Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
125
16
Verhandlung
Drucksache:
1058/2020
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
05.05.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Sanierung TREFFPUNKT Rotebühlplatz
Vorprojektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 27.04.2021, öffentl., Nr. 123
Ergebnis: Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 20.04.2021, GRDrs 1058/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Für das städtische Gebäude Rotebühlplatz 28 (TREFFPUNKT Rotebühlplatz) wird der planerischen und baulichen Umsetzung der Maßnahmen Sanierung Lehrküche, Einbau elektronische Schließanlage, Flachdachsanierung, Sanierung außenliegender Sonnenschutz in Höhe von 4.000.000 EUR zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtig, die Vergabeverfahren für die hierfür erforderlichen Leistungen durchzuführen.
Auf einen Projektbeschluss wird verzichtet.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist im laufenden Doppelhaushalt 2020/2021 im Teilhaushalt 230, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kontengr. 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen finanziert.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen eine grundlegende genehmigungsrechtliche Neukonzeption des Treffpunkts unter Berücksichtigung der aktuellen Bauvorschriften bis zum Abschluss der Leistungsphase 4 zu entwickeln und die Vergabeverfahren für die hierfür erforderlichen Planungsleistungen (Architekt, Planung technische Gebäudeausrüstung) bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI in Höhe von 1.700.000 Mio. EUR durchzuführen.
Für die Neustrukturierung sind Aufwendungen in Höhe von 1.700.000 EUR im Doppelhaushalt 2020/2021 im Teilhaushalt 230, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kontengr. 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen finanziert.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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