Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
580/2018
GZ:
OB
Sitzungstermin: 27.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: VVS-Tarifzonenreform

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.06.2018, öffentlich, Nr. 191
Ergebnis: Bericht zur VVS-Tarifreform


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.06.2018, GRDrs 580/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der VVS-Tarifzonenreform mit den in der Begründung dargestellten Eckpunkten wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen und die zur Umsetzung der Tarifzonenreform erforderlichen Erklärungen in den Gremien und Versammlungen der städtischen Beteiligungsgesellschaften abzugeben.

3.1 Der städtische Finanzierungsanteil 2019 in Höhe von 10,6 Mio. EUR wird im Teilergebnishaushalt 200 Stadtkämmerei unter 0208100 Abwicklung Eigenbetriebe, Beteiligungen, Konto 43150200 Zuschüsse an Eigengesellschaften / Beteiligungen gedeckt.
3.2 Die gegenüber der Finanzplanung in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 5,4 Mio. EUR bzw. 7,2 Mio. EUR im Jahr 2022 und 8,1 Mio. EUR ab 2023 werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 und der Finanzplanung als Vorbelastung berücksichtigt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

OB Kuhn verweist darauf, dass die VVS-Tarifzonenreform in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.06.2018, s. NNr. 191, bereits andiskutiert wurde. Gestern habe der SSB-Aufsichtsrat der Tarifreform zugestimmt.

Einer von StR Körner (SPD) in der Verwaltungsausschusssitzung am 13.06.2018 geäußerten Bitte nachkommend trägt EBM Föll einführend zu den Themen Sozialticket und Jobticket vor, Bonuscardinhaber erhielten zum Sozialticket eine 50%ige Ermäßigung auf den jeweiligen Ticketpreis. Diese Ermäßigung ersetze die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) dem VVS bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese Obergrenze liege im Jahr 2018 bei 5,26 Mio. €. Die darüber hinausgehenden Beträge trage der VVS aus dem Mengeneffekt, der für zusätzliche Tarifeinnahmen sorge. Die LHS müsse mit dem VVS mit Blick auf diesen Deckelungsbetrag nochmals sprechen, da bei günstigeren Ticketpreisen auch dieser Deckel um einen entsprechenden Betrag abgesenkt werden müsse. Ansonsten müsste die LHS ja zweimal, nämlich zum einen über die Ausgleichszahlung und zum anderen über das Sozialticket, bezahlen. Über den Gesprächsverlauf werde der Gemeinderat informiert. Dies ändere jedoch nichts daran, dass Bonuscard-inhaber wie seither eine 50%ige Ermäßigung erhielten und insoweit vollinhaltlich auch von der Vergünstigung partizipieren.

Zum Jobticket fährt EBM Föll fort, hier gebe es bislang eine Differenzierung des Zuschusses zwischen einer und zwei Zonen. Möglich seien unterschiedliche Varianten. Wenn die entsprechende Dienstvereinbarung unverändert bliebe, müsste die Stadt gut 1 Mio. € weniger fürs Jobticket ausgeben. Allerdings hätten dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Vorteil aus der Reform bzw. für sie würde der Status quo gelten. Wenn die Stadt analog des Landes vorginge (keine Differenzierung zwischen den Zonen/jeder Beschäftigte erhält einen Zuschuss in Höhe von 25 €), würde dies zu einer Einsparung von rund 400.000 € führen. Nach eigenen internen Überlegungen müsse die Verwaltung mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) Gespräche darüber führen, wie sich das seitherige Vorgehen an die neue Situation anpassen lasse. Eine Lösung werde sicherlich auch beinhalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Effekt der Tarifzonenreform teilhaben. Er, so der OB Kuhn, sehe eine Teilhabe der Mitarbeiterschaft als zu erfüllende Maxime an.

Anschließend äußern sich StR Sauer (CDU), StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜ-NE), StR Körner (SPD), StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), StRin von Stein (FW), StR Dr. Oechsner (FDP) und StR Klingler (BZS23) analog ihren Stellungnahmen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.06.2018 positiv zu der Reform.

