Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 408/2012
Stuttgart,
06/21/2012



Erhöhung von Parkgebühren und privatrechtlichen Parkentgelten zum 01.01.2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.07.2012
04.07.2012
05.07.2012



Beschlußantrag:

1. Die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

2. Die privatrechtlichen Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze der Landeshauptstadt Stuttgart werden wie in den Ziffern 1.1, 1.3 und 3.2 der Anlage 3 dargestellt, festgesetzt.

3. Für das Parken in der Tiefgarage Kursaal in Stuttgart Bad- Cannstatt bis zur Inbetriebnahme des Kursaalgebäudes wird der in Nummer 3 der Begründung vorgeschlagene Übergangstarif festgesetzt.


Begründung:


Die vorgesehene Erhöhung der Parkgebühren und privatrechtlichen Parkentgelte im Doppelhaushalt 2012/2013 leitet sich vorrangig aus den folgenden Beschlüssen des Gemeinderats ab:

- Weitere Umsetzung des Luftreinhalte-/Aktionsplans, GRDrs 849/2009;

- Haushalt 2012/2013 Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschusses zur nichtöffentlichen Behandlung am 09./10.11.2011,GRDrs 1144/2011;

- Haushalt 2012/2013, Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschusses zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011, GRDrs 1352/2011;

- Innovative Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität, Elektromobilität in
Stuttgart, GRDrs 143/2012, 27.02.2012.


- Innovative Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität, Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, GRDrs 196/2012, 19.03.2012.


Zu 1. Änderung der Satzung (Stadtrecht 1/18), Anlagen 1 und 2

1.1 Anhebung der Parkgebühren in allen drei Parkgebührenzonen zum 01.01.2013


Mit Beschluss der GRDrs 1144/2011 hatte der Gemeinderat die damaligen Vorschläge der Verwaltung mehrheitlich gebilligt.

Den vorgesehenen Parkgebührenanhebungen liegt die durchschnittliche Steigerung der VVS-Tarife um 8,25 % zugrunde, die den Zeitraum 2011/2012 umfasst (insgesamt 5,5 %) sowie eine angenommene Erhöhung um 2,75 % im Jahr 2013 einschließt. Mit Einbeziehung dieser angenommenen Anhebung für 2013 wäre eine Anpassung an die Entwicklung der VVS- Tarife erreicht.

Demnach sollen die Parkgebühren zum 01.01.2013 wie folgt erhöht werden:


Parkgebührenzone „City“:

Die letzte Veränderung erfolgte zum 01.04.2010 (Vgl. GRDrs 6/2010). Derzeit beträgt der Mindesttarif 0,60 € (= bis zu 14 Minuten Parkzeit). Dieser Einstiegstarif soll künftig 0,70 € betragen und für bis zu 10 Minuten Parkzeit berechtigen.
Für jede weitere angefangene 2-Minuten-Zeitraum-Parkeinheit bleibt es bei 0,10 €. Bezogen auf 60 Minuten Regelhöchstparkzeit für 3,20 € (bisher 2,90 €) ergibt sich somit eine Erhöhung von 0,30 € (= 10,34 %).


Gebührenzone „Übriges Stadtgebiet“ sowie Parken auf Kurzzeitparkplätzen in der Gebührenzone „West“

Die letzte Anhebung erfolgte zum 01.01.2011 (vgl. GRDrs 6/2010). Derzeit sind für 60 Minuten Parkzeit 0,60 € zu entrichten. Ab 60 Minuten Parkzeit sind Bezahlschritte von 0,10 € (=10 Minuten Parkzeit) möglich. Das bedeutet bei 120 Minuten Regelhöchstparkzeit 1,20 €.

Zum 01.01. 2013 ist eine Verringerung des Zeittaktes von 10 auf 9 Minuten Parkzeit für unveränderte 0,10 € Parkgebühr vorgesehen. Für die Mindestgebühr von 0,60 € würde die Parkzeit somit von 60 auf 54 Minuten reduziert werden. Die neue Regelhöchstparkzeit würde von 120 Minuten auf 117 Minuten verringert, wofür 1,30 € zu bezahlen wären (13 x 0,10 € für jeweils 9 Minuten). Zusätzlich der Karenzzeit von 3 Minuten wäre eine Gesamthöchstparkzeit von 120 Minuten möglich. Damit würde, bezogen auf diese Regelhöchstparkzeit von 120 Minuten, eine Steigerung von 8,33% erreicht. Dieser Anstieg ist mit der genannten durchschnittlichen Steigerung der VVS-Tarife von 8,25% fast identisch.

