Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
969/2016
GZ:
SOS 5603-01.01
Sitzungstermin: 25.01.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Stuttgarter Sportförderung;
Finanzsituation "größere" Baukostenzuschüsse Sportvereine

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.12.2016, öffentlich, Nr. 537

Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 17.01.2017, GRDrs 969/2016. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die Vorlage wird von BM Dr. Schairer erläutert. Dabei betont er, seit dem Doppelhaushalt 2012/2013 sei die Sportverwaltung zunehmend nicht mehr in der Lage, der Intention der Sportförderrichtlinien, Vereinen zugesagte und in Aussicht gestellte Zuschüsse nach Baufortschritt auszubezahlen, gerecht zu werden. Zudem geht er auf die in der Anlage zur Vorlage gebildeten Blöcke ein (Block A: Vereine müssen Zwischenfinanzierungen vornehmen, Block B: das voraussichtlich im Jahr 2017 Anstehende, Block C: Bedarf der Zuschussprojekte, Block D: voraussichtlicher Bedarf 2017, Block E: zukünftige Projekte). Im Block D gehe es um zwei Großprojekte. In beiden Fällen werde erwartet, im Jahr 2107 mit der Umsetzung beginnen zu können. Wenn das Aufgezeigte abgedeckt werden könnte, wäre die Sportverwaltung zukünftig in der Lage, wieder "normal" nach den Sportförderrichtlinien zu arbeiten.

Die Vorlage zeigt StR Stradinger (CDU), dass bei 26 laufenden Baumaßnahmen im Sportbereich die Vereine auf städtische Fördermittel warten müssen. Größtenteils hätten daher Zwischenfinanzierungen vorgenommen werden müssen. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des in den Sportvereinen geleisteten ehrenamtlichen Engagements hätten diese Vereine jedoch einen Anspruch, dass die Stadt ihre Zusagen zeitnah einhält. Für die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt er zur Vermeidung solcher Zwischenfinanzierungen, abhebend auf die in den Blöcken A bis D genannten Projekte, 2,214 Mio. €.

Dem von StR Stradinger ausgesprochenen Dank gegenüber der Sportverwaltung für die Erstellung der Vorlage schließen sich StR Winter (90/GRÜNE) und StR Pfeifer (SPD) an. Die Vorlage macht für StR Winter deutlich, dass genehmigte Bauvorhaben seitens der Stadt in den letzten Jahren nicht wie erforderlich nach Baufortschritt unterstützt wurden. Daher hätten die Vereine aus eigener Kraft Zwischenfinanzierungen durchführen müssen. Auch seiner Fraktion sei es ein Anliegen, dass die Stadt zukünftig wieder nach Baufortschritt zugesagte Zuschüsse überweise. Deshalb schließe man sich dem Antrag an.

Positiv äußert sich StR Pfeifer zum Engagement der Vereine und zum gestellten Antrag. Von ihm werden folgende Fragen gestellt:
- Wie soll der gestellte Antrag finanziert werden?
- Welche Konsequenzen für andere Bereiche ergeben sich aus der Finanzierung?
Zur letzten Frage äußert er die Annahme, dass es nicht nur im Sportbereich einen Antragsstau gibt.

Für StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS), der sich den von StR Pfeifer gestellten Fragen anschließt, zeigt sich die Notwendigkeit, die Sportfördermittel zu erhöhen.

Auch StRin von Stein (FW) unterstützt den gestellten Antrag. Zugesagte Zuschüsse müssten ausbezahlt werden.

Als unbedingt wünschenswert sieht StR Prof. Dr. Maier (AfD) die Umsetzung der in der Vorlage skizzierten Maßnahmen an. Insofern schließe er sich den Ausführungen der Fraktionen von CDU und 90/GRÜNE an.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) geht davon aus, dass Sportvereine aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung Anträge stellen, zu denen anschließend die Verwaltung Mittelbewilligungen ausspricht, und zwar unabhängig davon, wie viele Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.

