Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Technisches Referat

Gz: WFB/T
GRDrs 232/2022
Stuttgart,
05/31/2022



Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder,
Ferdinand-Hanauer-Str.10, in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.06.2022
22.06.2022
28.06.2022
29.06.2022
01.07.2022



Beschlußantrag:


1. Dem Abbruch der 2-gruppigen und Neubau einer 6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Ferdinand-Hanauer-Str. 10 in Stuttgart Bad-Cannstatt auf Basis des Raumprogramms (Anlage 1) und der Voruntersuchung (Anlage 2) wird zugestimmt.

2. Für das Bauvorhaben entstehen nach einer ersten Grobkostenannahme des Hochbauamtes (Stand: August 2021) voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 8.485.000 EUR (inkl. Abbruch Bestandsgebäude und Neubau inkl. Außenanlagen und Ausstattung).


3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens (Auswahlverfahren für die Planungsleistungen Architektur) ermächtigt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie der Weiterplanung der Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) durchzuführen.

4. Die Aufwendungen für die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 gemäß Beschlussziffer 3 von insgesamt 550.000 EUR, davon 200.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 350.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 werden aus der Planungsmittelpauschale für Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die restlichen Umsetzungsmittel werden in der Projektbeschlussvorlage dargestellt und zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.


Begründung:



Aktuelle Situation

Auf dem Grundstück ist aktuell in einem 1-geschossigen Bestandsgebäude eine städtische Tageseinrichtung für Kinder mit 41 Plätzen im Alter von 2-6 Jahren untergebracht. Das Gebäude aus dem Jahr 1974 ist in schlechtem baulichen Zustand und genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine kindgerechte Betreuung sowie flexible Nutzung. Entsprechende Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Erweiterung und Modernisierung wirtschaftlich nicht möglich ist. Deswegen soll dieses Gebäude abgebrochen werden.

Daraufhin soll eine neue 6-gruppige Tageseinrichtung für Kinder von 0-6 Jahren entstehen. Neben den eigentlichen Gruppenräumen sind Schlaf- und Personalräume vorgesehen, ebenso Sanitärbereiche mit verschiedenen Anforderungen und eine Küche (Aufbereitungsküche) zur Versorgung im Ganztagesbetrieb.

Das Gebäude wird nach dem Stuttgarter Einstein-Konzept umgesetzt. Die Räume sollen für Angebote des kindlichen Spielens, Forschens, kreativen Gestaltens und Werkens variabel einsetzbar sein. Dieser angestrebte Charakter soll nicht nur die Flexibilität des Hauses in Bezug auf sich verändernde pädagogische Anforderungen ermöglichen, sondern in Zukunft zu erwartende bauliche Nutzungsänderungen zulassen.


Versorgungssituation und Bedarf im Bezirk Bad Cannstatt

Die Kita wird mit einem Raumprogramm für 6 Gruppen für insgesamt 90 Kinder (30 Kinder von 0-3 und 60 Kinder von 3-6) hinterlegt sein. Für jedes Kind wird ausreichend Außenspielfläche eingeplant.

In Bad Cannstatt rechts des Neckars fehlen laut der aktuell verfügbaren Bedarfsplanung über 100 Kleinkindplätze zur Erreichung des angestrebten Versorgungsgrades von 60% und rund 90 Plätze zur Versorgung von 3- bis 6-Jährigen mit Ganztagsplätzen.
Hinzu kommt eine bereits erfolgte (Kindertagesstätte St. Peter) sowie eine bevorstehende Einrichtungsschließung (Sommerrainkindergarten). Für die hierdurch weggefallenen/wegfallenden KiTa-Plätze ist bisher kein Ersatz in Aussicht.
Ferner gestaltet sich in Bad Cannstatt rechts des Neckars der Bestand an Einrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) als überdurchschnittlich hoch. Dies entspricht allerdings nicht dem Bedarf der Cannstatter Eltern, die für ihre Kinder eine Ganztagsbetreuung (GT) benötigen. Der Umbau von VÖ in GT ist aus räumlichen Gründen jedoch nur in wenigen Fällen möglich. Somit werden diese VÖ-Plätze sukzessive durch die Träger abgebaut. Damit einher geht ein stetig steigender Bedarf an (GT-) KiTa-Plätzen.




