Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 535/2023
Stuttgart,
06/13/2023


ILS Stuttgart-Ertüchtigung Bestandsleitstelle für Notverlängerung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich21.06.2023

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Die Branddirektion der LHS und der DRK-Kreisverband Stuttgart e.V. betreiben seit 2006 gemeinsam eine Integrierte Leitstelle (ILS) am Standort der Feuerwache 3 in Bad Cannstatt. Der Betreibervertrag für das Einsatzleitsystem (ELS) endet am 30.09.2024. Das zugrundeliegende Produkt wurde vom Hersteller zum gleichen Datum abgekündigt. Mit der Fa. Netze BW (Betreiber) und der Fa. Siemens (Hersteller) konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die den Weiterbetrieb des ELS im Rahmen einer Notverlängerung bis zur Fertigstellung des mit der GRDrs 544/2022 beschlossenen ILS-Neubaus ermöglicht. Hierfür entstehen im Rahmen des bestehenden Betreibervertrages einmalige Kosten für eine Ertüchtigung auf die neueste und zukunftsfähige Version des ELS.

Ohne die genannten Investitionen ist die Betriebsbereitschaft und die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der ILS als essentieller Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der LHS ab 2024 gefährdet. Die Einleitung der Ertüchtigung für die Notverlängerung ist daher aus Sicht der Branddirektion unabdingbar.


Bericht

Die ILS ist für die Bürgerinnen und Bürger der LHS die zentrale Notrufannahmestelle für alle Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Unter der europaweiten Notrufnummer 112 erreichen sie rund um die Uhr hochqualifizierte Disponenten, welche in der Lage sind, Hilfeersuchen aller Art kompetent anzunehmen, zu bearbeiten und die Notrufenden zur Selbsthilfe anzuleiten.

Die ILS alarmiert Einsatzkräfte der Berufs-, Werk- und Freiwilligen Feuerwehr, des Medizinischen Rettungsdienstes, der Wasserrettung, des Katastrophenschutzes und der Psychosozialen Notfallversorgung. Sie koordiniert und führt diese Einheiten bis zum Aufbau einer Einsatzleitung an der Schadenstelle. Sie stellt zudem die Kommunikation mit der Polizei und anderen Behörden und Organisationen sicher und ist Meldekopf der Stadtverwaltung bei besonderen Schadenlagen. Im Katastrophenfall ist sie Meldekopf der Unteren Katastrophenschutzbehörde und beheimatet die Räume für den Führungsstab sowie den Verwaltungsstab.

Aufgrund der Funktion als Oberleitstelle für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg und die damit verbundene Unterstützung der lokalen Leitstellen bei Großschadenlagen sowie als Leitstelle für die interkommunale Mobile Führungsunterstützung (MoFüst) der Feuerwehren in Baden-Württemberg kommt der ILS eine besondere landesweite Bedeutung zu.

Die Verpflichtung der LHS zur Einrichtung und zum Betrieb der ILS sowie deren Aufgaben ergeben sich aus § 4 Abs. 1 FwG BW und den zu seiner Umsetzung ergangenen Verordnungen und Erlassen, sowie aus dem Baden-Württembergischen Rettungsdienstgesetz, dem Rettungsdienstplan und den hierauf basierenden Verordnungen und Anweisungen.

Das Einsatzleitsystem (ELS) bildet die zentrale Systemkomponente der ILS. Über das ELS werden alle essentiellen Funktionen der ILS gesteuert, von der Annahme von Notrufen, deren Bearbeitung und Dokumentation, der Georeferenzierung, der Zuweisung von Einsatzfahrzeugen, bis hin zur Alarmierung und Lenkung der Einsatzkräfte. Sämtliche Subsysteme, etwa das Funk- und Notrufabfragesystem, die analogen und digitalen Funksysteme, das Alarmierungssystem, das Berichts- und Abrechnungssystem, die Brandmeldeempfangsanlage und die Medientechnik sind über das ELS vernetzt. Zudem enthält das ELS alle einsatztaktisch und technisch erforderlichen Informationen, z.B. über 12.000 auszuführende Maßnahmen und fast eintausend elektronisch hinterlegte Gebiete.

Ohne ein leistungsfähiges und hoch zuverlässiges ELS ist die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die ILS nicht möglich.

