Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
339
19
Verhandlung
Drucksache:
527/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
29.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Vorhaben Förderschwerpunkt 2 - Qualitätsentwicklungsfonds 2020
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 21.07.2020, GRDrs 527/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem gemeinsamen Antrag "Handlungsorientiertes Lernen im Stadtteil - Natur in der Schule als Bildungsangebot" der Verbundschule Stuttgart Rohr (SBBZ Lernen und emotionale - soziale Entwicklung) und des Naturschutzbundes Deutschlang (NABU) Stuttgart e. V. mit einem Umfang von insgesamt
12.290 €
in den Jahren 2020 - 2022 wird zugestimmt.
2. Dem gemeinsamen Antrag "Schulentwicklung Marienschule" der Marienschule und des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. mit einem Umfang von insgesamt
28.670 €
in den Jahren 2020 - 2022 wird zugestimmt.
3. Dem gemeinsamen Antrag "Partizipation von Kindern im Schulalltag" der Schillerschule und der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft gGmbH mit einem Umfang von insgesamt
7.000 €
in den Jahren 2020 - 2022 wird zugestimmt.
4. Dem gemeinsamen Antrag "
Stärkung des Teams als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Ganztags"
der
Lerchenrainschule und des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. mit einem Umfang von insgesamt
50.680 €
in den Jahren 2020 - 2022 wird zugestimmt.
5. Dem gemeinsamen Antrag "Campusprozess Möhringen" der Anne Frank-Gemeinschaftsschule, der Heilbrunnenschule (SBBZ Lernen) und der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH mit einem Umgang von insgesamt
176.340 €
in den Jahren 2020 - 2023 wird zugestimmt.
6. Der Aufwand wird im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 - Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen gedeckt
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BM
Fuhrmann
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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