzt werden. Damit werde kein/e einzige/r Mitarbeiter/in gezwungen, den Dienstherrn zu wechseln. Städtische Mitarbeiter/-innen müssten in städtischen Diensten bleiben können. Dieses werde erleichtert, wenn zugelassen wird, dass das Jugendamt nach wie vor als Träger im Bereich der Schulkindbetreuung auftreten darf. Von derzeit 3.360 Hortplätzen (168 reine Hortgruppen) seien 2.500 Plätze (117 reine Hortgruppen) in städtischer Regie. Diese städtischen Kompetenzen dürften nicht aufgegeben oder in eine Kinderbetreuung 0- bis 3-Jährige und 3- bis 6-Jährige gehen. Neben der fachlichen Kompetenz müsse auch die Vernetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gesehen werden. Sie räumt ein, dass dieser Aspekt in der GRDrs 199/2011 nicht deutlich genug herausgearbeitet wurde. Ausgegangen worden sei davon, dass das plurale Angebot (freie Träger und Jugendamt) aufrechterhalten wird. Dieses plurale Angebot habe sich fachlich und praktisch bewährt. Die Voraussetzungen, dass dieses auch in den Schülerhäusern funktioniert, seien geschaffen.


Mittagessen

Für die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Gemeinderatsfraktion unterstreichen StR Lazaridis und StRin Gröger, dass Ganztagesschulkinder und Kinder von Halbtageszügen gemeinsam ein Mittagessen einnehmen sollen.


Festsetzung des Essenspreises

Nach Einschätzung von StR Lazaridis und StRin Gröger gibt es bei diesem Thema noch Gesprächsbedarf. Dieses Thema gehöre verschoben. StRin Ripsam zeigt sich für weitere Gespräche offen.

Eine Vereinheitlichung des Essenspreises in allen Systemen bezeichnet sie als sinnvoll. Ein solcher einheitlicher Preis ist allerdings für StRin Gröger nicht das entscheidende Thema. Sie weist darauf hin, dass es keinen Zwang für eine Teilnahme am Mittagessen geben kann. Die Einnahme des Essens lasse sich nicht im Schulgesetz verankern. Wünschenswert, auch in pädagogischer Hinsicht, sei allerdings ein gemeinsames Mittagessen. StR Gulde bittet zu beachten, dass der im Raum stehende Essenspreis von 3,25 € bei weitem nicht kostendeckend ist. Über die endgültige Festsetzung sollte in Ruhe gesprochen werden. Bei einer guten Essensqualität sind 3,25 €/Essen für StR Klingler ein vernünftiger Preis. Er problematisiert die 18%ige Steigerung von 2,75 € auf 3,25 €. In den noch stattfindenden Gesprächen gehöre eine schrittweise Vorgehensweise überlegt. Ablehnend zu Preissteigerungen beim Essen äußert sich StRin Küstler. Essen sollte ohnehin kostenlos sein. Zusammenfassend ergibt sich für StRin Fischer, dass auch das Thema Mittagessen ins neue Jahr verschoben wird.


Bonuscard

StR Lazaridis und StRin Gröger plädieren dafür, dass Bonuscardinhaber/-innen von den Gebühren für die Betreuungsstunden zu befreien sind. Die Letztgenannte sieht dies aber mittlerweile als geklärt an.


Qualitätsmanagement

StR Lazaridis zeigt sich offen für die Durchführung eines Qualitätsmanagements. Er schränkt dabei ein, der Bertelsmann-Stiftung müsse diese Aufgabe aber nicht unbedingt übertragen werden. Von StRin Ripsam wird die Durchführung eines externen Qualitätsmanagements gegenüber einem verwaltungsinternen präferiert. Sie hat dabei keine Bedenken, die Bertelsmann-Stiftung zu beauftragen. Mit Ausnahme einer Beauftragung der Bertelsmann-Stiftung zeigt sich StR Gulde sowohl für eine externe als auch interne Untersuchung offen.

Für Herrn Freitag ist es selbstverständlich, dass wie schon bei den bisherigen städtischen Angeboten an Schulen auf der Basis des Prinzips "alles aus einer Hand" auch die Verlässliche Grundschule organisatorisch in das Angebot der Ganztagesgrundschule integriert wird. Eine Organisationsuntersuchung werde dazu jedoch nicht benötigt. Er kritisiert, der Prozess, insbesondere von Verwaltungsseite, sei nicht sehr einheitlich verlaufen. Eine Strukturdebatte zum jetzigen Zeitpunkt sei für die Beschäftigten nicht hilfreich.