Seit Inbetriebnahme der ILS im Jahr 2006 wird ein ELS der Fa. Siemens eingesetzt. Im Jahr 2016 wurde es im Rahmen eines Upgrades auf den damals neuesten technischen Stand gebracht. Das ELS wird im Rahmen eines Betreibervertrages durch die Fa. Netze BW als Generalunternehmer zur Verfügung gestellt und betreut. Der Support für dieses unverzichtbare Herzstück der Leitstellentechnik durch den Hersteller und der Betreibervertrag enden zum 30.09.2024.

Durch intensive und langwierige Verhandlungen mit der Fa. Netze BW und der Fa. Siemens konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die den Weiterbetrieb des ELS im Rahmen einer Notverlängerung bis zur Fertigstellung des mit der GRDrs 544/2022 beschlossenen Neubaus des Führungszentrums für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) mit dem Neubau der ILS im Neckarpark ermöglicht. Im Rahmen des bestehenden Betreibervertrages müssen hierzu einige Hardwarekomponenten auf den Stand der Technik gebracht werden und die Software muss an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Hierdurch entstehen einmalig Kosten für den Austausch bzw. eine Erneuerung und Erweiterung der Soft- und Hardware. Die notwendigen Maßnahmen können voraussichtlich bis zum Spätsommer 2024 abgeschlossen werden, so dass die Funktionsfähigkeit der ILS gewährleistet bleibt.

Die Fa. Netze BW kann die bisher im Betreibervertrag geregelten Leistungen nicht mehr über das feste Laufzeitende dieses Vertrages hinaus anbieten. Daher muss zusätzlich zur technischen Ertüchtigung des ELS für den Zeitraum von mindestens 4 Jahren ein Wartungsvertrag zwischen der LHS und dem Hersteller Fa. Siemens abgeschlossen werden, der die gleiche höchste Verfügbarkeit des ELS garantiert wie der auslaufende Betreibervertrag mit der Fa. Netze BW. Eine Option auf eine Verlängerung um mindestens ein Jahr (4+1) ist vorzusehen, um mögliche Bauverzögerungen abzudecken. Längerfristige Verträge werden vom Hersteller nicht angeboten und sind heute auch marktunüblich.

Die Implementierung eines komplett neuen ELS am bestehenden Standort und im laufenden Betrieb ist nicht möglich, da die vorhandenen Raum- und Reservekapazitäten im Technikbereich (Serverbereiche, Kabelführungen, Lüftung, Anzahl Einsatzleittische usw.) nicht auf die Aufnahme der zusätzlichen Technik ausgelegt sind. Ein paralleler Betrieb ist aber aufgrund der langwierigen Vorarbeiten und des Probebetriebes vor der Inbetriebnahme eines neuen Systems unumgänglich. Es könnte somit erst mit dem Neubau realisiert werden. Bis zum Ende des Betreibervertrages bzw. bis zum Auslaufen des Supports durch den Hersteller in 2024 ist dieser jedoch nicht betriebsbereit.

Hinzu kommt, dass das Land Baden-Württemberg angekündigt hat, in absehbarer Zeit ein Leitstellengesetz zu verabschieden, das insbesondere ein landeseinheitliches ELS vorschreiben soll. Für die LHS bestände also das Risiko, nun mit hohem finanziellem und personellem Aufwand ein ELS einzuführen, welches in wenigen Jahren mit dem gleichen Aufwand ausgetauscht werden muss.

Die Notverlängerung im bestehenden Betreibervertrag ist somit die günstigste und effizienteste Möglichkeit die Funktionsbereitschaft und die Zukunftsfähigkeit der ILS zu erhalten. Ohne die genannten Investitionen ist die Betriebsbereitschaft und die Erfüllung des oben beschriebenen gesetzlichen Auftrages der ILS als essentieller Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der LHS ab 2024 gefährdet.

