Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 738/2017
Stuttgart,
09/04/2017



Klinikum Stuttgart
Stabilisierung der Finanzsituation




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.09.2017
27.09.2017
28.09.2017



Beschlußantrag:

1. Es wird folgenden Leistungen aus dem Stadthaushalt an den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart zugestimmt:
2. Der Bilanzverlust 2016 des Klinikums in Höhe von 75.838.089,56 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.

3.1 Den überplanmäßigen Auszahlungen 2017 im Haushaltsplan der LHS, Teilfinanzhaushalt 200, Stadtkämmerei, Projekt-Nr. 7.203050 - Abwicklung Eigenbetriebe, Gruppe 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, in Höhe von 16.800.000 EUR entsprechend Ziffer 1c wird zugestimmt.




3.2 Den überplanmäßigen Aufwendungen 2017 im Haushaltsplan der LHS, Teilergebnishaushalt 200, Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, in Höhe von 14.000.000 EUR entsprechend Ziffer 1d wird zugestimmt.

3.3 Zur Deckung werden Mittel aus der im Jahresabschluss 2016 der LHS vorgenommenen Mittelbindung für diese Zwecke (vgl. GRDrs 589/2017 Jahresabschluss 2016) in entsprechender Höhe verwendet..



Begründung:


Rekapitalisierung und Verlustausgleich

In der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart ist das Stammkapital auf 16.800.000 EUR festgesetzt. Auf Grund des Jahresergebnisses 2016 weist die Bilanz zum 31.12.2016 aber einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 13.399 TEUR aus. Mit den in den Beschlussanträgen 1a bis 1c vorgeschlagenen Zahlungen der Landeshauptstadt an den Eigenbetrieb soll diesem ein Eigenkapital in Höhe des festgesetzten Kapitals zur Verfügung gestellt sowie die Liquidität deutlich verbessert werden, so dass künftig keine Zinsbelastungen auf dem Betriebsmittelkonto entstehen.

Der Jahresfehlbetrag 2016 des Eigenbetrieb Klinikums beläuft sich auf 23.662 TEUR (GRDrs 608/2017). Auf der Grundlage des Nachtragswirtschaftsplans 2016 (GRDrs 860/2016) hat das Klinikum hierauf Abschlagszahlungen in Höhe von 10.294 TEUR erhalten. Es verbleibt somit der bereits genannte Fehlbetrag in Höhe von 13.399 TEUR, der aus dem Stadthaushalt ausgeglichen werden soll. Neben dem den Planungswert übersteigenden Verlustanteil ist darin auch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 31 TEUR aufgrund einer Grundstücksübertragung berücksichtigt.

Durch einen weiteren Zuschuss in die Kapitalrücklage des Klinikums in Höhe von
16,8 Mio. EUR (Beschlussantrag Ziffer 1c) wird erreicht, dass das Klinikum wieder über ein Eigenkapital in Höhe des festgesetzten Kapitals verfügen kann.


Ablösung „Schwarze-Null-Ausgleich“

In der Anlage zum Vier-Seiten-Vertrag zwischen der LHS, dem Klinikum, ver.di und dem Personalrat bzgl. des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart wurde festgelegt, dass verschiedene Aufwendungen dauerhaft bei der Ermittlung des ausgeglichenen Jahresergebnisses nicht berücksichtigt werden (GRDrs 1379/2011). Es handelt sich hierbei um

a) Zins- und Abschreibungsbelastungen aufgrund der Wunschlisten 2008 – 2011,

b) Abschreibungsaufwand durch vom Klinikum finanzierte Alt-Projekte und

c) Aufwendungen aus nicht aktivierungsfähigem Aufwand für Projekte des strukturellen Rahmenplans (z.B. Abrisskosten, Bodensanierung, etc.).

Zum Ausgleich für diese Belastungen erhält das Klinikum einen jährlichen Zuschuss („Schwarze-Null-Ausgleich“).

Die über die kompletten Restlaufzeiten aufsummierten Abschreibungen und Zinsen aus diesen Altmaßnahmen (vorstehend Bst. a und b) belaufen sich auf knapp 14 Mio. EUR. Um den städtischen Haushalts in den künftigen Haushaltsjahren zu entlasten und Liquidität für das Klinikum bereitzustellen, löst die LHS ab 01.01.2018 anfallende Zahlungen für den Zins- und Abschreibungsaufwand in einem Betrag im Haushaltsjahr 2017 ab.

Die ebenfalls auf Grund des Vier-Seiten-Vertrags nicht auf den Jahresverlust anzurechnenden Aufwendungen aus nicht aktivierungsfähigem Aufwand für Projekte des strukturellen Rahmenplans (vorstehend Bst. c) lassen sich nicht konkret im Voraus berechnen und sollen daher nicht abgelöst, sondern weiterhin über jährliche städtische Zuschüsse ausgeglichen werden.


Verrechnung des Bilanzverlustes mit Kapitalrücklage

Seit 2014 wurde die Jahresverluste jeweils in die Folgejahre übernommen und im Bilanzverlust aufsummiert, da die Kapitalrücklage bzw. Gesellschafterzuschüsse nicht für einen Ausgleich ausreichten. Durch die vorstehenden Maßnahmen wird erreicht, dass die Kapitalrücklage entsprechend aufgestockt wird, um den aus den Vorjahren aufgelaufenen Bilanzverlust in Höhe von 75.838 TEUR abzudecken.


Finanzierung

Durch die im Jahresabschluss 2016 der LHS gebildete Rückstellung (unter Pos. 3.6.5 der Bilanz) entstehen im Haushaltsjahr 2017 keine zusätzlichen Aufwendungen aus der Übernahme des restlichen Verlustausgleichs 2016.

Für die Einmalzahlungen zur Rekapitalisierung des Stammkapitals und die teilweise Ablösung des „Schwarze-Null“-Ausgleichs wurden mit Beschluss zum Jahresabschluss 2016 Mittel in entsprechender Höhe innerhalb der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebunden. Die daraus entstehenden Planabweichungen 2017 sind zu genehmigen, um die erforderliche Haushaltsermächtigung bereit zu stellen. Die Deckung ist durch die Mittel der „Davon-Position“ 1.2.1.6 Klinikum Stuttgart gewährleistet.

Durch die Verrechnung des aufgelaufenen Bilanzverlusts mit der Kapitalrücklage entstehen weder im Wirtschaftsplan des Klinikums noch im Haushalt der Landeshauptstadt zustimmungspflichtigen Mehraufwendungen.






Michael Föll
Erster Bürgermeister







Finanzielle Auswirkungen










Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang