Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1041/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Haushalt 2014/2015
Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft


Beantwortung / Stellungnahme

Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft regelt das Privatschulgesetz. Danach ist das Land für die Finanzierung zuständig. Die Stadt Stuttgart fördert als Ersatzschulen anerkannte oder genehmigte Allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt. Die Zuschüsse werden nur für Stuttgarter Schüler/innen gezahlt. Auch mit den reduzierten Zuschüssen liegt die Stadt Stuttgart bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft an der Spitze in Baden-Württemberg.

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet.

Es gab in den vergangenen Jahren weitere Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft, die voraussichtlich künftig in die Förderung noch mit aufzunehmen sind (z. B. Galileo Grundschule Stuttgart). Außerdem befinden sich einige Schulen im Aufbau, d. h. hier kommt jedes Jahr noch eine weitere Klasse hinzu (Hauptschule und Realschule der Torwiesenschule, Waldorfschule Silberwald, Evangelische Mörike Realschule). Weitere Schulen sind im Entstehen bzw. geplant (weitere Grundschule der Klett Schulen und Bildung gGmbH, Grundschule der BiL-Privatschulen, Grundschule des Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V. und eine interkulturelle Waldorfschule).

Allein durch die neu gegründeten Schulen in freier Trägerschaft ist für die Zukunft mit höheren Zuschusskosten der Stadt zu rechnen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Zuschussbetrag pro Stuttgarter Schüler nicht zu erhöhen.



Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43180000)
218
220
Für diesen Zweck im Haushalt bisher bereitgestellte Mittel:

Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43180000)
2.044
2.044


Vorliegende Anträge/Anfragen

492/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>