Weltanschauliche Neutralität

Hier besteht für StR Lazaridis und StRin Gröger weitgehend Einigkeit. Die Stadträtin nimmt dabei Bezug auf das baden-württembergische Schulgesetz.



In diesem Zusammenhang thematisiert StRin Küstler, hier müsse neben der politischen und weltanschaulichen Neutralität auch die Anerkennung anderer Lebensformen beachtet werden. Träger, die an den Ganztagesgrundschulen Personal bereitstellen, müssten ausdrücklich darauf verzichten, dass sie Sanktionen gegenüber Personen ergreifen, die sich z. B. hätten scheiden lassen, ein uneheliches Kind haben bzw. lesbisch oder schwul sind.


Aufnahmestopp an Horten

StR Lazaridis erinnert an einen Antrag seiner Fraktion. Die Übergangsphase sei sicherlich schwierig. Gut funktionierende Strukturen dürften nicht zerstört werden, solange keine Klarheit über neue besteht. Daher habe StRin Walker (90/GRÜNE) im Jugendhilfeausschuss das Jugendamt beauftragt, mit den Horten ins Gespräch über einen fairen Übergang zu kommen. Besonders für die kleinen Elterninitiativen sei es schwierig, diese Phase ohne Schaden zu meistern. Hier stehe die Stadt in der Verantwortung.

Durch StRin Ripsam wird der Antrag Nr. 441/2012 erläutert. Unter anderem führt sie aus, bei einer Gesamtbetrachtung des Themas Kindertagesbetreuung zeige sich, dass die bisherige Betrachtung um die Rubrik "Entwicklung der Betreuungsplätze in Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern" ergänzt werden muss. Eine Gesamtbetrachtung werde Zahlen aus dem Bereich des Jugendamtes und des Schulverwaltungsamtes beinhalten. Diese könnten nicht einfach vernetzt werden, aber diese Zahlen seien notwendig, damit der Gemeinderat vergleichen und in den nächsten Etatberatungen entsprechende Entscheidungen zum Ausbau der Schulkindbetreuung fällen kann. Die Eltern müssten zumindest für 0- bis 10-jährige Kinder eine zuverlässige Betreuung erhalten. Diese Gesamtbetrachtung habe sie bei der Verwaltung bereits bei einer Diskussion über eine Bedarfsdeckungsvorlage in Auftrag gegeben.

Für einen verträglichen Übergang für die Horte, insbesondere für die 20 bis 30 von Vereinen getragenen Horte, spricht sich StR Gulde aus. Hier müssten Einzelfallbetrachtungen erfolgen. Rückmeldungen besagten, dass ein Aufnahmestopp einem Mittelverlust und einem langsamen Austrocknen der Horte gleichkommt.

Herr Freitag bezieht sich auf die GRDrs 199/2011. Darin werde davon ausgegangen, dass Hortschließungen entsprechend einer veränderten Nachfrage und nicht durch ein Diktat der Nachfrage erfolgen sollen. Die Änderung der Nachfrage müsse sich durch einen freien Prozess und nicht durch einen Aufnahmestopp einstellen.

Angesichts der guten Hortqualität und angesichts der vorhandenen Platzbedarfe ist es für StR Klingler und StRin Küstler unabdingbar, die Horte fortzuführen. Der Aufnahmestopp müsse sofort aufgehoben werden.




BMin Fezer teilt mit, es gehe nicht um den Abbau von Horten, sondern darum, dass den Eltern, die eigenständig eine Nachmittagsbetreuung organisieren können und wollen, dieses möglichst im Kontext mit der Ganztagesschule zugestanden werden kann. Vor 18 Monaten sei besprochen worden, dass in die Horte dann nicht weiter investiert wird, wenn ein Konzept der Ganztagesgrundschule inhaltlich vorangetrieben wird. Dies ziele aber nicht auf sofortige Hortschließungen ab. Aus der GRDrs 199/2011 zitiert sie: "Entsprechend der Veränderung der Nachfrage, die durch den Fortschritt des Ausbaus der Ganztagesschulen entsteht, wird das Angebot an außerschulischen Hortplätzen abgebaut". Entsprechend dieser Beschlusslage werde vorgegangen.

