Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5621-01
GRDrs 150/2012
Stuttgart,
06/28/2012



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Turn- und Sportbund Stuttgart 1867 e. V. - Erweiterung der Sportflächen im Bewegungszentrum "tus|fit"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2012
18.07.2012



Beschlußantrag:

1. Dem tus Stuttgart 1867 wird zur Erweiterung der Sportflächen im vereinseigenen Bewegungszentrum „tus|fit“ im Sportgebiet Waldau im Stadtbezirk Degerloch ein städtischer Zuschuss in Höhe von 90.000 € bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Stuttgarter Richtlinien zur Sportförderung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom 01.01.2010 Anwendung.

4. Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen der Finanzplanung zur Verfügung.


Begründung:


1. Angaben zum Verein

Der tus Stuttgart 1867 hat derzeit (Stand 01.01.2012) 4.402 Mitglieder. Davon sind 1.461 (~ 33,19%) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Der Verein macht seinen Mitgliedern Sportangebote in den Sportarten Badminton, Basketball, Eltern-Kind-Sport, Faustball, Fechten, Fitnesstraining, Frauensport, Fußball, Handball, Jogging/Lauftreff, Kickboxen, Kinderschwimmen, Kindersportschule, Koronarsport, Problemzonengymnastik, Seniorengymnastik, Ski alpin, Skigymnastik, spielerische Artistik, Sportabzeichen, Sportkindergarten, Sport/Spiel/Spaß, Taekwon Do, Tanzsport, Tennis, Tischtennis, Turnen, Volleyball und Wirbelsäulengymnastik.

Der Verein beteiligt sich erfolgreich in zahlreichen der von ihm angebotenen Sportarten an Meisterschaften und Wettbewerben.

2. Angaben zum Bauvorhaben

1.1 Allgemeines

Das aus dem ehemaligen vereinseigenen Hallenbad entstandene und am 01.09.2003 eingeweihte Bewegungszentrum des tus Stuttgart 1867 wurde anfänglich für eine Nutzerkapazität von 800 bis 1.000 Personen geplant und ausgestaltet. Bereits in den vergangenen Jahren musste durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Aufstellung von zusätzlichen Fitnessgeräten) auf den enormen Zuspruch der Vereinsmitglieder reagiert werden. Aktuell sind rund 1.800 Mitglieder in der Abteilung Fitness aktiv.

Das Bewegungszentrum „tus|fit“ ist vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mit dem Qualitätssiegel für Fitness- und Gesundheitsstudios ausgezeichnet und wird als solches für die Nutzer empfohlen.

Der tus Stuttgart 1867 kann zum laufenden Betrieb des neu entstehenden Gymnastikbereichs keinen Zuschuss gemäß der geltenden Richtlinien zur Sportförderung der Stadt Stuttgart erhalten.


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Nach der vom Württembergischen Landessportbund geprüften und als plausibel anerkannten Kostenberechnung verursacht das Vorhaben inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer einen voraussichtlichen Aufwand von rund 257.000 €.

Sie sollen durch Eigenmittel des Verein, Darlehensaufnahme sowie Zuschüssen der Stadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 90.000 € (rund 35 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt.


· Eigenmittel inkl. Darlehen 122.000 €
· WLSB-Zuschuss 45.000 €
· städtischer Zuschuss (~ 35 %) 90.000 €

Gesamtfinanzierung 257.000

Die Absicht des tus Stuttgart 1867 zur Erweiterung des vereinseigenen Bewegungszentrums, dient der Sicherstellung eines geordneten Sportbetriebs und trägt den Bedürfnissen der Sporttreibenden im Einzugsgebiet des Vereins Rechnung. Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Sportförderrichtlinien (Ziff. C.2.3.1.1) gerechtfertigt.

Die Eigenmittel (inkl. Kreditaufnahme) wurden nachgewiesen.

Von einer Bewilligung des eingeplanten Landeszuschusses durch WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

Da die Budgetansätze für Baukostenzuschüsse im Doppelhaushalt 2012/2013 ausgeschöpft sind, kann eine Auszahlung des städtischen Zuschusses erst in den Jahren 2014 (60.000 €) bzw. 2015 (30.000 €) erfolgen. Die benötigten Mittel stehen im Rahmen der Finanzplanung zur Verfügung.

Der Verein ist in der Lage, den eingeplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich 2015 bis 2017) sowie den städtischen Zuschuss (Auszahlung voraussichtlich in den Jahre 2014 und 2015) durch eine Kreditaufnahme zwischenfinanzieren zu können.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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