In der Umsetzung teilt sich die Ertüchtigung der Bestandsleitstelle für die Notverlängerung
in nachfolgende Maßnahmen 1 – 5 auf:

Begründung zu o. g. Maßnahmen 1-3:

Planungsmittel ELR Übergangstechnologie-Projektbegleitung

Zur Weiterführung des Einsatzleitsystems (ELS) im Rahmen der Notverlängerung muss noch im Rahmen des bestehenden Betreibervertrages eine Ertüchtigung auf die neueste und zukunftsfähige Softwareversion des ELS durchgeführt werden. Ein Weiterbetrieb der bestehenden Softwareversion ist nicht möglich, da diese durch den Hersteller nicht mehr unterstützt wird. Hierfür sind auch Anpassungen der Hardware auf die geänderten Anforderungen der Software erforderlich. Da diese Änderungen der Soft- und Hardware nicht Bestandteil des bestehenden Betreibervertrages sind, entstehen für die erforderlichen umfangreichen Planungen und die Begleitung der äußerst komplexen Maßnahmen zusätzliche Kosten.
Mehrung Servicevertrag ELS

Die derzeitigen Servicekosten für das ELS basieren auf dem zehnjährigen Betreibervertrag von 2014, der damit verbundenen Softwareversion, der eingesetzten Hardware sowie der Vertragslaufzeit. Dieser Betreibervertrag endet zum 30.09.2024. Ab diesem Zeitpunkt muss ein neuer Servicevertrag mit dem Hersteller geschlossen werden. Dieser Servicevertrag berücksichtigt die geänderte Soft- und Hardware sowie die aktuellen Preise für Wartungs- und Fehlerbehebungsmaßnahmen, wodurch entsprechende Mehrungen entstehen.


Mehrung Servicevertrag FNAS

Für das in den Jahren 2018/2019 implementierte Funk-Notruf-Abfragesystem (FNAS) ist in 2024 der turnusmäßige Austausch der Hardwarekomponenten notwendig. Ohne die Erneuerung der Hardware kann das FNAS nicht mehr ausfallsicher betrieben werden. Dadurch wäre die Annahme von Notrufen, die Alarmierung der Einsatzkräfte und die Kommunikation mit diesen nicht mehr sichergestellt. Mit dem Hardwareaustausch werden auch die Servicepauschalen der neuen Technik, dem durch den Personalaufwuchs in 2020 - 2022 verursachten erhöhten Geräte- und Lizenzbestand und dem gestiegenen Preisniveau für Wartungs- und Fehlerbehebungsmaßnahmen angepasst, wodurch eine entsprechende Mehrung verursacht wird.


Honorar FNAS, Medientechnik, AEE

Für das in den Jahren 2018/2019 implementierte Funk-Notruf-Abfragesystem (FNAS) ist in 2024 der turnusmäßige Austausch der Hardwarekomponenten notwendig. Ohne die Erneuerung der Hardware kann das FNAS nicht mehr ausfallsicher betrieben werden. Dadurch wäre die Annahme von Notrufen, die Alarmierung der Einsatzkräfte und die Kommunikation mit diesen nicht mehr sichergestellt. Der Austausch der Hardware ist eine komplexe Maßnahme, die umfangreiche Planungen und eine engmaschige Begleitung erfordern. Sie wird auf der Basis des bestehenden Fernmeldevertrages durch die Netze BW durchgeführt.

Im Rahmen des bestehenden Service-Konzepts der vorhandenen Medientechnik ist für das Jahr 2025 der Austausch von 18 Displays vorgesehen. Für die Planung und Begleitung dieser Maßnahme durch die Netze BW entstehen entsprechende Kosten.

Nach Ablauf der vorgesehenen Laufzeit der vorhandenen Alarmempfangseinrichtung für Brandmeldealarme (AEE) muss diese in 2026/2027 zwingend erneuert werden. Ohne einen Austausch kann die zuverlässige Annahme von Brandmeldungen der über 800 in der LHS direkt auf die ILS aufgeschalteten Brandmeldeanlagen nicht mehr gesichert erfolgen. Aufgrund der mit den Betreibern der Brandmeldeanlagen geschlossenen Verträge ist die Branddirektion zur Sicherstellung der Annahme der Alarmmeldungen verpflichtet. Zur Durchführung der Maßnahme entstehen entsprechende Planungs- und Projektierungskosten bereits in 2025. Sie wird auf der Basis des bestehenden Fernmeldevertrages durch die Netze BW durchgeführt.


Begründung zu o. g. Maßnahmen 4-5: Vorabmeldung Finanzhaushalt 2024/2025 ff.