Die Horte (und die Eltern der Hortkinder), welche sich in der Umgebung künftiger Ganztagesgrundschulen befinden, seien angeschrieben worden. Dabei hätten diese sehr abgestufte Hinweise dazu erhalten, wie künftig Hortplätze behandelt werden und wie künftig Anmeldungen zu Hortplätzen möglich sind. Kinder, die sich bereits in einem solchen Hort befinden, sollen dort selbstverständlich bis zum Ende der vereinbarten Betreuungszeit bleiben können. Zu Kindern, die noch keinen Hortplatz haben und in eine Grundschule kommen, welche Ganztagesplätze anbietet, sei auch aus finanziellen Gründen erklärt worden, dass Doppelstrukturen vermieden werden (Ganztagesschulangebot parallel zu Hortangebot). Das Dargestellte stelle natürlich einen Entwicklungsprozess dar. Sowohl den Eltern als auch den Horten sei mitgeteilt worden, dass kein Hort sofort geschlossen wird. Bei der Entwicklung werde nicht zuletzt Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Horte genommen, d. h. wenn ein Hort eine Auslastung durch andere Angebote ermöglichen kann (z. B. Krippenbereich und Bereich der 3- bis 6-Jährigen), werde darauf Rücksicht genommen. Dies sei in dem Schreiben ebenfalls dargestellt worden. Horte würden vereinbarungsgemäß also nur in dem Maße abgebaut, wie Ganztagesschulplätze angeboten werden. Wenn allerdings der Gemeinderat Doppelstrukturen aufrechterhalten möchte, werde dem nachgekommen.

Der Appell von BMin Fezer, Doppelstrukturen zu vermeiden, suggeriert für StR Kotz, dass es ein Übermaß an Betreuungsplätzen gibt. In der Realität fehlten jedoch Plätze. Die derzeitige Situation rechtfertige trotz finanziellen Mehraufwandes auf Zeit solche Doppelstrukturen, um die Betreuungssituation wenigstens etwas zu entspannen. Sobald ihm die Verwaltung bestätige, dass jedes Kind einen Betreuungsplatz in einem Schülerhaus bzw. in einer Ganztagesschule erhält, werde umgeschwenkt.

Von einem schleichenden Hortabbau in den letzten Jahren durch bereits eingerichtete Ganztagesschulen berichtet Herr Pfeifle. Die Jugendamtsverwaltung habe sich den Grundsatzbeschluss der GRDrs 199/2011 zu eigen gemacht, indem versucht worden sei herauszufinden, wie gemeinsam mit den Hortträgern eine gute Struktur zur Umsetzung der Beschlusslage gefunden werden kann. Dabei hätten seine Planer und er als oberstes Ziel vor Augen, jedem Kind einen Betreuungsplatz anzubieten. Wenn aber, und dies habe im Prinzip auch StR Kotz erklärt, eine Ganztagesschule vor Ort über freie Plätze verfügt, gingen diese und nicht die eventuell vorhandenen Hortplätze vor.



Zur Gestaltung dieses Prozesses müssten die Schülerhäuser/die Ganztagesschulen mit benachbarten Horten Gespräche führen. Das Jugendamt sei derzeit mit diesem Prozess beschäftigt. Vereinbart sei, dass darüber im Jugendhilfeausschuss am 04.02.2013 nochmals gesprochen wird. Dort werde er dann gerne seine Schreiben an die Eltern, an die Horte und die Schulleitungen zur Verfügung stellen.


Organisationsalternativen

Im Namen seiner Fraktion wünscht sich StR Lazaridis, dass bis Ende März des kommenden Jahres mehrere städtische Organisationsalternativen geprüft werden. Diese sollen, was das Personal angeht, die Trägerschaft aus einer Hand abbilden. Gewollt werde eine Personalzusammenführung aus der Frühkind- und Schulkindbetreuung. Diese Prüfung habe selbstverständlich unter Einbeziehung des Schulverwaltungs- und des Jugendamtes zu geschehen. Dabei sei es legitim, über neue Strukturen nachzudenken. Vorgaben für die Gestaltung des Beratungsthemas kann der Gemeinderat nach Aussage von StRin Ripsam heute zwar treffen, aber dazu ist es für sie nicht erforderlich, die Organisationsform zu ändern. Respektiert gehöre, dass ab dem 07.01.2013 ein neuer Oberbürgermeister die Verwaltung leitet; die Organisation der Verwaltung sei eine Aufgabe des Oberbürgermeisters. Sinngemäß äußern sich StR Gulde und StRin Küstler.

