Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9007-03
GRDrs 472/2012
Stuttgart,
07/04/2012



Beratungskostenbudget der Stadtkämmerei
- Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.07.2012



Beschlußantrag:

1. Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die in der Begründung genannten Beratungsleistungen von zusammen 1,16 Mio. EUR im THH 200 – Stadtkämmerei, Amtsbereich 2001112 – Finanz- und Beteiligungsverwaltung, Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen, im Jahr 2012 wird zugestimmt.

2. Der überplanmäßige Aufwand von insgesamt 1,16 Mio. EUR wird durch entsprechenden Wenigeraufwand im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 451 – Zinsen und ähnliche Aufwendungen, gedeckt.


Begründung:


In den Jahren 2012 ff. sind von der Landeshauptstadt Stuttgart wichtige und teilweise sehr komplexe Projekte zu organisieren und umzusetzen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat durch das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages zum 31.12.2013 nun ein diskriminierungsfreies und transparentes Konzessionsvergabeverfahren für Strom, Gas und Fernwärme durchzuführen. Dieses Verfahren hat bereits begonnen und wird von der Kanzlei Becker Büttner Held begleitet.

Darüber hinaus erfordern die Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung und die Integration in den städtischen Eigenbetrieb SES (GRDrs 118/2011) erheblichen Beratungsbedarf, beispielsweise durch die Untersuchung und Darstellung möglicher Synergieeffekte einer Integration der Wasserversorgung in den SES.

Um einen angemessenen Kaufpreis für die Wasserversorgung beurteilen zu können, ist diese zu bewerten, wofür externe Unterstützung benötigt wird. Ebenso ist für die rechtliche Beurteilung in diesem Bereich die Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei erforderlich.

Auch im Bereich Gewerbesteuerzerlegung ist zur Sicherung und ggf. Verbesserung der städtischen Einnahmen anwaltliche Beratung notwendig.

Die für diese komplexen und zeitintensiven Themen erforderliche externe Unterstützung ist mit dem bisherigen, knapp bemessenen Beratungsbudget nicht zu finanzieren. Es sind deshalb überplanmäßige Mittel bereitzustellen, deren Abfluss sich nach derzeitiger Abschätzung wie folgt verteilt:

Sachgrund
2012
in TEUR
2013
in TEUR
Konzessionsverfahren Strom, Gas, Fernwärme
170
80
Rechts- und Umsetzungsberatung sowie Bewertung Wasser
320
230
Beratung Gewerbesteuerzerlegung
180
180


Finanzielle Auswirkungen

s. Beschlussantrag


Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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