Die sog. „Brötchentaste“ soll auch künftig beibehalten werden, wie bereits in der GRDrs 1144/2011 ausführlich begründet.


Gebührenzone „West“ hier: Langzeitparker:

Diese Tarifart existiert seit Einführung der Gebührenzone „West“ zum 01.03.2011 (Vgl. GRDrs 436/2010).

Derzeit sind auf diesen Stellplätzen ebenfalls 0,10 € für 10 Minuten Parkzeit zu entrichten, allerdings ohne sog. „Brötchentaste“ und mit einer Mindestgebühr von 0,10 €. Der Höchsttarif (=Tageskarte) beträgt 6,00 € für 10 Stunden bezahlte Parkdauer bei bis zu 14 Stunden Parkberechtigung in der gebührenpflichtigen Zeit.

Künftig soll dieser Höchsttarif 6,50 € betragen, was einer Steigerung für die Tageskarte von 8,33 % entspricht. Die derzeit gültige Parkberechtigung von bis zu 14 Stunden in der gebührenpflichtigen Zeit würde beibehalten.

Die Parkzeit für 0,10 € würde ebenfalls von 10 auf 9 Minuten reduziert.

Die sog. „Brötchentaste“ auf den Langzeitstellplätzen ist auch künftig nicht vorgesehen.


1.2 Kostenloses Parken für vollelektrische Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum während der gebührenpflichtigen Zeit

Mit den GRDrs 143/2012 und 196/2012 hat der Gemeinderat einer solchen Regelung zugestimmt. Diese ist zwar zunächst auf den Zeitraum vom 01.10.2012 – 31.12.2014 beschränkt, bedarf aber dennoch einer entsprechenden satzungsgerechten Umsetzung, da keine bestimmte Anzahl von Stellplätzen für diese Fahrzeuge vorgesehen ist, sondern der gesamte öffentliche Straßenraum.

§ 2 der vorliegenden Satzungsänderung wurde deshalb durch den Absatz 6 ergänzt (vgl. Anlage 1).


1.3 Veränderung der Grenzziehung zwischen den Gebührenzonen „City“ und „West“ im Bereich Leuschner Str./Ecke Fritz-Elsas-Str.

Zum 01.03.2011 wurde auf Beschluss des Gemeinderates das Parkraummanagement im Stadtbezirk S-West eingeführt, wodurch u. a. eine Neufassung der örtlichen Begrenzungen der Gebührenzonen erfolgte (vgl. GRDrs 436/2010).

Die Verwaltung hat dabei das Pilotprojekt Parkraummanagement in Stuttgart-West stets als „Lernendes System“ betrachtet und auch Hinweise von Bürgern ausgewertet. Als ein Ergebnis soll der Bereich „Leuschner Straße / Ecke Fritz- Elsas-Straße“ aus der Gebührenzone „City“ herausgenommen und in die Gebührenzone „West“, Bereich Kurzzeitparker, integriert werden (1 Parkscheinautomat). Die Veränderung ist in Anlage 1, § 3, Absatz 2, sowie in Anlage 2 (Übersichtsplan Gebührenzonen) dargestellt.

Wesentliche finanzielle Auswirkungen auf Ertrag und Aufwand sind bei dieser vorgeschlagenen geringfügigen Korrektur nicht zu erwarten.



Zu 2. Privatrechtliche Benutzungsentgelte für städtische Parkierungseinrichtungen (Stadtrecht 7/13), Anlage 3

2.1 Anhebung von Benutzungsentgelten

Die privatrechtlichen Parkentgelte für Kurzparker (Tages- und Nachttarif) sowie im P+R- Bereich und für Wohnparker waren zuletzt zum 01.04.2010 erhöht worden.

Mit Beschluss der GRDrs 1144/2011 wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, zum 01.01.2013 eine Anhebung der Kurzparker im Tagestarif/ City-Bereich vorzunehmen.

