Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 170/2012
Stuttgart,
05/14/2012



Zuwendungen 2012 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.06.2012



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2012 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 1.960.748 € bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e.V. und das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Handelsschule Stuttgart – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 34.681 € bewilligt.

3. Neu in die Förderung aufgenommen werden ab 2012 die Hauptschule und die Realschule der Torwiesenschule. Der Schulbetrieb wurde jeweils zum Schuljahr 2011/2012 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag 2012 für die Hauptschule liegt bei 2.057 €, für die Realschule bei 2.171 € und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 enthalten.

4. Neu in die Förderung aufgenommen wird ab 2012 die Freie Grundschule Lernwerkstatt Steppkes. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2008/2009 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt 2012 bei 2.894 € und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 enthalten.



Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe sowohl der als Ersatzschulen anerkannten oder genehmigten allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen als auch der Abendrealschule und der Abendgymnasien orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schüler/-innen und an dem für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2011 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 747.951 Euro.


1. Allgemein bildende Schulen und Sonderschulen

In den Jahren 1998 bis 2003 betrug der Zuwendungssatz 60% des maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Vorjahres. Aufgrund des damaligen Haushaltssicherungskonzepts wurden ab 2003 die Fördersätze auf 60% der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 gleich bleibend festgesetzt (GRDrs 156/2003).

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt (vgl. GRDrs 746/2009 und GRDrs 1417/2009).

Für die Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (analog Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schüler/-in und Schulart sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.

Dietrich-Bonhoeffer-Schule und Albert-Schweitzer-Schule (Sonderschulen für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft)
Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrags zu§78 f SGB VII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Danach erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe auf Antrag um die Schulentgelte erhöhte Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen. Vor der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den Zuschuss (702,90 € pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt 2012 für 216 Schüler (110 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 106 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 151.826 €.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt.

Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Albert-Schweitzer-Schule an der GWRS Ostheim und an der Hohensteinschule
Aufgrund der Ausweitung des Modellprojekts „Außenklassen von privaten Schulen für Erziehungshilfen“ hat die Albert-Schweitzer-Schule Außenklassen in der GWRS Ostheim und in der Hohensteinschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Um jedoch zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann, wird der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wie im Vorjahr, um das Mietentgelt (ca. 34.600 € Miet- und Nebenkosten pro Schuljahr) vermindert.

Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtalschule Plieningen
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat zum Schuljahr 2011/2012 an der Carl-Benz-Schule und der Körschtalschule Außenklassen gebildet. Aus den gleichen Gründen wird analog wie bei der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 24.535 € Miet- und Nebenkosten pro Schuljahr) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15% des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des VA vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15% des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2012 berechnen und verteilen sich wie folgt:

EinrichtungZuschuss je
Schüler/-in
Schüler
gesamt
Stuttgarter
Schüler/-innen
Gesamt-
Zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
171
98
7.879 €
Abendgymnasium
der VHS
87,30 €
594
292
25.492 €
Abendgymnasium der
Zimmermann GmbH
Handelsschule
87,30 €
24
15
1.310 €
Gesamt
789
405
34.681 €
Zum Vergleich Vorjahr
805
399
34.143 €

Die weitere Förderung des Abendgymnasiums der VHS wird demnächst in einer gesonderten Vorlage behandelt.


3. Torwiesenschule

Ab 2012 werden die Hauptschule und die Realschule der Torwiesenschule neu in die Förderung mit aufgenommen. Diese Schularten wurden neben der bereits bestehenden Sonderschule für Geistigbehinderte und der Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 eingerichtet. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 7. September 2011 der Diakonie Stetten e.V. die Genehmigung nach §4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) erteilt, eine private Hauptschule und eine private Realschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben.

Die Torwiesenschule erhält für die Sonderschule seit 2007 städtische Zuwendungen. Die Grundschule wurde ab 2010 in die städtische Förderung mit aufgenommen. Landeszuschüsse für die Hauptschule und die Realschule können lt. Regierungspräsidium ohne Einhaltung einer Wartefrist gewährt werden. In Anlehnung an diese Entscheidung wird bei der Gewährung der städtischen Zuschüsse ebenso verfahren.

Derzeit werden an der Hauptschule 6 Kinder (alle aus Stuttgart) und an der Realschule 9 Kinder (alle aus Stuttgart) beschult.


4. Freie Grundschule Lernwerkstatt Steppkes

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 21. Mai 2008 nach §4 des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) dem „Kind und Beruf e.V.“ die Genehmigung erteilt, ab 5. September 2008 in Stuttgart eine private Grundschule zu errichten und zu betreiben. Der Kind und Beruf e.V. hat städtische Zuschüsse für die private Grundschule Lernwerkstatt Steppkes beantragt. Die Wartefrist von drei Jahren für die Gewährung von Landeszuschüssen nach §17 PSchG ist zum Schuljahr 2011/2012 erfüllt. In Anlehnung daran wird die Freie Grundschule Lernwerkstatt Steppkes ab 2012 in die städtische Förderung mit aufgenommen.

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2011 werden an der Lernwerkstatt Steppkes 12 Kinder (alle mit Wohnsitz in Stuttgart) unterrichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungen für die allgemein bildenden Schulen, die Sonderschulen und die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 1.995.429 € werden im Ergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt - unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und SJG




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberechnung




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Anlage 1 zur GRDrs 2012.xlsAnlage 1 zur GRDrs 2012.xls