Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1087/2021
Stuttgart,
11/18/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Lebenswerte Stadt – Die Stadt schneller schöner machen – auch durch Provisorien

Beantwortung / Stellungnahme

Für die Umsetzung der „Lebenswerten Stadt für alle“ steht dauerhaft eine Pauschale von 1.000.000 EUR pro Jahr zur Verfügung.

In der Sitzung des STA am 26.10.2021 wurde von der Verwaltung mündlich ausgeführt, dass eine Realisierung der Lebenswerten Innenstadt bis zum Jahr 2025 nicht möglich ist.

Dies liegt auch an der Vielzahl privater und städtischer Baumaßnahmen in der Innenstadt, welche koordiniert werden müssen und nicht alle gleichzeitig ablaufen können. Zudem sind auf Grundlage des Beschlusses einerseits zunächst die Einzelprojekte zu definieren, die zeitnah für eine temporäre Umsetzung infrage kommen, andererseits diejenigen, für die die Planungen für eine endgültige Umgestaltung auf Grundlage einer Prioritätensetzung angegangen werden können.

Die Ziele der „Lebenswerten Stadt für alle“ könnten in der Innenstadt in folgenden Stufen umgesetzt werden:

Stufe 1:
Einführung von Tempo 20 innerhalb des Cityrings. Die Umsetzung wird derzeit geplant und mit den zuständigen Ämtern abgestimmt und ist für das 1. Halbjahr 2022 angedacht. Die Finanzierung erfolgt aus der Pauschale.

Stufe 2:
Umsetzung provisorische Maßnahmen in den einzelnen Bereichen/Zufahrtsschleifen innerhalb des Cityrings (Reduzierung der Parkflächen und Nutzung der freiwerdenden Flächen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, z. B. mittels Wanderbäumen und Möblierung). Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Maßnahmen können die Interimszustände nur nacheinander geplant und ausgeführt werden. Für jede einzelne Zufahrtsschleife ist eine abgestimmte Vorplanung des Amts für Stadtplanung und Wohnen
erforderlich. Nach Erstellung der Ausführungsplanung können die provisorische Maßnahmen umgesetzt werden. Die Finanzierung kann aus der o.g. Pauschale erfolgen. Die Verwaltung strebt eine Umsetzung der Interimszustände bis 2025 an.

Stufe 3:
Umgestaltung der einzelnen Bereiche/Zufahrtsschleifen zu Fußgängerzonen, Mischverkehrsflächen und verkehrsberuhigter Bereiche. Hierfür sind zunächst konzeptionelle Planungen (Vorplanung) des Amts für Stadtplanung und Wohnen unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte erforderlich. Diese sind mit den beteiligten Ämtern und der Politik abzustimmen, bevor ein Umbau erfolgen kann. Auch diese Projekte können nur nacheinander umgesetzt werden. Je nach Größe der einzelnen Projekte kann die Finanzierung aus der Pauschale oder als Einzelprojekt erfolgen. Es ist Stand heute mit Gesamtkosten in Höhe von mindestens 50 Mio. EUR zu rechnen. Eine Umsetzung ist nach Stufe 2 bis voraussichtlich 2035 realistisch. Die Verwaltung wird die für die Umsetzung benötigten Mittel sowie das erforderliche Personal zu den künftigen Doppelhaushalten ab 2026 unter Berücksichtigung der laufenden Pauschalmittel anmelden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

337/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 474 Teil 3, Spiegelstrich 1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 790/2021 Nr. 2 und Nr. 3 Die FrAKTION,




Dirk Thürnau
Bürgermeister




<Anlagen>