Derzeit sind bis zur 1. Stunde Parkzeit 2,00 € zu bezahlen, für jede weitere angefangene Stunde 2,50 €. Der Tageshöchstsatz (24 Stunden) beträgt 22,00 €, was einer bezahlten Parkdauer von 9 Stunden entspricht (1 x 2,00 €; 8 x 2,50 €).

Ab 01.01.2013 soll das Parkentgelt bis zur 1. Stunde - das seit 2006 unverändert gilt- von 2,00 € auf 2,20 € angehoben werden (+ 10 %). Für jede weitere angefangene Stunde wären statt 2,50 € nun 2,70 € zu entrichten (+ 8,00 %).

Damit wären für eine angenommene Parkdauer von durchschnittlich 2,5 Stunden 7,60 € zu zahlen, derzeit sind es 7,00 € (+ 8,5 %).

Der Tageshöchstsatz soll unverändert 22,00 € betragen, was einer bezahlten Parkdauer von ca. 8 Stunden nach dem neuen Tarif entspricht.


2.2 Weitere Veränderungen

- Unter Ziffer 1.3 wird „Parkgebührenzone 1“ ersetzt durch Parkgebührenzone „West“.

- Ziffer 1.4 entfällt, weil der Parkplatz Hbf/Nordausgang am 30.09.2010 an die DB Projektbau GmbH zur Inanspruchnahme im Rahmen von S 21 übergeben wurde. Er ist somit bis auf weiteres nicht mehr Gegenstand der privatrechtlichen Benutzungsentgeltverordnung für städtische Parkierungseinrichtungen.

- Ziffer 3.2. (Wohnparkhäuser) wurde durch die TG Rossbollengässle ergänzt, deren Inbetriebnahme im Juli 2012 erfolgen soll.


Zu 3. Übergangstarif für das Parken in der Tiefgarage Kursaal, Stuttgart-Bad Cannstatt

Voraussichtlich vor den Sommerferien 2012 kann Ende Juli die TG des Kursaales in Stuttgart-Bad Cannstatt mit 86 Stellplätzen in Betrieb genommen werden, während die Fertigstellung des Kursaal-Komplexes Ende 2013 vorgesehen ist.

Für diese Übergangszeit von ca. 16 Monaten wird ein Übergangstarif vorgeschlagen, der als „Provisorium“ nicht in die Verordnung für privatrechtliche Benutzungsentgelte von städtischen Parkierungsanlagen aufgenommen werden sollte. Nach Vorschlag der Verwaltung wären für jede angefangene Stunde 1,00 € zu bezahlen, maximal jedoch 8,00 €, d.h. ab der 9. Stunde Parkzeit gilt pauschal der Maximalwert.

Der Tarifvorschlag orientiert sich dabei an den wahrscheinlichen Hauptnutzern der Tiefgarage im Übergangszeitraum:
- Besucher der nahe gelegenen Sportklinik
- Besucher des nebenan gelegenen MineralBad Cannstatt
- Besucher des Kleinen Kursaals

Für Besucher des Mineralbades soll zudem technisch die Möglichkeit geschaffen werden, zu den gleichen Bedingungen wie im MineralBad parken zu können.

Bei Inbetriebnahme des Kursaals soll geprüft werden, ob sich grundsätzlich neue Anforderungen an die Tarifgestaltung für die Tiefgarage Kursaal, einschließlich für die Badbesucher, ergeben.


Finanzielle Auswirkungen

Berechneter Mehrertrag aus den vorgeschlagenen Anhebungen bei Parkgebühren und Parkentgelten:

2013: 450.000 €, davon:

Parkgeb. „City“:
110.000 €
Parkgeb. „West“
120.000 €
Parkgeb. „Übrig. Stadtgeb.“:
90.000 €
Parkentgelte City
130.000 €
= Insgesamt:
450.000 €
Da in 2013 Umrüstungskosten von 176.000 Euro anfallen (siehe Aufwendung), beträgt die Entlastung des Stadthaushaltes in 2013 lediglich 274.000 Euro.

