Zur Weiterführung des Einsatzleitsystems (ELS) im Rahmen der Notverlängerung muss noch im Rahmen des bestehenden Betreibervertrages eine Ertüchtigung auf die neueste und zukunftsfähige Softwareversion des ELS durchgeführt werden. Ein Weiterbetrieb der bestehenden Softwareversion ist nicht möglich, da diese durch den Hersteller nicht mehr unterstützt wird. Hierfür sind auch Anpassungen der Hardware auf die geänderten Anforderungen der Software erforderlich. Da diese Änderungen der Soft- und Hardware nicht Bestandteil des bestehenden Betreibervertrages sind, entstehen für die erforderlichen umfangreichen Planungen und die Begleitung der äußerst komplexen Maßnahmen zusätzliche Kosten. Mehrung Servicevertrag ELS
Die derzeitigen Servicekosten für das ELS basieren auf dem zehnjährigen Betreibervertrag von 2014, der damit verbundenen Softwareversion, der eingesetzten Hardware sowie der Vertragslaufzeit. Dieser Betreibervertrag endet zum 30.09.2024. Ab diesem Zeitpunkt muss ein neuer Servicevertrag mit dem Hersteller geschlossen werden. Dieser Servicevertrag berücksichtigt die geänderte Soft- und Hardware sowie die aktuellen Preise für Wartungs- und Fehlerbehebungsmaßnahmen, wodurch entsprechende Mehrungen entstehen. Mehrung Servicevertrag FNAS
Für das in den Jahren 2018/2019 implementierte Funk-Notruf-Abfragesystem (FNAS) ist in 2024 der turnusmäßige Austausch der Hardwarekomponenten notwendig. Ohne die Erneuerung der Hardware kann das FNAS nicht mehr ausfallsicher betrieben werden. Dadurch wäre die Annahme von Notrufen, die Alarmierung der Einsatzkräfte und die Kommunikation mit diesen nicht mehr sichergestellt. Mit dem Hardwareaustausch werden auch die Servicepauschalen der neuen Technik, dem durch den Personalaufwuchs in 2020 - 2022 verursachten erhöhten Geräte- und Lizenzbestand und dem gestiegenen Preisniveau für Wartungs- und Fehlerbehebungsmaßnahmen angepasst, wodurch eine entsprechende Mehrung verursacht wird. Honorar FNAS, Medientechnik, AEE
Für das in den Jahren 2018/2019 implementierte Funk-Notruf-Abfragesystem (FNAS) ist in 2024 der turnusmäßige Austausch der Hardwarekomponenten notwendig. Ohne die Erneuerung der Hardware kann das FNAS nicht mehr ausfallsicher betrieben werden. Dadurch wäre die Annahme von Notrufen, die Alarmierung der Einsatzkräfte und die Kommunikation mit diesen nicht mehr sichergestellt. Der Austausch der Hardware ist eine komplexe Maßnahme, die umfangreiche Planungen und eine engmaschige Begleitung erfordern. Sie wird auf der Basis des bestehenden Fernmeldevertrages durch die Netze BW durchgeführt.
Im Rahmen des bestehenden Service-Konzepts der vorhandenen Medientechnik ist für das Jahr 2025 der Austausch von 18 Displays vorgesehen. Für die Planung und Begleitung dieser Maßnahme durch die Netze BW entstehen entsprechende Kosten.
