Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0440-00
GRDrs 127/2011
Stuttgart,
03/02/2011



Mitgliedschaft in der Einkaufsgenossenschaft Kommunaler Verwaltungen (EKV)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.03.2011
24.03.2011



Beschlußantrag:

Vom Beitritt der Landeshauptstadt Stuttgart in die Einkaufsgenossenschaft Kommunaler Verwaltung (EKV) wird zustimmend Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Deutsche Städtetag hat eine Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV) am 20. Januar 2011 gegründet.

Die EKV ist ein Konstrukt, durch den der kommunale Bedarf zusammengefasst werden kann, um durch Nachfragebündelung beim Einkauf günstigere Konditionen zu erzielen. Dabei wird auf eine vergabe- und kartellrechtlich einwandfreie Vorgehensweise geachtet. In der Aufbauphase dieser neuen Genossenschaft wird diese operativ von der bereits bestehende im Deutschen Städtetag (EKK) unterstützt.

Der Geschäftsführer der EKK, Herr Schlaus, hat dem Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart bereits am 24. November 2010 das Geschäftsmodell vorgestellt und über die wirtschaftlichen Erfolge berichtet.

Die Mitgliedschaft bei der EKV ist, abgesehen von der Einlage von 500 €, kostenlos. Es besteht auch keine Verpflichtung, sich an jeder Ausschreibung zu beteiligen.

Über die EKV besteht die Möglichkeit, die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ der Firma Healy Hudson kostenlos zu nutzen. Dies gilt für die gesamte Stadtverwaltung und für sämtliche Bieter bei den Ausschreibungen. Es besteht dadurch die Möglichkeit, bei der Landeshauptstadt Stuttgart rasch eine moderne Softwarelösung für die eVergabe im VOL-Bereich einzuführen.

Nach Aussage der EKV kann die „Deutsche eVergabe“ auch für städtische Ausschreibungen genutzt werden, die nicht mit anderen Mitgliedskommunen der Genossenschaft durchgeführt werden. Es besteht somit die Möglichkeit, stufenweise andere Organisationseinheiten bei Ausschreibungen der Stadtverwaltung einzubinden z. B. das Klinikum und die SSB.

Wie die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser soll sich die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen durch die 1%-ige Rückvergütung auf alle fakturierten Rechnungen finanzieren. Durch das rechtliche Konstrukt einer Genossenschaft entstehen für die Mitglieder keine Kosten. Bei der EKK konnte bisher der Überschuss auf die Mitglieder der Genossenschaft verteilt werden. Es besteht also durch die Mitgliedschaft die Chance, dass nicht nur keine Kosten entstehen, sondern Überschüsse an die Stadtverwaltung zurück fließen.

Nach Prüfung der Satzung der neuen Genossenschaft soll nun die Landeshauptstadt Stuttgart Mitglied der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen werden, hierzu ist ein förmlicher Gemeinderatsbeschluss notwendig.

Finanzielle Auswirkungen

Einmaliger Betrag in Höhe von 500 €.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Klaus-Peter Murawski

Anlagen

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