2014: 450.000 €, davon:

Parkgeb. „City“:
110.000 €
Parkgeb. „West“
120.000 €
Parkgeb. „Übrig. Stadtgeb.“:
90.000 €
Parkentgelte City
130.000 €
= Insgesamt:
450.000 €

Berechnete Aufwendungen für Umrüstungen und Beschilderungen

2012: 114.000 €
2013: 176.000 €

= insgesamt: 290.000 € (vgl. GRDrs 1352/2011, Anlage 5)


Weitere Bemerkungen

Für den Betrieb der Tiefgarage Kursaal / Bad Cannstatt wurden im Doppelhaushalt 2012/2013 keine Erträge und Aufwendungen veranschlagt. Durch den Übergangstarif ab voraussichtlich Juli 2012 ist mit außerplanmäßigen Erträgen und Aufwendungen zu rechnen, die jedoch gegenwärtig nicht beziffert werden können.

Durch die Möglichkeit des kostenlosen Parkens im öffentlichen Straßenraum im Rahmen des car2go-Projekts ist im Doppelhaushalt 2012/2013 mit Mindererträgen bei Parkgebühren von ca. 210.000 € zu rechnen (vgl. GRDrs 143/2012 und 196/2012).

Weitere Mindereinnahmen sind infolge von umfangreichen Umgestaltungen im Straßenraum/ City- Bereich und damit verbundener wegfallender Parkscheinautomaten zu erwarten, z. B. Tübinger Straße.

Die Bezirksbeiräte der Stadtbezirke Mitte, West und Bad Cannstatt wurden beteiligt.


Beteiligte Stellen

AK, WFB, RSO, StU




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Satzungsänderung bei Parkgebühren
Anlage 2: Übersichtsplan bei Parkgebühren
Anlage 3: Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Stellplätze

Satzung



zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24 Juli 2000 und des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 14.Januar 2004
folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart vom 7. Dezember 2006, zuletzt geändert am 15. Juli 2010 (Amtsblatt Nr. 6 vom 10. Februar 2011, Stadtrecht Ziffer 1/18), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 werden die Absätze 1-3 wie folgt verändert:
㤠2
Parkgebühren

(1) In der Parkgebührenzone „City“ betragen die Parkgebühren:
(2) In der Gebührenzone „West“ werden im öffentlichen Straßenraum gebührenpflichtige Kurzzeit- und Langzeitparkplätze zur allgemeinen Benutzung mit folgenden Gebühren angeboten:
- Für das Parken auf Kurzzeitparkplätzen
für 54 Minuten Parkzeit 0,60 €
(Ab 54 Minuten Parkzeit sind Bezahlschritte von 0,10 €
für 9 Minuten Parkzeit möglich)
bei einer Gesamtparkzeit bis zu 30 Minuten 0,00 €

- Für das Parken auf Langzeitparkplätzen
je 54 Minuten Parkzeit (bis 9:45 Stunden Parkzeit) 0,60 €
(Bezahlschritte von 0,10 € für 9 Minuten Parkzeit möglich)
bei einem Tagesticket 6,50 €
(bis zu 14 Stunden Parkzeit gültig und übertragbar
auf den folgenden Tag)

(3) In der Parkgebührenzone „Übriges Stadtgebiet“ betragen die Parkgebühren

2. § 2 wird durch den Absatz 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„(6) Vollelektrische Kraftfahrzeuge mit gültiger Vignette oder gültigem Parkausweis können im Zeitraum vom 01.10.2012 bis zum 31.12.2014 auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum während der gebührenpflichtigen Zeit kostenlos parken.“

3. § 3, Absatz 2: Bei der Gebietsbeschreibung der Parkgebührenzone „City“ wird der Bereich zwischen Fritz- Elsass –Straße und Holzgartenstraße wie folgt verändert:
„ Fritz- Elsas- Straße (einschließlich Ecke Hohe Straße / Gebäude 26) – Schloßsstraße – Büchsenstraße- Holzgartenstraße“.


㤠2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.10.2012 in Kraft mit Ausnahme von §1 Nr. 1, der am 01.01.2013 in Kraft tritt.“




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Anlage 3 zur GRDrs 408_2012.docAnlage 3 zur GRDrs 408_2012.docAnlage 2 zur GRDrs 408-2012.pdfAnlage 2 zur GRDrs 408-2012.pdf