Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
1250/2021
Stuttgart,
11/16/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
19.11.2021
Haushaltsmittel für Planungsmaßnahmen im Städtebau - Weilimdorf
Beantwortung / Stellungnahme
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat im Zuge der HH-Mittelmeldung einen Bedarf von insgesamt 100.000 EUR für die weitere städtebauliche Bearbeitung im Rahmen des Entwicklungskonzepts Walz-Areal und Umfeld westlich der Solitudestraße dargelegt (siehe GRDrs 547/2021, Anlage Nr. 9). Wie in der GRDrs beschrieben, ist ein Teilbetrag in Höhe von 50.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 für Machbarkeitsstudien zu Einzelprojekten (z. B. Bürgerhaus, Sporthalle) mit einem Schwerpunkt im Bereich Hochbau vorgesehen. Eine Beauftragung der Machbarkeitsstudie im Jahr 2022 anstelle des Jahres 2023 würde eine entsprechende Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 EUR erfordern.
Aus stadtplanerischer Sicht wäre im Rahmen einer gesamtkonzeptionellen Untersuchung zusätzlich zu einem Bürgerhaus auch die planerische Machbarkeit für eine Sporthalle/ein Übungsschwimmbecken zu prüfen. Diese Nutzungen stehen im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des Bereichs westlich der Solitudestraße zur Diskussion. Die gesamtkonzeptionelle Machbarkeitsstudie sollte daher die Nutzungen Bürgerhaus bzw. Sporthalle in zwei Standortvarianten untersuchen. Jeweils an separaten Standorten (Flste 6021/1 bzw. 6033) oder in Form einer Kombilösung an einem Standort (Flst. 6021/1), dort jedoch in getrennten Räumlichkeiten. Entscheidungen zu den verschiedenen Standorten und Nutzungen bedingen einander und sollten daher nicht losgelöst voneinander getroffen werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wären notwendige Grundlage für die nachfolgenden planerischen Schritte (Wettbewerb, Bebauungsplan).
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
1244/2021 Freie Wähler
Peter Pätzold
Bürgermeister
<Anlagen>