Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1/2010
Stuttgart,
08/26/2010



Ganztagesgrundschulen
Ergänzende kostenpflichtige Betreuungsblöcke zur Anpassung des Betriebs an die Hortöffnungszeiten




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich22.09.2010



Beschlußantrag:

1. An der Grundschule der Heusteigschule, der Carl-Benz-Schule und der Grundschule Neugereut wird ab dem Schuljahr 2010/2011 ein den Ganztagesschulbetrieb ergänzendes Betreuungsangebot, zunächst befristet für 2 Schuljahre, während der Schulwochen eingeführt, um durchgängig neben dem Unterricht eine Betreuung zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr anbieten zu können. Die Schulferienzeiten sind ausgenommen.

2. Das Angebot ist kostenpflichtig. Es wird ein Elternentgelt in Höhe von 0,68 € pro Betreuungsstunde festgesetzt. Die Geschwisterermäßigungen erfolgen analog der neu festgesetzten Gebührenstruktur.


Begründung:


1. Ausgangssituation

Bei den Beratungen zur GRDrs 560/2008 („Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagesschulen“) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4.12.2008 die Verwaltung beauftragt, bei den Ganztagesschulen im Grundschulbereich den zusätzlichen Bedarf an Angeboten über das vom Land vorgegebene Zeitfenster von 4 Tagen à 8 Zeitstunden und in den Ferien - analog der Öffnungszeiten eines Hortes - abzufragen und über die Ergebnisse zu berichten.

Derzeit steigt im gesamten Stadtgebiet der Bedarf an Schulkindbetreuung ständig. Gründe dafür sind die steigende Beschäftigung von Eltern und damit verbunden der Rechtsanspruch auf Betreuung für die 3 bis 6-Jährigen sowie der angestrebte Rechtanspruch für die 0 bis 3-Jährigen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquote von 35%. Die Landeshauptstadt strebt aufgrund der Bedarfssituation in Stuttgart bei der Betreuung der 0 bis 3jährigen einen Versorgungsgrad von 50% und bei den 3 bis 6 Jährigen von 100 % an, davon derzeit 38% in der Ganztagesbetreuung.

Im Anschluss besteht für Schulkinder in der Hortversorgung 6-12Jährige lediglich ein Deckungsgrad von 17%. Hinzu kommen Plätze in der Verlässlichen Grundschule für 7.249 Kinder in 516 Gruppen (Bedarfserhebung zum Schuljahr 2010/11). Die Verlässliche Grundschule ist ein Halbtagesangebot in der Regel bis 14.00 Uhr. Aufgrund der unzureichenden Hortsituation besteht jedoch ein erheblicher Bedarf an flexibler Nachmittagbetreuung bis 17.00 Uhr. Die im März 2010 durchgeführte Erhebung ergab einen zusätzlichen Bedarf von 38 Gruppen, davon 20 Gruppen im Bereich der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Derzeit gibt es insgesamt 134 Gruppen an 45 Grundschulen. Hierzu verweisen wir auf den aktuellen Situationsbericht zur Verlässlichen Grundschule (GRDrs. 348/2010).

Auch der Ausbau von Ganztagesgrundschulen geht nur langsam Schritt für Schritt voran, da dieser mit erheblichen Investitionen verbunden ist. Hier besteht das Problem, dass gegenüber dem Hort nur an vier Tagen in der Woche ein Zeitrahmen von 8 Zeitstunden einschl. Unterricht abgedeckt wird, ein Nachmittag ist daher schulfrei. Für die Eltern, die eine durchgängige Betreuung benötigen, ist es wichtig, dass diese möglichst an einem Ort, idealerweise an der Schule stattfindet und den Hortangebotszeiten entspricht. Nur dann ist es für Eltern möglich, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.

