Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1315/2019
Stuttgart,
11/12/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 18.11.2019



Haushalt 2020/21 - Finanzplanung bis 2024
Keine Fahrpreiserhöhungen beim VVS bis mindestens 2022


Beantwortung / Stellungnahme


Nach dem Gesellschaftsvertrag des VVS sind grundsätzlich die Verkehrsunternehmen für die Entscheidung über Volumen und Zeitpunkt einer Tariferhöhung zuständig. Die Gesellschafter der öffentlichen Hand können einer Tariferhöhung widersprechen. Dazu ist allerdings eine Mehrheit aller öffentlichen Gesellschafter erforderlich. Die LHS alleine hat keine Mehrheit, sondern müsste sich Partner suchen, um eine Mehrheit zu erreichen. Im Falle eines Widerspruchs sind die anfallenden Einnahmeausfälle dauerhaft auszugleichen.

Unabhängig von den rechtlichen Fragen hat die LHS versucht, bei diesem Thema eine einvernehmliche Lösung der VVS-Gesellschafter zu erzielen. Ein tatsächliches Einvernehmen ist zwingend erforderlich. Die VVS-Tarifreform konnte nur gelingen, weil alle Partner im VVS für die Tarifreform und ihre Finanzierung gewonnen werden konnten.

Die Kostensteigerung der Verkehrsunternehmen beträgt 3,51 Prozent im Jahr 2020. Dies entspricht einem Volumen von 19,5 Millionen Euro. Dieser Betrag muss durch eine Tariferhöhung, einen entsprechenden Mehrverkehr oder eine öffentliche Finanzierung erwirtschaftet werden. Wenn man davon ausgeht, dass man einen Mehrverkehr von 1,8 Prozent erzielt, bleibt ein Betrag von rund 9,47 Millionen Euro pro Jahr zu finanzieren, um eine Tariferhöhung im Jahr 2020 zu vermeiden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine unterlassene Tarifanpassung dauerhaft wirkt und insoweit auch dauerhaft, das heißt jährlich wiederkehrend Fahrgeldeinnahmen fehlen, es sei denn die Tarifanpassung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Das Land hat angeboten, den Abmangel dauerhaft mitzufinanzieren. Bis zu der vereinbarten Evaluation der Wirkungen der Tarifreform (2024) soll der Zuschuss des Landes ein Drittel (33,3 Prozent) des o.g. Betrages von 9,47 Mio. Euro, das heißt 3,16 Mio. Euro, betragen. Von den kommunalen Gebietskörperschaften, also der LHS und den Verbundlandkreisen, wäre daher ein verbleibender Betrag von 6,31 Millionen Euro zu finanzieren.


Zwischen der LHS und den Verbundlandkreisen wurde zur Finanzierung der Tarifreform auf Basis der Verkehrsströme ein Schlüssel von 45 Prozent zu 55 Prozent vereinbart. Dieser Verteilungsschlüssel käme auch im Falle einer Finanzierung zur Vermeidung einer Tariferhöhung in 2020 zur Anwendung. Die LHS hätte somit anteilig von den verbleibenden 6,31 Millionen Euro einen Betrag von rund 2,84 Mio. Euro pro Jahr zu finanzieren.

Die Landräte der Verbundlandkreise haben in einer Pressemitteilung vom 8. November 2019 erklärt, dass ihnen das Angebot des Verkehrsministeriums nicht ausreicht. Es muss jetzt eruiert werden, ob doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann und ob letztlich in den Gremien aller Finanzierungspartner der Tarifreform die Bereitschaft besteht, die auf den jeweiligen Partner entfallenden Kosten zu übernehmen. Es besteht de facto der Zwang zur Einstimmigkeit, da es unrealistisch ist, dass ein Partner die Kosten eines anderen Partners übernimmt. Die Verwaltung wird zum aktuellen Stand der Gespräche in der 1. Lesung berichten.

Sollte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, dürfte eine moderate Tariferhöhung im VVS zum 1. April 2020 nicht zu vermeiden sein.

Für das Jahr 2021 kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Hier muss erst einmal die Kostenentwicklung sowie die weitere Einnahmenentwicklung in Folge der
Tarifreform abgewartet werden.


Berechnungsschema Null-Runde:

Kostenentwicklung für 2020
3,5%
Volumen
19,50 Mio. Euro
erwarteter Mehrverkehr
1,8%
10,03 Mio. Euro
Finanzierungsbeitrag
1,7%
9,47 Mio. Euro

Finanzierungsbeitrag Nullrunde
Land BW
33,3%
3,16 Mio. Euro
Restbetrag
6,31 Mio. Euro
LHS
45%
2,84 Mio. Euro
Verbundlandkreise
55%
3,47 Mio. Euro

Aufteilung auf die Landkreise
Landkreis
    Bevölkerungsanteil
    Finanzierungsbeitrag
Landkreis Böblingen
20,48%
711 Tsd. Euro
Landkreis Esslingen
28,20%
979 Tsd. Euro
Landkreis Ludwigsburg
28,75%
998 Tsd. Euro
Rems-Murr-Kreis
22,57%
784 Tsd. Euro
Summe Landkreise
100,00%
3,47 Mio. Euro





Vorliegende Anträge/Anfragen

499/2019 CDU-Gemeinderatsfraktion




Fritz Kuhn



<Anlagen>