Erfahrungsgemäß sind die Antragszahlen im 4. Quartal eines Jahres um ein Vielfaches höher als die der anderen Quartale. Es ist deshalb von einem weiteren Anstieg auszugehen.
Somit besteht ein noch zu deckender Fehlbedarf für 241 Anträge
Dies ergibt einen noch zu deckenden Personalbedarf von 0,6 Stellen
Bei den Fallzahlen wird ein enger Maßstab zu Grunde gelegt. Die Empfehlung des Landesamtes für Ausbildungsförderung Baden-Württemberg liegt bei maximal 350 Fällen, die pro Sachbearbeiter/-in festgelegt. Finanzielle Auswirkungen Die Sachbearbeiterstellen im Amt für Ausbildungsförderung sind – da Einheitssachbearbeitung – alle gleichermaßen nach Bes.Gr. A 10 bewertet. Der jährliche Aufwand bei Schaffung einer 0,6 Stelle würde sich auf 41.760 Euro belaufen. Fazit Sollte der erforderliche Stellenanteil nicht geschaffen werden, verlängern sich die Bearbeitungszeiten für die Anträge. Dies führt wiederum zu massiven Beschwerden der Antragsteller/-innen, die zudem zusätzlich abgewickelt werden müssen. Bei den Antragstellern von BAföG/AFBG-Leistungen, die dadurch unzumutbar hohe Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, handelt es sich um Bürger/-innen, die auf diese Förderung bzw. monatlichen Einkünfte zeitnah angewiesen sind, da keine staatliche „Zwischenfinanzierung“ (z.B. ALG II) möglich ist. Zudem leidet das Ansehen der Stadt extrem, wenn sich die Antragsbearbeitung zu lange hinzieht. Beteiligte Stellen Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet. Die Vorlage wurde von Referat WFB nicht mitgezeichnet, da von Referat WFB grundsätzlich keine Zustimmung erfolgt, wenn in einer Mitteilungsvorlage nur einen Stellenbedarf geltend gemacht wird. Haushalts- und stellenplanrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 erfolgen. Dr. Susanne Eisenmann zum Seitenanfang