In der GRDrs 286/2009 hat die Verwaltung aufgezeigt, wie ein solches ergänzendes Angebot zu den Ganztagesgrundschulen aussehen könnte, wenn ein Zeitkorridor für die Betreuung von frühestens 6.30 Uhr bis in der Regel 8.00 Uhr vor der Ganztagesschule an fünf Tagen in der Woche (Vormittagsblock) und nach dem Ganztagesschulbetrieb von 16 Uhr bis maximal 17.30 Uhr an vier Tagen in der Woche sowie am fünften Tag zwischen 12 und maximal 17.30 Uhr bedarfsorientiert (Nachmittagsblock) abgedeckt würde.


2. Beschlussfassung im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/11

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010/11 hat der Gemeinderat aufgrund der Haushaltssituation anstatt der von der Verwaltung ermittelten rd. 155.000 Euro (mit Entgelt) bzw. rd. 250.000 Euro (ohne Entgelt) insgesamt rd. 80.000 € zur Verfügung gestellt (siehe auch GRDrs 286/2009 und Haushaltsvorlage 1076/2009). Diese rd. 80.000 Euro stellen die Nettokosten für die Stadt dar. Das bedeutet, dass die Ausgaben entsprechend höher angesetzt und die Differenz durch Einnahmen (Elternentgelte und Landeszuschüsse) ausgeglichen werden muss. Im Doppelhaushalt 2010 und 2011 sind jährlich folgende Beträge aufgenommen:

Geschätzte Ausgaben und EinnahmenErgänzende Angebote vor und nach der Ganztagesschule (mit Elternentgelt)
Kosten
170.900 Euro
abzgl. Elternentgelte
49.000 Euro
abzgl. Landeszuschüsse
42.200 Euro
Differenz
79.700 Euro

Damit ist zumindest ein Einstieg in ein für die Eltern kostenpflichtiges ergänzendes Angebot vor und nach der Ganztagesgrundschule möglich, um Erkenntnisse darüber zu sammeln, in welchem Umfang ein solches Angebot tatsächlich nachgefragt und in Anspruch genommen wird.

Hier herrschen noch sehr viele Unsicherheiten bezüglich der Kosten, da die Kostenschätzungen auf Annahmen erfolgen müssen. Es muss daher sichergestellt sein, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Bedarf an einer Schule in vollem Umfang erfüllt werden kann, wenn man dort das Angebot einrichtet. Welche Kriterien sollten vorgegeben werden, um ggf. an einer Schule einzelne Kinder mangels Finanzierung weiterer Gruppen aus dem Angebot auszuschließen? Der Einstieg muss daher sehr vorsichtig und begrenzt auf einige Schulen erfolgen.


3. Umsetzungsvorschlag für die ergänzenden Angebote

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln an folgenden Schulen mit der zusätzlichen Betreuung – zunächst für zwei Schuljahre befristet- einzusteigen:

Grundschule an der Heusteigschule,
Carl-Benz-Schule und
Grundschule Neugereut.

An diesen drei Grundschulen ist der Ganztagesschulbetrieb schon ganz bzw. relativ weit ausgebaut, sodass sich hier kurzfristig eine realistische, umfassende Bedarfslage abzeichnen dürfte.

Der Ganztageschulbetrieb deckt an 4 Tagen in der Woche 8 Stunden ab, geht also in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an einem Tag nur bis 12.00 Uhr.

Die Rahmenbedingungen für die ergänzende Betreuung sollen wie folgt aussehen:
· Der Vormittagsblock beginnt frühestens um 7.00 Uhr.
· Der Nachmittagsblock endet spätestens um 17.00 Uhr und deckt den fünften Nachmittag mit ab.
· Die Eltern haben die Wahl, ihr Kind entweder für den Vormittags- oder den Nachmittagsblock oder für beide Blöcke anzumelden.
· Die Blöcke werden an jeder Schule bedarfsorientiert erhoben und festgelegt.
· Der Bedarf ist begründet, wenn min. 10 Kinder sich für einen Block anmelden.
· Die max. Gruppenstärke beträgt 20 Kinder.

Auf dieser Grundlage können konkrete Erfahrungen gesammelt werden, in welchem Umfang diese Angebote nachgefragt werden. Es ist damit zu rechnen, dass im ersten Jahr noch keine volle Nachfrage erreicht wird, aber die Anmeldungen zum Schuljahr 2011/2012 dann schon eher den längerfristigen Bedarf widerspiegeln. Rechtzeitig zum Doppelhaushalt 2012/2013 kann dann ein Bericht dazu abgegeben werden.