Für StRin Gröger ist es nicht möglich, den zur Beratung stehenden Bereich weiterhin in die unterschiedlichen Altersgruppen zu splitten. Die Entwicklung junger Menschen müsse ganzheitlich gesehen werden. Der Gemeinderat sei das Hauptorgan. Es sei doch kein Problem, wenn heute ergebnisoffen die Verwaltung beauftragt wird zu untersuchen, wie sich die anstehende Reform in eine reibungslose Organisationsform einbetten lässt. Dafür komme das Jugendamt, das Schulverwaltungsamt, aber auch eine völlig neue Konstruktion infrage. Die Verwaltung könne das Für und Wider der denkbaren Ansätze auflisten. Dann würde im kommenden Jahr, natürlich unter Einbeziehung des neuen Oberbürgermeisters, eine Entscheidungsgrundlage vorliegen.

Herr Freitag erinnert, im Jahr 2008 habe dazu bereits eine heftige Auseinandersetzung zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat stattgefunden. Eine Untersuchung sei schon erfolgt und ein externer Gutachter sei dabei zum Schluss gekommen, dass das Erreichen der angestrebten Ziele durch einen neu zu gründenden Eigenbetrieb deutlich erschwert würde. Dieses Gutachten gehe für eine neue Einheit im ersten Jahr von einmaligen und laufenden Kosten in Höhe von 1,5 bis 2,0 Mio. € aus.


Weitere Vorgehensweise

Die Aussprache hat für StRin Fischer zur Klärung weiterer Punkte beigetragen. Ihrer Einschätzung nach besteht beim Gemeinderat ein großes Interesse daran, dass ihm Organisationsalternativen vorgelegt werden. Vor einer Entscheidung gehöre diese Angelegenheit dann noch in einem Ausschuss besprochen.

Sie fasst zusammen, dass außer den Themen Flexibilisierung der Ganztagesschule und Mittagessen alle Punkte heute in der Vorberatung zur Abstimmung gestellt werden können. Heute muss für StR Kanzleiter die Vorberatung der GRDrs 542/2012 mit Ausnahme der genannten Punkte, die noch gesondert zu behandeln sind, abgeschlossen werden. StRin Küstler kommt für sich zu dem Ergebnis, dass die finanziellen Angelegenheiten noch nicht ausdiskutiert sind. Sie legt Wert darauf, dass bei der Abstimmung alle gestellten Anträge aufgerufen werden.


Abstimmungen

Am Ende der Aussprache ergeben sich lt. BMin Dr. Eisenmann zur weiteren Vorgehenswese folgende zwei Alternativen:

- einem zu Beginn der Aussprache von StR Lazaridis (90/GRÜNE) geäußerten Vorschlag entsprechend könnten heute auf der Grundlage der ausgeteilten Tischvorlage (s. Protokollseite 3, dritter Absatz, erster Spiegelstrich) Punkte entschieden werden. Diese Entscheidungen wären in eine Vorlage einzuarbeiten, die Ende Januar bzw. im Laufe des Februars dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt würde.

- den Tagesordnungspunkt, und dies haben StR Klingler (FDP) und StRin Küstler (SÖS und LINKE) vorgeschlagen, ohne weitere Abstimmung zu vertagen.

Zur letzten, weiter gehenderen Alternative hält sie fest:

Damit, so die Vorsitzende, werde analog der Tischvorlage vorgegangen. Die in der Tischvorlage aufgeführten Punkte deckten die Antragstellungen der Gemeinderatsfraktionen ab. Sollten darüber hinaus noch Punkte zu entscheiden sein, könnten diese separat aufgerufen werden. Der Bitte von StRin Küstler, anhand der Synopse vorzugehen, welche dem Papier des Referats KBS vom 30.11.2012 angeheftet ist, wird nicht entsprochen.

Nachstehend sind die anschließend erfolgten Abstimmungen aufgelistet.

Flexibilisierung Ganztagesschule
Zum Thema "Rahmen und Schulpflicht der GTS" wird seitens der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN mitgeteilt, dass die beantragte Reduzierung der GTS auf 3 Tage/Woche als erledigt angesehen werden kann. Damit stellt hier der Vorlageninhalt (4 ganze Tage plus ein 0,5 Tag) die Basis für die Abstimmung dar.

BMin Dr. Eisenmann stellt fest:

Personalstand
Betreuungs-/Vorbereitungszeit

Leitungsfreistellung
Trägervielfalt (Jugendamt mit dabei) und Entscheidungshoheit des Gemeinderats
Mittagessen und Trägerschaft aus einer Hand
StRin Küstler gibt zu Protokoll, sie werde dieses Thema nochmals aufrufen.

Bonuscard
Den Text der Tischvorlage stellt die Vorsitzende nicht zur Abstimmung. Sie merkt an, es sei immer schon vorgesehen worden, Bonuscard-Inhaber/innen von den Gebühren für Betreuungsstunden zu befreien.