Ertüchtigung ELS Notverlängerung

Die in der Integrierten Leitstelle aktuell eingesetzte Leitstellentechnik der Firma Siemens ist zum 30.09.2024 von der Fa. Siemens aufgekündigt. Mit Beschluss der GRDrs. 544/2022 wurde der Neubau der Integrierten Leitstelle im Neckarpark beschlossen. Wie in der Sachdarstellung und Begründung zur Terminschiene ausgeführt, wird eine Inbetriebnahme im 3. Quartal 2028 angestrebt. Folglich gilt es, die bestehende Integrierte Leitstelle auf dem Gelände der Feuerwache 3 bis dahin so zu ertüchtigen, dass der Betrieb sichergestellt ist.

Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 2.510.000 € in 2024.


Invest FNAS

Für das in den Jahren 2018/2019 implementierte Funk-Notruf-Abfragesystem (FNAS) ist in 2024 der turnusmäßige, zwingend erforderliche Austausch der Hardwarekomponenten notwendig. Ohne die Erneuerung der Hardware kann das FNAS nicht mehr ausfallsicher betrieben werden. Dadurch wäre die Annahme von Notrufen, die Alarmierung der Einsatzkräfte und die Kommunikation mit diesen nicht mehr sichergestellt.

Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 541.100 € in 2024.


Invest Leitstellenstühle

Die in der ILS verwendeten speziellen Leitstellenstühle unterliegen aufgrund der 24-Std.-Nutzung einem starken Verschleiß. Der Abschreibungszeitraum beträgt daher fünf Jahre. Für den turnusgemäßen Austausch der Stühle nach fünf Jahren entstehen entsprechende Kosten.
Die Beschaffung von zwei Sattelstühlen dient der Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeitenden in der ILS. Die Stühle wurden in 2022 getestet und bieten den Mitarbeitenden einen „Aktiven Arbeitsplatz“ im Sitzen sowie im Stehen, da diese mehrere Sitzvarianten anbieten. Die Konstruktion fördert die Durchblutung und ermöglicht eine ergonomische Sitzposition. Die beiden Stühle können wechselweise von den Mitarbeitenden als Alternative zum herkömmlichen Leitstellenstuhl genutzt werden.

Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 27.500 € in 2024.


Invest Satellitentelefon

Sollten das Internet und das Mobilfunksystem ausfallen, besteht nach der in 2021/2022 erfolgten Umstellung des öffentlichen Telefonsystems auf All-IP keine Redundanz für die telefonische Erreichbarkeit der ILS mehr. Beispiel für die daraus resultierenden Probleme sind die Erfahrungen nach der Katastrophe im Ahrtal. Bis zum Neubau der ILS kann mit der mobilen SAT-Telefonie eine Interimslösung geschaffen werden, die im Bedarfsfall auch von Einsatzkräften vor Ort genutzt werden könnte. Im Neubau ist dann die Implementierung eines fest verbauten Systems geplant. Der Einsatz der SAT-Telefonie ist zudem Teil der städtischen Katastrophenvorsorge.

Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 15.000 € in 2024.


Invest Digitaler Alarmgeber

Laufzeitbedingt ist die Erneuerung des vorhandenen Digitalen Alarmgebers erforderlich. Ohne eine entsprechende Erneuerung der Hard- und Software kann die Alarmierung der Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr nicht sichergestellt werden.

Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 21.600 € in 2024.



Invest Austausch Displays Medientechnik

Austausch von 18 Stk. 55“ Displays der Medientechnik (GRDrs 177/2020) alle 5 Jahren im Rahmen des Betriebskonzeptes für 10 Jahre.

Hierfür entstehen einmalig investive Mehrkosten von insgesamt 254.000 € in 2025.




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
ILS
42510
284
99
44310
96
185
185
185
185
Finanzbedarf
380
284
185
185
185
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
ILS
42510
0
0
44310
760
760
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
ILS / 78302Möglicher Baubeginn im Jahr:
2024
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2024
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
3.370
3.116
254
Finanzbedarf
3.370
3.116
254
Da alle Positionen – ausgenommen AEE – sowohl die Feuerwehr wie auch den Rettungsdienst betreffen ist daher voraussichtlich eine Refinanzierung von bis 50% durch die Kostenträger des Rettungsdienstes zu erwarten. Entsprechende Verhandlungen mit den Kostenträgern sind im Zuge der Umsetzung bzw. Abrechnung zu führen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Clemens Maier


Anlagen:


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