Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 899/2011
Stuttgart,
10/28/2011


Amt für Ausbildungsförderung; Personalsituation



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich16.11.2011

Bericht:


Vom Bericht des Schulverwaltungsamtes zur Personalsituation beim Amt für Ausbildungsförderung wird Kenntnis genommen. Die Aufgaben in diesem Arbeitsbereich können nur dann zeitnah und ordnungsgemäß erledigt werden, wenn gewährleistet wird, dass die erforderliche personelle Ausstattung vorhanden ist.

Das Amt für Ausbildungsförderung ist derzeit mit zehn Mitarbeiter/-innen und 9,1 Stellen (einschl. Sachgebietsleitung) besetzt. Der Aufgabenumfang der Mitarbeiter/-innen umfasst die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und beinhaltet im wesentlichen die Beratung der Auszubildenden über Fördermöglichkeiten, die Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Förderanträgen einschließlich der Datenerfassung mittels PC, die Überprüfung der Förderbescheide auf ihre Richtigkeit und die Bearbeitung und Vorlage von Widersprüchen an das Landesamt, die Bearbeitung von Stundungsanträgen sowie die Überwachung des Einzugs von Rückforderungsbeträgen. Beim Amt für Ausbildungsförderung herrscht sowohl starker Publikums- als auch Telefonverkehr.


Fallzahlenentwicklung und daraus resultierender Personalbedarf
BAföG + AFBG
Eingegangene Anträge im Kalenderjahr 2010 (01.01. bis 31.12.)
3.681
Die Zahl der Anträge bis 30.09.2011 lag bei 2.727.

Erfahrungsgemäß sind die Antragszahlen im 4. Quartal eines Jahres um ein Vielfaches höher als die der anderen Quartale. Es ist deshalb von einem weiteren Anstieg auszugehen.


Die Fallzahlenentwicklung während der letzten Jahre stellt sich folgendermaßen dar:
Kalenderjahr 2008 – 3.300 Anträge
Kalenderjahr 2009 – 3.433 Anträge
Kalenderjahr 2010 – 3.681 Anträge
Kalenderjahr 2011 – vorliegende Anträge bis 30.09.2011 = 2.727
Die Tendenz ist weiterhin steigend.

Im Rahmen des Projektes Neuorganisation der Innenverwaltung wurde von der Stadt eine Messzahl von 400 zu bearbeitender Fälle zu Grunde gelegt und zwar bei maximaler Arbeitsauslastung. Diese Messzahl hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. November 2008 (GRDrs 753/2008) anerkannt, ebenso ist die Zustimmung von Stellenschaffungen auf Grund dieser Messzahl erfolgt.

Danach ergibt sich folgender aktueller Personalbedarf:

9 Sachbearbeiter/-innen mit 810 % Beschäftigungsumfang +
0,5 sachbearbeitender Anteil der Sachgebietsleitung = 860 % Personalkapazität
x 400 zu bearbeitender Fälle = 3.440 Anträge

Somit besteht ein noch zu deckender Fehlbedarf für 241 Anträge

Dies ergibt einen noch zu deckenden Personalbedarf von 0,6 Stellen


Bei den Fallzahlen wird ein enger Maßstab zu Grunde gelegt. Die Empfehlung des Landesamtes für Ausbildungsförderung Baden-Württemberg liegt bei maximal 350 Fällen, die pro Sachbearbeiter/-in festgelegt.


Finanzielle Auswirkungen
Die Sachbearbeiterstellen im Amt für Ausbildungsförderung sind – da Einheitssachbearbeitung – alle gleichermaßen nach Bes.Gr. A 10 bewertet. Der jährliche Aufwand bei Schaffung einer 0,6 Stelle würde sich auf 41.760 Euro belaufen.


Fazit
Sollte der erforderliche Stellenanteil nicht geschaffen werden, verlängern sich die Bearbeitungszeiten für die Anträge. Dies führt wiederum zu massiven Beschwerden der Antragsteller/-innen, die zudem zusätzlich abgewickelt werden müssen. Bei den Antragstellern von BAföG/AFBG-Leistungen, die dadurch unzumutbar hohe Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, handelt es sich um Bürger/-innen, die auf diese Förderung bzw. monatlichen Einkünfte zeitnah angewiesen sind, da keine staatliche „Zwischenfinanzierung“ (z.B. ALG II) möglich ist. Zudem leidet das Ansehen der Stadt extrem, wenn sich die Antragsbearbeitung zu lange hinzieht.


Beteiligte Stellen

Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet.
Die Vorlage wurde von Referat WFB nicht mitgezeichnet, da von Referat WFB grundsätzlich keine Zustimmung erfolgt, wenn in einer Mitteilungsvorlage nur einen Stellenbedarf geltend gemacht wird.
Haushalts- und stellenplanrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 erfolgen.







Dr. Susanne Eisenmann






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