Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1161/2023
Stuttgart,
11/06/2023



Erhöhung des Zuschusses an die Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich29.11.2023



Beschlußantrag:

1. Der Zuschuss an die Verkehrs- u. Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) wird für das Jahr 2024 einmalig um 4% über die in der Zuschussvereinbarung vereinbarte Dynamisierung in Höhe von 1,8 % hinaus erhöht. Der Zuschussanteil der LHS für das Jahr 2024 beträgt danach 672.135 €. 2. Der Aufwand für den Zuschussanteil der LHS für das Jahr 2024 in Höhe von 672.135 € wird gedeckt im Teilergebnishaushalt 2024 THH 200, Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In der Zuschussvereinbarung für die VVS GmbH vom 27.11.2012, mit Nachträgen vom 29.11.2017 und 03.05.2021 wird die Finanzierung des VVS durch die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Verbundlandkreise geregelt.

Darin ist eine Dynamisierung der Zuschusshöhe um 1,8 % p.a. vereinbart, die seit dem Jahr 2012 nicht geändert wurde.

Der VVS ist im September diesen Jahres an die Verbundlandkreise und die Landeshauptstadt Stuttgart herangetreten und hat dargelegt, dass sich im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2024 gezeigt hat, dass die bisherige Inflation und die bereits feststehenden Kostensteigerungen für das Jahr 2024 eine zusätzliche Erhöhung der Zuschüsse um zumindest 4 % nötig machen. Die Dynamisierung würde für den Zuschuss 2024 damit einmalig 5,8 % betragen. Darüber hinaus hat der VVS um Neuvereinbarung einer angemessenen Dynamisierung ab dem Jahr 2025 gebeten.

Diese Sonderdynamisierung für 2024 ist vor dem Hintergrund der inflations- bzw. branchenbedingten Kostensteigerungen sowie bei den Personalausgaben aufgrund Tarifabschluss nachvollziehbar.

Diese Zuschusserhöhung für 2024 um insgesamt 5,8 % gegenüber dem Vorjahr erfolgt unter der Bedingung, dass auch die anderen Vertragspartner des VVS diese Sonderdynamisierung des Zuschusses beschließen.

Für eine Anpassung der Dynamisierungsregelung ab dem Jahr 2025 besteht noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf mit den Verbundlandkreisen und dem VVS, so dass zunächst nur die Sonderdynamisierung für 2024, die über die Verpflichtung aus der Vereinbarung hinaus geleistet werden soll, zum Beschluss vorgelegt wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Zuschuss im Jahr 2023 betrug 635.288 €. Durch eine einmalige Erhöhung des Zuschusses im Jahr 2024 um insgesamt 5,8 % ergibt sich ein von der LHS zu leistender Zuschuss in Höhe von 672.135 €.

Im Entwurf für den DHH 2024/2025 ist im Teilergebnishaushalt 2024 THH 200, Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse bisher ein Zuschuss an die Verkehrs- u. Tarifverbund Stuttgart GmbH in Höhe von 647 T€ entsprechend der geregelten Dynamisierung von 1,8% jährlich berücksichtigt.

Die Fortschreibung des Entwurfs für den Doppelhaushaltsplans 2024/2025 infolge des sich in 2024 ergebenden Mehraufwands in Höhe von rd. 25 T€ für den städtischen Zuschuss erfolgt über die Änderungsliste.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Das Referat S/OB hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

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