OB Kuhn betont übereinstimmend mit dem Ausschuss die Notwendigkeit, die Beschlüsse zum Ausbau des ÖPNV in Stuttgart schnellstmöglich umzusetzen. Er geht davon aus, dass diese Ausbauschritte im Zusammenhang mit der Tarifzonenreform dazu führen, zusätzliche Kunden im gesamten VVS-Gebiet zu gewinnen.

An StR Rockenbauch gewandt fährt er fort, gegenwärtig würden sich die Tarifeinnahmen des VVS im Verbundbereich auf 530 Mio. €/Jahr belaufen. In diesem Zusammenhang weist er auf die Verpflichtung der Landeshauptstadt hin, beispielsweise die SSB auskömmlich zu finanzieren. Gelungen sei, die Verkehrsunternehmen, die sich im VVS engagierten, davon zu überzeugen, zum 01.01.2019 auf eine Tariferhöhung zu verzichten. Dies bedeute aber natürlich keinen generellen Verzicht auf Tariferhöhungen. Sollte es zu einer Nahverkehrsabgabe kommen - dabei müsse bekanntlich das Land mitwirken -, müssten vermutlich die dadurch vereinnahmten Mittel über viele Jahre zunächst in den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur gesteckt werden. Die im Zusammenhang mit einem Ausbau entstehenden Aufwendungen würden nicht in vollem Umfang seitens des Bundes und seitens des Landes finanziert, und von daher sei die Erwartung, dass trotz des ÖPNV-Ausbaus die Nutzerpreise auf null zurückgehen, illusionär. Im Gemeinderat sollte über die Perspektiven in fünf/zehn Jahren ein Konsens angestrebt werden.

An StR Körner gewandt fährt der Vorsitzende fort, überprüft gehöre, ob für ein "Jobticket für alle" eine gesetzliche Regelung, und wenn ja auf welcher Ebene, erforderlich sei. Dies wolle er klären lassen. Der Gemeinderat könne dies alleine nicht beschließen.

Im weiteren Verlauf betont er mit Nachdruck, dass der ÖPNV-Pakt, der zwischen Land, Landkreisen, Verband Region Stuttgart und LHS die Zuständigkeiten regelt, und der VVS-Mechanismus (Grundlage des Mischverbundes), sich wirklich bewährt haben.

Mit der Tarifzonenreform sei er sehr zufrieden. Nicht im Vordergrund stehe, wer letztlich den Anstoß für diese Reform gegeben habe, sondern dass es gelungen sei, den ÖPNV im VVS-Verbundgebiet einen großen Schritt voranzubringen. Nun müsse konsequent in den Ausbau des ÖPNV investiert werden. Er legt Wert darauf, dass weiterhin seitens des SSB-Vorstands in Verbindung mit der Beteiligungsverwaltung und ihm geprüft wird, welche Maßnahmen im Verhältnis zum finanziellen Einsatz am effektivsten sind.

Gegenüber EBM Föll signalisiert Herr Stammler (VVS) die Bereitschaft, über die Angemessenheit des Deckelbetrags beim Sozialticket zu diskutieren. Beim Sozialticket würden rund 90 % aller Bonuscardinhaber, die ein solches Ticket erwerben, entlastet. Diese würden aktuell mit zwei Zonen fahren, und von daher würden diese unmittelbar von der Tarifzonenreform profitieren.

Ansonsten laute die Prämisse des VVS, kein Kunde solle schlechtergestellt werden. Für viele Kunden würde sich die Ermäßigung einfach dadurch ergeben, dass sich die Tarifzonen änderten und die Kunden weniger Tarifzonen benötigten. Teilweise müssten künftig Kunden zwei Zonen weniger bezahlen.