Noch nicht finanziert werden kann damit eine hortähnliche Betreuungszeit an der Lerchenrainschule, der Bachschule, der Silcherschule, der Wilhelmschule Untertürkheim, der Rosensteinschule und Grundschule Gablenberg.

Die Angebote werden jeweils von den Freien Trägern, die auch die freizeitpädagogischen Angebote an den Ganztagesschulen erbringen, in Qualität und Umfang analog zu den Ganztagesschulangeboten erbracht.


4. Elternentgelte

Unter Bezugnahme auf die in der GRDrs 266/2010 dargelegten Gründe wird auch für dieses schulische Betreuungsangebot das Elternentgelt analog zur Verlässlichen Grundschule und der Außerschulischen Bildung und Betreuung auf 0,68 Euro pro Betreuungsstunde ab September 2010 festgesetzt. Damit weicht die Entgeltstruktur bei den Betreuungsangeboten in Schulen für Familien ohne Familiencard und ohne Bonuscard von den Einrichtungen des Jugendamtes künftig ab.

Die Elternentgelte werden nach den Angebots-Blöcken (Vormittag, Nachmittag) festgelegt. Da diese jedoch bedarfsorientiert mit den Schulen abhängig von den Ganztagesschulangeboten noch gezielt festgelegt werden müssen, können hier die möglichen monatlichen Entgelte nur beispielhaft angeführt werden:

Umfang pro Woche
5 Std.
10 Std.
15 Std.
0,68 Euro
1 Kind in der Familie
14
28
41
2 Kinder in der Familie (abzgl. 25 % Ermäßigung)
11
21
31
3 Kinder in der Familie (abzgl. 45 % Ermäßigung, entspricht einer Gesamtermäßigung von rund 57%)
7
12
18
4 Kinder in der Famillie und mehr (abzgl. 10 % Ermäßigung, entspricht einer Gesamtermäßigung von rund 58%)
7
11
17
BonuscardEntgelt wird komplett erlassen analog der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (GRDrs 746/2008)
Die Zahlen wurden auf volle Euro nach oben gerundet; die Staffelung richtet sich nach der Anzahl der im gleichen Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren.

Die Förderung der Durchführung der ergänzenden Angebote durch die Freien Träger wird sich an den Fördergrundsätzen für die Förderung der Betriebskosten der Schulkindbetreuung in freier Trägerschaft an Grundschulen (GRDrs 111/2008) orientieren. Sie kann aber erst konkret festgelegt werden, wenn die Betreuungsblöcke feststehen.


5. Ferienbetreuung

Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule steht eine Ferienbetreuung bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Aufgrund der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gekürzten Mittel ist eine Ausweitung des Angebots in den Nachmittag nicht möglich.


6. Personelle Auswirkungen

Die Abrechnung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt. Da derzeit nicht absehbar ist, wie das Angebot angenommen wird, erfolgt ggf. eine Anmeldung von zusätzlich notwendigen Stellenanteilen zum nächsten Doppelhaushalt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung erfolgt aus dem vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unter Punkt 2 aufgeführten beschlossenen finanziellen Mitteln.

Durch den vorgesehenen Start im September 2010 wird im Haushalt 2010 nur ein Teil der Mittel in Anspruch genommen. Da aber 2011 mit einer intensiveren Inanspruchnahme zu rechnen sein wird, sollten diese Restmittel vorsorglich auf 2011 übertragen werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet.
Das Referat SJG begrüßt die Ausweitung der Angebote, da damit dem steigenden Bedarf nach einer durchgängigen ganztägigen Betreuung der Eltern begegnet wird.
Darüber hinaus ist es aus Sicht des Referats SJG wünschenswert, wenn mittelfristig die Ferienbetreuung für die Ganztagesschulen verlässlich bis mindestens 16 Uhr angeboten werden könnte.





Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

keine




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