Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
734
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VerhandlungDrucksache:
1075/2023
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 29.11.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss
2022 (LHS)
2. Schlussbericht des Amts für Revision über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (LHS)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.11.2023, GRDrs 1075/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2022 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Amts für Revision über die Prüfung des Jahres-abschlusses 2022 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen
(§ 110 Abs. 2 GemO).


3. Der Jahresabschluss 2022 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt
festgestellt (§ 95 b Abs. 1 GemO):


3.1 Gesamtergebnisrechnung/-verwendung 2022:
Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


3.2 Bilanz zum 31.12.2022

Die Bilanz zum 31.12.2022, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 11.814.026.926,99 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
14.297.648,23
EUR
Sachvermögen
5.107.489.750,15
EUR
Finanzvermögen
5.901.259.935,46
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
790.979.593,15
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
11.814.026.926,99
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.918.757.617,74
EUR
Sonderposten
889.591.740,57
EUR
Rückstellungen
720.283.858,13
EUR
Verbindlichkeiten
239.400.958,39
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
109.664.509,25
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
11.814.026.926,99
EUR


Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 56, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.11) Mittel in Höhe von 569.139.658,96 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
7.735.642,91
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
16.830.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
8.581.946,62
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
21.834.452,34
EUR
Klinikum Stuttgart
124.943.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neue Philharmonie u.a.)
179.113.617,75
EUR
Investitionszuschuss an SSB
20.000.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
75.341.402,08
EUR
Radinfrastruktur
7.888.500,00
EUR
Klimaschutzfonds
96.644.400,00
EUR

Die wesentlichen bilanziellen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2022 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 37 ff. und Nr. 2.6 Seite 55 ff.) dargestellt.


3.3 Gesamtfinanzrechnung 2022

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 159.784.718,82 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.234.477.583,93
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.530.724.575,63
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
703.753.008,30
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
61.502.368,25
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-560.468.376,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-498.966.008,74
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
204.786.999,56
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
55.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.280,74
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-100.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-45.002.280,74
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
159.784.718,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2022
1.202.729.537,27
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
-204.080.120,97
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-44.295.402,15
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
71.606.520,81
EUR



Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Je ein Exemplar der Anlagen befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.


Herr Großmann (Amt für Revision) verweist auf das erfreuliche Ergebnis mit rund 340 Mio. EUR Überschuss, der allerdings fast ausschließlich durch die sehr volatile Gewerbesteuer zustande gekommen sei. Eine Fortsetzung sei somit nicht gewiss. Verlässliche Einnahmen stammten aus der Grundsteuer, Finanzzuweisungen und Gebühren. Auf der anderen Seite gebe es fixe Ausgaben wie Personalaufwendungen, Transferleistungen und Infrastrukturerhalt. Das oberste Ziel der Stadt sei die stetige Aufgabenerfüllung, die auch in Zukunft gewährleistet sein müsse. Herr Großmann kündigt für die Sitzung des Gemeinderates am 30.11.2023 einen Vortrag mit den wichtigsten Inhalten an. Die vertiefte Beratung erfolge durch eine Abfrage an die Fraktionen und darauf folgende Stellungnahmen der Ämter; dadurch werde der Bericht wirksam.

Die Stadträtinnen und Stadträte Rühle (90/GRÜNE), Kotz (CDU), Meergans (SPD),
Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Dr. Oechsner (FDP) und von Stein (FW) danken für den Vortrag und die GRDrs.

StRin Rühle freut sich auf den detaillierten Bericht im Gemeinderat. Das Ergebnis sei zwar erneut erfreulich, die Einnahmenseite jedoch sehr volatil. Die Ausgabenseite werde durch Infrastruktur bestimmt, deren Erhalt und Ausbau eine grundlegende Aufgabe der Stadtverwaltung darstelle.

Die Prüfung erfolge stets sehr nach vorne gerichtet, stellt StR Kotz fest. Aus
"geschehenen Dingen" würden Erkenntnisse gezogen, um zukünftiges Handeln der Stadtverwaltung zu verbessern. Er bezweifle, ob die Finanzzuweisungen wie bisher stabil blieben. Die Anmerkung zur Volatilität sei völlig richtig, er bitte jedoch als Hauptorgan um Verständnis, dass sich das Hauptorgan in einem Spannungsfeld befinde zwischen berechtigten Wünschen und Forderungen. Man versuche, dies in einem ausgewogenen Verhältnis zu bespielen.


Die enorm hohen konsumtiven Ermächtigungsübertragungen im Bereich des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (ASW) und hier insbesondere im Bereich der Wohnraum-förderung und -versorgung greift StRin Meergans auf. Der erneute Anstieg um 4 Mio. EUR gebe sehr zu denken und sie bitte um eine Stellungnahme.

Inhaltliche Anmerkungen äußert StR Urbat, der bezüglich S. 22 des Schlussberichts über die Prüfung des Jahresabschlusses darauf hinweist, die Stadtkämmerei wolle die aktive Verfügbarkeitskontrolle (AVK) nicht einführen. Darüber zeigt er sich verwundert, denn er halte die AVK für die bessere Methode. Darüber hinaus korrigiert er einen Schreibfehler auf S. 30, wonach es unter Abbildung 14 heißen müsse (Korrektur fett): "Die Bilanzsumme erhöhte sich um 589,1 Mio EUR auf 11.814 Mio EUR". Dies wird von Herrn Großmann bestätigt. Für sehr problematisch erachtet der Stadtrat die auf S. 51 angesprochene und seit 1998 nicht mehr durchgeführte Datenlöschung; ihm stelle sich die Frage, ob das ZAS noch zeitgemäß sei. Abschließend thematisiert er den auf S. 70 angeregten Flächentausch, wozu er weitere Informationen wünsche.


StRin von Stein ist bei der Lektüre des Berichtes aufgefallen, dass viele Dinge aufgrund Personalmangels nicht besser bearbeitet werden könnten.

Herr Großmann dankt für das Lob und erklärt, das angesprochene Verfahren bei der Stadtkämmerei bilde letztendlich eine Empfehlung. Herr Dr. Glinder ergänzt zur AVK, wenn diese aktiv geschaltet würde und das Budget auf einem Titel werde überschritten, sei keine Zahlung mehr möglich. Es müssten gute Vorarbeiten geleistet werden. Bezüglich der Löschkonzepte merkt er an, diese seien grundsätzlich bei der Stadtverwaltung ein Thema. Bei auswärtigen Grundstücken könne durchaus die Sinnhaftigkeit geprüft werden, da diese auch einen gewissen Verwaltungsaufwand generierten. Gegenüber StRin von Stein führt er aus, es handle sich beim Thema Personal um Stellungnahmen der Ämter; das Amt für Revision könne nicht per se sagen, es fehle Personal. Dies müsse erneut geprüft werden.

Auf die Frage von StRin Meergans, ob die vertiefende Behandlung des Prüfberichts des Vorjahres - also 2021 - bereits erfolgt sei, erklärt Herr Großmann, diese sei aufgrund der Corona-Pandemie schriftlich erfolgt, was auch gewisse Vorteile geboten habe.


Verbunden mit dem Dank für die sehr wichtige Arbeit des Amtes für Revision stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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