Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 866/2016
Stuttgart,
02/23/2017



Auswahl der Betriebsträger der Kindertageseinrichtungen in der Heßbrühlstraße (Vaihingen) und der Maybachstraße (Feuerbach)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.03.2017



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Trägerauswahlverfahren wurde am 13.10.2016 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf).

Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die jeweilige Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu den geplanten Kindertageseinrichtungen, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen.
Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.


Die Bewerberinnen und Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-) Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption.

Alle eingegangenen Bewerbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft.

Heßbrühlstraße

Vorgesehen sind 4 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:


Die Inbetriebnahme ist zum Oktober 2017 geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Vaihingen abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Caritasverband für Stuttgart e. V. die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart, Heßbrühlstr. 38 zu übertragen.

Alle vier Interessenten erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der Nutzwertanalyse erzielten drei der eingereichten Bewerbungen in vielen Aspekten ähnliche Ergebnisse. Eine Bewerbung fiel im Ergebnis deutlich schlechter aus mit durchgehend geringsten Punktwerten. Die Bewerbungsunterlagen dieses Trägers entsprechen zwar formal den Anforderungen, enthalten jedoch nur pauschale Aussagen und sind ohne Bezug zum Standort.

Die eingereichten Bewerbungen der anderen drei Träger erzielten im Rahmen der Nutzwertanalyse insgesamt gute bis sehr gute Ergebnisse und liegen in den Punktwerten sehr eng beieinander. Sie tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungsauftrag Rechnung. Ebenso sind die Ausführungen zu Familienorientierung und Elternbeteiligung sowie zu Personalmanagement und -entwicklung konzeptionell gleichermaßen gut ausformuliert.

Überzeugend und über dem Niveau der anderen Bewerbungen lag beim Caritasverband für Stuttgart e. V. die Konzeption zur Bildungsförderung. Konzepte zur frühkindlichen Bildung einschließlich der Sprachförderung werden konkret und differenziert ausgeführt in Hinblick auf alle Kinder, insbesondere auf die Altersgruppe der unter dreijährigen sowie auf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Ausführungen zu Qualitätsentwicklung und -sicherung zeugen von fundierten Kenntnissen in der Planung, Beschreibung und Umsetzung von Kernprozessen.

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll daher der Caritasverband für Stuttgart e. V. übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Die Elternbeiträge (inkl. Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwister-ermäßigung) dürfen jedoch den städt. Gebührensatz max. um 20% überschreiten.



Maybachstraße

Vorgesehen sind 3 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

Die Inbetriebnahme ist zum November 2017 geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Neubaugebiet Maybachstraße / Wohnen am Höhenpark Killesberg im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger BruderhausDiakonie, Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg, Stuttgart die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart in der Maybachstraße zu übertragen.

Alle vier Interessenten erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der Nutzwertanalyse erzielten drei der eingereichten Bewerbungen in vielen Aspekten ähnliche Ergebnisse. Eine Bewerbung fiel im Ergebnis deutlich schlechter aus mit durchgehend geringsten Punktwerten. Die Bewerbungsunterlagen dieses Trägers entsprechen zwar formal den Anforderungen, enthalten jedoch nur pauschale Aussagen und sind ohne Bezug zum Standort.

Die eingereichten Bewerbungen der anderen drei Träger erzielten im Rahmen der Nutzwertanalyse insgesamt gute bis sehr gute Ergebnisse und liegen in den Punktwerten sehr eng beieinander.
Die pädagogischen Konzepte entsprechen den inhaltlich-fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag Rechnung. Alle Konzepte gehen ausführlich auf die besonderen Anforderungen der Kleinkindbetreuung ein und stellen die Eingewöhnung dar. Das Verständnis von Qualität in der Kindertagesbetreuung überzeugt bei allen. Alle drei Träger haben ein gutes Verständnis des sozialräumlichen und gemeinwesenorientierten Arbeitens. Sie haben sich mit dem Umfeld der Maybachstraße (und zum Teil mit dem Bezirk Feuerbach) auseinandergesetzt und ihre Rolle als Kindertageseinrichtung reflektiert. Die BruderhausDiakonie überzeugt insbesondere auch mit ihrer Darstellung des Finanzmanagements, es wurde ein lückenloser und vollständig nachvollziehbarer Finanzierungsplan eingereicht. Unter Betrachtung aller Bewertungskriterien erzielt die BruderhausDiakonie den höchsten Punktwert.

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll daher die BruderhausDiakonie, Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg, Stuttgart übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Die Elternbeiträge (inkl. Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung) dürfen jedoch den städt. Gebührensatz max. um 20% überschreiten.








Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt vorhanden (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5- Liste 2 und GRDrs 650/2015, Anlage 5- Liste 2).





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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