Die Struktur des derzeitigen Tagestickets, und damit wendet er sich an StR Sauer, passe allerdings nicht mehr. Bei diesem Ticket würden aktuell mehrere Zonen zusammengefasst, und dieses Ticket koste 7 €. Der VVS vertrete die Auffassung, dass 7 € für das Stadtgebiet von Stuttgart bei der künftigen Preisstruktur nicht mehr passend sein werde. Vor diesem Hintergrund werde zum 01.04.2019 für das Tagesticket ein Vorschlag unterbreitet. Dieser werde natürlich vorab in den Gremien zur Diskussion gestellt, und dieser Vorschlag sei auch in die 42 Mio. €/Jahr Zuschussbedarf eingepreist. Gewollt werde ein günstigeres Tagesticket. Wahrscheinlich werde es ein Tagesticket für 1 Zone geben. Dann könnte im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet mit einem Tagesticket, welches günstiger als 7 € sein werde, gefahren werden. Zudem kann er sich ein etwas teureres Tagesticket für 2 Zonen vorstellen.

StR Körner sieht die Unternehmen als richtige Ansprechpartner an, um zukünftig zu einer gerechteren ÖPNV-Finanzierung zu kommen. Da die Unternehmen direkt davon profitierten, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bussen und Bahnen zu ihren Arbeitsplätzen gelangten, gehe so die Stadt Wien vor. Als ungerechtestes Finanzierungsmodell bezeichnet er die Erhebung einer Art Kopfsteuer. Ablehnend äußert er sich auch dazu, dass lediglich Autofahrer "zur Kasse gebeten werden". Eine Nahverkehrsabgabe erfordere ein Landesgesetz. Wenn Unternehmen 20 €/Monat/Mitarbeiter bezahlten, könne im Rahmen der neuen Tarifzonenreform ziemlich genau ein 365 €-Ticket in Stuttgart umgesetzt werden. Das Beispiel Wien zeige, dass ein solches Ticket einen enormen Push für die städtische Lebensqualität mit sich bringe. Damit würde weiterhin der größte Finanzierungsanteil von den Fahrgästen und von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgebracht. Bei den Investitionen zum Ausbau des ÖPNV müssten der Bund und das Land (nicht nur bei Neubaumaßnahmen) eingebunden werden. Er geht davon aus, dass sich das Land diesbezüglich bewege.

StR Rockenbauch verweist auf eine aktuelle Stellungnahme des VCD (Verkehrsclub Deutschland) im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Demnach trage das Bahnprojekt S21 lediglich zu 0,5 % zu einer Verkehrsverlagerung bei. Dies sei kein Beitrag für das in Stuttgart verfolgte Ziel einer 20%igen Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Daher seien für die S-Bahnen große Probleme absehbar, und vor diesem Hintergrund redeten S21-Planer wie Prof. Heimerl längst über millionen-/milliardenteure Nachbesserungen von S21. Durch Herrn Hickmann vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg sei am 06.03.2018 im Ausschuss S21/Rosenstein klar aufgezeigt worden, dass über die vom Land bestellten Regionalexpresszügen hinaus mit S21 nicht Weiteres, insbesondere was die Erschließung Stuttgarts von Norden her angehe, möglich sein werde. In dieser Sitzung habe Herr Hickmann weiter dargelegt, um eine 20%ige Kfz-Reduzierung zu erreichen, würden zusätzlich zu den bereits getätigten Zugbestellungen doppelt so viele Metropolexpresszüge und 50 % mehr S-Bahn-Züge benötigt. Der Ausbau des Schienenverkehrs, so StR Rockenbauch weiter, müsse das zentrale Ziel bleiben. Angesichts des erforderlichen gewaltigen Ausbaus müsse nicht über nutzerfinanzierte Modelle, sondern über andere Möglichkeiten nachgedacht werden. Das bisher Angedachte sei zu wenig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Seine Fraktionsgemeinschaft verfolge ein differenziertes Nahverkehrsabgabemodell. Dazu sollten neben den Unternehmen auch die Stuttgarter Bürgerschaft einen Beitrag leisten. Verschiedene Komponenten seien denkbar. Sofort könnte eine Luftreinhalteabgabe eingeführt werden. Diese könnte noch in diesem Jahr zusammen mit dem Luftreinhalteplan beschlossen werden, und damit könnten Autofahrer sofort einen Beitrag zum Ausbau des ÖPNV-Netzes leisten. Darüber hinaus gehöre langfristig überlegt, wie sich sowohl Ausbau als auch Instandhaltung finanzieren lassen. Als langfristige Finanzierungsquelle werde eine Art Gebühr für die Stadtbewohner/-innen vorgeschlagen. Diese Gebühr würde sich, wenn sich die Wirtschaft nicht beteilige, auf 16 €/Monat/Einwohner (ausgenommen Kinder) belaufen.