Nach Ablauf der vorgesehenen Laufzeit der vorhandenen Alarmempfangseinrichtung für Brandmeldealarme (AEE) muss diese in 2026/2027 zwingend erneuert werden. Ohne einen Austausch kann die zuverlässige Annahme von Brandmeldungen der über 800 in der LHS direkt auf die ILS aufgeschalteten Brandmeldeanlagen nicht mehr gesichert erfolgen. Aufgrund der mit den Betreibern der Brandmeldeanlagen geschlossenen Verträge ist die Branddirektion zur Sicherstellung der Annahme der Alarmmeldungen verpflichtet. Zur Durchführung der Maßnahme entstehen entsprechende Planungs- und Projektierungskosten bereits in 2025. Sie wird auf der Basis des bestehenden Fernmeldevertrages durch die Netze BW durchgeführt. Begründung zu o. g. Maßnahmen 4-5: Vorabmeldung Finanzhaushalt 2024/2025 ff. Ertüchtigung ELS Notverlängerung
Die in der Integrierten Leitstelle aktuell eingesetzte Leitstellentechnik der Firma Siemens ist zum 30.09.2024 von der Fa. Siemens aufgekündigt. Mit Beschluss der GRDrs. 544/2022 wurde der Neubau der Integrierten Leitstelle im Neckarpark beschlossen. Wie in der Sachdarstellung und Begründung zur Terminschiene ausgeführt, wird eine Inbetriebnahme im 3. Quartal 2028 angestrebt. Folglich gilt es, die bestehende Integrierte Leitstelle auf dem Gelände der Feuerwache 3 bis dahin so zu ertüchtigen, dass der Betrieb sichergestellt ist.
Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 2.510.000 € in 2024.
Invest FNAS
Für das in den Jahren 2018/2019 implementierte Funk-Notruf-Abfragesystem (FNAS) ist in 2024 der turnusmäßige, zwingend erforderliche Austausch der Hardwarekomponenten notwendig. Ohne die Erneuerung der Hardware kann das FNAS nicht mehr ausfallsicher betrieben werden. Dadurch wäre die Annahme von Notrufen, die Alarmierung der Einsatzkräfte und die Kommunikation mit diesen nicht mehr sichergestellt.
Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 541.100 € in 2024. Invest Leitstellenstühle
Die in der ILS verwendeten speziellen Leitstellenstühle unterliegen aufgrund der 24-Std.-Nutzung einem starken Verschleiß. Der Abschreibungszeitraum beträgt daher fünf Jahre. Für den turnusgemäßen Austausch der Stühle nach fünf Jahren entstehen entsprechende Kosten. Die Beschaffung von zwei Sattelstühlen dient der Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeitenden in der ILS. Die Stühle wurden in 2022 getestet und bieten den Mitarbeitenden einen „Aktiven Arbeitsplatz“ im Sitzen sowie im Stehen, da diese mehrere Sitzvarianten anbieten. Die Konstruktion fördert die Durchblutung und ermöglicht eine ergonomische Sitzposition. Die beiden Stühle können wechselweise von den Mitarbeitenden als Alternative zum herkömmlichen Leitstellenstuhl genutzt werden.
Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 27.500 € in 2024. Invest Satellitentelefon
Sollten das Internet und das Mobilfunksystem ausfallen, besteht nach der in 2021/2022 erfolgten Umstellung des öffentlichen Telefonsystems auf All-IP keine Redundanz für die telefonische Erreichbarkeit der ILS mehr. Beispiel für die daraus resultierenden Probleme sind die Erfahrungen nach der Katastrophe im Ahrtal. Bis zum Neubau der ILS kann mit der mobilen SAT-Telefonie eine Interimslösung geschaffen werden, die im Bedarfsfall auch von Einsatzkräften vor Ort genutzt werden könnte. Im Neubau ist dann die Implementierung eines fest verbauten Systems geplant. Der Einsatz der SAT-Telefonie ist zudem Teil der städtischen Katastrophenvorsorge.
Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 15.000 € in 2024. Invest Digitaler Alarmgeber
Laufzeitbedingt ist die Erneuerung des vorhandenen Digitalen Alarmgebers erforderlich. Ohne eine entsprechende Erneuerung der Hard- und Software kann die Alarmierung der Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr nicht sichergestellt werden.
Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 21.600 € in 2024. Invest Austausch Displays Medientechnik
Austausch von 18 Stk. 55“ Displays der Medientechnik (GRDrs 177/2020) alle 5 Jahren im Rahmen des Betriebskonzeptes für 10 Jahre.
Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 254.000 € in 2025. Finanzielle Auswirkungen
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Dr. Clemens Maier Anlagen: <Anlagen> zum Seitenanfang