Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
624
28
VerhandlungDrucksache:
152/2023
GZ:
T
Sitzungstermin: 11.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Rückbau der Rosensteinbrücke,
Stuttgart-Bad Cannstatt
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 10.10.2023, öffentlich, Nr. 409
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 28.09.2023, GRDrs 152/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Rückbau der Rosensteinbrücke gemäß dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 24. August 2023 (Anlage 1)
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen für den Rückbau der Rosensteinbrücke in Höhe von 8.913.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 535.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
3. Beim Projekt 7.661111 - Abbruch und Ersatzneubau der Rosensteinbrücke, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wird der außerplanmäßigen Mittelbewilligung im Jahr 2023 in Höhe von 1.000.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in Höhe von 1.000.000 EUR im Jahr 2023 aus dem Teilfinanzhaushalt, Projekt 7.662982 - Brücken, Stege. Weitere 3.000.000 EUR werden durch Wenigeraufwand in Höhe im Jahr 2024 im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605440 - Bundesstraßen finanziert und bei der nächsten Fortschreibung zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025 (Änderungsliste) berücksichtigt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Rückbau der Rosensteinbrücke innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie
beantragt
.

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