Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
SOS-1414-00
GRDrs
1049/2020
Stuttgart,
12/11/2020
Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart und die Zuwendungen in das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.12.2020
17.12.2020
Beschlußantrag:
1. Die Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart und die Zuwendungen in das Sondervermögen der Kameradschaftspflege vom 06.11.2014 wird gemäß der Anlage 1 erlassen.
2. Der Aufwand von 280.000 EUR pro Jahr wird ab dem Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnishaushalt 370- Branddirektion, Amtsbereich 3701260 – Feuerschutz, Konten-gruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt.
Begründung:
Auf der Grundlage des Strategiepapiers „FREIWILLIG.stark!“ des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements freiwilliger Feuerwehren hat der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. im Juni 2016 einen Forderungskatalog für die Umsetzung in der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart eingebracht. Das Maßnahmenpaket beläuft sich insgesamt auf rund 580.000 EUR/Jahr.
Um die Maßnahmen dabei stufenweise umzusetzen, wurde die detaillierte Umsetzung der einzelnen Maßnahmen mit dem Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. und den Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehren abgestimmt.
Zur schrittweisen Umsetzung wurden im Jahr 2018 vier Maßnahmenpakete definiert.
I. Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
II. Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit
III. Personalerhaltung/-fürsorge
IV. Anerkennung von Führungsfunktionen
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/19 wurden erstmalig zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 132.500 EUR für die Jahre 2018/2019 zur Verfügung gestellt. Die Mittelverwendung wurde mit der Novellierung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (GRDrs 497/2018) - und damit die Maßnahmenpakete I und II teilweise - umgesetzt.
Für die Umsetzung der restlichen Maßnahmen werden zusätzlich dauerhaft Finanzmittel i.H.v. 447.500 EUR/Jahr benötigt.
Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Maßnahmenpakets I – Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit – wurden die entsprechenden Haushaltsmittel i.H.v. 280.000 EUR/Jahr durch Beschluss des Verwaltungsausschusses im Rahmen der 1. Lesung am 22.11.2019 (GRDrs 581/2019) genehmigt.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen und der Anpassung von Funktionsbezeichnungen bedarf es einer Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES). Die Änderungen im Einzelnen sind in der als Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung detailliert abgebildet und sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.
In diesem Schritt sollen die noch offenen Maßnahmen des Maßnahmenpaketes I umgesetzt werden. Im Einzelnen sind dies:
a) Erhöhung der zusätzlichen Entschädigung als Auslagenersatz für den Übungsdienst
1. für aktive Feuerwehrangehörige von 60 EUR auf 120 EUR,
2. für Angehörige der Jugendfeuerwehr von 30 EUR auf 50 EUR,
3. für Angehörige der Altersabteilung von 10 EUR auf 20 EUR.
b) Erhöhung der Zuwendungen in das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege für Angehörige der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung von 40 EUR auf 60 EUR.
c) Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger und Übungsleiter. Die Änderungen im Einzelnen sind in der als Anlage 3 beigefügten Änderungsübersicht detailliert abgebildet.
Die Bemessung der Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Funktionsträger und Übungsleiter erfolgte in Anlehnung an die verabschiedeten Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige des Gemeindetags, Städtetags und des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg.
Im Bereich der technischen Funktionsträger (Gerätewarte, Atemschutzwarte, Sprechfunkwarte) wurde die Entschädigung an die tatsächliche Intensität innerhalb der jeweiligen Abteilung angepasst. Hier erfolgt zukünftig die Aufwandsentschädigung in Abhängigkeit der durchschnittlichen Alarmierungen pro Jahr. Als Bemessungsgrundlage werden die Alarmierungszahlen der jeweils vorangegangenen drei Jahre herangezogen.
Erstmals werden die Abteilungs-Kindergruppenleiterin/Kindergruppenleiter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter sowie die bereits zusätzlich eingesetzten Betreuerinnen/Betreuer für die Kinder-/Jugendgruppen entschädigt. Darüber hinaus wird mit dieser Fassung die Leiterin/Leiter des Jugendmusikzuges sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter in die Satzung aufgenommen und diese analog der Systematik der Entschädigung für die Leiterin/Leiter des musiktreibenden Zuges entschädigt.
Zusätzlich wird eine Stichtagsregelung in die Satzung integriert, um Aufwandsentschädigungen auch anteilsmäßig, bei nicht ganzjähriger Funktionsübernahme zu regeln. Dies ist die bereits praktizierte Verfahrensweise, der es bisher einer entsprechenden Grundlage fehlte.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist dringend erforderlich, um das ehrenamtliche Engagement in den sehr zeit- und arbeitsintensiven Bereichen für die Funktionsträger und Übungsleiter entsprechend zu würdigen.
Der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. sowie der Feuerwehrausschuss wurden im Vorfeld dieser Novellierung beteiligt und haben die Gemeinderatsdrucksache zustimmend beraten.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen betragen ab dem Jahr 2020 rund 280.000 EUR jährlich. Der Aufwand wird in den Haushaltsjahren 2020 ff. im Teilergebnishaushalt 370 – Branddirektion, Amtsbereich 3701260 – Feuerschutz, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt.
Beteiligte Stellen
Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 - Änderungssatzung
Anlage 2 - Geänderte Fassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Anlage 3 - Änderungsübersicht zur Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Anlage 4 - Maßnahmenübersicht zum Forderungskatalog des Stadtfeuerwehrverbands
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