Landeshauptstadt Stuttgart
Bürgermeisteramt
Gz: 7700
GRDrs 1016/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Umsetzungsstrategie ökologische Landwirtschaft

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landesregierung will den ökologischen Landbau weiter voranbringen. Ziel ist es, den Anteil der Biobetriebe in Baden-Württemberg von derzeit gut 13 Prozent auf 30 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung seit 2018 in mehreren Runden einen Wettbewerb zur Auswahl von Bio-Musterregionen ausgeschrieben. Mittlerweile gibt es vierzehn Bio-Musterregionen. Eine davon ist die Bio-Musterregion Ludwigsburg-Stuttgart.

Ziel der Bio-Musterregionen ist es, das Bewusstsein für den ökologischen Landbau und für regionale Bio-Lebensmittel zu stärken, Kooperationen anzuregen und Impulse für mehr Bio in und aus Baden-Württemberg zu setzen.

Seit Februar 2020 ist eine Regionalmanagerin für die Bio-Musterregion Ludwigsburg-Stuttgart aktiv, um die ökologische Landwirtschaft und die regionale Wertschöpfungskette zu stärken sowie ein Netzwerk zwischen allen Bio-Akteuren zu etablieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der Steigerung des Anteils regional erzeugter Bioprodukte in der Außer-Haus-Verpflegung.

Das Land fördert das Regionalmanagement mit 75 % der Personalkosten (zuwendungsfähig sind Personalkosten bis max. 80.000 €/Jahr). Die restlichen 25 % werden vom Landkreis Ludwigsburg getragen. Zuwendungsfähig sind zudem max. 30.000 €/Jahr zur Aktivierung des Gebiets. Außerdem bekommt der Landkreis Gelder für allgemeine Betriebskosten. Die Wirtschaftsförderung des Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich mit pauschal 500 €/Jahr an den Kosten und unterstützt zusätzlich einzelne Projekte. Die Förderung der Stelle des Regionalmanagements ist auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist vorgesehen.

Der Regionalmanagerin steht ein Beirat zu Seite. Dieser setzt sich zusammen aus Landwirten/-innen, Vertreter/-innen der Bauernverbände und der Bio-Verbände, Akteuren aus dem Bereich Handel und Verarbeitung sowie Vertreter/-innen der drei Kooperationspartner Landkreis Ludwigsburg, Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Wirtschaftsförderung und Verein für landwirtschaftliche Fachbildung. So ist sichergestellt, dass die Interessen der ganzen regionalen Wertschöpfungskette vertreten werden.

Insofern bestehen bereits Strukturen zur Stärkung der ökologischen Landwirtschaft, die beantragte Stelle ist daher nicht erforderlich.

Die Förderung des Ökolandbaus erfolgt darüber hinaus über das Landesförderprogramm FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg) Maßnahme D. Gefördert wird sowohl die Umstellungszeit über eine Einführungsprämie (350 - 1275 €/ Jahr und ha) und die Bewirtschaftung nach Öko-Zertifizierung mit der Beibehaltungsprämie (230 - 750 €/ Jahr und ha). Die Fördersätze sind davon abhängig, ob es sich um Grünland, Acker oder Dauerkulturen handelt. Eine zusätzliche Förderung durch die Stadt Stuttgart würde eine Doppelförderung bedeuten, die nach EU-Recht nicht zulässig ist.

Des Weiteren ist die kostenlose Betriebsberatung durch die öffentliche Hand nach EU-Recht nicht mehr zulässig ist. Bereits seit 2015 kann Beratung landwirtschaftlicher Betriebe nur noch über zertifizierte Beratungsdienste mit förderfähigen Beratungsmodulen erfolgen. Im Bereich Öko-Anbau gibt es derzeit mind. 10 zertifizierte Beratungsdienste in Baden-Württemberg.

Gemäß der neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (seit 08.09.2021 in Kraft) wuden weitgehende Einschränkungen in der Anwendung von Pflanzenschutzmittel erlassen. Davon ist ein nicht unerheblicher Teil der landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes betroffen, da diese sich im Heilquellenschutzgebiet befinden. Gefördert werden kann nur, was über rechtliche Vorschriften hinausgeht.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1111/2021 PULS




Dr. Frank Nopper



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