Festsetzung des Essenspreises
Von BMin Dr. Eisenmann wird angemerkt, da dem Gemeinderat ohnehin eine überarbeitete Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung des Beratungsthemas vorgelegt wird, könne der Preis für ein Mittagessen an GTS zum 01.04.2013 festgelegt werden. Das Datum 01.01.2013 lasse sich sowieso nicht einhalten. Ein Mittagessen koste im Hort und im Schülerhaus 3,25 €. Die angesprochene Preiserhöhung hänge wie dargestellt auch mit dem zusätzlichen Vesper und dem zusätzlichen Obst zusammen. Den Preis von 3,25 € werde die Verwaltung nochmals im UA Essensversorgung aufrufen.

EBM Föll teilt mit, dass dieses Thema durch den Gemeinderat entschieden werden muss.


Qualitätsmanagement
BMin Dr. Eisenmann plädiert für ein externes Qualitätsmanagement. Nachdem aus dem Verwaltungsausschuss Vorbehalte gegen die Beauftragung der Bertelsmann-Stiftung signalisiert werden, plädiert sie für einen Vorschlag seitens der Verwaltung, welche Unternehmen ebenfalls für diese Aufgabe infrage kommen. Mit der Verschiebung einer Entscheidung bis zu einem solchen detaillierten Vorschlag zeigt sich der Verwaltungsausschuss einverstanden. Damit, so die Vorsitzende, werde auch dieses Thema mit der überarbeiteten Vorlage entschieden.

Weltanschauliche Neutralität
StR Kanzleiter (SPD) regt an, alle in diesem Zusammenhang beantragten/angespro-chenen Aspekte in der auszuhandelnden Vereinbarung mit den freien Trägern zu berücksichtigen. Nachdem StRin Küstler dennoch darauf besteht, dass über die Ziffer 10 des Antrags Nr. 403/2012 ihrer Fraktionsgemeinschaft abgestimmt wird, stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Gegen die von StR Kanzleiter vorgeschlagene Vorgehensweise erheben sich keine Einwendungen.

Organisationsalternativen
StRin Fischer betont, ihre Fraktion wolle dieses Thema nicht ausschließlich dem neuen Oberbürgermeister überlassen. Die Organisationsalternativen sollten schon dem Gemeinderat vorgelegt werden, damit sich auch der Rat eine Meinung bilden kann. Daraus leitet die Vorsitzende ab, dann müsste jetzt der Auftrag erteilt werden, bis Frühjahr oder Sommer 2013 Organisationsalternativen durch das Referat AK erarbeiten zu lassen.

Im weiteren Verlauf wird besprochen, einem Vorschlag von StR Kanzleiter folgend heute auf eine Abstimmung zur Erteilung von Aufträgen zu verzichten. Bis zum Frühjahr 2013 soll die Verwaltung intern Organisationsalternativen vorbereiten, über die der Gemeinderat dann entscheidet.

Danach erinnert StRin Küstler an einen von ihrer Fraktionsgemeinschaft gestellten Antrag. Dieser habe das Ziel, das vor vier Jahren zu diesem Thema erstellte Gutachten in den Jugendhilfeausschuss einzubringen und erst in Kenntnis der Inhalte dieses Gutachtens weitere Beschlüsse zu fassen.


Antrag Nr. 441/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion (Aussetzung des Aufnahmestopps der Horte - Zusätzliche Betreuungsplätze ermöglichen)

StRin Küstler besteht darauf, hier auch ihren Antrag Nr. 403/2012 zu berücksichtigen (Horte werden nicht geschlossen, solange es Wartelisten für die Schulkindbetreuung gibt).



Im weiteren Verlauf wird der Antrag Nr. 441/2012 angenommen. BMin Dr. Eisenmann geht davon aus, dass damit auch das Anliegen der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE und der Punkt 2 des Antrags Nr. 432/2012 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erledigt sind.

Nachdem StRin Küstler dennoch auf Abstimmung des entsprechenden Teils des Antrags Nr. 403/2012 besteht, stellt die Vorsitzende dazu fest:


Weitere Vorgehensweise
Da der Verwaltungsausschuss und der Schulbeirat die Verwaltung beauftragt haben, auf der Basis der vorstehenden Abstimmungen für eine Sitzung des Gemeinderates im Januar, spätestens Februar 2013 eine Vorlage zu erarbeiten, wird dem Vorschlag von EBM Föll folgend besprochen, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der morgigen Sitzung des Gemeinderates abzusetzen.

Danach schließt BMin Dr. Eisenmann diesen Tagesordnungspunkt.

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