StRin Deparnay-Grunenberg spricht sich im Namen ihrer Fraktion dafür aus, die in Rede stehenden Modelle zu untersuchen und abzuwägen. Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beharre nicht auf dem von ihr verfolgten Modell eines Mobilitätspaktes (jede Person, die sich motorisiert bewegt, soll einen Mobilitätspass zum Preis von 365 €/Jahr erwerben, auch Unternehmen für ihre Beschäftigten). Dieses sehe vor, dass sich die Menschen je nach Bedarf das für sie geeignetste Verkehrsmittel auswählen. Es handle sich um einen in Richtung ÖPNV lenkenden Ansatz. Denkbar sei vielleicht auch eine Kombination verschiedener Ansätze. Geprüft gehörten zudem die Möglichkeiten, die sich durch die zunehmende Digitalisierung ergeben. Ihre Fraktion sehe ebenfalls den Bedarf eines S-Bahn-Ausbaus, um 20 % weniger Kfz-Verkehr zu erreichen. Betont wird von ihr, dass ihre Fraktion offen ist, über eine solidarische ÖPNV-Finanzierung zu diskutieren.

Die Frage, ob eine Stadt wie Wien mit einer Verschuldung in Höhe von rund 6 Mrd. € immer wieder als gutes Beispiel herangezogen werden soll, wirft StR Kotz gegenüber StR Körner auf. Er kann nicht nachvollziehen, weshalb eine gesellschaftliche Aufgabe wie die ÖPNV-Finanzierung über Arbeitgeber abgewickelt werden soll. Aktuell sei doch die finanzielle Situation der öffentlichen Hand so, dass Mittel zur Erfüllung aller Aufgaben vorhanden seien.

Von StR Dr. Oechsner wird ebenfalls eine zusätzliche Belastung der Arbeitgeber kritisch gesehen.

Herr Freitag (GPR) beglückwünscht den Oberbürgermeister zu der Tarifzonenreform. Dafür, dass sich die Verwaltungsspitze sowie die Fraktionen dafür ausgesprochen haben, dass auch die Beschäftigten der Landeshauptstadt an der Reform partizipieren sollen, zeigt er sich dankbar. Nachdem er zur Fortführung des Jobtickets Klärungsbedarf artikuliert, teilt EBM Föll mit, bislang gebe es eine differenzierte Regelung beim Jobticket (1 Zone = 15,60 € Zuschuss/Monat, 2 Zonen und mehr = gedeckelter Zuschuss in Höhe von 28,30 €/Monat). Der Betrag von 28,30 €/Monat ergebe in einem Jahr den Freibetrag für geldwerte Leistungen. Damit komme der Zuschuss also 1 : 1 bei den Beschäftigten an. Zwar könnte von einer Änderung der Dienstvereinbarung abgesehen werden, da aber die überwiegende Zahl der Beschäftigten 2 und mehr Zonen benötigten - die Zahl der Beschäftigten mit 1 Zone sei vergleichsweise gering (rund 250 Abos) -, würden diese dann in Zukunft lediglich noch einen Zuschuss für 1 Zone erhalten. Dies würde rechnerisch zu einer Einsparung von rund 1 Mio. € führen. Wenn alle Beschäftigten einen Zuschuss von 28,30 € erhielten, würde bei mehr als der Hälfte der Beschäftigten der Zuschuss mehr als die Hälfte ihres Abopreises abdecken. Dies wiederum würde zu leichten Mehrausgaben führen. Diese Alternativen würden dargestellt. Die Verwaltung werde sich zunächst verwaltungsintern darüber abstimmen, welche Vorschläge man mit dem GPR erörtern wolle. Bislang habe noch keine Priorisierung stattgefunden. Es bestehe auch noch kein Zeitdruck, da die Tarifzonenreform erst zum 01.04.2019 in Kraft trete.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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