Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5670-02.02
GRDrs 1051/2013
Stuttgart,
10/31/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Zuschüsse zu Sportbauvorhaben von Vereinen;
hier: VfB Stuttgart 1893 e. V., Bau eines Jugendzentrums und eines Funktionsgebäudes für die Platzpflege


Beantwortung / Stellungnahme

Der VfB Stuttgart baut derzeit im NeckarPark auf seiner Sportanlage ein Jugendzentrum und ein Funktionsgebäude für die Platzpflege. Nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung könnte dem VfB Stuttgart hierfür ein Baukostenzuschuss in Höhe von 763.000 EUR gewährt werden.

In der GRDrs 393/2013 wurde die Entwicklung des Planansatzes bei den Zuschüssen zu Sportbauvorhaben von Vereinen ausführlich dargestellt. Die durch die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Sporthalle erfolgte Kürzung um insgesamt 1.095.000 EUR hat dazu geführt, dass die seit 2012 vom Gemeinderat bewilligten städtischen Baukostenzuschüsse für größere Bauvorhaben der Vereine nicht mehr im jeweiligen Haushaltsjahr finanziert und somit auch nicht entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt ausbezahlt werden können. Die Vereine sind dadurch gezwungen, die städtischen Zuschüsse über Kredite zwischen zu finanzieren.

Aus den genannten Gründen ist die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 763.000 EUR an den VfB Stuttgart aus dem jährlichen Budget für Baukostenzuschüsse nicht möglich. Der Zuschuss kann insoweit nur in der Größenordnung gewährt werden, in der dem Sporthaushalt zusätzliche Mittel für das Projekt zur Verfügung gestellt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

400/2013, CDU
542/2013, CDU
598/2013, SPD
658/2013, FWV





Dr. Susanne Eisenmann



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