Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1187/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Beantwortung des Antrags 157/2021 und Durchführung einer Drohnen-Show anstelle eines herkömmlichen Feuerwerks

Beantwortung / Stellungnahme

Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft hat sich bereits verschiedentlich mit Drohnenshows auseinandergesetzt, und kann es sich durchaus vorstellen, dabei in Stuttgart eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Was allerdings das Stuttgarter Lichterfest betrifft, ist es aktuell so, dass die in.Stuttgart für die Jahre 2022 und 2023 vertraglich an den Dienstleister Innovative Pyrotechnik gebunden ist. Was die Zeit danach betrifft, ist in.Stuttgart gleichermaßen mit dem neuen Partner, den Stadtwerken Stuttgart, so verblieben, dass Alternativen geprüft werden. Die in.Stuttgart steht auch bereits im direkten Austausch mit dem Dienstleister.

Aufgrund seiner örtlichen Gegebenheiten ist der Höhenpark Killesberg nicht so leicht für eine Drohnenshow geeignet, da größere Flächen zur Aufstellung, zum Start und zum Landen der Drohnen fehlen.

Für eine Drohnenshow von rund 5 Minuten mit 200 Drohnen sind Kosten von rund 45.000 EUR netto anzudenken. Das wurde hinsichtlich des „Logo Launches“ zur UEFA EURO 2024 inkl. Konzeption bereits geprüft. Shows wie in Singapur liegen wohl, wie bereits erwähnt, bei rund einer halben Million Euro. Dabei waren 2.000 Drohnen im Einsatz. Die EU-Zulassung lässt maximal 1.000 Drohnen zu.

Nach jetzigem Stand ist es sicher so, dass für eine Drohnenshow, die den gleichen Wow-Effekt wie das Musikfeuerwerk bietet, bspw. mit 300 Drohnen (mehr sind in Deutschland noch nie geflogen), evtl. ergänzt durch Licht-Lasershow am Boden, sicher ein Betrag von rund 100 bis 150 TEUR eingeplant werden muss. Dies würde das bisherige Budget der Veranstaltung bei der in.Stuttgart deutlich übersteigen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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492/2021 CDU; mündlicher Antrag von StR Dr. Vetter (CDU) im VA, 15.11.2021




Thomas Furhamann
Bürgermeister




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