Umsetzung des Raumprogramms

Die flächenmäßige Unterbringung des geforderten Raumprogramms ist an dieser Stelle nach einer ersten Überprüfung (siehe Anlage 2) planungsrechtlich und gestalterisch als 2-geschossiger Neubau mit ausreichenden Spielflächen möglich. Die Planung der 6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder erfolgt auf Grundlage des gültigen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1969, in dem das betreffende Grundstück als Gemeinbedarf ausgewiesen ist.


Allgemein

Die Tageseinrichtung für Kinder wird gemäß städtischer Vorgaben in Holzbau- bzw. Holzhybridbauweise erstellt. Der Einsatz von ökologischen Baustoffen und Recycling-Beton wird in der weiteren Planung berücksichtigt.

Eine Begrünung von 30 % der Gebäudehülle in Kombination mit der größtmöglichen PV-Anlage wird entsprechend der städtischen Energierichtlinie GRDrs 1493/2019 (in der Fassung vom 20.05.2020) in der weiteren Planung berücksichtigt.
Das Gebäude wird barrierefrei.

Die entsprechenden Fahrrad- und PKW-Stellplätze werden eingeplant.


Außenanlagen

Das zur Verfügung stehende Freiflächenangebot reicht in der Fläche aus. Der vorhandene Baumbestand wird in die Planungen integriert und soweit wie möglich erhalten. Fällungen und Ersatzpflanzungen werden in der Baumbilanz mit der Projektbeschlussvorlage dargestellt. Ein Freiflächengestaltungsplan wird ebenfalls im Projektbeschluss dargestellt.


Energiekonzept

Der Neubau ist klimaneutral geplant mit dem Ziel, den Plusenergiestandard zu erreichen. Der Neubau unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 8. August 2020 hinsichtlich des Primärenergiebedarfs um mindestens 35% sowie hinsichtlich der thermischen Gebäudehülle um mindestens 30%. Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen (z.B. außenliegender Sonnenschutz mit Lichtlenkung an den Fassaden, Nachtlüftung) vorgesehen. Der Neubau wird komplett mit LED-Leuchten ausgestattet und die Beleuchtung ist gemäß der Energierichtlinie geplant. Auf den Dächern und den technisch sinnvollen Fassaden ist der Bau von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Das detaillierte energetische Konzept einschließlich der Wärmeversorgung ist im weiteren Planungsverlauf zu entwickeln und mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen. Das energetische Datenblatt wird zum Projektbeschluss vorgelegt.






Interimsunterbringung

Der Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder Ferdinand-Hanauer-Str. 10 muss während der Bauzeit ausgelagert werden. Die Interimsunterbringung wird im weiteren Planungsprozess geklärt und im Projektbeschluss thematisiert.


Rahmenterminplan

Folgende Termine sind derzeit vorgesehen:

Planungsbeginn nach VgV Anfang 2023
voraussichtl. Baubeginn Anfang 2025
voraussichtl. Fertigstellung Mitte 2026

Voraussetzung für die Einhaltung der Terminschiene ist die rechtzeitige Bereitstellung der Interimsunterbringung.


Finanzielle Auswirkungen


Nach einer groben Kostenannahme des Hochbauamtes (Stand: August 2021) entstehen für den Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 8.485.000 EUR (Abbruch Bestandsgebäude und Neubau inkl. Außenanlagen und Ausstattung).

Baukosten Gebäude (inklusive Herrichtung des
Grundstücks, Abbruch, Nebenkosten) 7.689.000 EUR
Außenanlagen (inklusive Nebenkosten) 547.000 EUR
Einrichtung 249.000 EUR
Gesamtkosten brutto 8.485.000 EUR

Die Aufwendungen für die Planungsleistungen (siehe Beschlussziffer 4) von insgesamt 550.000 EUR (davon 200.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 350.000 EUR im Haushaltsjahr 2023) werden aus der Planungsmittelpauschale für Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die restlichen Umsetzungsmittel werden in der Projektbeschlussvorlage dargestellt und zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
Da es sich um einen Ersatzbau handelt, wird eine Finanzierung aus den Mitteln für klimaneutrale Sanierungen im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.239365 Pauschale für klimaneutrale Sanierung geprüft.

Die Mittel wurden freigegeben.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.







Beteiligte Stellen

Die Referate JB und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.




Thomas Fuhrmann Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

1. Raumprogramm
2. Voruntersuchung


<Anlagen>



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