Hierzu erklärt Herr Kuhnigk (ASB), die Sportverwaltung halte sich an die finanziellen Vorgaben. Nach den Richtlinien müssten die Vereine gleich behandelt werden. Darauf könnten sich die Vereine, die Zuschüsse beantragten, berufen, aber die tatsächlichen Beschlüsse erfolgten seitens der Sportverwaltung nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten oder mit Verpflichtungsermächtigungen.

In der Folge erinnert EBM Föll daran, dass nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats Antragsteller von Mehrausgaben, Deckungsvorschläge zu unterbreiten haben. Grundsätzlich stehe der Anspruch, bewilligte Zuschüsse ausbezahlt zu bekommen, unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Dieser Vorbehalt sei Teil der Sportförderrichtlinien. Den Vereinen würden entsprechend dieser Richtlinien Zuschussmittel bewilligt. Bei der Bewilligung würden die Vereine jedoch darauf hingewiesen, zu welchem Zeitpunkt die Auszahlung stattfinden könne. Auch die Landesförderung durch den WLSB werde seit Jahrzehnten mit Zeitverzögerung ausbezahlt. Insofern sei die Vorgehensweise der Stadtverwaltung nichts Ungewöhnliches. Daraus resultierende Zwischenfinanzierungen durch die Vereine seien in der Regel unproblematisch, da an die eingeschalteten Banken die Zuschussansprüche abgetreten würden.

Weiter weist er darauf hin, der Block C sei bereits im Haushalt finanziert. In den Haushaltsplanberatungen seien entsprechende Sondermittel für die Zuschüsse an den VfB Stuttgart und den TSV Uhlbach zur Verfügung gestellt worden.

Wenn dem Antrag gefolgt werde, müsste eine Mittelbewilligungsvorlage mit einer überplanmäßigen Ausgabe vorgelegt werden. Die Finanzverwaltung könne zu Beginn des Jahres zur Finanzierung des Beantragten nur einen Zugriff auf die Deckungsreserve vorschlagen. Im Januar zeichne sich noch nicht ab, ob sich im Jahr 2017 in bestimmten Haushaltspositionen zusätzliche Einnahmen ergeben.

So vorzugehen unterstützt StR Kotz (CDU). Er bittet in dieser Vorlage zu den im Block C aufgeführten Projekten eine einheitliche Position der Verwaltung darzustellen. Dem schließt sich StR Winter an. Er kündigt an, die Sportförderrichtlinien in den kommenden Etatberatungen zu thematisieren.

StR Pfeifer geht davon aus, dass eine Finanzierung durch die Deckungsreserve sich nicht nachteilig auf andere Bereiche auswirkt. Der Erste Bürgermeister kann seine Nachfrage, ob es weitere Bereiche gibt, in denen die Stadt zugesagte Zuschüsse aufgrund fehlender Budgetmittel nicht rechtzeitig ausbezahlen kann, nicht beantworten. Gegenüber StR Urbat beziffert EBM Föll die Deckungsreserve für das Jahr 2017 auf rund 10 Mio. €. Es gebe allerdings bereits bestimmte Inanspruchnahmen. Über deren Höhe müsse er sich noch erkundigen. Grundsätzlich sei jedoch die Deckungsreserve für unabweisbare, nicht plan-/steuerbare Dinge vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sei der heutige Vorgang "schon etwas ungewöhnlich".

Am Ende der Aussprache stellt BM Dr. Schairer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss spricht sich einmütig bei 1 Stimmenthaltung dafür aus, dass die Verwaltung zur Finanzierung der in den Blöcken A, B und D (Anlage zur GRDrs 969/2016) enthaltenen Maßnahmen eine Mittelbewilligungsvorlage erstellt. In dieser Vorlage ist darzustellen, wie die erforderlichen rd. 2 Mio. € aus der Deckungsreserve finanziert werden und ob für die im Block C enthaltenen Projekte bereits Mittel etatisiert sind.
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